ORTHEGROH News

Nachrichten aus 12.2021


Dezember 2021


Veröffentlicht am 30.12.2021

AOK Plus

PG 24 Beinprothesen und Hinweis PG 15 Inkontinenzhilfen

Anpassung

Zum 01.01.2022 gibt es eine Preisanpassung der Anlage PG 24 – Prothesenversorgung der unteren Extremitäten.

Der Stundenverrechnungssatz ab 01.01.2022 ist auf 61,50€ gestiegen. 

Hinweis zur PG 15 – Inkontinenzhilfen:

Auf der Grundlage der Ziffer 7.5. des Rahmenvertrages OT verzichtet die AOK PLUS ab dem 1. Januar 2022 auf die Genehmigungspflicht der Bettnässer-Therapiegeräte (Untergruppe 15.25.18.). Maßgebend ist hierbei der Tag der Verordnung.

Sie können somit die Bettnässer-Therapiegeräte ab dem 1. Januar 2022 direkt abrechnen.

Es ist kein Neubeitritt notwendig! 


Veröffentlicht am 23.12.2021

DAK Gesundheit

Reha-Verträge | ergänzende Hinweise zum vertraglosen Zustand ab 01.01.2022

Hinweis

Die DAK hat zwischenzeitlich sämtlichen bisherige Vertragspartner darüber informiert, dass die EGROH die Verträge gekündigt hat und bietet den Leistungserbringern einen Beitritt um die Plattform MIP an.

Eine Entscheidung, ob Sie den von der DAK angebotenen Verträgen beitreten oder nicht, obliegt Ihrer unternehmerischen Entscheidung. Sollten Sie sich gegen einen Vertragsbeitritt entscheiden, kalkulieren Sie in den Kostenvoranschlägen mit für Sie auskömmlichen Preisen, die den derzeitigen Kostenentwicklungen gerecht werden. Nur so können Sie der DAK gegenüber deutlich machen, dass es Ihnen aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr möglich ist, die Hilfsmittel zu den von der DAK vorgegebenen Konditionen zu liefern.

Bitte beachten Sie auch: Die Anziehhilfen für Kompressionsstrümpfe (Hilfsmittelnummer 02.40.01.3) sind auch vom vertragslosen Zustand betroffen, da diese im Reha-Vertrag geregelt waren.


Veröffentlicht am 23.12.2021

AOK Niedersachsen

12. Änderungsvereinbarung | Preiserhöhung PG 23 & 24

Änderung

Die AOK Niedersachsen erhöht mit einer 12. Änderungsvereinbarung die Vertragspreise für die Produktgruppen 23 (Orthesen) und 24 (Beinprothesen) ab dem 01.01.2022.

Die neue Vergütungsregelung für die PG 23 Orthesen sieht vor:

  • Umstellung auf eine Nettopreis-Vereinbarung
  • Genehmigungsfreigrenze i.H.v. 245,00€ netto
  • Erhöhung der Vergütung, gewichtet

Die neue Vergütungsregelung für die PG 24 Beinprothesen sieht vor:

  • Erhöhung der Vergütung, linear um 2,29%

Es ist kein Neubeitritt notwendig. Der LEGS lautet 1507352 (PG 23) bzw. 1507206 (PG24).


Veröffentlicht am 23.12.2021

Ampel, Lauterbach, neuer Gesundheitsausschuss: Was bringt uns die neue Regierung?

Einladung zur digitalen Informationsveranstaltung

Pressemitteilung

177 Seiten umfasst der Koalitionsvertrag von SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen mit dem herausfordernden Titel „Mehr Fortschritt wagen“, für eine Gesellschaft des Respekts und des Aufbruchs. Acht Seiten widmet die neue Ampel-Regierung dabei dem Themenbereich Gesundheit und Pflege. 

Neuer Gesundheitsminister ist Karl Lauterbach, dieser formulierte bei seinem Antritt gleich ein Versprechen: „Mit uns wird es keine Leistungsabsenkungen im Gesundheitswesen geben“. Lauterbach ist populär, gilt als Einzelgänger und Verfechter der evidenzbasierten Medizin. Welche Weichen wird er in den nächsten 4 Jahren stellen? 

Auch der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags hat sich neu konstituiert und hat, wie in  der vergangenen Legislaturperiode, 42 Mitglieder. 

Was bedeuten die neuen Rahmbedingungen in Berlin nun konkret für die Versorgung mit Hilfsmitteln? Dieser Frage stellen sich Kirsten Abel und Patrick Grunau vom Bündnis „Wir versorgen Deutschland“ (WvD) am Freitag, 7. Januar 2022 von 15:00 bis ca. 16:30 Uhr in einer digitalen Infoveranstaltung. 

Zu dieser Infoveranstaltung laden wir Sie sehr herzlich ein und bitten Sie, sich über den nachstehenden Anmeldelink zu der GoToWebinar-Konferenz anzumelden!

Nach Ihrer Registrierung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung mit einem personalisierten Einwahllink. 

Zum Bündnis WvD gehören: BIV-OT, EGROH-Service GmbH, Reha-Service-Ring GmbH, rehaVital Gesundheitsservice GmbH und Sanitätshaus Aktuell AG.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!


Veröffentlicht am 23.12.2021

KKH kaufm. Krankenkasse

PG 31 Schuhtechnik

Die KKH akzeptiert nun ebenfalls die Preise aus der Übergangsvereinbarung, die im Bereich der Schuhtechnik mit der Barmer und Techniker Krankenkasse vereinbart wurden. Da die Kasse für die Hinterlegung der Preise in der verwendeten Software Vorlaufzeit benötigt, haben wir uns auf eine Gültigkeit der Übergangspreisliste ab dem 20.01.2022 verständigt.

Maßgeblich für die Anwendung der neuen Preise ist das Abgabedatum der Hilfsmittel. Vorher erteilte Genehmigungen behalten dabei jedoch ihre Gültigkeit und können nicht nacherstattet werden (Bsp.: die Genehmigung erfolgte vor dem 20.01.2022, die Abgabe jedoch danach. Hier sind die alten Vertragspreise maßgeblich).

Die EGROH hat die Kündigung des Vertrages zurückgezogen, da eine Einigung erzielt werden konnte.


Veröffentlicht am 23.12.2021

AOK Plus

2. Nachtrag: PG 19/50 Bettenvertrag

Änderung

Die AOK Plus hat mit einer 2. Änderungsvereinbarung  den Vertrag PG 19/50 (Pflege-)Betten zum 01.01.2022 angepasst. Neben redaktionellen Anpassungen wurden die Preise für die Betten angepasst in drei Preisstaffeln (2022, 2023, 2024). Die Änderungen in dem Vertrag sind durch Unterstreichungen gekennzeichnet. 

Die AOK Plus bietet künftig auch die Möglichkeit, dass die Versicherten elektronisch den Empfang, die Einweisung und die Beratung bestätigen können. Hierzu ist das Formular "Elektronische Empfangsbestätigung Selbstauskunft" auszufüllen und an die AOK Plus zu senden.

Es ist kein Neubeitritt notwendig. Der LEGS lautet 19 13 J00.


Veröffentlicht am 23.12.2021

AOK Baden-Württemberg AOK Bayern AOK Nordost BARMER DAK Gesundheit spectrumK

PSA-Regelungen verlängert

Hinweis

Zahlreiche Kostenträger haben die Möglichkeit zur Abrechnung einer Hygienepauschale als Ausgleich der Kosten für erhöhte Hygienemaßnahmen bis zum 31.03.2022 verlängert. Dazu gehören:

  • AOK Baden-Württemberg
  • AOK Bayern
  • AOK Nordost
  • Barmer
  • DAK
  • spectrumK

Eine aktuelle Übersicht der Kostenträger, die bei den spectrumK-Verträge an der Möglichkeit zur Abrechnung der Hygienepauschale teilnehmen, finden Sie in den Dokumenten hinterlegt.

Von den restlichen Kostenträgern, die die Hygienepauschalen bis 31.12.2021 bzw. bis zum Ende der pandemischen Lage von nationaler Tragweite befristet haben, liegen uns derzeit noch keine Informationen vor.

Die aktuelle Übersicht der Kostenträger, die eine Hygienepauschale zahlen, finden Sie auf der Startseite von ORTHEGROH unter "Allgemeine Dokumente".


Veröffentlicht am 23.12.2021

Erreichbarkeit über die Feiertage

Hinweis

Die ORTHEG ist am 24.12.2021 und 31.12.2021 geschlossen.

Vom 27.12. - 29.12.2021 sind wir zu unseren normalen Geschäftszeiten erreichbar.

Am 30.12.2021 haben wir wegen Inventur geschlossen und sind nur bedingt zu erreichen, ab dem 03.01.2022 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da. 

 

Die EGROH ist am 24.12.2021 und am 31.12.2021 ebenfalls geschlossen. 

Vom 27.12. - 30.12.2021 sind wir zu unseren normalen Geschäftszeiten erreichbar.


Veröffentlicht am 23.12.2021

AOK Rheinland/Hamburg

PG 31 Schuhtechnik - Neue Preise ab 01.01.2022

Änderung Hinweis

Die AOK Rheinland-Hamburg hat zum 01.01.2022 die Preise in der Produktgruppe 31 erhöht. Die Preiserhöhungen treten jeweils zum 01.01.2022, zum 01.01.2023 bzw. zum 01.01.2024 in Kraft.

Die Kasse bittet darum, aufgrund der noch erforderlichen administrativen Prozesse, von der Einreichungen von Kostenvoranschlägen vor dem 15.01.2022 abzusehen.


Veröffentlicht am 23.12.2021

GWQ ServicePlus AG

IKK Brandenburg und Berlin

Teilbeitritt PG 23 Orthesen

teilnehmende Kassen

Mit Wirkung zum 01.01.2022 tritt die IKK Brandenburg und Berlin dem Vertrag für Hilfsmittel für Orthesen (LEGS 1991 G15)  bei.


Veröffentlicht am 23.12.2021

AOK Bayern

Reha-Verträge

Anpassung

Die Landesinnung Bayern konnte mit der AOK Bayern eine Übergangsregelung mit Preiserhöhungen erzielen, die den stark gestiegenen Kosten gerecht werden soll. 

Die Preiserhöhungen gelten für die folgenden Verträge:

  • RT1 (LEGS 15 02 544),
  • RT2 (LEGS 15 02 547),
  • PG 11 Dekubitus,
  • "Betten", Treppenfahrzeuge und Mobilitätshilfen (LEGS 15 02 545),
  • PG 04/33 - Bade- und Toilettenhilfen (LEGS 15 02 541).

Es konnten die folgenden Preiserhöhungen vereinbart werden:

  • Erhöhung des Stundenverrechnungssatzes auf 0,93€/Min,
  • Erhöhung der Erst- und Folgepauschale für Pflegebetten auf 510,00€,
  • Vereinbarung Erst- und Folgepauschale für Niederflurbetten mit 686,00€,
  • Erhöhung der Erstpauschale für Lifter und Positionswechselhilfen auf 1.000,00€ (Folgepauschale 900€),
  • 12% Aufschlag auf Vertrags- und Ersatzteilpreise,
  • Pauschaler Frachtkostenzuschlag auf den Vertragspreis für Elektrorollstühle der Produktart 18.50.04.0/1 i.H.v. 100€ (netto),
  • 15% Aufschlag auf Erstpauschalen, 7% Aufschlag auf Folgepauschalen.

Die Übergangsregelung gilt vom 01.01.2022 - 31.03.2022. 

Es ist kein Neubeitritt notwendig. Auch die Leistungserbringer, die die Verträge zum 31.12.2021 gekündigt haben, werden von der AOK Bayern automatisch weiterhin als Vertragspartner geführt - außer Sie widersprechen.


Veröffentlicht am 22.12.2021

Keine Fristverlängerung GKV-Spitzenverband

Aufwendungen der Pflegekassen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Pressemitteilung

Im Dezember 2021 hatten wir Sie über die Verlängerung der Geltungsfrist der Empfehlungen zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung während der epidemischen Lage aufgrund des Coronavirus SARS-CoV2 informiert und darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber die Anhebung des monatlichen Höchstbetrags nach § 40 Absatz 2 SGB XI auf 60 Euro für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel über den 31. Dezember 2021 nicht verlängert hat. An dieser Situation hat sich nichts geändert.

Der Gesetzgeber hatte letztmalig mit dem Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen (EpiLage-Fortgeltungsgesetz) festgelegt, dass der Höchstbetrag für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis zum 31. Dezember 2021 60,- Euro beträgt. 

Die gesetzliche Grundlage für die Anhebung des Höchstbetrags auf 60,- Euro entfällt – wie eingangs ausgeführt - zum 1. Januar 2022. Damit gelten ab diesem Zeitpunkt für die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel wieder die jeweils vereinbarten Vertragspreise.
 

Der GKV-Spitzenverband hat seine Mitgliedskassen darauf hingewiesen, dass für partikelfiltrierende Halbmasken (FFP2- oder vergleichbare Masken) keine Vertragspreise existieren. Sie fallen nicht unter die für „einfache“ medizinische Masken bereits bestehende Vertragsposition „Mundschutz“. Insofern kann hierfür eine Abrechnung zu „marktüblichen Preisen“ erfolgen. Im Zuge der für Anfang Februar 2022 vorgesehenen Fortschreibung der Produktgruppe 54 „Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel“ wird für partikelfiltrierende Halbmasken eine neue Produktart (54.99.01.5) gebildet und eine entsprechende Abrechnungspositionsnummer eingerichtet.


Veröffentlicht am 20.12.2021

DAK Gesundheit

Reha - vertragsloser Zustand ab dem 01.01.2022

vertragsloser Zustand Hinweis

Wie wir bereits berichteten, laufen die Reha-Vertrag der DAK zum 31.12.2021 aus. Die EGROH hatte in Zusammenarbeit mit der ARGE die Verträge gekündigt, da die Verhandlungen bzgl. der stark gestiegenen Fracht- und Rohstoffkosten stagnierten.

Die DAK hat bereits angekündigt, den von der Kündigung betroffenen Mitgliedsbetrieben kurzfristig einen Vertragsbeitritt zum 01.01.2022 anzubieten. Der angebotene Vertrag wird wohl auf Basis des alten Vertrages + Frachtkostenzuschlag für ausgewählte Produkte sein. Die ARGE hatte die Frachtkostenzuschläge abgelehnt, da sie zum einen den tatsächlich entstehenden Teuerungen nicht gerecht werden, zum anderen im Hinblick auf die bereits mit anderen Kostenträgern geschlossenen Vereinbarungen nicht marktfähig sind.

Bitte prüfen Sie vor einem eventuellen Beitritt kritisch, ob aus Ihrer Sicht mit den angebotenen Preiserhöhungen eine wirtschaftliche Versorgung möglich ist. Wir bleiben weiterhin mit der DAK im Dialog, um einen neuen Reha-Vertrag abzuschließen.


Veröffentlicht am 20.12.2021

AOK Sachsen-Anhalt

PG 05 Bandagen

Änderung Hinweis

Die AOK Sachsen-Anhalt hat neue Preise für den Vertrag PG 05 Bandagen veröffentlicht. Die neuen Preise gelten ab dem 01.01.2022.

LEGS: 15 14 313


Veröffentlicht am 20.12.2021

BARMER

Neue Preise ab 01.01.2022 im Reha-Bereich

Abrechnungsbesonderheit Hinweis

Die Barmer hat uns gerade mitgeteilt, dass Betriebe der ARGE schon fleißig Folgepauschalen mit Zuschlag beantragen, die keiner Verordnung bedürfen und nach dem 01.01.2022 beginnen. Laut Vertrag ist es auch richtig, dies frühzeitig zu tun. Allerdings ist die Barmer hier in einer Sondersituation. 
Denn das führt zu technischen Problemen, da die Verträge in MIP und folglich auch noch nicht in ZHP umgestellt sind!

Wir bitten, die Einstellung von Anträgen in ZHP generell für Versorgungen ab 01.01.2022 noch etwas zurückzustellen.

Die technische Umsetzung ist in vollem Gange und kann vielleicht schon nächste Woche abgeschlossen werden.

Die Barmer hält uns auf dem Laufenden! 

Ab dem 01.01.2022 stehen Ihnen die neuen Vertragspreise im 
ORTHEGROH-Portal zur Verfügung. 


Veröffentlicht am 20.12.2021

HEK Hanseatische KK hkk Handelskrankenkasse

PG 31 Schuhtechnik

Änderung Hinweis

Die HEK und die hkk haben uns zwischenzeitlich mitgeteilt, dass Sie die Übergangsvereinbarung, die mit der Barmer und Techniker Krankenkasse zum 01.12.2021 vereinbart wurde, ebenfalls akzeptieren. Die hkk lässt die Preise jedoch erst ab dem 01.01.2022 gegen sich gelten!

Somit können Sie die neuen Preise ab dem 01.12.2021 bei der HEK und ab dem 01.01.2022 bei der hkk abrechnen. 


Veröffentlicht am 20.12.2021

hkk Handelskrankenkasse

Pflegebetten

Hinweis

Die hkk hat den Reha-Vertrag um die Pflegebetten ergänzt. Ab dem 01.01.2022 werden die Pflegebetten (Hilfsmittelnummer 50.45.01.1) und die Einlegerahmen (Hilfsmittelnummer 50.45.03.0) mit einer Pauschale i.H.v. 435,00€ für 24 Monate in den Vertrag mit aufgenommen. Zusätzlich kann in Aufschlag von 10% abgerechnet werden, der im Kostenvoranschlagsverfahren als Aufschlag anzugeben ist. 

Der LEGS für die Pflegebetten lautet 1991106.

Hinweis: Der Pflegebettenvertrag mit der AOK Bremen/Bremerhaven und hkk behält weiterhin seine Gültigkeit!

Es ist kein Neubeitritt notwendig. Die bisherigen Vertragsteilnehmer, die die PG 19 abgeschlossen haben, werden automatisch auf den Versorgungsbereich 50 Pflegebetten gemeldet. Sie haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen einen Widerspruch einzulegen, sollten Sie mit der Übernahme der Teilnahmen nicht einverstanden sein.


Veröffentlicht am 20.12.2021

AOK Rheinland/Hamburg

Reha

Anpassung

Mit der AOK Rheinland/Hamburg konnten zum 01.01.2022 neue Vertragspreise in den Reha-Produktgruppen geschlossen werden. Davon betroffen sind die Verträge zu den Produktgruppen 02, 04, 10, 11, 18, 20, 22, 28 und 33

Erzielt werden konnten die folgenden Preissteigerungen:

  • Die Preise werden linear um 8,5% erhöht.
  • Die Stundenverrechnungssätze werden linear um 10% gesteigert.
  • Die Positionen für den Wiedereinsatz werden linear um 10% gesteigert.

Darüber hinaus gewährt die AOK Rheinland/Hamburg für die besonders stark von den erhöhten Fracht- und Rohstoffkosten betroffenen Reha-Produkten einen Frachtkostenzuschlag. Dieser kann im Zeitraum vom 01.12.2021 - 30.04.2022 zusätzlich abgerechnet werden.


Veröffentlicht am 20.12.2021

vdek

BARMER HEK Hanseatische KK

PG 50 Pflegebetten - Kündigung zum 31.12.2021

Kündigungvertragsloser Zustand

Die EGROH hat in Zusammenarbeit mit der ARGE den Vertrag PG 50 Pflegebetten zum 31.12.2021 gekündigt, um Preiserhöhungen zu erzielen. Leider verliefen die Verhandlungen bisher ohne Erfolg, so dass hier ab dem 01.01.2022 ein vertragsloser Zustand droht.

An dem Pflegebettenvertrag des vdek nahmen als Kostenträger nur noch die Barmer und die HEK teil.

Zur Barmer: Wie wir bereits berichteten, ist ab dem 01.01.2022 die Abrechnung der Pflegebetten bei der Barmer über den Reha-Vertrag möglich. 

Zur HEK: Wir sind derzeit noch in Klärung, wie die Pflegebetten ab dem 01.01.2022 beantragt und abgerechnet werden können. Wir halten Sie auf dem Laufenden! 


Veröffentlicht am 16.12.2021

GWQ ServicePlus AG

IKK gesund plus

Beitritt zum Reha-Vertrag PG 10 Gehhilfen

teilnehmende Kassen

Die IKK gesund plus ist folgendem Vertrag zum 01.01.2022 beigetreten: 

LEGS: 1991G21 (Gehhilfen)

Die neue Liste der teilnehmenden Kassen finden Sie im Anhang. 


Veröffentlicht am 16.12.2021

GWQ ServicePlus AG

BKK VerbundPlus

PG 11 Anti-Dekubitus Vertragsbeitritt

teilnehmende Kassen

Mit Wirkung zum 01.01.2022 ist die BKK VerbundPlus folgendem Vertrag der GWQ ServicePlus AG beigetreten:

·        LEGS 1991G22 – Hilfsmittel gegen Dekubitus (Kauf)


Veröffentlicht am 13.12.2021

BARMER TK Techniker Krankenkasse

HEK Hanseatische KK

Neue Preise ab 01.01.2022 im Reha-Bereich

Die Arbeitsgemeinschaft der Leistungserbringer konnte sich, im Rahmen einer Übergangsvereinbarung, mit der Barmer und Techniker Krankenkasse auf Preiszuschläge für sämtliche Reha-Produktgruppen einigen. Die Preiszuschläge gelten ab dem 01.01.2022 und können ab dem 01.02.2022 abgerechnet werden. Hintergrund der Übergangsvereinbarung bilden die pandemiebedingten Kostensteigerungen sowie gestiegene Fracht-, Rohstoffkosten. Die wichtigsten Inhalte im Überblick:

  1. Die Preiszuschläge gelten für die Produktgruppen 04, 10, 11, 18, 19, 20, 22, 26, 28, 32 und 33. Die Techniker Krankenkasse gewährt die linearen Aufschläge darüber hinaus auch für die Produktgruppe 02.
  2. Für das Leistungskennzeichen 02 (Wiedereinsatz) wurde - bezogen auf den derzeit vereinbarten Vertragspreis (netto) - eine Preiserhöhung i.H.v. 20% vereinbart.
  3. Für die Leistungskennzeichen 00 (Kauf), 08 (Erstpauschale) und 09 (Folgepauschale) wurde - bezogen auf den derzeit vereinbarten Vertragspreis (netto) - eine Preiserhöhung i.H.v. 10% vereinbart. (inkl. Deckelung in der PG 18 = max. bis zu 200€)
  4. Für die Rollatoren (Hilfsmittelnummer 10.50.04.1) wurde eine Preiserhöhung i.H.v. 20% vereinbart.

Die Vereinbarung gilt bis zum 31.12.2022 mit dem Ziel, im kommenden Jahr einen neuen Reha-Vertrag zu verhandeln.

Zur Produktgruppe 50:

  • Techniker Krankenkasse: Die vereinbarten Zuschläge gelten auch für die Produktgruppe 50 (sowohl Pflegerollstühle als auch Pflegebetten).
  • Barmer: Bisher wurden die Pflegebetten noch über den vdek-Vertrag abgerechnet. Da der vdek nicht analog der Zusatzvereinbarung die Preise erhöht hat, können Sie mit Inkrafttreten der Zusatzvereinbarung die Pflegebetten über den Reha-Vertrag der Barmer mit den erhöhten Preisen beantragen bzw. abrechnen.

Speziell Techniker Krankenkasse:

  • Die Preiserhöhungen beim Vertrag "Rollatoren, Rollstühle, E-Mobile" (LEGS 15 99 703, 15 99 704, 15 99 705) gilt sowohl für die Techniker Krankenkasse als auch für die HEK Hanseatische KK!

Ab dem 01.01.2022 stehen Ihnen die neuen Vertragspreise im ORTHEGROH zur Verfügung. Die Details zur Vereinbarung entnehmen Sie bitte den beigefügten Dokumenten.


Veröffentlicht am 13.12.2021

DAK Gesundheit

Drohender vertragsloser Zustand

KündigungHinweis

Die EGROH hat in Zusammenarbeit mit der ARGE Fracht-/Rohstoffkosten die Verträge der DAK zum 31.12.2021 gekündigt. 

Die Intention bestand darin, eine Übergangsvereinbarung mit neuen Vertragspreisen zu schließen, die die stark gestiegenen Fracht- und Rohstoffkosten berücksichtigt. 

Leider verliefen die Verhandlungen bisher ohne Erfolg, sodass nun ab dem 01.01.2022 ein vertragsloser Zustand droht.

Davon betroffen sind die folgenden Verträge:

  • PG 04 Badehilfen (LEGS 19 98 704)
  • PG 10 Gehhilfen (LEGS 19 98 710)
  • PG 11 Dekubitus (LEGS 19 98 711)
  • PG 18 Kranken-/Behindertenfahrzeuge (LEGS 19 98 718)
  • PG 19 Betten (LEGS 19 98 719)
  • Reha PG 02, 22, 26, 28, 32, 33 (LEGS 19 99 003)

Wir halten Sie auf dem Laufenden und werden Ihnen noch Tipps an die Hand geben, sollte der vertragslose Zustand eintreten.


Veröffentlicht am 10.12.2021

GKV-Spitzenverband

Verlängerung der Empfehlungen

Hinweis

Angesichts der gestiegenen Inzidenzzahlen in Deutschland und der neuen Corona-Virusvariante bedarf es weiterhin besonderer Vorsichtsmaßnahmen insbesondere durch Kontaktreduzierungen. Vor diesem Hintergrund wird die Gültigkeit der Empfehlungen zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung während der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV2 bis zum 31. März 2022 verlängert.

Die Empfehlungen zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung in den vom Hochwasser betroffenen Gebieten werden ebenfalls bis zum 31. März 2022 verlängert.

Die Erhöhung der Pauschale für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel von 40€ auf 60 gilt noch bis zum 31.12.2021. Derzeit liegt noch keine Entscheidung des Gesetzgebers vor, ob diese Frist verlängert wird. Wir halten Sie auf dem Laufenden!


Veröffentlicht am 09.12.2021

AOK Niedersachsen

Temporäre Frachtkostenzuschläge

Hinweis

Die AOK Niedersachsen hat neue Frachtkostenzuschläge veröffentlicht, gültig ab dem 01.12.2021. Die Möglichkeit zur Abrechnung der Frachtkostenzuschläge ist bis zum 30.06.2022 befristet.

Wir möchten an dieser Stelle klarstellen, dass die Frachtkostenzuschläge kein Verhandlungsergebnis der ARGE oder der EGROH sind! Wir erachten die Vereinbarung als nicht ausreichend und werden mit der Kasse in Verhandlung treten, um eine Anpassung der Vertragspreise zu erzielen.

Wir halten Sie auf dem Laufenden.


Veröffentlicht am 09.12.2021

MOBIL Krankenkasse

BKK ZF & Partner

PG 32 CPM-Schienen

teilnehmende Kassen

Die BKK ZF & Partner ist mit Wirkung zum 01.12.2021 dem Vertrag über CPM-Schienen der Mobil Krankenkasse beigetreten. LEGS 19 91 013 (1.-6. Woche) und 19 91 Z13 (ab 7. Woche).

Beigefügt erhalten Sie die aktuelle Liste der teilnehmenden Kassen.


Veröffentlicht am 09.12.2021

MOBIL Krankenkasse

REHA-Übergangsvereinbarung ab 01.12.2021

Hinweis

Wie bereits am 01.12.2021 berichtet, konnte mit der Mobil Krankenkasse eine Reha-Übergangsvereinbarung ab dem 01.12.2021 geschlossen werden. 

Neben Produktgruppen, die die EGROH vorher nicht vertraglich geregelt hat, ist Folgendes zu beachten: 

  • Die Produkte, die vorher per Versorgungsanzeige eingereicht werden sollten, sind nun genehmigungsfrei.
  • Es sind Genehmigungsfreigrenzen zu beachten.
  • Vorrang Dienstleistungspauschale vor Kauf/Wiedereinsatz/Einlagerung. Es wurde vereinbart, dass für pauschalgeregelten Produkte die Erstpauschale und Folgepauschale vorrangig anzuwenden ist. Sofern im Einzelfall innerhalb dieser Produktarten kasseneigene Produkte zurückgeholt werden oder im Lager des Leistungserbringers Produkte vorhanden sind und wiedereingesetzt werden können, kann in Absprache mit der Mobil Krankenkasse die Versorgung in dieser  Form erfolgen.
  • Es ist keine detaillierte Leistungsbeschreibung mit Zubehör angegeben. Die Versorgung erfolgt gemäß Hilfsmittelverzeichnis.
  • Produktarten, die im Kauf vertraglich geregelt sind und wiedereingesetzt werden können, müssen nach Rückholung vor Einlagerung geprüft werden und sind mit dem Zustand „sofort wiedereinsatzfähig“ einzulagern. Sofern Reparaturen oder Ersatzteile notwendig sind, können diese mittels Kostenvoranschlags beantragt werden.
Bitte beachten Sie auch das Folgende: An der Übergangsvereinbarung ist nur ein Gesamtbeitritt möglich - eine Auswahl einzelner Produktgruppen ist nicht möglich!

Die neue Preisliste finden Sie im Anhang. 


Veröffentlicht am 08.12.2021

GWQ ServicePlus AG

Befristete Übergangsvereinbarung

Hinweis

Mit der GWQ ServicePlus AG konnte zum 01.01.2022 eine Übergangsvereinbarung erzielt werden, die den gestiegenen Fracht- und Rohstoffkosten Rechnung trägt. Das Folgende konnte mit der GWQ vereinbart werden:

  • Preiserhöhung i.H.v. 10% auf die Nettopreise für die Leistungskennzeichen 00, 06, 08, 09, 14, 20
  • Preiserhöhung i.H.v. 15% auf die Nettopreise für das Leistungskennzeichen 02 (Wiedereinsatz).

Die temporäre Preiserhöhung erfolgt für die Produktgruppen 04 (Badehilfen), 10 (Gehhilfen), 11 (Hilfsmittel gegen Dekubitus), 18 (Kranken-/Behindertenfahrzeuge), 19/50 (Krankenpflegeartikel) und 33 (Toilettenhilfen).

Ab dem 01.01. gelten die neue Preislisten. Der Leistungszeitpunkt ist maßgeblich für die Abrechnung auf Grundlage der Übergangsvereinbarung. Die Vereinbarung endet zum 31.12.2022.


Veröffentlicht am 06.12.2021

Corona-Krise

2G-Regelung

Hinweis

Wir möchten noch einmal dringend darauf hinweisen, die für Sie einschlägigen Landesverordnungen zu beachten, die wahrscheinlich in den nächsten Tagen noch einmal überarbeitet werden.

Bundesweit einheitlich ist nunmehr jedoch geregelt, dass die „2G-Regelung“ im Einzelhandel gelten soll, sodass nur noch geimpfte und genesene Personen Zugang dazu haben. Hiervon gelten Ausnahmen, die sich nach dem Wortlaut der damaligen „Bundesnotbremse“ (§ 28b IfSG alte Fassung) richten sollen. Darin waren die Sanitätshäuser neben Apotheken, Drogerien und den übrigen Gesundheitshandwerken explizit als Ausnahme aufgeführt, sodass sie auch in diesem Zusammenhang von der „2G-Pflicht“ ausgenommen sind. Es verbleibt aber bei dem Hinweis, dass die Länder von sich aus strengere Anforderungen erlassen können und von dieser Möglichkeit vereinzelt auch Gebrauch machen werden.
 


Veröffentlicht am 02.12.2021

IKK classic

PG 32 CPM Bewegungsschienen

Kündigung

Die EGROH-Service GmbH hat den Vertrag PG 32 CPM-Schienen mit der IKK classic (LEGS 19 99 122) zum 31.12.2021 gekündigt. 

Zum 01.01.2022 wird die EGROH dem neuen Vertrag, der zwischen dem 
CPM-Verband und den IKK'en zum 01.07.2021 geschlossen wurde, beigetreten. 


Veröffentlicht am 02.12.2021

IKK classic BIG direkt gesund IKK gesund plus IKK - Die Innovationskasse (Nord) IKK Südwest

PG 32 CPM Bewegungsschienen

neuer Vertrag

Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass die EGROH-Service GmbH zum 01.01.2022 dem PG 32 CPM-Schienen-Vertrag, der zwischen der IKK classic, IKK Die Innovationskasse (Nord), der IKK Südwest, der IKK gesund Plus, der BIG direkt gesund und dem CPM-Schienen-Verband geschlossen wurde, beigetreten ist. 

LEGS: 19 90 263 

Den Vertrag und die dazugehörige Beitrittserklärung finden Sie im Anhang. 

Bitte senden Sie uns Ihre unterschriebene Beitrittserklärung bis spätestens 15.12.2021 zu. 


Veröffentlicht am 01.12.2021

MOBIL Krankenkasse

REHA-Übergangsvereinbarung ab 01.12.2021

Hinweis

Wir konnten mit der Mobil Krankenkasse eine Übergangsvereinbarung ab dem 01.12.2021 schließen, die sämtliche Reha-Produktgruppen betrifft. In der Übergangsvereinbarung sind u.a. die folgenden Produkte bzw. Produktgruppen geregelt, die die EGROH vorher nicht vertraglich geregelt hat:

  • Badewannenlifter
  • Rollatoren
  • komplette PG 18
  • Lifter
  • Betten
  • Therapeutische Bewegungsgeräte (ohne CPM-Schienen)
  • Toilettenhilfen

Sämtliche Vertragsteilnehmer des alten Reha-Vertrages (auch Teilnahmen an Teilbereichen) wurden für die Übergangsvereinbarung übernommen und laut aktueller PQ-Urkunde hinterlegt. Ihre aktuelle Teilnahme können Sie unter "Meine Verträge" einsehen. Sollten Sie hiermit nicht einverstanden sein, so können Sie innerhalb von 14 Tagen widersprechen - es ist jedoch nur ein Widerspruch des gesamtes Reha-Vertrages möglich.


Veröffentlicht am 01.12.2021

AOK Sachsen-Anhalt

PG 24 Beinprothesen - neue Preisstaffel

Hinweis

Zum 01.12.2021 tritt die zweite von drei Preisstaffeln in Kraft. Die Preise sind um 2,5 % gestiegen. 

LEGS: 15 14 338

Die neuen Preise finden Sie im Anhang.