Veröffentlicht am 29.02.2024
Zum 01.03.2024 ist die EGROH dem Elektrostimulations-Vertrag der BARMER beigetreten. Sie können ab sofort Ihren Beitritt erklären. Der bestehende vdek- TENS Vertrag bleibt hiervon unberührt, da andere Produkte enthalten sind:
• Anlage 1 Monophasische Elektrotherapiegeräte bei Hautfunktionsstörungen
• Anlage 2 Biphasische EMG-getriggerte Schmerztherapiegeräte
• Anlage 3 Biphasische, niederfrequente Elektrostimulationsgeräte bei Inkontinenz & elektronische Messsysteme der Beckenboden-Muskelaktivität
• Anlage 4 Elektrostimulationsgeräte zur funktionellen Elektrostimulation (FES) zum Behinderungsausgleich
• Anlage 5 Elektrostimulationsgeräte zur funktionellen Elektrostimulation (FES) zur Krankenbehandlung/Therapie
LEGS 19 91 266 bis 270
Veröffentlicht am 29.02.2024
Bitte beachten Sie bei der Einreichung von Kostenvoranschlägen in der PG 24 – prothetische Versorgungen gegenüber der AOK Bayern unbedingt folgendes:
- Wenn eine 10-Steller-Position für das Einzelprodukt im Hilfsmittelverzeichnis (HMVZ) vorhanden ist, ist dieser 10-Steller einzureichen.
- Wenn im HMVZ keine 10-Steller-Position vorhanden ist, ist der 7-Steller mit „900“ aufzufüllen.
- Für Hilfsmittel, die direkt abgerechnet werden können, ist bei der Direktabrechnung gleichermaßen vorzugehen.
Die Anlieferung ausschließlich von 7-Steller-Positionen erzeugt bei der AOK Bayern immer einen immensen und vermeidbaren Aufwand.
Veröffentlicht am 29.02.2024
Die GWQ und spectrumK haben einen neuen Onlinebeitrittsmanager (OBM) entwickelt. Dort haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stammdaten zu pflegen und zu aktualisieren:
- Kontaktmöglichkeiten für Versicherte (Telefon, Webseite, E-Mail etc.),
- Öffnungszeiten,
- Bundesweite Versorgung (je Vertrag),
- Versand (je Vertrag),
- Barrierefreiheit,
- Notdienstangebot,
- Schulungs- und Beratungsangebote,
- Möglichkeit für Hausbesuche.
Da diese Informationen auch Versicherten zur Verfügung gestellt werden können, können Sie sich unter www.onlinebeitrittsmanager.de registrieren und Ihre Daten dort aktualisieren und pflegen.
Durch den Onlinebeitrittsmanager ändert sich an den Möglichkeit des Beitritts zu EGROH-Verträgen nichts; Beitrittswünsche können Sie uns wie gewohnt zusenden.
Veröffentlicht am 29.02.2024
Die AOK NordWest informiert, dass zum 31.03.2024 der Genehmigungsverzicht in den folgenden Fällen widerrufen wird:
- die Gerätenutzung liegt unter 1.460 Stunden im Jahr oder
- die Gerätenutzung liegt durchschnittlich unter 4 Stunden täglich.
Weitere Informationen können Sie dem beigefügten Schreiben der AOK entnehmen.
Veröffentlicht am 22.02.2024
Zum 01.02.2024 hat die Landesinnung Bayern OT eine neue Vertragsversion mit deutlich angehobenen Preisen vereinbart.
Redaktionelle Änderungen und Anpassungen gibt es in den Ausführungsbestimmungen bei der diabetesadaptieren Fußbettung auf Grund der Vorgaben aus 2022 des GKV-Spitzenverbandes (GKV-SV) sowie eine Klarstellung beim Diabetes-Therapieschuh bezüglich der Rolle. Neu vereinbart wurden Wundtherapieschuhe (WCS-Schuhe).
Die Vertragsteilnahme bleibt bestehen, ein erneuter Beitritt ist nicht erforderlich. Sofern Sie mit den Änderungen nicht einverstanden sind, haben Sie ein 4-wöchiges Sonderkündigungsrecht. LEGS 15 02 031 (für OT-Betriebe)
Veröffentlicht am 22.02.2024
Zum 15.02.2024 erhöht die IKK gesund plus die Preise bei Orthesen PG 23 um 4,22%. Die Beitritte bleiben erhalten.
LEGS 15 90 745
Veröffentlicht am 15.02.2024
Die BKK VND tritt zum 01.03.2024 dem Stoma-Vertrag PG 29 von spectrumK bei (LEGS 19 98 008).
Die aktuelle Kassenliste finden Sie im Anhang.
Veröffentlicht am 15.02.2024
Zum 01.02.2024 gilt für den Schuhtechnik-Vertrag mit der hkk eine neue Preisliste. Die neue Fassung finden Sie im Anhang. Es kein Neubeitritt notwendig.
LEGS 19 92 436
Veröffentlicht am 15.02.2024
Die Änderungsvereinbarung und somit die neuen Vertragspreise tritt zum 01.03.2024 in Kraft.
Alle Änderungen entnehmen Sie bitte den beigefügten Dokumenten, bestehend aus
- Neue Lesefassung des OST-Vertrages (die Änderungen sind farblich hervorgehoben)
- 3. Änderungsvereinbarung in der Lesefassung
- Neue Preisblätter zur Anlage 3, PG 08 (hier nur formale Änderungen) und Anlage 4a, PG 31
Beitritte bleiben bestehen.
Sofern Sie dies nicht wünschen, haben Sie das Recht, den Beitritt innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderungsvereinbarung zu widerrufen.
LEGS 16 00 125
Veröffentlicht am 15.02.2024
Die KKH hat eine Preiserhöhung für die folgenden Verträge vereinbart:
- Bade- und Duschhilfen (PG 04), Gehhilfen (PG 10) und Toilettenhilfen (PG 33) LEGS 19 99 L86 + 19 99 L87 + 19 99 L88
- Gehwagen und Rollatoren (PG 10) LEGS 19 99 K63
Die neuen Konditionen gelten ab dem 01.03.2024 für Versorgungen, die ab dem 01.03.2024 erfolgen. Für Versorgungen, die vor dem 01.03.2024 erfolgten und noch nicht abgerechnet wurden, gelten die bisherigen Konditionen. Die neuen Konditionen gelten unbefristet. Die Regelung zur Genehmigungsfreiheit bzw. Genehmigungspflicht bleibt mit dieser Preisanpassung unverändert bestehen.
Veröffentlicht am 15.02.2024
Die IKK gesund plus passt zum 01.01.2024 die Preise für die PG 05 Bandagen um die vertraglich vereinbarte GLS-Steigerung abzgl. 0,2% an.
Bitte beachten Sie, dass dieser Vertrag nur für Versorgungen von Versicherten mit Wohnsitz Sachsen-Anhalt gilt.
LEGS 15 14 750
Veröffentlicht am 15.02.2024
Der BKK Landesverband Bayern hat mit der Landesinnung Bayern neue Preise für den bestehenden Schuhtechnik-Vertrag erreichen können. Die Preise gelten ab 01.03.2024, ein Neubeitritt ist nicht notwendig. Auch die neue Version gilt nur für Leistungserbringer in Bayern.
LEGS 16 02 731
Veröffentlicht am 15.02.2024
Die hkk lässt die temporären Preissteigerungen gemäß der Protokollnotiz sowie der Ergänzungsvereinbarung über den 31.01.2024 hinaus bis zur Anpassung des Vertrages bzw. einer Neuregelung gegen sich gelten.
LEGS: 19 91 102 bis 19 91 112
Veröffentlicht am 15.02.2024
Zum 01.04.2024 werden die Vertragspreise für die Barmer, TK und HEK erhöht. Da die Vertragsunterlagen derzeit noch in der Abstimmung sind, werden wir die aktualisierten Preislisten erst in Kürze veröffentlichen können.
Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Veröffentlicht am 08.02.2024
Zum 01.01.2024 (PG 05) bzw. 15.02.2024 (PG 23) erhöht die AOK Sachsen-Anhalt die Preise bei Bandagen und Orthesen um 4,22%. Die Beitritte bleiben erhalten.
LEGS 15 14 313 (Bandagen) u. 15 14 355 (Orthesen), 15 14 356 (Zusätze)
Veröffentlicht am 08.02.2024
Die AOK Niedersachsen verzichtet ab sofort auf die Vorlage von Kostenvoranschlägen in den folgenden Bereichen:
- Versorgungen von Versicherten in Pflegeheimen, Hospizen und Einrichtungen der Behindertenhilfe: die Sonderregelungen zur allgemeinen Genehmigungspflicht entfällt; für entsprechende Versorgungen gelten bis auf Widerruf die Regelungen zur Genehmigungspflicht und zum Genehmigungsverzicht entsprechend der in der Häuslichkeit versorgten Versicherten.
- PG 05: Kompressionsbrustbandagen (Hilfsmittelnummer 05.11.04.1) - auch zusammen mit einer medizinisch notwendigen Wechselversorgung
- PG 10: Vierrädrige Gehhilfen (Rollatoren) mit Unterarmauflagen (Hilfsmittelnummer 10.46.04.0) - bei Neuversorgung oder Wiedereinsatz
Diese Regelungen gelten bis auf Widerruf durch die AOK Niedersachsen.
Veröffentlicht am 01.02.2024
Seit dem 01.01.2024 ist die Nutzung von eRezepten für Arzneimittel verpflichtend. Nach dem Willen des Gesetzgebers können und dürfen ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel per eRezept verordnet werden, Hilfsmittel sind vom Anwendungsbereich der elektronischen Verordnung bislang explizit ausgenommen.
Aktuell häufen sich die Beschwerden über Hilfsmittel, die fälschlicherweise elektronisch verordnet werden.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die E-Verordnungen für Hilfsmittel sind noch nicht gegeben. Die Verordnungen sind daher rechtswidrig und auch technisch nicht lesbar bzw. abrechenbar.
Wir empfehlen Ihnen, die Ärzte in Ihrer Umgebung bereits im Voraus darauf hinzuweisen, dass Hilfsmittel ausschließlich über den Weg des Musters 16 (Rosa Rezept/Papier) zu verordnen sind.Im Anhang finden Sie ein Muster-Schreiben.
Veröffentlicht am 01.02.2024
Zum 01.02.2024 tritt der neue Reha-Vertrag der IKK Innovation in Kraft. Wie bereits berichtet, ist kein Neubeitritt notwendig, da wir Ihre bisherigen Vertragsteilnahmen übernehmen konnten.
Im neuen Reha-Vertrag sind die folgenden Versorgungsbereiche NEU hinzugekommen:
- 02A (Anziehhilfen),
- 02B Umblättergeräte elektronisch, Bedienungssensoren),
- 02C (Umfeldkontrolle für elektrische Geräte),
- 02D (Armunterstützungssysteme),
- 19B (Krankenpflegeartikel),
- 20A (Lagerungsschalen für Arme, Funktionelle Lagerungssysteme für Kinder),
- 20B (Schulterabduktionslagerungshilfen, Armlagerungsplatten bei Parese, Lagerungskeile, Therapiehilfen),
- 20C (Beinlagerungshilfen),
- 20D (Therapieliegen bei Mukoviszidose),
- 20F (Lagerungshilfen, individuell oder in Sonderanfertigung (Ganzkörper)),
- 99A (Kopfschutzhelme/-bandagen).
Sollten Sie bisheriger Vertragsteilnehmer sein, so prüfen Sie bitte Ihre Vertragsteilnahmen für diesen Vertrag unter "Meine Verträge", da wir für die oben genannten Versorgungsbereiche die Teilnahmen laut Ihrer Präqualifizierungsurkunde ergänzt haben. Wenn Sie mit einer Ergänzung Ihres bestehenden Vertragsbeitritts laut PQ in diesem Fall nicht einverstanden sind, teilen Sie uns dies bitte an vertrag@egroh.de bzw. an vertrag@ortheg.de mit.
Veröffentlicht am 01.02.2024
Die AOK Nordost verlängert die temporären Preiserhöhungen erneut bis zum 29.02.2024.
Veröffentlicht am 01.02.2024
Zum 01.02.2024 hebt die AOK Niedersachsen die Preise für die PG 05 (Bandagen) und PG 23 (Orthesen) linear um +4,22% an.
LEGS PG 05 (Bandagen): 15 07 206
LEGS PG 23 (Orthesen): 15 07 352
Veröffentlicht am 01.02.2024
Der BKK LV Süd und der BKK LV Bayern verlängern die prozentualen Aufschläge zum Medizintechnik-Vertrag bis zum 30.09.2024.
LEGS: 19 90 330
Veröffentlicht am 01.02.2024
Die Novitas BKK hat zum 01.02.2024 neue Preise für den Reha-Vertrag veröffentlicht. Die EGROH hat sich aufgrund der unwirtschaftlichen Preise gegen einen Beitritt entschieden.
Bei Bedarf wenden Sie sich bitte direkt an die Kasse.
Veröffentlicht am 01.02.2024
Für die Produktgruppe 18 hat die AOK NordWest zum 01.03.2024 eine Anpassungen des Versorgungsvertrages vereinbart.
Konkret handelt es sich um folgende Änderungen:
- Anlage 4 – Leistungsbeschreibung für Standard-Schieberollstühle/ Leichtgewichtrollstühle
- Anpassung der Vertragskonditionen um 9% jeweils Erst- und Folgeversorgungspauschalen
- Anlage 5 – Leistungsbeschreibung für Multifunktionsrollstühle
- Anpassung der Vertragskonditionen um 4,22% jeweils Erst- und Folgeversorgungspauschalen
- Anlage 6 – Leistungsbeschreibung für Elektrorollstühle Innenraum und Außenbereich
- Anpassung der Vertragskonditionen um 4,22% jeweils Erst- und Folgeversorgungspauschalen
- Erweiterung um
- 18.46.06.0 - Elektrorollstühle zerlegbar, faltbar für den Innenraum
- 18.50.07.0 - Elektrorollstühle zerlegbar, faltbar für den Innenraum und Außenbereich/Straßenverkehr
- Versichertenerklärung (Anlage 14)
- Wegfall der schriftlichen Einholung der Versichertenerklärung und Umstellung auf dokumentierte Abfrage zur Nutzung
- Wegfall als rechnungsbegründende Unterlage
Es ist kein Neubeitritt notwendig.
LEGS
- 15 11 715 Schleswig-Holstein
- 15 21 715 Westfalen-Lippe
Veröffentlicht am 01.02.2024
Die HEK hat im Bereich der PG 17 die Festbeträge vertraglich nicht vereinbart. Auf Nachfrage haben wir von der HEK die Information erhalten, dass diese grundsätzlich per Kostenvoranschlag zu beantragen sind und nicht mehr genehmigungsfrei abgerechnet werden können.