Veröffentlicht am 14.06.2017
Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass es zwingend notwendig ist, zur Abrechnung mit den Kostenträgern grundsätzlich das entsprechende IK des jeweiligen Betriebes bzw. Betriebsteils oder Standortes zu verwenden, in welchem die Versorgung des Versicherten tatsächlich erfolgt ist.
Eine Abrechnung über nur ein IK (z. B. des Hauptbetriebs) ist nicht zulässig und wird von den Kostenträgern kontrolliert und ggf. mit Vertragsstrafen etc. geahndet.
Veröffentlicht am 01.06.2017
Aus organisatorischen Gründen stellt die Knappschaft die geltenden LEGS mit Stichtag zum 01.07.2017 um. Bitte beachten Sie die Änderung für Rechnungen ab dem 1. Juli 2017.
Veröffentlicht am 01.06.2017
Wenn Sie trotz vertragslosen Zustandes KKH-Versicherte versorgen wollen empfehlen wir Ihnen, die Versorgung aufgrund des für Sie entstehenden Mehraufwands mit einem entsprechenden Aufschlag anzubieten. Damit Ihr Kostenvoranschlag als Leistungsantrag des KKH-Versicherten geprüft wird und nicht automatisiert vom System abgelehnt oder gekürzt wird, sollten die Kostenvoranschläge in Papierform abgegeben werden.
Veröffentlicht am 01.06.2017
Entgegen der Meldung im Infobrief 07/2017 vom 30.03. gilt der Vertrag zur Schuhversorgung für Versicherte in Baden-Württemberg und Hessen im Bereich der PG 31 bis zum Abschluss eines neuen Vertrags weiter.
Veröffentlicht am 01.06.2017
In der aktuellen Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses zur PG 08 (Einlagen) ist bei folgenden Einlagen eine langsohlige Einlagengestaltung (4/4-lang) „im Festbetrag enthalten“:
- 08.03.01: stützende Einlagen (4/4-lang)
- 08.03.02.0: Bettungseinlagen elastisch, ggf. druckumverteilend (4/4-lang)
- 08.03.02.1: Weichpolsterbettungseinlagen, elastisch, druckumverteilend
(4/4-lang)
- 08.03.03.0: Schaleneinlagen, elastisch (4/4-lang)
Werden auf Kundenwunsch oder aus Gründen der Zweckmäßigkeit nur 3/4-lange Einlagen gefertigt, empfehlen wir Ihnen dringend, dies zu dokumentieren und sich vom Versicherten mit Unterschrift bestätigen zu lassen!
Sichern Sie sich gegen unnötige Diskussionen mit den Kostenträgern ab!
Veröffentlicht am 01.06.2017
Bis zum Beitritt der BKK Mobil Oil zum Schuhtechnik- Vertrag des BKK Landesverbands Bayern stellt die Kasse einen Pseudovertrag mit gleichlautenden Preisen zur Verfügung, um eine lückenlose Versorgung gewährleisten zu können. Es ist kein Neubeitritt nötig.
LEGS: PG 08 1597003 PG 31 1697007
Veröffentlicht am 01.06.2017
Die Kasse kündigt den bestehenden Vertrag fristgerecht zum 31.08.2017. Es wird neue Verhandlungen geben.
Veröffentlicht am 01.06.2017
Die Kasse regelt mit anhängendem Schreiben die Dokumentationspflicht nach dem neuen HHVG für ihre einzelnen Verträge. Bitte beachten Sie diese Angaben.