Veröffentlicht am 23.12.2019
Derzeit erreichen uns vermehrt Informationen darüber, dass bei manchen Krankenkassen in Papierform eingereichte Kostenvoranschläge nicht bearbeitet werden.
Wir verweisen an dieser Stelle auf die Genehmigungsfiktion nach § 13 Abs. 3a SGB V. Diese Genehmigungsfiktion besagt, dass Hilfsmittel zur Krankenbehandlung nach 3 Wochen bzw. selbst mit Einschaltung des MDK nach 5 Wochen als genehmigt gelten, für den Fall, dass die Krankenkasse auf den Kostenvoranschlag nicht reagiert bzw. die Versorgung nicht ablehnt.
Bei Hilfsmitteln zur Rehabilitation (z.B. Rollstühle, Prothesen) kann auch eine Frist von zwei Monaten gelten, bis das Hilfsmittel als genehmigt gilt.
Nach Ablauf der jeweiligen Frist hat der Versicherte einen Leistungsanspruch gegenüber der Krankenkasse. Der Versicherte muss sich dann auf sein Recht berufen, damit Sie als Leistungserbringer die Versorgung durchführen und mit der Krankenkasse abrechnen können.
Sollten Sie demnach einen Kostenvoranschlag in Papierform eingereicht haben, der von der Krankenkasse nicht bearbeitet wird bzw. worden ist, so können Sie nach Ablauf der Frist im Namen des Versicherten sich auf die Genehmigungsfiktion berufen und die Versorgung durchführen. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie auch nachweisen können, dass die Kasse Ihren Kostenvoranschlag tatsächlich erhalten hat (z.B. Fax-Protokoll).
Veröffentlicht am 23.12.2019
Die AOK Rheinland-Hamburg hat einen neuen Vertrag im Bereich der Produktgruppe 23 für den Teilbereich konfektionierte und vorgefertigte Orthesen abgeschlossen. Der Vertrag tritt ab dem 01.01.2020 in Kraft.
Bitte senden Sie uns die Original-Beitrittserklärung per Post zu.
Die Ansicht des digitalisierten Vertrages in ORTHEGROH ist ab der KW1 2020 möglich.
Veröffentlicht am 23.12.2019
Die AOK Rheinland-Hamburg hat einen neuen Vertrag für die Versorgung mit Hilfsmittels zur Kompressionstherapie (Produktgruppe 17) abgeschlossen. Der Vertrag tritt ab dem 01.01.2020 in Kraft.
Bitte senden Sie uns die Original-Beitrittserklärung per Post zu.
Die Ansicht des digitalisierten Vertrages in ORTHEGROH ist ab der KW1 2020 möglich
Veröffentlicht am 21.12.2019
Die DAK versucht aktuell Leistungserbringer zum Beitritt auf die von Einzelbetrieben auf Regionalebene abgeschlossenen neuen Verträge mit Preisen auf Ausschreibungsniveau zu bewegen. Dazu wurde nun auch von MIP ein Rundschreiben an alle teilnehmenden Partner versendet. In unserer Mitteilung vom 05.12.2019 haben wir die ruinös unwirtschaftlichen Preise veröffentlicht.
Wir gehen davon aus, dass die Kasse eine flächendeckende und wohnortnahe Versorgung momentan nicht gewährleisten kann und bestehen weiterhin auf unserem gesetzlichen Verhandlungsrecht. Wir weisen deshalb nochmals eindringlich darauf hin, dass ein Beitritt zu diesen Verträgen für die Verhandlungsposition der Leistungserbringerverbände extrem schädlich wäre.
Veröffentlicht am 20.12.2019
Die DKV hat uns über folgende Änderung von Bischoff & Bischoff informiert:
Rollator B 4003
- Änderung der maximale Belastung:
von 120kg auf 100kg- Änderung der Anwendung und Einstellung:
Die Stellung der Schiebegriffe müssen parallel zur Fahrtrichtung ausgerichtet werden um die Kippstabilität nach DIN EN ISO 11199-2 zu entsprechen.Die Meldung finden Sie anbei.
Bitte Informieren Sie Ihre Nutzer und richten die Schiebegriffe korrekt aus.
Veröffentlicht am 19.12.2019
Die IKK classic hat aus dem Reha-Vertrag zum 31.12.2019 die folgenden Produktgruppen gekündigt:
- PG 04 Bade- und Duschhilfen,
- PG 18 Kranken- und Behindertenfahrzeuge,
- PG 19 Krankenpflegeartikel
- PG 33 Toilettenhilfen.
Da die Verhandlungen in diesen Produktgruppen noch nicht abgeschlossen sind, teilte die Kasse nun mit, dass die vertraglichen Regelungen vorerst weiterhin gelten. Die Weitergeltung gilt zunächst bis zum 31.03.2020.
Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden!
Veröffentlicht am 19.12.2019
Die Beratungsdokumentation gemäß § 127 Abs. 5 SGB V ist eine gesetzliche Verpflichtung und muss in jedem Fall durchgeführt werden.
Gemäß § 10 Abs. 2 des Rahmenvertrages ist die Beratungsdokumentation als abrechnungsbegründende Unterlage zu übermitteln. Zur Minimierung des bürokratischen Aufwands soll jedoch zunächst die Auslegung der Beratungsdokumentation präzisiert werden.
Daher verzichten beide Kostenträger bis zum 31.03.2020 vorerst auf die Übermittlung der Beratungsdokumentaiton als abrechnungsbegründende Unterlage. Sowohl die Barmer als auch die Techniker Krankenkasse haben Ihre Abrechnungsdienstleister informiert, so dass bis zum 31.03.2020 auf entsprechende Rückweisungen verzichtet wird.
Trotz des vorläufigen Verzichts auf die Beifügung zur Abrechnung möchten wir an dieser Stelle darauf hinweisen, dass Sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, eine schriftliche Beratungsdokumentation durchzuführen, zu archivieren und der Krankenkasse auf Verlangen zu übermitteln.
Veröffentlicht am 19.12.2019
Die Kassen weisen auf die Genehmigungsfreigrenzen hin, die in den jeweiligen Protokollnotizen zum Rahmenvertrag geregelt sind.
Besonders in der PG 17 kommt es zu vermehrten Rückfragen, wieso bei phlebologischen Versorgungen Versorgungsanzeigen an die Kostenträger zu übermitteln sind. Beachten Sie hier bitte, dass die Barmer in der PG 17 eine Genehmigungsfreigrenze von 250,00€ netto und die Techniker eine Genehmigungsfreigrenze von 200,00€ netto in den Protokollnotizen geregelt hat. Lediglich bei phlebologischen Versorgungen oberhalb der Genehmigungsfreigrenze ist eine Versorgungsanzeige an die Kostenträger zu übermitteln.
Veröffentlicht am 19.12.2019
Der bestehende Vertrag zur Versorgung mit CPM-Bewegungsschienen aus 2016 mit dem LEGS 1991G06 wird zum 01.01.2020 durch einen gleichlautenden Vertrag aus dem gleichen Jahr mit dem LEGS 1991G05 ersetzt. Die Erstpauschalen werden hier jeweils mit 10,00€ höher vergütet.
Teilnehmende Betriebe benötigen keinen Neubeitritt.
Veröffentlicht am 12.12.2019
Die Knappschaft stellt zum Jahreswechsel ihr IT-System um. Hierdurch bedingt ist ab dem 18. Dezember 2019 bis voraussichtlich zum 5. Januar 2020 nur ein eingeschränkter Service möglich, weil nur noch eingeschränkt auf Kundendaten zurückgegriffen werden kann. Für Hilfsmittel-Leistungserbringer, die am Verfahren des elektronischen Kostenvoranschlags (eKV) teilnehmen, wird nach dem 13. Dezember 2019 eine Annahme der eingehenden Kostenvoranschläge nicht mehr möglich sein. Die Kontaktaufnahme mit den zuständigen Fachzentren für Hilfsmittel kann in dringenden Angelegenheiten weiterhin per Telefax erfolgen.
Voraussichtlich ab dem 6. Januar 2020 steht das IT-System auch für elektronische Kostenvoranschläge wieder zur Verfügung.
Veröffentlicht am 06.12.2019
Wir informieren Sie über den aktuellen Verhandlungsstand mit der DAK Gesundheit. Weiterhin ist es, nach dem Ende der Ausschreibungen am 30.11.2019, nicht zu einer Einigung zu einem bundesweiten Versorgungsvertrag gekommen. Die DAK Gesundheit hat nach Ihren Ausstieg aus der vdek ARGE regional aufgeteilte Verträge zum Beitritt angeboten. Die Preise der Pauschale bewegen sich beim Standard-Badewannenlifter inkl. Drehteller/-scheiben zwischen 77,00 EUR und 153,00 EUR für 24 Monate. Im Bereich PG 10 liegen die Preise beim Rollator bis 130kg beispielsweise zwischen 29,61 EUR und 70,00 EUR für 5 Jahre. In der PG 18 wird der Standardgreifreifenrollstuhl inkl. Trommelbremse und Therapietisch zwischen 90,00 EUR und 198,00 EUR für 48 Monate angeboten. Eine Übersicht der Preise finden Sie in der Anlage.
Aufgrund der aktuellen Preise haben wir uns definitiv gegen einen Beitritt entschlossen. Zu den angebotenen Preisen ist keine wirtschaftliche / hochwertige Versorgung der Versicherten (Ohne Aufzahlung des Versicherten) möglich.
Wir empfehlen Ihnen bei Versorgungen einen Papier-Kostenvoranschlag auf Grundlage Ihrer eigenen Kalkulation an den Kostenträger per Fax zu senden. Dieser kann nicht automatisch durch das System aufgrund eines fehlenden Vertrages abgelehnt werden. Nach § 127 Abs. 3 des SGB V haben Sie das Recht auf den Abschluss eines Einzelvertrages.
Sollten sich eine Änderung an der Situation ergeben, informieren wir Sie umgehend.
Sollte Ihnen ein Vertrag der DAK Gesundheit mit den in der Tabelle aufgeführten Preise zum Beitritt angeboten werden, prüfen Sie bitte genau, ob Sie diesem unter den geforderten Konditionen beitreten möchten.
Veröffentlicht am 05.12.2019
Die AOK Bayern hat zum 01.12.2019 einen neuen Vertrag im Vertrag PG 09 - Elektrostimulationsgeräte veröffentlicht. Die EGROH-Service GmbH hat diesen geprüft und ist beigetreten. Der Vertrag und die Beitrittserklärung stehen Ihnen in Kürze digital im Portal zur Verfügung.
In der Anlage finden Sie vorab den Vertrag in PDF Form.
Veröffentlicht am 05.12.2019
Die AOK Hessen hat zum 01.12.2019 einen neuen Vertrag im Vertrag PG 09 - Elektrostimulationsgeräte veröffentlicht. Die EGROH-Service GmbH hat diesen geprüft und ist beigetreten. Der Vertrag und die Beitrittserklärung stehen Ihnen in Kürze digital im Portal zur Verfügung.
In der Anlage finden Sie vorab den Vertrag in PDF Form.
Veröffentlicht am 05.12.2019
Die AOK Nordwest hat zum 01.12.2019 einen neuen Vertrag im Vertrag PG 09 - niederfrequenten Elektrostimulationsgeräten zur Schmerzbehandlung und
Muskelstimulation veröffentlicht. Die EGROH-Service GmbH hat diesen geprüft und ist beigetreten. Der Vertrag und die Beitrittserklärung stehen Ihnen in Kürze digital im Portal zur Verfügung.
In der Anlage finden Sie vorab den Vertrag in PDF Form.
Veröffentlicht am 05.12.2019
Die AOK Nordost hat zum 01.12.2019 einen neuen Vertrag im Vertrag PG 09 - Elektrostimulationsgeräte veröffentlicht. Die EGROH-Service GmbH hat diesen geprüft und ist beigetreten. Der Vertrag und die Beitrittserklärung stehen Ihnen in Kürze digital im Portal zur Verfügung.
In der Anlage finden Sie vorab den Vertrag in PDF Form.
Veröffentlicht am 05.12.2019
die Datenannahmestelle der HEK ändert sich zum 01.01.2020. Die DAVASO GmbH übernimmt ab diesem Zeitpunkt die Daten- und Belegannahme sowie die Prüfung und Bezahlung. Siehe anhängendes Schreiben.
Veröffentlicht am 05.12.2019
Die AOK Rheinland / HH hat einen neuen Vertrag im Bereich PG 11 zum 01.12.2019 veröffentlicht. Aufgrund der unwirtschaftlichen Preise hat sich die EGROH-Service GmbH gegen einen Beitritt entschieden.
Bitte wenden Sie sich bei einem gewünschten Beitritt direkt an den Kostenträger.
Veröffentlicht am 05.12.2019
Die Kasse kündigt die Produktgruppen 17 Kompression und 23 konfektionierte Orthesen zum 31.12.2019. Es haben bereits Neuverhandlungen stattgefunden. Pünktlich zum 01.01.2020 werden wir Ihnen die neuen Verträge zum Beitritt anbieten.
PG 17 LEGS: 1520E17, PG 23 LEGS: 1520A73
Veröffentlicht am 05.12.2019
Die EGROH bleibt ab dem 24.12.2019 bis zum 01.01.2020 geschlossen.
Ab dem 02.01.2020 sind wir wie gewohnt für Sie da.Die ORTHEG ist für Sie am 27.12. und 30.12.2019 zu den normalen Geschäftszeiten erreichbar.
Veröffentlicht am 05.12.2019
Die Knappschaft und SVLFG teilten mit, dass für den Orthesen-Vertrag neue LEGS vergeben wurden, die bundesweit gültig sind.
Bitte verwenden Sie für die Abrechnung die folgenden LEGS:
23A: 15 92 23F (OT), 16 92 23F (OST)
23B: 15 92 23G (OT), 16 92 23G (OST)
23C: 15 92 23H (OT), 16 92 23H (OST)
23D: 15 92 23I (OT), 16 92 23I (OST)