Veröffentlicht am 12.12.2024
Zum 01.01.2025 werden die Preise des OT-Vertrages angehoben. Lediglich die Preise in der Armprothetik (PG 38) bleiben unverändert.
Veröffentlicht am 17.10.2024
Zum 01.11.2024 wird der Reha-Vertrag um den Bereich der PG 26 Sitzschalen ergänzt.
Wie auch beim Reha-Vertrag sieht die Ergänzungsvereinbarung für die Sitzschalen eine jährliche Dynamisierung der Vertragspreise um 4% vor.
Dem Teilbereich muss neu beigetreten werden. Bitte kreuzen Sie hierfür auf der Beitrittserklärung beim Reha-Vertrag den Bereich "PG 26 Sitzschalenkonzept" an.
LEGS: 19 94 026
Veröffentlicht am 26.09.2024
Die Mobil Krankenkasse verlängert die Zusatzvereinbarung im Bereich Medizintechnik auf unbestimmte Zeit bzw. bis zum Abschluss eines neuen beitrittsfähigen Vertrags.
ACHTUNG: Die EGROH hat nur den Bereich Sauerstofftherapie LEGS: 19 99 005 gezeichnet.
Veröffentlicht am 14.03.2024
Zum 01.04.2024 konnten wir mit der Mobil Krankenkasse einen neuen Reha-Vertrag schließen. Der Vertrag löst die bisherige Übergangsvereinbarung im Reha-Bereich (LEGS 19 92 001) sowie den Vertrag PG 02 Adaptionshilfen (LEGS 19 93 099) komplett ab.
In dem neuen Reha-Vertrag werden die folgenden Produktgruppen vertraglich geregelt:
- PG 02 Adaptionshilfen (LEGS 19 94 002),
- PG 04 Bade- und Duschhilfen (LEGS 19 94 003),
- PG 10 Gehhilfen (LEGS 19 94 004),
- PG 11 Hilfsmittel gegen Dekubitus (LEGS 19 94 017),
- PG 18/50 Kranken-/Behindertenfahrzeuge (LEGS 19 94 018),
- PG 19/50 Krankenpflegeartikel (LEGS 19 94 019),
- PG 20 Lagerungshilfen (LEGS 19 94 020),
- PG 22 Mobilitätshilfen (LEGs 19 94 022),
- PG 26 Sitzhilfen (LEGS 19 94 025),
- PG 28 Stehhilfen (LEGS 19 94 021),
- PG 32 Therapeutische Bewegungsgeräte (LEGS 19 94 023) und
- PG 33 Toilettenhilfen (LEGS 19 94 024).
Im Reha-Vertrag ist jeweils zum 01.01.2025 und zum 01.01.2026 eine Anhebung der Vertragspreise um je 4% vorgesehen.
Es ist ein Neubeitritt notwendig. Bitte verwenden Sie für einen Beitritt die beigefügte Beitrittserklärung und senden Sie diese an vertrag@egroh.de bzw. an vertrag@ortheg.de.
Veröffentlicht am 04.01.2024
Zum 01.01.2024 hat die Mobil Krankenkasse die Produktpalette in der PG 17 und PG 23 leicht erweitert. In der Preisdatei sind die Produkte daran zu erkennen, dass erstmalig in der Spalte für die Preise 2024 ein Preis erfasst ist. Ein neuer Beitritt ist nicht notwendig.
Darüber hinaus wurden Kopfschutzbandagen und Kopfschutzhelme (PG 99) in den Vertrag neu aufgenommen. Zu diesem Teilbereich ist ein Neubeitritt notwendig.
Veröffentlicht am 21.12.2023
Die Mobil Krankenkasse verlängert die Zusatzvereinbarung im Bereich Medizintechnik über den 31.12.2023 hinaus bis zum 30.09.2024.
ACHTUNG: Die EGROH hat nur den Bereich Sauerstofftherapie LEGS: 19 99 005 gezeichnet.
Veröffentlicht am 14.12.2023
Die Übergangsvereinbarung mit der Mobil Krankenkasse wird bis zum Inkrafttreten eines neuen Vertrags ohne weitere Frist verlängert.
Veröffentlicht am 15.06.2023
Die Mobil Krankenkasse verlängert die Übergangsvereinbarung des Reha-Vertrages über den 30.06.2023 hinaus bis zum 31.12.2023.
LEGS: 19 92 001
Veröffentlicht am 17.05.2023
Die Mobil Krankenkasse verlängert die Zusatzvereinbarung im Bereich Medizintechnik über den 31.05.2023 hinaus bis zum 31.12.2023.
ACHTUNG: Die EGROH hat nur den Bereich Sauerstofftherapie LEGS: 19 99 005 gezeichnet.
Veröffentlicht am 04.05.2023
Die Mobil Krankenkasse hat den Diabetes-Vertrag PG 03/21 zum 31.05.2023 gekündigt. EGROH hat den alternativen Vertrag geprüft und sich gegen einen Beitritt entschieden.
Die Kündigung betrifft folgende LEGS:
19 96 001, 19 96 002, 19 96 003, 19 96 004
Bei Bedarf wenden Sie sich bitte direkt an den Kostenträger.
Veröffentlicht am 23.03.2023
Die Mobil Krankenkasse verlängert die Übergangsvereinbarung des Reha-Vertrages über den 31.03.2023 hinaus bis zum 30.06.2023.
Sollte vor dem 30.06.2023 ein neuer Reha-Vertrag in Kraft treten, wird dieser die Übergangsvereinbarung ablösen.
LEGS: 19 92 001
Veröffentlicht am 12.01.2023
Mit dem Beitritt der BKK24 zum CPM-Schienenvertrag der spectrumK war die Kasse doppelt vertraglich gebunden, da gleichzeitig ein Vertragsverhältnis mit der Mobil Krankenkasse bestand.
Inzwischen wurde das durch den Beitritt der BKK24 zum Vertrag mit der Mobil Krankenkasse bestehende Vertragsverhältnis einvernehmlich zum 31.12.2022 beendet.
Es besteht nunmehr seit dem 01.01.2023 nur noch das durch den Beitritt zum spectrumK-Vertrag bestehende Vertragsverhältnis.
Veröffentlicht am 22.12.2022
Aufgrund anhaltender Kostensteigerungen in den Bereichen Personal-, Beschaffungs-, Material- und Betriebskosten, passt die Mobil Krankenkasse die Vertragspreise des MT-Vertrages temporär an. Diese Vereinbarung tritt mit Wirkung zum 15.12.2022 in Kraft und gilt bis zum 31.05.2023.
ACHTUNG: Die EGROH hat nur den Bereich Sauerstofftherapie LEGS: 19 99 005 gezeichnet.
Bei einer genehmigungspflichtigen Versorgung ist grundsätzlich das Eingangsdatum des Kostenvoranschlages maßgeblich. Sofern ein Versorgungszeitraum anzugeben ist, ist der Beginn des Versorgungszeitraumes maßgeblich. Bei der genehmigungsfreien Abrechnung ist das Ausstellungsdatum der Verordnung maßgeblich.
Es ist kein Neubeitritt notwendig.
Veröffentlicht am 01.12.2022
Die Mobil Krankenkasse verlängert die Übergangsvereinbarung mit Hilfsmitteln im Reha-Bereich bis zum 31.03.2023.
LEGS: 19 92 001
Veröffentlicht am 10.11.2022
Zum 01.01.2023 erhöhen die folgenden drei Krankenkassen die Vergütungen im Bereich der CPM-Schienen:
- hkk (LEGS 19 92 244)
- KKH (LEGS 19 99 M52)
- Mobil Krankenkasse (LEGS 19 91 013 bzw. 19 91 Z13)
Maßgeblich für die Anwendung der neuen Vertragspreise ist jeweils das Verordnungsdatum.
Es ist kein Neubeitritt notwendig.
Veröffentlicht am 22.09.2022
Zum 01.10.2022 tritt die BKK Faber-Castell & Partner dem Vertrag über CPM-Schienen der Mobil Krankenkasse bei.
Veröffentlicht am 01.09.2022
Die MOBIL Krankenkasse hat mit dem sanum Spitzenverband e.V. einen neuen Vertrag zur Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 09 Elektrostimulationsgeräte sowie der Produktgruppe 15 elektronische Messsysteme der Beckenbodenmuskelaktivität geschlossen. EGROH ist diesem beigetreten und bietet Ihnen nun den Beitritt an. Der Vertrag löst die alten Vereinbarungen zur PG 09 und 15 ab und gilt ab dem 01.10.2022. Den Produktuntergruppen wurden diverse LEGS zugeordnet.
Den Vertrag und die Beitrittserklärung finden Sie im Anhang. Es ist ein Neubeitritt erforderlich!
Veröffentlicht am 04.08.2022
Zu Ihrer Information teilen wir Ihnen mit, dass die "BKK exklusiv" mit Wirkung zum 01.08.2022 dem CPM-Vertrag mit der Mobil Krankenkasse beigetreten ist; eine aktualisierte Liste der beigetretenen Krankenkassen ist beigefügt.
LEGS 19 91 013 u. 19 91 Z13
Veröffentlicht am 09.06.2022
Die Mobil Krankenkasse verlängert die Übergangsvereinbarung bis zum 31.12.2022. Im Laufe des zweiten Halbjahres 2022 soll ein neuer Reha-Vertrag mit der Mobil Krankenkasse verhandelt werden.
Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Veröffentlicht am 21.04.2022
Ab sofort können Pflegebetten mit den Positionsnummern 50.45.01. / 02. / 03. bei der Mobil Krankenkasse über die Reha-Übergangsvereinbarung LEGS 19 92 001 auf Basis der Preise aus der PG 19 abgerechnet werden. Der Vertrag wurde entsprechend ergänzt.
Bitte reichen Sie Ihre Kostenvoranschläge entsprechend ein.
Veröffentlicht am 07.04.2022
Die Mobil Krankenkasse verlängert die Möglichkeit zur Abrechnung der Hygienepauschale bis zum 30.04.2022. Ende des Monats wird die Kasse, abhängig vom Infektionsgeschehen, über eine eventuelle erneute Verlängerung entscheiden.
Veröffentlicht am 06.01.2022
Die BKK Herkules und die BKK Akzo Nobel Bayern sind mit Wirkung zum 01.01.2022 dem Vertrag über CPM-Schienen der Mobil Krankenkasse beigetreten. LEGS 19 91 013 (1.-6. Woche) und 19 91 Z13 (ab 7. Woche).
Veröffentlicht am 09.12.2021
Die BKK ZF & Partner ist mit Wirkung zum 01.12.2021 dem Vertrag über CPM-Schienen der Mobil Krankenkasse beigetreten. LEGS 19 91 013 (1.-6. Woche) und 19 91 Z13 (ab 7. Woche).
Beigefügt erhalten Sie die aktuelle Liste der teilnehmenden Kassen.
Veröffentlicht am 09.12.2021
Wie bereits am 01.12.2021 berichtet, konnte mit der Mobil Krankenkasse eine Reha-Übergangsvereinbarung ab dem 01.12.2021 geschlossen werden.
Neben Produktgruppen, die die EGROH vorher nicht vertraglich geregelt hat, ist Folgendes zu beachten:
- Die Produkte, die vorher per Versorgungsanzeige eingereicht werden sollten, sind nun genehmigungsfrei.
- Es sind Genehmigungsfreigrenzen zu beachten.
- Vorrang Dienstleistungspauschale vor Kauf/Wiedereinsatz/Einlagerung. Es wurde vereinbart, dass für pauschalgeregelten Produkte die Erstpauschale und Folgepauschale vorrangig anzuwenden ist. Sofern im Einzelfall innerhalb dieser Produktarten kasseneigene Produkte zurückgeholt werden oder im Lager des Leistungserbringers Produkte vorhanden sind und wiedereingesetzt werden können, kann in Absprache mit der Mobil Krankenkasse die Versorgung in dieser Form erfolgen.
- Es ist keine detaillierte Leistungsbeschreibung mit Zubehör angegeben. Die Versorgung erfolgt gemäß Hilfsmittelverzeichnis.
- Produktarten, die im Kauf vertraglich geregelt sind und wiedereingesetzt werden können, müssen nach Rückholung vor Einlagerung geprüft werden und sind mit dem Zustand „sofort wiedereinsatzfähig“ einzulagern. Sofern Reparaturen oder Ersatzteile notwendig sind, können diese mittels Kostenvoranschlags beantragt werden.
Bitte beachten Sie auch das Folgende: An der Übergangsvereinbarung ist nur ein Gesamtbeitritt möglich - eine Auswahl einzelner Produktgruppen ist nicht möglich!
Die neue Preisliste finden Sie im Anhang.
Veröffentlicht am 01.12.2021
Wir konnten mit der Mobil Krankenkasse eine Übergangsvereinbarung ab dem 01.12.2021 schließen, die sämtliche Reha-Produktgruppen betrifft. In der Übergangsvereinbarung sind u.a. die folgenden Produkte bzw. Produktgruppen geregelt, die die EGROH vorher nicht vertraglich geregelt hat:
- Badewannenlifter
- Rollatoren
- komplette PG 18
- Lifter
- Betten
- Therapeutische Bewegungsgeräte (ohne CPM-Schienen)
- Toilettenhilfen
Sämtliche Vertragsteilnehmer des alten Reha-Vertrages (auch Teilnahmen an Teilbereichen) wurden für die Übergangsvereinbarung übernommen und laut aktueller PQ-Urkunde hinterlegt. Ihre aktuelle Teilnahme können Sie unter "Meine Verträge" einsehen. Sollten Sie hiermit nicht einverstanden sein, so können Sie innerhalb von 14 Tagen widersprechen - es ist jedoch nur ein Widerspruch des gesamtes Reha-Vertrages möglich.
Veröffentlicht am 25.11.2021
Die BKK 24 24 tritt zum 01.12.2021 dem bestehenden Vertrag der Mobil Krankenkasse in der Produktgruppe 32 bei.
Die Liste der teilnehmenden Kassen finden Sie anbei.
Veröffentlicht am 18.11.2021
Die BKK Wirtschaft & Finanzen ist zum 15.11.2021 dem Vertrag über CPM-Schienen der Mobil Krankenkasse beigetreten.
Die Liste der teilnehmenden Kassen finden Sie anbei.
Veröffentlicht am 04.11.2021
Dem Vertrag über CPM-Schienen mit der Mobil Krankenkasse sind weitere Krankenkassen beigetreten:
- BKK KBA zum 01.08.2021
- BKK Werra-Meissner zum 01.09.2021
- BKK Pfaff zum 21.09.2021
- BKK Euregio zum 01.10.2021
- BKK Stadt Augsburg zum 01.10.2021
- BKK Scheufelen zum 01.11.2021
- BKK Salzgitter zum 01.11.2021
- BKK Public zum 01.11.2021
- TUI BKK zum 01.11.2021
Bitte beachten Sie auch die beigefügte Liste der teilnehmenden Kassen.
Veröffentlicht am 05.08.2021
Anbei erhalten Sie eine Aufstellung der beigetretenen Betriebskrankenkassen zum oben genannten Vertrag.
Sie können diese Information jetzt auch auf der Homepage der Mobil Krankenkasse im Leistungserbringerportal über den unten angegebenen Link einsehen.
Alle Vertragsbeitritte werden dort immer aktuell veröffentlicht.
AC/TK 1991013 und 1991Z13
Veröffentlicht am 08.07.2021
Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass die BKK PwC (IK 105723301) zum 01.08.2021 ihren Beitritt zum oben genannten Vertrag der MOBIL KK erklärt hat. Der LEGS lautet AC/TK 19 91 013 (1.-6. Woche) und 19 91 Z13 (ab der 7. Woche)
Sie erhalten die Information der MOBIL KK in der Anlage
Veröffentlicht am 20.05.2021
Die EGROH konnte mit der Mobil Krankenkasse eine Vereinbarung für Hygienepauschalen im OT- und Reha-Bereich vereinbaren.
Die Hygienepauschale kann nicht beim Versand von Hilfsmitteln oder bei der Abgabe im Ladengeschäft abgerechnet werden. Um die Hygienepauschale i.H.v. 8,00€ abzurechnen, muss es sich um eine Neuversorgung oder um eine umfangreiche Instandsetzung handeln.
Bei der Abrechnung ist der LEGS 1596Z13 anzuwenden. Die Vereinbarung tritt rückwirkend zum 01.04.2021 in Kraft und für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite infolge der COVID-19-Pandemie.
Bitte beachten Sie die beigefügte Vereinbarung.
Veröffentlicht am 12.05.2021
Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu dürfen, dass die EGROH-Service GmbH zum 01.06.2021 dem neuen Vertrag der Mobil Krankenkasse im Bereich PG32 - Therapeutische Bewegungsgeräte beigetreten ist. Es wurden erfreulicherweise Preissteigerungen verhandelt.
Die Leistungserbringer die bereits dem PG32 Vorgänger Verträgen beigetreten sind, werden auf den neuen Vertrag übernommen. Es ist kein Neubeitritt notwendig.
Beachten Sie bitte, dass aktuelle Vertragsteilnehmer bis zum 31.05.2021 die aktuellen LEGS 19 00 030 (Knie) und 19 00 031 (Schulter) zur Abrechnung verwenden. Ab dem 01.06.2021 verwenden Sie bitte den LEGS 19 91 013 und ab der 7. Versorgungswoche 19 91 Z13.
Die Beitrittserklärung sowie den Vertrag finden Sie in den Anlagen
Veröffentlicht am 03.05.2021
Die EGROH konnte mit der MOBIL Krankenkasse eine Vereinbarung für Hygienepauschalen im Homecare-Bereich und für Frachtkostenzuschläge treffen. Die Vereinbarungen treten jeweils rückwirkend zum 01.04.2021 in Kraft. Die Frachtkostenzuschläge gelten zunächst bis zum 31.05.2021, die Hygienepauschalen gelten für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite.
Die Höhe der Frachtkostenzuschläge entnehmen Sie bitte dem beigefügten Dokument. Bitte beachten Sie die Abrechnungsnummern für die Zuschlagspositionen und den anzuwendenden LEGS (1994Z16).
Für den Homecare-Bereich konnte die EGROH Hygienepauschalen vereinbaren. Diese können nicht beim Versand von Hilfsmitteln oder bei der Abgabe im Ladengeschäft abgerechnet werden. Bitte beachten Sie auch hier das beigefügte Dokument sowie den LEGS, der bei der Abrechnung der Hygienepauschale angegeben werden muss (1992Z25).
Voraussichtlich wird die EGROH im Bereich Reha und OT ebenfalls Vereinbarungen für Hygienepauschalen vereinbaren. Sobald uns diese vorliegen, informieren wir Sie umgehend.
Veröffentlicht am 25.03.2021
zum 01.04.2021 wird aus der BKK Mobil Oil die Mobil Krankenkasse. Bitte beachten Sie den neuen Namen in unseren Verträgen und Unterlagen.
Veröffentlicht am 30.12.2020
Bitte beachten Sie, dass zum 01.01.2021 die 3. Preisanpassung in Kraft tritt.
Die Preise stehen Ihnen pünktlich zum 01.01.2021 im Portal zur Verfügung!
Veröffentlicht am 28.05.2020
Im Rahmen der Fortschreibung der Produktgruppe 14 „Inhalations- und Atemtherapiegeräte“ des Hilfsmittelverzeichnisses ist es im Bereich der Beatmungsgeräte und Sauerstofftherapie zur Neustrukturierung gekommen, bei der Produktarten teils neu geschaffen und teils umgruppiert wurden.
In den verhandelten Vergütungsvereinbarungen (Anlage 4 - AC/TK 1999005) ist aufgrund der neuen Systematik keine 1:1 Zuordnung der neuen Hilfsmittelnummern möglich. Vor diesem Hintergrund ist eine Anpassung der genannten Vergütungsvereinbarungen notwendig geworden.
Anbei senden wir Ihnen die aktualisierte Vergütungsvereinbarung zu.
Veröffentlicht am 23.01.2020
Aus aktuellem Anlass informiert die BKK Mobil Oil, dass die in den Pauschalversorgungen zur enteralen Ernährung, Tracheostoma sowie zur Insulinpumpentherapie vereinbarten Verbandstoffe und Diätetika grundsätzlich genehmigungsfrei und ausschließlich unter Angabe der Abrechnungspositionsnummer über § 302 SGB V direkt abrechenbar sind.
AC/TK 1992025, 1994010, 1996002
Veröffentlicht am 31.10.2019
Die BKK Mobil Oil hat einen neuen Vertrag im Bereich PG99 - Encasings. Wir haben diesen überprüft und uns aufgrund der unwirtschaftlichen Preise gegen einen Beitritt entschieden.
Sollte in Beitritt Ihrerseits gewünscht sein, wenden Sie sich bitte direkt an die Kasse
Veröffentlicht am 24.10.2019
Eine Übergangsregelung in den PG 08 Einlagen und PG 31 Schuhe diente dem Zweck, eine vertragslose Zeit zu überbrücken, mit dem Ziel, eine genehmigungsfreie Versorgung bis zum Betrag von 150,-€ netto sicherzustellen. Die BKK Mobil Oil hat in diesem Jahr zu beiden Produktgruppen einen Vertrag verhandelt und kann damit eine Versorgungsgrundlage anbieten. Die Übergangsregelung wird daher zum 31.10.2019 beendet. (LEGS 1597003 u. 1697007). Die PG 08 Einlagen wurde zum 01.03.2019 in den OT-Vertrag integriert und alle Teilnehmer übernommen (LEGS 1599015).
EGROH empfiehlt an dieser Stelle, den Beitritt zum Vertrag des BKK Landesverbandes Bayern zur Schuhtechnik. Die BKK Mobil Oil ist teilnehmende Kasse beim LV Bayern (LEGS 16 02 731).
Alternativ können Sie dem Vertrag der Mobil Oil über deren Plattform beitreten. Link siehe unten.
Veröffentlicht am 11.07.2019
Die Nachtragsvereinbarung der BKK Mobil Oil steht Ihnen nun digitalisiert zur Verfügung!
Die Teilnahmen für bereits anerkannte Produktgruppen wurden übernommen.
Beachten Sie bitte, dass lediglich bei den neu verhandelten Produktbereichen PG 17 Narbenkompression und PG 38 Armprothetik ein Neubeitritt erfolgen muss.
Veröffentlicht am 04.07.2019
In einer 2. Nachtragsvereinbarung hat sich die Kasse mit dem BIV-OT auf eine Erweiterung des Vertrages zur Groß- und Kleinorthopädie verständigt. Der bisher aus den Produktgruppen 05, 08 und 23 bestehende Vertrag ist nun ergänzt um die Produktgruppen 17 Rund- und Flachstrick, PG 24 Beinprothetik, PG 37 Brustprothetik und PG 38 Armprothetik. Die Preise für die neu hinzugekommenen Produkte gelten bereits seit dem 01.06.2019 und erfahren Änderungen jeweils zum 01.01.2020 bzw. 01.01.2021. EGROH hat die Nachtragsvereinbarung anerkannt und stellt Ihnen den neuen Vertrag in Kürze digital zur Verfügung. Mit der Mobil Oil wurde weiterhin vereinbart, dass für EGROH-Partner kein Neubeitritt für bereits anerkannte Produktgruppen vonnöten ist.
Die Leistungserbringergruppenschlüssel im Einzelnen:
PG 05 Bandagen 15 96 013
PG 08 Einlagen 15 99 015
PG 17 Rundstrick 19 99 012
PG 17 Flachstrick 19 99 022
PG 17 Narbenkompression 19 99 032
PG 23 Orthetik 15 96 014
PG 24 Beinprothetik 15 99 009
PG 37 Brustprothetik 15 99 010
PG 38 Armprothetik 15 99 011
Veröffentlicht am 02.05.2019
Zum 01.05.2019 hat die Kasse einen neuen Medizintechnik-Vertrag für die Bereiche Absaugung (19 99 002), Sauerstofftherapie (19 99 005) und Monitoring (19 99 006) abgeschlossen. EGROH ist dem Vertrag beigetreten. Für teilnehmende Betriebe ist kein Neubeitritt erforderlich.
Für die Bereiche CPAP und Beatmung wenden Sie sich bitte direkt an die Kasse.
Veröffentlicht am 12.02.2019
Beigefügt erhalten Sie die fortgeschriebenen Preislisten in den Produktgruppen 05 Bandagen und 23 Orthesen. Diese sind ab dem 01.02.2019 gültig. Außerdem wurde eine Nachtragsvereinbarung zu den festbetragsgeregelten Einlagen geschlossen. Bisher teilnehmende Betriebe werden von der BKK Mobil Oil übernommen. Der neue LEGS lautet dann ab 01.03.2019 15 99 015 für die PG 08 .
Es ist kein Neubeitritt erforderlich!
Veröffentlicht am 20.09.2018
Die Kasse kündigt den Vertrag zur Hilfsmittelversorgung im Bereich Medizintechnik zum 31.12.2018. Für teilnehmende EGROH-Betriebe betrifft dies die Bereiche PG 01 Sekretabsauger, PG 14 Beatmung und PG 21 Monitoring. Der Vertrag soll neu verhandelt werden, EGROH wird sich zu gegebener Zeit beteiligen.
Veröffentlicht am 22.12.2017
Die Kasse weist darauf hin, dass bei Vertragsbeitritten zu gewünschten Versorgungsbereichen diese auch zwingend erfüllt werden müssen. Bei Nichterfüllung können lt. Vertrag durchaus Sanktionen auf die Leistungserbringer zukommen. Deshalb prüfen Sie bitte Ihre Teilnahmewünsche und kündigen Sie ggf. nicht mehr gewünschte Bereiche.
Veröffentlicht am 05.09.2017
Die BKK Mobil Oil teilt mit, dass die Produktgruppen 08 und 31 bei der EGROH über den Schuhtechnikvertrag mit dem BKK-Landesverband Bayern abrechenbar sind. Bei den Einlagen lässt die BKK Mobil Oil für Vertragspartner der Schuh-technik-Verträge die Festbetragspreise gegen sich gelten. Man muss also diesem Vertrag beitreten, um Einlagen nach Festbetrag abrechnen zu können.
Dabei muss der LEGS 15 90 301 angegeben werden.
Veröffentlicht am 04.07.2017
Die Kasse hat eine neue Liste zu Genehmigungsfreigrenzen veröffentlicht.
Veröffentlicht am 04.07.2017
Dieser Beitrag wurde nicht im Info-Brief veröffentlicht und dient lediglich zur Hilfestellung:
Die BKK Mobil Oil ist dem Vertrag des BKK LV Bayern in der PG 31 Schuhtechnik beigetreten. Dieser Vertrag ist bundesweit gültig! Sofern Sie hier versorgen wollen, treten Sie dem Vertrag des BKK LV Bayern PG 31 Schuhtechnik bei. (PG 02, 10, 08 und 31)
Veröffentlicht am 01.06.2017
Bis zum Beitritt der BKK Mobil Oil zum Schuhtechnik- Vertrag des BKK Landesverbands Bayern stellt die Kasse einen Pseudovertrag mit gleichlautenden Preisen zur Verfügung, um eine lückenlose Versorgung gewährleisten zu können. Es ist kein Neubeitritt nötig.
LEGS: PG 08 1597003 PG 31 1697007
Veröffentlicht am 15.03.2017
Die Kasse hat den laufenden Vertrag zum 31.05.2017 gekündigt. Ab dem 01.06.2017 sollen die Produkte der PG 08 Einlagen und PG 31 Schuhe über die Verträge der Landesverbände laufen.
Veröffentlicht am 29.11.2016
Die BKK Mobil Oil hat zum 01.01.2017 einen neuen Vertrag zur Versorgung Versicherter mit aufsaugenden Inkontinenzhilfsmitteln abgeschlossen. Für Erwachsene ist eine Pauschale von 18,00 € und für Kinder von 27,26 € verhandelt worden. EGROH wird diesen Vertrag nicht zeichnen. Sofern Sie zu diesen Preisen versorgen können, wenden Sie sich bitte für einen Eigenbeitritt direkt an die BKK Mobil Oil.
Veröffentlicht am 29.11.2016
Die Kasse hat zum 01.01.2017 die Preise der Produktgruppe 31 Schuhtechnik um die Erhöhung der Grundlohnsumme angepasst.
Veröffentlicht am 20.10.2016
Die BKK Mobil Oil gibt bekannt, einen Vertrag über die Versorgung Versicherter mit aufsaugenden Inkontinenzhilfsmitteln verhandeln zu wollen. EGROH hat ein Angebot abgegeben.
Veröffentlicht am 14.09.2016
Die Kasse hat den bestehenden Vertrag zur saugenden Kinderinko zum 31.12.2016 gekündigt. Es sind Neuverhandlungen geplant. EGROH wird ein Angebot abgeben.
Veröffentlicht am 14.07.2016
„Der Fehlerteufel hat sich eingeschlichen“: In unserem letzten Infobrief teilten wir mit, dass ein Neubeitrit erforderlich ist. Jedoch werden Leistungserbringer, die bereits Vertragsteilnehmer waren, auch weiterhin als solche bei der Kasse geführt. Es ist also kein Neubeitrit erforderlich. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, so haben Sie eine 14-tägige Widerspruchsfrist.
Veröffentlicht am 29.06.2016
Ab dem 01.07.2016 gilt ein neuer OT-Vertrag (PG 05 und 23). Der Vertrag wurde von 10-Stellern auf 7-Steller umgestellt. Dem Vertrag muss neu beigetreten werden. (Siehe Berichtigung Infobrief # 9/2016)
Veröffentlicht am 30.03.2016
Die Kasse hat die Produktgruppen Bandagen und Orthesen aus dem bestehenden OT-Vertrag zum 30.06.2016 gekündigt, da hier eine Umstellung auf Siebensteller erfolgen soll. Sie brauchen die Kündigungen nicht selber zu bestätigen, EGROH als Vertragspartner hat dies bereits erledigt und hat auch schon Termine für Neuverhandlungen gemacht. Wir informieren Sie rechtzeitig.
Veröffentlicht am 23.02.2016
Die Kasse teilt mit, dass sie entsprechend den Lohnsummenveränderungen Preisanpassungen im Vertrag OT / OST (PGen 05 / 08 / 23 / 31) vorgenommen hat.
Veröffentlicht am 26.01.2016
Die Kasse hat den gekündigten MT-Vertrag neu verhandelt. Die EGROH-Service GmbH ist den Anlagen Absauggeräte (PG 01), Sauerstoff (PG 14) und Monitoring (PG 21) beigetreten. Ab sofort können Sie diesen Vertragsteilen beitreten. Der alte Vertrag ist seit 31.12.2015 nicht mehr gültig.
Veröffentlicht am 17.12.2015
Die BKK Mobil Oil weist darauf hin, dass ab 01.01.2016 die Firma INTER-FORUM AG in Leipzig der neue Dienstleister für die Abrechnungsprüfung TP5 ist. Infos dazu finden Sie hier verlinkt.
Veröffentlicht am 17.12.2015
Die Kasse hat nach Verhandlungen den bestehenden Vertrag zum 01. Januar 2016 durch eine neue Version ersetzt. Die EGROH-Service GmbH ist dem neuen Vertrag beigetreten. Ab sofort können Sie Ihre Teilnahme erklären.
Veröffentlicht am 29.07.2015
Die Kasse hat ihre Genehmigungsfreigrenzen zum 15.07.2015 neu festgesetzt. Beachten Sie bitte die beigefügte Tabelle.
Veröffentlicht am 31.03.2015
Der Vertrag PG 12 Tracheostoma wurde preislich neu verhandelt. Teilnehmende Betriebe müssen nicht neu beitreten. Sollten wir innerhalb 14 Tagen nichts von Ihnen hören, nehmen Sie weiterhin teil.
Veröffentlicht am 05.03.2015
durch die jährliche Grundlohnsummensteigerung haben sich die Preise im Bereich der PG 31 Schuhtechnik erhöht. Diese gelten ab dem 01.03.2015. Weitere Mehrwertsteuer- und Preisänderungen in den Produktgruppen PG 05 Bandagen und PG 23 Orthesen gelten ab dem 15.03.2015 und sind dem nachfolgenden Vertrag zu entnehmen.
Veröffentlicht am 30.01.2015
Die Kasse hat die Preise des aktuellen Reha-Vertrages in einzelnen Produkten neu verhandelt. Aufgrund der neuen (unwirtschaftlichen) Preisgestaltung ist die EGROH diesen Teilen des Vertrages nicht beigetreten. Dadurch reduziert sich der bestehende Vertrag um Toilettenrollstühle PG 18 und Toilettenhilfen PG 33.
Veröffentlicht am 19.12.2014
Die Kasse hat die Preisvereinbarung über die Versorgung mit Tracheostoma-Hilfsmitteln zum 31.03.2015 gekündigt. Die EGROH wird für Sie die Verhandlungen über eine vertragliche Neuregelung aufnehmen.
Veröffentlicht am 11.12.2014
Die Kasse informiert zum Rahmenvertrag im Bereich der Produktgruppe 23 – Anlage 2.1 - mit einer neuen Preisliste über geänderte Mehrwertsteuersätze. Diese steht Ihnen mit nachfolgendem Link zum Download bereit.
Veröffentlicht am 11.12.2014
Die Kasse kündigt Teilbereiche aus dem bestehenden Reha-Vertrag zum 31. Januar 2015. Betroffen sind Standardhilfsmittel wie Deltaräder und Rollatoren, Toilettenrollstühle, Betten und Toilettenhilfen. Die EGROH Service GmbH wird über die neuen vertraglichen Regelungen verhandeln und Sie hierüber auf dem Laufenden halten.
Veröffentlicht am 17.10.2014
Im Bereich der Orthesenversorgung haben sich nach den gültigen Zolltarifbestimmungen bei den Produkten Rhizohit sowie Tal-u-air die Mehrwertsteuersätze geändert. Des Weiteren ergab eine Überprüfung, dass bei der Hyperextensionsorthese 23.15.04.1005 lediglich die Vergütung für die Arbeitszeit hinterlegt war. Hier wurde der Preis auf EK + 20% + AZ angepasst. Den geänderten Vertrag finden Sie verlinkt.
Veröffentlicht am 29.07.2014
Ab dem 01.08.2014 ersetzt ein neuer Vertrag der BKK Mobil Oil den bisherigen Vertrag über die Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen im häuslichen Bereich. Eine erneute Teilnahmeerklärung ist nicht vonnöten.
Veröffentlicht am 29.07.2014
Der bestehende Reha-Vertrag wurde um die Produktgruppen 02 Adaptionshilfen, PG 11 Dekubitus, PG 20 Lagerungshilfen, PG 26 Sitzhilfen und PG 28 Stehhilfen erweitert. Für diese Produktgruppen gibt es keine Preisvereinbarungen, sondern sie werden über Kostenvoranschlag unter Berücksichtigung der vorhandenen Genehmigungsfreigrenzen eingereicht. Der Leistungserbringergruppenschlüssel für diese Produkte ist 19 93 099.
Veröffentlicht am 05.05.2014
Im Vertrag über die Versorgung mit Hilfsmitteln im Bereich der Medizintechnik wurden Änderungen in den Anlagen 3 und 4 (Beatmung und Sauerstoff) vorgenommen.
Veröffentlicht am 05.05.2014
Zudem wurden die Verträge zur saugenden Inko PG 15 im Homecare-Bereich und zum Encasing PG 99 zum 30.06.2014 gekündigt.
Veröffentlicht am 05.05.2014
Die Kasse hat in ihrem OT-Vertrag die Preise für Bandagen, Orthesen und Schuhtechnik progressiv angepasst.
Veröffentlicht am 30.01.2014
Die Kasse informiert über die Fusion der HVB BKK mit der BKK Mobil Oil zum 01.01.2014. Die Verträge der HVB BKK sind mit Wirkung zum 31.03.2014 gekündigt. Ab dem 01.04.2014 gelten die Verträge der BKK Mobil Oil für die Versorgung der Versicherten der HVB BKK. Auch nach dem 01.04.2014 gelten für die Versorgung der Versicherten der HVB BKK die bisher bekannten Abrechnungswege der HVB BKK.