Veröffentlicht am 30.04.2020
Mit der DKV wurde eine Änderung in der PG 04 Badehilfen vereinbart. Die Position 04.40.03.2 (Duschstuhl) wurde in den bestehenden Vertrag mit aufgenommen. Die Ergänzung tritt zum 01.05.2020 in Kraft.
Die Preise können Sie der Anlage entnehmen.
Veröffentlicht am 20.12.2019
Die DKV hat uns über folgende Änderung von Bischoff & Bischoff informiert:
Rollator B 4003
- Änderung der maximale Belastung:
von 120kg auf 100kg- Änderung der Anwendung und Einstellung:
Die Stellung der Schiebegriffe müssen parallel zur Fahrtrichtung ausgerichtet werden um die Kippstabilität nach DIN EN ISO 11199-2 zu entsprechen.Die Meldung finden Sie anbei.
Bitte Informieren Sie Ihre Nutzer und richten die Schiebegriffe korrekt aus.
Veröffentlicht am 07.03.2019
Die Kasse weist erneut darauf hin, die Einverständniserklärung (Anlage 9) bei zu legen. Bitte legen Sie auch die Erprobungsberichte bei z.B. E-Rollstühlen Ihrem Kostenvoranschlag bei.
Ebenso gibt es eine kleine Änderung in der Anlage 5. Es ist ein genereller Rabatt zur PG 11 geregelt.
Veröffentlicht am 20.09.2018
Die Kasse hat zur Preisvereinbarung nachträglich einen Leistungserbringergruppenschlüssel (LEGS) sowie eine Vertragsnummer veröffentlicht. Der LEGS lautet 19 90 300, die Vertragsnummer 10701.
Veröffentlicht am 30.08.2018
Die EGROH-Service GmbH hat eine neue Preisvereinbarung mit der DKV geschlossen. Ein Neubeitritt ist erforderlich. Bitte senden Sie uns die ausgefüllte Beitrittserklärung im Original per Post zu. Die Kasse weist darauf hin, dass Kostenvoranschläge immer mit der Anlage 9 (Einverständniserklärung) eingereicht werden müssen.
Veröffentlicht am 17.10.2014
Die EGROH Service GmbH hat mit der DKV Krankenversicherung AG Köln, der zweitgrößten deutschen privaten Krankenkasse, eine Preisvereinbarung über die Hilfsmittelversorgung inklusive Schuhtechnik abgeschlossen. Die Kasse lässt die vereinbarten Preise uneingeschränkt gegen sich gelten. Gleiches gilt auch für die private Pflegeversicherung der DKV. Bei der Versorgung von Versicherten der DKV empfiehlt die Versicherung, vor Bezug dem Mitglied einen Kostenvoranschlag bzw. Leistungsantrag auszustellen. Diesen kann der Versicherte dann bei dem Leistungszentrum einreichen und die Erstattungsfähigkeit abfragen.