Veröffentlicht am 31.01.2025
Liebe Mitglieder,
wir laden Sie herzlich zum digitalen WvD-Talk
„Hilfsmittelversorgung 2025: Politische Perspektiven“ anlässlich der Bundestagswahl 2025 ein.
Die Veranstaltung findet am 14. Februar 2025 um 12:00 Uhr via Zoom-Meeting statt.
Die WvD-Generalsekretäre Kirsten Abel und Patrick Grunau sprechen mit den Bundestagsabgeordneten und hilfsmittelpolitischen Sprecherinnen Simone Borchardt (CDU) und Martina Stamm-Fibich (SPD) über die aktuellen Herausforderungen in der Hilfsmittelversorgung, die politischen Forderungen der Sanitätshäuser im Wahlkampf und die politischen Konzepte der Parteien für die kommende Legislaturperiode. Die Veranstaltung wird von „Wir versorgen Deutschland“ (WvD) organisiert.
Als Mitglieder eines der WvD-Mitgliedsverbände haben Sie zudem die Gelegenheit, bis zum 10.02.2025 bis zu drei Fragen an die beiden Abgeordneten per Mail an info@wirversorgendeutschland.de einzureichen.Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und einen spannenden Austausch!
Unter dem folgenden Link können Sie sich anmelden und erhalten danach den Zoom-Link für den digitalen Talk.
Veröffentlicht am 23.01.2025
Die Sanitätshäuser in Deutschland ächzen unter der hohen Bürokratielast. Dies schadet der Patientenversorgung und erzeugt unnötige Kosten.
Fast 70 Prozent der Unternehmen verwenden laut WvD-Branchenumfrage 2024, über 30 Prozent ihrer Betriebszeit nur für bürokratische Aufgaben.
Vor diesem Hintergrund stellt "Wir versorgen Deutschland" (WvD) unter dem Motto "Versorgen statt verwalten!" die Forderung nach einem schnellen Bürokratieabbau nun ins Zentrum einer neuen Plakataktion zur vorgezogenen Bundestagswahl. Mit der Aktion soll über die Sanitätshäuser das Thema öffentlichkeitswirksam in den heißen Wahlkampf getragen werden.
Sie können die Vorlagen zum Ausdrucken in verschiedenen Formaten einfach unten herunterladen.
Nutzen Sie diese Möglichkeit, um unsere Forderung nach einem schnellen Bürokratieabbau in der Hilfsmittelversorgung in die Öffentlichkeit zu tragen. Hängen Sie die Plakate prominent bei sich im Sanitätshaus aus: am Eingang, im Schaufenster, im Verkaufsraum.
Die Möglichkeiten sind vielfältig. Gemeinsam können wir so unserem Anliegen nach mehr Zeit für unsere Patientinnen und Patienten statt mehr Verwaltungsaufgaben Nachdruck verleihen!
Veröffentlicht am 23.01.2025
Zum 01.02.2025 tritt die EGROH-Service GmbH dem neuen PG 23 (Teilbereich konfektionierte Orthesen) der AOK Rheinland/Hamburg bei.
Die neuen LEGS lauten:
Regelversorgung: 11 20 A23
Notfallversorgung: 11 20 B23Der neue Vertrag löst den alten Vertrag ab.
Es ist kein Neubeitritt notwendig.
Sollten Sie mit der Übernahme Ihrer Teilnahmen nicht einverstanden sein, so haben Sie die Möglichkeit, bis 06.02.2025 bei uns einen Widerspruch einzureichen.
Veröffentlicht am 23.01.2025
Die AOK Baden-Württemberg hat zum 01.12.2024 einen Vertrag über mobile Sauerstoffkonzentratoren geschlossen. Wir haben den Vertrag geprüft und werden diesem nicht beitreten.
Bei Bedarf wenden Sie sich bitte direkt an die Kasse.
Veröffentlicht am 23.01.2025
Im Anhang stellen wir Ihnen den neuen Vertrag über die Versorgung mit Hilfsmitteln durch den Sanitätsfachhandel zur Verfügung.
Die Anzahl der orthopädietechnische Hilfsmittel, die durch Gesellen der Orthopädietechnik und den Sanitätsfachhandel abgegeben werden, wurden minimiert.
Das betrifft aktuell die folgenden Verträge:
- Versorgung mit Bandagen, Lagerungshilfen und Orthesen (AC/TK 15 02 305)
- Versorgung mit Brustprothesen (AC/TK 15 02 037)
- Versorgung mit Hilfsmitteln zur Kompressionstherapie (AC/TK 15 02 817) (kein EGROH-Vertrag)
- Versorgung durch den Sanitätsfachhandeln o. ä. (AC/TK 15 02 750)
- Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppen 08 „Einlagen“ und 31 „Schuhe“ durch Meisterbetriebe des Orthopädietechnikerhandwerks (AC/TK 15 02 031)
Der neue Vertrag tritt zum 1. Februar 2025 in Kraft und fasst die vorgenannten Verträge zusammen. Geregelt sind die Versorgungen mit Hilfsmitteln aus den Produktgruppen 01, 02, 03, 05, 08. 10, 11, 14, 15, 17, 19, 20, 21, 23, 25, 30, 31, 32, 37, 51 und 99 durch den Sanitätsfachhandel (AC/TK 15 02 752).
Mit diesem neuen Vertrag werden unter anderem die Vergütungshöhe in den jeweiligen Produktgruppen sowie der Stundenverrechnungssatz auf 1,09 €/min. angepasst.
Sie können diesem neuen Vertrag gegenüber der AOK Bayern unter Aufhebung der bisherigen Verträge für Ihre präqualifizierten Versorgungsbereiche beitreten. Eine Kündigung Ihrer bisherigen Verträge ist damit entbehrlich.
Bitte leiten Sie uns die Beitrittsbestätigungen der AOK Bayern nach Erhalt direkt weiter – erst dann können wir die Teilnahmen im ORTHEGROH-Portal administrieren.
Veröffentlicht am 23.01.2025
Im Anhang stellen wir Ihnen den neuen Vertrag über die Versorgung mit rehatechnischen Hilfsmitteln aus den Produktgruppen 04, 10, 11; 18; 19; 21, 22; 26; 28; 32, 33, 50 und 51 (AC/TK 15 02 540) mit der AOK Bayern zur Verfügung, der zum 1. Februar 2025 in Kraft tritt.
Es handelt sich dabei um eine Zusammenfassung zu einem einzigen RT-Vertrag der bisherigen RT-Verträge
- RT1 – manuelle Hilfsmittel
- RT2 – elektrische Hilfsmittel
- PG 04/33 – Bade- und Toilettenhilfen
- PG 11 – Hilfsmittel gegen Dekubitus
- „Betten“, Mobilitätshilfen und Treppenfahrzeuge
Die Verträge über die PG 26 – individuelle Sitzschalen und RT3 – Kinderversorgungen bleiben gesondert bestehen. Bitte beachten Sie, dass ab 1. Januar 2025 in der PG 26 (AC/TK 15 02 260) die nächste vertraglich geregelte Preiskategorie gilt.
Sie können diesem neuen Vertrag gegenüber der AOK Bayern unter Aufhebung der bisherigen Verträge für Ihre präqualifizierten Versorgungsbereiche beitreten. Eine Kündigung Ihrer bisherigen Verträge ist damit entbehrlich.
Bitte leiten Sie uns die Beitrittsbestätigungen der AOK Bayern nach Erhalt direkt weiter – erst dann können wir die Teilnahmen im ORTHEGROH-Portal administrieren.
Veröffentlicht am 23.01.2025
Bei den beiden oben genannten Verträge traten zum 01.01.2025 die nächsten Preisstaffeln in Kraft. Die aktuellen Preise werden im Vertragsportal hinterlegt.
Es ist kein Neubeitritt nötig.
LEGS 15 04 A23 (Orthesen) und 15 04 A24 (Prothesen)
Veröffentlicht am 23.01.2025
Die Novitas BKK hat einen neuen Vertrag zur PG 17 Kompression veröffentlicht.
Der Vertrag befindet sich bei uns aktuell in Prüfung.
Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Veröffentlicht am 23.01.2025
Zum 1. Januar 2025 tritt das Soldatenentschädigungsgesetz (SEG) in Kraft. Mit diesem Gesetz erhalten Soldatinnen und Soldaten, die im Zusammenhang mit dem Wehrdienst eine gesundheitliche Schädigung (Wehrdienstbeschädigung – WDB) erlitten haben, u.a. Anspruch auf Leistungen der medizinischen Versorgung der Wehrdienstbeschädigungsfolgen und beruflichen Rehabilitation. Die medizinische Versorgung der WDB-Folgen für ausgeschiedene wehrdienstgeschädigte Soldatinnen und Soldaten erfolgt nach Maßgabe des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII), ähnlich dem Verfahren bei Arbeitsunfällen. Die Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) ist im Auftrag der Bundeswehrverwaltung mit der medizinischen Versorgung betraut. Die UVB ist also zuständig für die aufgrund anerkannter Schädigungsfolgen erforderlichen Maßnahmen der medizinischen Versorgung, einschließlich Arznei-, Heil- und Hilfsmittel sowie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und die schädigungsbedingte Pflege für ausgeschiedene wehrdienstbeschädigte Soldatinnen und Soldaten. Die UVB wird die entsprechenden Bedarfe ab Januar 2025 über die mit Ihnen geschlossenen Vereinbarungen zu den vereinbarten Konditionen abrufen.
Ihre Kosten für die von der UVB beauftragte Behandlung der Schädigungsfolgen rechnen Sie bitte, wie auch bei Arbeitsunfällen, direkt mit der UVB ab.
Bitte verwenden Sie in den Rechnungen das von der UVB beim Abruf aus der Vereinbarung vorgesehene Geschäftszeichen und verwenden Sie das für diesen Personenkreis neu aufgenommene Institutionskennzeichen „120392413, UVBSoldatenentschädigung“(IK für UVB Soldatenentschädigung). Für die Kostenerstattung von nach Inkrafttreten des SEG ausgestellten Rezepten über Arznei- und Verbandmittel sowie Medizinprodukte verwenden Sie bitte wie im Rezept angegeben anstelle “Arbeitsunfall” für diese Fälle immer “BVG” bzw. “SER”. Das erleichtert innerhalb der UVB die Zuordnung bzw. Abgrenzung von Arbeitsunfällen nach dem SGB VII.
Für Ihre Fragen steht Ihnen das Team der UVB unter den folgenden Kontaktdaten gerne zur Verfügung.
Zentrale Postanschrift SEG:
Unfallversicherung Bund und Bahn
26392 Wilhelmshaven
Telefon: 04421 407-4007
E-Mail: SEG@uv-bund-bahn.de
Veröffentlicht am 16.01.2025
Immer mehr Hilfsmittelerbringer nutzen jetzt die Sanitätshauslösung von gesund.de. Und auch die Anzahl der Hilfsmittelvorbestellungen über gesund.de wächst stetig.
Zusammen mit unserem Kooperationspartner gesund.de, sowie der rehaVital und der CURA-SAN bieten wir dazu ein exklusives Webinar am 29. Januar von 16:00 - 17:00 Uhr an, zu dem wir Sie herzlich einladen.
Darüber hinaus können Sie das Team von gesund.de auch persönlich kennenlernen. Weitere Informationen finden Sie im Anhang.
Veröffentlicht am 09.01.2025
Zur Sicherstellung der Versorgung schließen die Vertragspartner eine 2. Übergangsvereinbarung zum Rahmenvertrag OT. Diese erhalten Sie im Anhang zur Kenntnis. Damit Sie die geänderten Inhalte besser nachvollziehen können, sind diese unterstrichen.
Eine Preisanpassung erfolgt in den Anlagen
- PG 23 – Orthesen für den Versorgungsbereich der individuellen Orthetik und
- PG 37 – Brustprothesen
Die geänderten Preise gelten ab dem Verordnungsdatum 01.01.2025.
Ein erneuter Beitritt ist nicht erforderlich.
LEGS 15 13 T00
Veröffentlicht am 03.01.2025
Freundliche Erinnerung!!!
Ab sofort finden Sie das ORTHEGROH-Partnerportal unter einer neuen Domain: vertrag.orthegroh.de.
Bitte ändern Sie bereits jetzt gespeicherte Suchleisten o.ä., um das Vertragsportal weiterhin direkt aufrufen zu können. Sollten Sie Ihre Zugangsdaten gespeichert haben, so müssen Sie diese ggf. an die neue Domain anpassen.
Veröffentlicht am 02.01.2025
Zum 01.01.2025 wird eine neue Preisvereinbarung zum bestehenden Vertrag der PG 17 lymphatische Kompressionsversorgung geschlossen. Die neuen Preise entnehmen Sie bitte dem Anhang.
LEGS 15 14 297
Veröffentlicht am 02.01.2025
Die GWQ hat eine neue Liste der teilnehmenden Kassen veröffentlicht.
Aktuell nehmen 35 Krankenkassen an dem o.g. Vertrag teil.
Die Liste der teilnehmenden Kassen finden Sie im Anhang.
Veröffentlicht am 02.01.2025
Die TK hat Ihre bestehende FAQ-Liste zur Umsetzung des Reha-Vertrags um einige Punkte ergänzt.
Die vorgenommenen Änderungen haben wir für Ihre Übersichtlichkeit farblich gelb markiert.
Im Anhang finden Sie die angepasste FAQ-Liste.