ORTHEGROH News

Gefilterte Ergebnisse


Januar 2024


Veröffentlicht am 18.01.2024

Knappschaft SVLFG

Anpassung des Rahmensvertrages

Änderung

Zum 01.01.2024 wurde der Rahmenvertrag mit der Knappschaft/SVLFG angepasst. Dabei wurden die folgenden Änderungen vorgenommen:

  • anstelle „Medizinprodukte-Betreiberverordnung“ wurde die entsprechende Abkürzung „MPBetreibV“ eingefügt (§ 2 Abs. 5 und § 3 Abs. 3),
  • der Verweis auf die Verordnung „2017/745“ wurde korrigiert (§ 3 Abs. 2 und 3 sowie § 5 Abs. 1 – bisher "Verordnung 2017/45")
  • die bisherige Bezeichnung „Medizinproduktedurchführungsgesetz“ wurde auf „Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz“ korrigiert (§ 3 Abs. 2)
  • unter § 9 Abs. 2 wurden die Sätze 2 und 3  zur Sortierung von Sammelrechnungen gestrichen, da die Inhalte der Richtlinie nach § 302 SGB V maßgebend sind

Dezember 2023


Veröffentlicht am 21.12.2023

Knappschaft SVLFG

PG 10 Gehhilfen

Änderung

Die Knappschaft/SVLFG erhöht zum 01.01.2024 die Vertragspreise für die PG 10 Gehhilfen linear um 5%. Eine Ausnahme davon bildet der Preis für die Achselstützen (Hilfsmittelnummer 10.50.03.0), diese werden über die lineare Anhebung der Preise hinaus künftig mit 36,50€ pro Stück vergütet.

Des weiteren gibt es eine Änderung bei den Gehwagen; diese werden künftig über Kostenvoranschlag beantragt.

Es ist kein Neubetritt notwendig.

LEGS: 15 90 10x

September 2023


Veröffentlicht am 21.09.2023

Knappschaft SVLFG

PG 15 aufs. Inko (stationär)

Kündigungneuer Vertrag

Zum 30.09.2023 hat die Knappschaft und SVLFG den Vertrag zur aufsaugenden Inkontinenz (stationär) mit dem LEGS 15 90 159 gekündigt.

Gleichzeitig bietet die Knappschaft/SVLFG einen neuen Vertrag ab dem 01.10.2023 an. Der Vertrag sieht eine Genehmigungsfreiheit, eine jährliche Folgeverordnung sowie die Anhebung der Vertragspreise um 5% vor. Die EGROH hat den Vertrag geprüft und wird dem Vertrag zum 01.10.2023 beitreten. Der neue LEGS lautet 15 90 15H.

Es ist kein Neubeitritt notwendig. Sollten Sie mit einer Übernahme Ihrer Vertragsteilnahmen nicht einverstanden sein, so können Sie innerhalb von 14 Tagen widersprechen. 

Mai 2023


Veröffentlicht am 25.05.2023

Knappschaft SVLFG

PG 31 Schuhtechnik

neuer Vertrag

Zum 01.06.2023 ist EGROH dem Schuhtechnik-Vertrag der Knappschaft und SVLFG beigetreten. Für Ihren Beitritt benötigen wir lediglich ein entsprechendes Kreuzchen auf unserer Teilnahmeerklärung mit Unterschrift.

Bitte prüfen Sie vor einem Beitritt, dass Sie dem Vertrag nicht schon auf andere Wege beigetreten sind. In diesem Falle müssen Sie Ihren bestehenden Vertrag kündigen, bevor Sie dem EGROH-Vertrag beitreten können.

Die LEGS lauten:

  • 15 90 31F (Orthopädische Maßschuhe und Änderungen/Instandsetzungen am orthop. Maßschuh)
  • 15 90 31G (Maßschuhe mit Diabetesausstattung)
  • 15 90 31H (Spezialschuhe bei diabetischem Fußsyndrom)
  • 15 90 31J (Therapieschuhe, konfektioniert)
  • 15 90 31K (Zurichtungen am konfektionierten Schuh)

Januar 2023


Veröffentlicht am 05.01.2023

Knappschaft SVLFG

Neuer Rahmenvertrag & PG 04 Badehilfen

neuer Vertrag

Zum 01.01.2023 hat die EGROH mit der Knappschaft / SVLFG einen neuen Rahmenvertrag sowie einen neuen Vertrag über die PG 04 Badehilfen geschlossen. 

Der Rahmenvertrag beinhaltet eine Änderung, dass Erklärungen des Versicherten (z.B. Empfangsbestätigung) nun auch durch eine digitale Unterschrift erfolgen kann.

Der Badehilfen-Vertrag sieht eine Anhebung der bisherigen Vergütung vor. Der neue LEGS lautet 15 90 04A.

Es ist kein Neubeitritt notwendig. 

November 2022


Veröffentlicht am 10.11.2022

Knappschaft SVLFG

Aufschlag zum Ausgleich erhöhter Beschaffungskosten

Hinweis

Die Knappschaft und SVLFG haben für diverse Produktbereiche Aufschläge für die Hilfsmittelversorgung veröffentlicht. Für die EGROH betrifft dies lediglich den Vertrag mit der Versorgung mit Badehilfen PG 04 LEGS 15 90 045. Hier ist seit dem 15.09.2022 bis auf Weiteres ein Aufschlag von 5,00€ auf die jeweilige Versorgung vorgesehen. 

Weitere gewährte Aufschläge können unter dem eingefügten Link eingesehen werden.

Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Anhang.

Oktober 2022


Veröffentlicht am 27.10.2022

Knappschaft SVLFG

PG 14 Medikamentenvernebler

KündigungKein Beitritt von EGROH

Die Knappschaft/SVLFG hat den Vertrag "Medikamentenvernebler" (LEGS 1592140) zum 30.11.2022 gekündigt. Gleichzeitig bietet die Kasse einen neuen Vertrag zum Beitritt an; hier hat sich die EGROH jedoch gegen einen Beitritt entschieden.

September 2022


Veröffentlicht am 08.09.2022

Knappschaft SVLFG

PG 04 Preisanpassung

Anpassung

Die Knappschaft hat, auch im Namen der SVLFG, zum 01.09.2022 eine Preiserhöhung im Vertrag PG 04 Bade- und Duschhilfen vorgenommen. Es ist kein Neubeitritt notwendig. 

Der LEGS bleibt 15 90 045


Veröffentlicht am 08.09.2022

Knappschaft SVLFG

PG 23 Knieorthese Fallpauschale

Kündigung

Die EGROH-Service GmbH hat den Vertrag PG 23 Knieorthesen/Versorgungspauschale (LEGS: 15 92 230) zum 30.09.2022 gekündigt. 

Die Knappschaft bietet zur Zeit ein neues Vertragskonzept an. Die EGROH wird diesen Vertrag aufgrund der unwirtschaftlichen Preise nicht zeichnen.

Des Weiteren bietet die Kasse mehr Hilfsmittel in der Depotversorgung an, als der GKV-Spitzenverband in seinen Empfehlungen "Hilfsmittelabgabe über Depots" vorsieht. Bitte beachten Sie dies vor einem eventuellen Direktbeitritt!

Juli 2022


Veröffentlicht am 21.07.2022

Knappschaft SVLFG

PG 04 Badehilfen

Hinweis

Zum 01.08.2022 hat die Knappschaft redaktionelle Änderungen vorgenommen und einen neuen LEGS vergeben. 

Die Positionen 04.40.04.0 (Badeliegen) und 04.40.05.0 (Badewannengriffe) sind nicht mehr Bestandteil der aktuellen Vereinbarung. 

Neuer LEGS: 15 90 045


Veröffentlicht am 14.07.2022

Knappschaft SVLFG

PG 17 Lymphologie

KündigungHinweis

Wie bereits berichtet, haben wir den Knappschaft PG 17 Lymphologie-Vertrag zum 31.07.2022 gekündigt. 

Die Knappschaft hat bereits seit Anfang diesen Jahres einen neuen Vertrag auf dem Markt, den die EGROH ebenfalls als unwirtschaftlich betrachtet.  

Der Abschluss eines neuen bzw. wirtschaftlichen Vertrages wird noch etwas Zeit in Anspruch nehmen und voraussichtlich nicht vor Herbst in Kraft treten. 

Sollten Sie für die Übergangszeit einen Vertrag benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an die Knappschaft. 


Veröffentlicht am 07.07.2022

Knappschaft SVLFG

Angepasster Rahmenvertrag ab 01.07.2022

Änderung Hinweis

Die Knappschaft und SVLFG hat den Rahmenvertrag zu den Verträgen angepasst. Der neue Rahmenvertrag gilt für EGROH-Betriebe ab dem 01.07.2022 und beinhaltet die folgenden neuen Regelungen:

  • Das Medizinproduktegesetz wurde am 26. Mai 2021 durch das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz für alle Produkte im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2017/745 abgelöst. Alle Referenzen im Vertrag auf das MPG über die Entsprechungstabellen des Anhangs XVII zur MDR sowie des Anhangs XIV zur IVDR wurden in diesem Zusammenhang ausgetauscht.
  • Pflegekräfte haben nach § 40 Absatz 6 SGB XI ab 1. Januar 2022 ein Verordnungsrecht für bestimmte (Pflege-)Hilfsmittel. Die vorgesehene Richtlinie des Spitzenverbandes wird die Einzelheiten regeln, die Knappschaft/SVLFG haben insoweit nur die Passagen ergänzt, die bisher "nur" von ärztlichen Verordnungen gesprochen haben.
  • Anpassung der Kündigungsfristen. Bei einer Kündigung von Anlagen für laufende Versorgungen (Monats- und Fallpauschalen) haben wir aufgenommen, dass der Leistungserbringer die laufenden Versorgungen mitteilt. Dies ist ebenfalls ein übliches Verfahren.


Veröffentlicht am 07.07.2022

Knappschaft SVLFG

PG 17 Lymphologie

Kündigung

Aufgrund der unwirtschaftlichen Preise hat die EGROH den PG 17 (Lymhologie) Vertrag zum 31.07.2022 gekündigt. 

Gespräche mit der Knappschaft laufen bereits. 

Wir halten Sie auf dem Laufenden! 

März 2022


Veröffentlicht am 03.03.2022

Knappschaft

Änderung der Zuständigkeit für Hilfsmittelanträge

Hinweis

Ab dem 07. März 2022 ändern sich die Zuständigkeiten für die Bearbeitung von Hilfsmittelanträgen. Die bisher in den Zuständigkeitsbereich des Fachzentrums für Hilfsmittel in Herne fallenden Hilfsmittelvorgänge werden neu zugeordnet. Für die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Hessen ist dann ausschließlich das Fachzentrum für Hilfsmittel in Frankfurt zuständig. Die Hilfsmittelvorgänge der restlichen Bundesländer werden im Fachzentrum für Hilfsmittel in Saarbrücken bearbeitet. Die regionale Zuständigkeit der Fachzentren richtet sich nach dem Wohnort des Versicherten. In der Abrechnung ergeben sich keine Änderungen.

Ihre Ansprechpartner rund um das Thema Hilfsmittel finden Sie auf der Internetseite www.kbs.de/hilfsmittel

Oktober 2021


Veröffentlicht am 21.10.2021

AOK Baden-Württemberg AOK Bayern AOK Niedersachsen GWQ ServicePlus AG HEK Hanseatische KK IKK classic Knappschaft TK Techniker Krankenkasse vdek IKK - Die Innovationskasse (Nord) SVLFG

PG 15 - Erweiterung des Vertragsportfolios

neuer Vertrag

Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass die EGROH-Service GmbH zum 01.11.2021 dreizehn neuen Verträgen in der Produktgruppe 15 Inkontinenzversorgung beigetreten ist.

Die Verträge und die dazugehörigen Beitrittserklärungen finden Sie im Anhang oder ausgefüllt mit Ihren Stammdaten im ORTHEGROH-Portal.

Bitte prüfen Sie, ob Sie den Verträgen ggf. direkt beigetreten sind. In diesem Fall ist ein Neubeitritt über die EGROH nicht möglich.

Mai 2021


Veröffentlicht am 20.05.2021

AOK Baden-Württemberg AOK Niedersachsen AOK Nordost AOK Nordwest AOK Rheinland-Pfalz/Saarland AOK Sachsen-Anhalt IKK classic Knappschaft AOK Hessen mkk meine krankenkasse (ehem. VBU) IKK Brandenburg und Berlin IKK - Die Innovationskasse (Nord) SVLFG

PG 29 Stoma - Ergänzung des Vertragsportfolios

neuer Vertrag

Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass die EGROH-Service GmbH zum 01.06.2021 12 weiteren Verträgen im Bereich PG 29 Stoma beigetreten ist. 

Die Verträge und die dazugehörigen Beitrittserklärungen finden Sie im Anhang. 

März 2021


Veröffentlicht am 25.03.2021

Knappschaft

Verhandlungen PG 32 CPM-Schienen

Hinweis

Die Knappschaft hat im Bereich PG 32 CPM-Schienen derzeit keinen Verbandsvertrag abgeschlossen. Es gibt jedoch Einzelverträge mit einzelnen Betrieben, die aus unserer Sicht nicht wirtschaftlich sind. Derzeit schreibt die Knappschaft wohl einzelne Betriebe an und versucht, die Einzelverträge erneut zu ihren Gunsten zu ändern.

Aktuell hat der CPM-Schienen Verband, inkl. Mandat der EGROH, die Absicht einen neuen Vertrag im Bereich PG 32 CPM-Schienen mit der Knappschaft zu verhandeln.

Wir halten Sie auf dem Laufenden! 


Veröffentlicht am 18.03.2021

Knappschaft SVLFG

PG 17 Lymphatische Versorgung

Hinweis

In letzter Zeit erhalten wir vermehrt die Rückmeldung, dass es bei der Abrechnung der Zusätze bei der lymphatischen Versorgung zu Absetzungen bei der Knappschaft/SVLFG kommt. Die Kassen hatten bereits vor einiger Zeit Neuverhandlungen angekündigt - leider kam es bisher noch nicht zum Abschluss eines neuen Vertrages.

Der bestehende Vertrag ist aus dem Jahr 2016 und beinhaltet daher noch nicht die Fortschreibungen des Hilfsmittelverzeichnisses - entsprechend sind in dem Vertrag nicht sämtliche Zusätze geregelt, die bei einer lymphatischen Versorgung verwendet werden können.

Unsere Empfehlung lautet daher: Die nach neuer Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses existierenden Zusätze, die nicht im Vertrag enthalten sind, können nur über Kostenvoranschlag in Rechnung gestellt werden ohne Garantie, dass die Kasse zahlt.

Oktober 2020


Veröffentlicht am 15.10.2020

Knappschaft SVLFG

Änderungen der AC/TKs zu den PG 05, 08, 10, 17, 21, 23 und 37 ab dem 1. November 2020

Änderung

Die Knappschaft strebt zum 1. November 2020 einige Änderungen in den Vertragsanlagen zu den Produktgruppen 05 (Bandagen), 08 (Einlagen), 10 (Gehhilfen), 17 (Kompressionsartikel), 21 (Blutdruckmessgeräte), 23 (konfektionierte Orthesen) und 37 (Brustprothesen) an. Die Änderungen dienen der schnelleren Bearbeitung der Rechnungen der Leistungserbringer.

Folgende Änderungen werden zum 1. November 2020 bei der Knappschaft durchgeführt:

  • Eine Unterscheidung der AC / TK's nach Betrieben der Orthopädie-Technik "15" und Orthopädie-Schuhtechnik "16" ist zukünftig entbehrlich
  • Die Zahlen an dritter und vierter Stelle lauten nun bundeseinheitlich 9 und 0. Also beginnt jedes AC/TK mit 15 90 ...

Die neuen Vertragsanlagen finden Sie im Anhang, ebenso wie eine aktuelle LEGS-Tabelle.


Veröffentlicht am 01.10.2020

Knappschaft

PG 23 Orthesen

Änderung Hinweis

In dem Vertrag zur Versorgung Versicherter mit konfektionierten Orthesen sind Staffelpreise vereinbart worden. Wir möchten Sie an dieser Stelle darauf hinweisen, dass zum 01.10.2020 eine lineare Preiserhöhung von 3% in Kraft tritt.

Die neuen Preise sind bereits im Portal hinterlegt.

September 2020


Veröffentlicht am 17.09.2020

AOK Bundesverband IKK Bundesverband Knappschaft vdek SVLFG

FAQ-Katalog der gesetzlichen KK zur Umsetzung der Umsatzsteuersenkung

Hinweis

Die gesetzlichen Krankenkassen haben den bereits veröffentlichten FAQ-Katalog aktualisiert. Die aktuelle Version (Stand 11.09.2020) können Sie dem beigefügtem Dokument entnehmen. Die Änderungen in dem Dokument sind farbig markiert.

Die Änderungen betreffen den steuerrechtlichen Umgang mit Fallpauschalen sowie den Umgang mit der Versorgungsform "Miete".


Veröffentlicht am 17.09.2020

Knappschaft SVLFG

PG 21 Blutdruckmessgeräte

neuer Vertrag

Die EGROH-Service GmbH hat mit der Knappschaft und der SVLFG zum 01.10.2020 einen Vertrag über Blutdruckmessgeräte abgeschlossen.

Bitte beachten Sie, dass Sie gemäß § 14 der MPBetreibV für Blutdruckmessgeräte alle zwei Jahre Messtechnische Kontrollen durchzuführen müssen. Für die MTK ist im Vertrag eine Vergütung geregelt. Sollten Sie keine Messtechnischen Kontrollen durchführen können, so können Sie zu den Konditionen der MTK eine Neuversorgung durchführen. 

Der Vertrag tritt zum 01.10.2020 in Kraft. Der LEGS lautet 15 92 21B.

Sollten Sie bisher noch keinen Verträge mit der Knappschaft bzw. SVLFG beigetreten sein, so benötigen wir zusätzlich zu der Teilnahmeerklärung  die anhängende Ermächtigungserklärung (auch bei Selbstabrechnung).

Juli 2020


Veröffentlicht am 23.07.2020

AOK Bundesverband IKK Bundesverband Knappschaft vdek SVLFG

FAQ-Katalog der gesetzlichen KK zur Umsetzung der Umsatzsteuersenkung

Hinweis Pressemitteilung

Die gesetzlichen Krankenkassen haben den bereits veröffentlichten FAQ-Katalog aktualisiert. Die aktuelle Version mit Stand vom 17.07.2020 können Sie dem beigefügtem Dokument entnehmen. Hinzugekommen sind die Fragen, ob eine temporäre Senkung der Mehrwertsteuer auch zu einer Änderung der gesetzlichen Zuzahlung oder Eigenanteil führt und ob auch während der Zeit der gesenkten Steuersätze von 16% bzw. 5% mit den bisherigen Steuersätzen abgerechnet werden kann.


Veröffentlicht am 16.07.2020

Knappschaft

zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel elektronisches Genehmigungs- und Abrechnungsverfahren

Abrechnungsbesonderheit Hinweis

Im Februar hatten wir die Information veröffentlicht, dass zur Vereinfachung der Prozesse in der Produktgruppe 54 ausschließlich die Abrechnungspositionsnummer 54.45.01.0999 genutzt werden kann. Aufgrund der Erhöhung des Maximalbetrags von 40€ auf 60€ bei den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel hält die Knappschaft dieses Vorgehen nun nicht mehr für sinnvoll.

Die Knappschaft hat daher das folgende Vorgehen entwickelt, das auch für den Zeitraum nach der Erhöhung des Höchstbetrages auf 60€ gelten soll:

  • Sie nutzen für den elektronischen Kostenvoranschlag im Genehmigungsverfahren die (Pseudo-)Positionsnummer 54.00.01.0999* (AC / TK 15 00 540, Himi-Kz 08); den "Antrag auf Kostenübernahme" hängen Sie als Image an.
  • Wir stellen eine pauschale Genehmigung bis zum (normalen) gesetzlichen Höchstbetrag in Höhe von 40 Euro aus und übermitteln Ihnen ein Genehmigungskennzeichen. Für die Zeit der Geltung der Anhebung des monatlichen Höchstbetrages können unabhängig vom tatsächlichen Genehmigungsbetrag max. 60 Euro abgerechnet werden.
  • Eine pauschalierte Abrechnung (unter Nutzung der Positionsnummer 54.00.01.0999) ist nicht möglich.
  • Die Abrechnung erfolgt monatlich unter Verwendung der vertraglich vereinbarten Einzelpositionsnummern und Angabe des übermittelten Genehmigungskennzeichens.
  • Da die Vertragspreise übergangsweise nicht gelten, geben Sie bitte in dieser Zeit die tatsächlichen Preise an
  • Wird mit den Einzelbeträgen der jeweils gültige gesetzliche Höchstbetrages überschritten, ist die Anpassung einer bzw. mehrerer  Einzelpositionen vorzunehmen***, der hier gekürzte Betrag ist als Mehrkosten bei den angepassten Einzelpositionen auszuweisen.
  • Die Nutzung von Abschlagspositionsnummern oder die Angleichung an den Höchstbetrag über die Meldung von Eigenanteilen ist technisch nicht zulässig.
  • Wird entgegen unser vorgenannten Hinweise ein Betrag oberhalb des gesetzlich gültigen Höchstbetrages zur Abrechnung gebracht, führt dies durch zeitintensive Korrekturen zur Verzögerung in der Rechnungsbearbeitung. Kürzungsschreiben werden in diesen Fällen nicht mehr versandt.
  • Die Abrechnung erfolgt monatlich. Eine Zusammenfassung größerer Abrechnungszeiträume ist nicht zulässig. In diesen Fällen ist je Abrechnungsmonat ein eigener Datensatz zu bilden.
  • Wir verzichten auf die Vorlage von Papierrechnungen und Liefernachweisen, lediglich der Begleitbogen für Urbelege ist zu übersenden. Das Feld Beleginformation ist bei Verzicht auf die Übersendung von Papierbelegen mit "0" zu schlüsseln; werden Papierbelege eingereicht, ist der Schlüssel "1" zu verwenden
  • Sie übermitteln im elektronischen Datensatz (Textfeld) lediglich das Lieferdatum bzw. die Sendungsnummer des Zustellunternehmens.

Bitte beachten Sie auch das beigefügte Infoblatt, dass das Verfahren beschreiben soll.

Für die Produktgruppe 51 muss bei der Knappschaft weiterhin ein separater Kostenvoranschlag eingereicht werden.


Veröffentlicht am 02.07.2020

Hinweise zur Umsetzung der Mehrwertsteuersenkung AOK Bundesverband IKK Bundesverband Knappschaft vdek SVLFG

FAQ-Katalog der gesetzlichen KK zur Umsetzung der Umsatzsteuersenkung

Pressemitteilung

Der anhängende Fragen-Antworten-Katalog gilt für alle Verträge der gesetzlichen Krankenkassen in denen Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) vereinbart sind. 
Daneben findet er Anwendung bei Bruttopreisvereinbarungen, in denen vertraglich eine Anpassung an den jeweils geltenden Umsatzsteuersatz vereinbart ist.

Ein entsprechender Katalog ist auch beim GKV-Spitzenverband in Arbeit, allerdings noch nicht veröffentlicht.

Wir halten Sie auf dem Laufenden!

März 2020


Veröffentlicht am 12.03.2020

Knappschaft SVLFG

PG 08 Einlagen und PG 17 Kompression Rundstrick

Kündigungneuer Vertrag

Bedingt durch die zum 01.04.2020 neu festgelegten Festbeträge durch den GKV-Spitzenverband hat die Knappschaft die beiden bestehenden Verträge zu den Produktgruppen 08 und 17 neu aufgelegt. Ab April gelten die neuen Preise, ein Neubeitritt ist für teilnehmende Leistungserbringer nicht notwendig. 

Die neuen LEGS lauten 15 92 081 für die PG 08 und 15 92 174 für die PG 17

Februar 2020


Veröffentlicht am 27.02.2020

Knappschaft

Information zur einheitlichen Übermittlung von Daten im eKV

Hinweis

Die KNAPPSCHAFT hat zum Jahreswechsel ihr System umgestellt. Dadurch gab es auch Änderungen beim elektronischen Kostenvoranschlag. Anfängliche technische Schwierigkeiten konnten behoben werden. Es können wieder elektronische Kostenvoranschläge eingereicht und elektronisch beantwortet werden. 
Da es Missverständnisse zwischen den Fachzentren für Hilfsmittel und der Leistungserbringerseite gegeben hat, informieren wir Sie, dass aus technischen Gründen für jedes Hilfsmittel bzw. jede Vertragsposition ein eigener elektronischer Kostenvoranschlag erforderlich ist. 
Die Ausnahme bilden hier lediglich: 

  • vergütungsfähige/s Zurüstungen/Zubehör/Zusatzpositionen zu einem Grundhilfsmittel (z. B. Hausbesuche)

Diese können mit den jeweils vereinbarten Vertragspositionsnummern gemeinsam in einem eKV übermittelt werden.

Bei der elektronischen Abrechnung ist darauf zu achten, dass die übermittelten Positionsnummern und Preise mit den zuvor im eKV genehmigten Daten übereinstimmen.

Zur Produktgruppe 54 bietet die Knappschaft an, dass statt einer Auflistung der Einzelpositionen, im elektronischen Kostenvoranschlag die Abrechnungspositionsnummer 54.45.01.0999 (AC / TK 15 00 540; Verw-KZ 08; bis zu 40 Euro/brutto) verwendet werden kann. Für die PG 51 wäre wiederum ein getrennter eKV erforderlich. Die Einzelpositionen sind im Image des zu übermittelnden "Antrag auf Kostenübernahme" ersichtlich.


Veröffentlicht am 06.02.2020

Knappschaft

Elektronische Kostenvoranschläge bei der Knappschaft nur noch an eine IK-Nummer

Hinweis

In der Vergangenheit war die Übermittlung von elektronischen Kostenvoranschlägen an die Knappschaft unter mehr als einer IK-Nummer möglich. Die Verwendung anderer IK-Nummern führt nach Angaben der Knappschaft zur technischen Abweisung des Datensatzes.

Nach der Systemumstellung zum Jahresbeginn können diese jedoch nur noch an die IK-Nr. 109905003 übermittelt werden.

Januar 2020


Veröffentlicht am 16.01.2020

Knappschaft

Technische Schwierigkeiten bei elektronischen Kostenvoranschlägen

Hinweis

Die Knappschaft hatte Vertragspartner im Dezember 2019 informiert, dass zum Jahreswechsel das IT-System umgestellt wird. Bei der Annahme von elektronischen Kostenvoranschlägen gab es in den ersten Tagen nach dem Systemwechsel allerdings technische Schwierigkeiten, welche mittlerweile behoben wurden. Elektronische Kostenvoranschläge werden ab sofort wieder angenommen. Auch die in der Umstellungsphase eingereichten elektronischen Kostenvoranschläge werden nun nachverarbeitet.

Dezember 2019


Veröffentlicht am 12.12.2019

Knappschaft

Systemumstellung bei der Knappschaft

Hinweis

Die Knappschaft stellt zum Jahreswechsel ihr IT-System um. Hierdurch bedingt ist ab dem 18. Dezember 2019 bis voraussichtlich zum 5. Januar 2020 nur ein eingeschränkter Service möglich, weil nur noch eingeschränkt auf Kundendaten zurückgegriffen werden kann. Für Hilfsmittel-Leistungserbringer, die am Verfahren des elektronischen Kostenvoranschlags (eKV) teilnehmen, wird nach dem 13. Dezember 2019 eine Annahme der eingehenden Kostenvoranschläge nicht mehr möglich sein. Die Kontaktaufnahme mit den zuständigen Fachzentren für Hilfsmittel kann in dringenden Angelegenheiten weiterhin per Telefax erfolgen. 

Voraussichtlich ab dem 6. Januar 2020 steht das IT-System auch für elektronische Kostenvoranschläge wieder zur Verfügung.


Veröffentlicht am 05.12.2019

Knappschaft SVLFG

PG 23 Orthesen - korrigierte LEGS

Änderung Hinweis

Die Knappschaft und SVLFG teilten mit, dass für den Orthesen-Vertrag neue LEGS vergeben wurden, die bundesweit gültig sind.

Bitte verwenden Sie für die Abrechnung die folgenden LEGS:

23A: 15 92 23F (OT), 16 92 23F (OST)

23B: 15 92 23G (OT), 16 92 23G (OST)

23C: 15 92 23H (OT), 16 92 23H (OST)

23D: 15 92 23I (OT), 16 92 23I (OST)

November 2019


Veröffentlicht am 28.11.2019

Knappschaft

PG 04 Badenwannenlifter (ehemals Ausschreibungsvertrag)

AusschreibungHinweis Kein Beitritt von EGROH

Die EGROH hatte ein Angebot zur PG 04 Badewannenlifter abgegeben. Auch hier kam es zu keinem Verhandlungstermin, da laut Knappschaft unsere angebotenen Preise zu hoch sind.  

Die EGROH-Service GmbH wird aufgrund der unwirtschaftlichen Preise nicht beitreten.

(s. oben: 30.11.2019: Ausschreibungsende und kein neuer Vertrag?)

Oktober 2019


Veröffentlicht am 24.10.2019

Knappschaft SVLFG

Meldungen von Leistungserbringern zu Verträgen

Hinweis

Die Knappschaft weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass Beitritte zu Verträgen nur über eine Leistungserbringergruppierung zu erfolgen haben. Zur Zeit gibt es wohl viele Doppelmeldungen von EGROH bzw. dem Bundesinnungsverband BIV. Wir bitten daher vor einem Beitritt zu prüfen, ob ein solcher ggf. bereits erfolgt ist, um diese Doppelmeldungen zukünftig zu vermeiden.

Weiterhin merkt die Kasse an, dass mit dem Beitritt zu einem neuen Vertrag alle vorherigen Einzel- oder Gruppenverträge ihre Gültigkeit verlieren und einzig der neue Vertrag zu nutzen ist.


Veröffentlicht am 10.10.2019

Knappschaft

PG 18 Kranken-/Behindertenfahrzeuge mit Elektroantrieb

Hinweis

Die Ausschreibungsverträge im Bereich der PG 18, Kranken-/Behindertenfahrzeuge mit Elektroantrieb, sind Ende September ausgelaufen. Zur Zeit befinden wir uns noch in Verhandlungen mit der Knappschaft. 

Für die Übergangszeit empfehlen wir Ihnen, Kostenvoranschläge auf dem Niveau der Barmer einzureichen. 

Wir halten Sie auf dem Laufenden!

September 2019


Veröffentlicht am 24.09.2019

Knappschaft SVLFG

PG 23 Orthesen

neuer Vertrag

Der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) hat mit Mandatschaft der EGROH einen Vertrag mit der Knappschaft und der SVLFG über die Versorgung der Versicherten mit orthopädischen Hilfsmitteln der Produktgruppe 23 konfektionierte und teilkonfektionierte Orthesen geschlossen. Die neue Anlage PG 23 wird dem bestehenden Rahmenvertrag angehängt und tritt am 1. Oktober 2019 in Kraft. 
Jeweils zum 01.10.2020 und 01.10.2022 wurden mit der Knappschaft Preissteigerungen in Höhe von 3% vereinbart.

Sie können ab sofort beitreten. Sollten Sie bisher keine Knappschafts-Verträge gezeichnet haben, benötigen wir zur Teilnahmeerklärung zusätzlich die anhängenden Ermächtigungserklärungen (auch bei Selbstabrechnung).

August 2019


Veröffentlicht am 08.08.2019

Knappschaft SVLFG

PG 10 Gehhilfen

neuer Vertrag

Zum 1. Juli 2019 hat der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) einen Vertrag mit der Knappschaft und der SVLFG (Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als landwirtschaftliche Krankenkasse) über die Versorgung der Versicherten mit orthopädischen Hilfsmitteln des Orthopädie-Techniker-Handwerks der Produktgruppe 10 geschlossen. Die neue Anlage PG 10 wird dem bestehenden Rahmenvertrag vom 19. Oktober 2018 angehängt und tritt am 1. Juli 2019 in Kraft.

Die neuen LEGS lauten:

15 92 102 (10A OT)
16 92 102 (10A OST)
15 92 103 (31A,C,D OT)
16 92 103 (31A,C,D OST)
15 92 104 (10B OT)
16 92 104 (10B OST)

EGROH hat diesen Vertrag gezeichnet, teilnehmende Betriebe am vorherigen Vertrag müssen nicht neu beitreten.

Juli 2019


Veröffentlicht am 31.07.2019

Knappschaft SVLFG

PG 05 Bandagen neuer Vertrag

neuer Vertrag

Zum 1. August 2019 hat der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) einen Vertrag mit der Knappschaft und der SVLFG (Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als landwirtschaftliche Krankenkasse) über die Versorgung der Versicherten mit orthopädischen Hilfsmitteln des Orthopädie-Techniker-Handwerks der Produktgruppe 05 geschlossen. Die neue Anlage PG 05 wird dem bestehenden Rahmenvertrag vom 19. Oktober 2018 angehängt und tritt am 1. August 2019 in Kraft.

EGROH hat diesen Vertrag gezeichnet, teilnehmende Betriebe am vorherigen Vertrag müssen nicht neu beitreten.

Mai 2019


Veröffentlicht am 29.05.2019

Knappschaft SVLFG

Übergangslösung mit Knappschaft und LKK in Bayern vereinbart

Pressemitteilung

Wie bereits berichtet haben praktisch alle Mitgliedsbetriebe der Landesinnung Bayern ihre Einzelverträge mit der Knappschaft und der landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) für die Produktgruppen bzw. Teilbereiche der Produktgruppen 02, 05, 10, 11, 17, 20, 23, 24 und 26 gekündigt. Um die Versorgung zu sichern, haben Landesinnung, Knappschaft und LKK ab dem 1. Juni eine Übergangsregelung vereinbart. Grundlage ist der bereits mit dem Bundesinnungsverband für Orthopädietechnik abgeschlossene Rahmenvertrag vom 19. Oktober 2018. Sofern mit dem BIV Vereinbarungen zu einzelnen Produktbereichen bestehen, gelten diese. Weiter gelten in der vertragslosen Übergangsphase vorerst die Preise der zwischen Landesinnung/Fachverband mit der AOK Bayern geschlossenen Verträge auf ortsüblicher Preisbasis. Die Vereinbarung gilt für die Produktgruppen 05 (Bandagen), 17 (lymph. Vers.), 23 (Orthesen), 24 (Beinprothesen) und 38 (Armprothesen). Das gemeinsame Ziel der Innung, eingebunden sind auch die Innungen Sachsen und Thüringen, und der Knappschaft/LKK liegt darin, 2019 bundeseinheitliche Verträge mit dem BIV zu schließen.


Veröffentlicht am 09.05.2019

Knappschaft

Zuständigkeitsänderung für die Antragsbearbeitung bei Prothesen u. Orthesen

Änderung Hinweis

Die Knappschaft informiert darüber, dass ab dem 8. Mai 2019 der Bearbeitungsstandort für Prothesen und Orthesen -unabhängig von Wertgrenzen- in die Fachzentren für Hilfsmittel in Herne, Frankfurt und Saarbrücken in das Team Technik verlagert wird.

Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem anhängenden Schreiben.


Veröffentlicht am 02.05.2019

Knappschaft SVLFG

Mitteilung der Landesinnung Bayern für Orthopädie-Technik

Pressemitteilung

für die Vorbereitung eines gemeinsamen Rahmenvertrages haben die bayrischen Mitgliedsbetriebe zum 30.04.2019 mit Wirkung voraussichtlich zum 31.05.2019 ihre bestehenden Einzelverträge in den Produktgruppen PG 02, PG 05, PG 10, PG 11, PG 17 (lymph. Vers.), PG 20, PG 23, PG 24 (Bein, Arm, Brust) und PG 26 gegenüber der Knappschaft und der landwirtschaftlichen Krankenkasse 
gekündigt.

Gemeinsam mit dem Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) finden hierzu aktuell Vertragsverhandlungen mit der Knappschaft und der landwirtschaftlichen Krankenkasse statt.

Über das weitere Vorgehen – ggf. eine stillschweigende Vereinbarung über die Weitergeltung der Vertragsinhalte über den 31.05.2019 hinaus – bis zum Abschluss eines Rahmenvertrages in der zweiten Jahreshälfte 2019 – werden wir Sie zeitnah informieren und auf dem Laufenden halten.

November 2018


Veröffentlicht am 29.11.2018

Knappschaft SVLFG

PG 05 Bandagen

neuer Vertrag Anpassung

Die Kasse hat zum 01.12.2018 einen neuen Vertrag in dem Bereich PG 05 Bandagen geschlossen. Der bestehende Bandagenvertrag (LEGS 1592050) wird somit zum 30.11.2018 ungültig. Der neue Vertrag ist in drei Versionen verfügbar: 

  • Orthopädieschuhmachermeister und Orthopädieschuhmacher (LEGS 1692053)
  • Orthopädietechnikermeister und Dipl.-Ing. für Orthopädie- und Rehatechnik (LEGS 1592054)
  • Orthopädietechniker (1592055)

Ab dem 01.12.2018 gelten somit die neuen (besseren) Preise.

Es ist kein Neubeitritt erforderlich.

September 2018


Veröffentlicht am 20.09.2018

Knappschaft

PG 19/50 Betten:

Kein Beitritt von EGROH

Die Kassen haben mit Wirkung zum 04.08.2018 einen neuen Vertrag im Bereich der Kranken- und Pflegebetten geschlossen. EGROH wird den Vertrag auf Grund der unwirtschaftlichen Preisgestaltung nicht zeichnen. Für einen Beitritt wenden Sie sich bitte direkt an die Knappschaft in Bochum.

Juli 2018


Veröffentlicht am 03.07.2018

Knappschaft

PG 37 Brustprothetik

Hinweis

Zum kürzlich veröffentlichten Vertrag gibt es Hinweise zur Handhabung bei der Abrechnung. Beachten Sie bitte die entsprechenden Anweisungen.

Mai 2018


Veröffentlicht am 25.05.2018

Knappschaft

PG 37 Brustprothetik

Änderung

Die Kassen haben gemäß Erweiterung Hilfsmittelverzeichnis den bestehenden Brustprothetik-Vertrag von der PG 24C auf die Produktgruppe 37 umgeschrieben. Die Preise sind unverändert. Ebenso wurden bereits redaktionelle Änderungen laut dem neuen HHVG und der neuen Datenschutzgrundverordnung eingearbei-tet. Ein Neubeitritt ist nicht notwendig. Alle bisherigen Vertragspartner bleiben versorgungsberechtigt. Gleichlautende Änderungen finden sich auch im neu aufgelegten Rahmenvertrag der Knappschaft – SVLFG, den Sie ebenfalls verlinkt finden.

März 2018


Veröffentlicht am 29.03.2018

Knappschaft

Umzugsinformation

Hinweis

Für „rechnungslegende“ Leistungserbringer in Nordrhein-Westfalen ändert sich der Bearbeitungsstandort. Die zuvor zuständige KV-Abrechnungsstelle für Hilfsmittel in Castrop-Rauxel zieht zum 10. April 2018 nach Recklinghausen um.


Veröffentlicht am 29.03.2018

Knappschaft

Neue Zuständigkeiten

Hinweis

Das Fachzentrum der Knappschaft in Dinslaken wird geschlossen. Zuständig sind ab dem 12.03.2018 die Fachzentren in Herne oder Frankfurt/Main.


Veröffentlicht am 29.03.2018

Knappschaft

PG 23 indiv. Orthesen

Hinweis

Der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik teilt uns mit, dass die Knappschaft Bochum zurzeit einen Vertrag für die PG 23 individuelle Orthesen (Fuß bis Knie) an die Leistungserbringer versendet. Dieser Vertrag wurde weder mit dem Bundesinnungsverband für OT noch mit einer anderen Leistungserbrin-gergemeinschaft abgeschlossen. Nach Auskunft der Knappschaft handelt es sich hier um einen Vertrag, den sie lediglich mit einem einzigen Leistungserbringer abgeschlossen hat.
Im vergangenen Jahr hat der BIV-OT der Knappschaft ein Vertragsangebot für die PG 23 unterbreitet. Nach Auskunft der Knappschaft wird dieses Angebot noch geprüft. Der BIV-OT hat daraufhin der Knappschaft ein Gespräch zur Erläuterung der Angebotspreise und Kalkulationen sowie zur Abstimmung des Rahmenver-trages angeboten. Dieses gemeinsame Gespräch soll nunmehr in absehbarer Zeit stattfinden.
Wir empfehlen Ihnen deshalb, das Ergebnis der Gespräche zwischen dem BIV-OT und der Knappschaft abzuwarten und deshalb dem jetzigen von der Knappschaft versendeten PG 23-Vertrag nicht beizutreten.

Februar 2018


Veröffentlicht am 13.02.2018

Knappschaft

Umzugsinformation

Hinweis

Die Fachzentren der Knappschaft in Halle und Chemnitz ziehen mit Wirkung zum 05. Februar um. Bitte beachten Sie die geänderten Zuständigkeiten.


Veröffentlicht am 13.02.2018

Knappschaft

PG 15 ableitende Inko

Kündigung

Die Kasse kündigt den bestehenden Vertrag zum 28.02.2018. Den bereits neu veröffentlichten Vertrag wird EGROH nicht zeichnen. Bei Interesse wenden Sie sich bitte direkt an die Knappschaft in Bochum.

Januar 2018


Veröffentlicht am 16.01.2018

Knappschaft

PG 23 Knierahmenorthesen

Abrechnungsbesonderheit

Die Kasse verzichtet bei Hartrahmenorthesen der Produktart 23.04.03.3 auf eine Genehmigung, sofern der Versicherte nicht bereits in den letzten 12 Monaten mit einer solchen Orthese versorgt wurde.

Juli 2017


Veröffentlicht am 20.07.2017

Knappschaft

eKV

Abrechnungsbesonderheit

Die Knappschaft führt zum 24.07.2017 den Elektronischen Kostenvoranschlag für Hilfsmittel (eKV) für alle Leistungserbringer ein. Zukünftig können Sie somit Kostenvoranschläge für die Knappschaft auf elektronischem Weg über MIP-Hilfsmittel-Management einreichen. Des Weiteren werden Sie Aufträge ebenfalls elektronisch über MIP-Hilfsmittel-Management erhalten.
WICHTIG: Die Freischaltung für den eKV erfolgt nicht automatisch. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Anhang.

Juni 2017


Veröffentlicht am 01.06.2017

Knappschaft

Leistungserbringergruppenschlüssel

Abrechnungsbesonderheit

Aus organisatorischen Gründen stellt die Knappschaft die geltenden LEGS mit Stichtag zum 01.07.2017 um. Bitte beachten Sie die Änderung für Rechnungen ab dem 1. Juli 2017.

Februar 2017


Veröffentlicht am 06.02.2017

Knappschaft

PG 29 Stoma-Vertrag

KündigungKein Beitritt von EGROH

Die Kasse kündigt den bestehenden Vertrag zur Stomaversorgung zum 31.03.2017. Der angebotene Anschlussvertrag kürzt die ohnehin nicht hohen Monats-pauschalen um weitere 10,- €. EGROH wird diesen nicht unterzeichnen. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an die Knappschaft in Bochum.

Oktober 2016


Veröffentlicht am 20.10.2016

Knappschaft

PG 03/21 Insulinpumpen u. Glukosemessgeräte

Vertragsabsicht

Die Kassen beabsichtigen Verträge über die Versorgung Versicherter mit Insulinpumpen u. Glukosemessgeräten (rtCGM-Geräte). EGROH wird kein Angebot abgeben.

September 2016


Veröffentlicht am 02.09.2016

Knappschaft

PG 17 Flachstrick

neuer Vertrag

Die Kassen haben die Preise für die Flachstrickversorgung um bis zu 15% angehoben. EGROH ist dem neuen Vertrag beigetreten, gültig ab dem 01.09.2016. Teilnehmende Betriebe können ab sofort den neuen Vertrag nutzen, ein neuer Beitritt ist nicht erforderlich.

Januar 2016


Veröffentlicht am 26.01.2016

Knappschaft

Ableitende Inko

Anpassung

Die Kasse hat eine Ergänzungsvereinbarung zur vereinfachten Lieferung und Abrechnung veröffentlicht. Wir bitten freundlichst um Beachtung.

Dezember 2015


Veröffentlicht am 17.12.2015

Knappschaft

PG 33 Toilettenhilfen

Kein Beitritt von EGROH

Die Kasse hat ohne Verhandlungen erneut die Preise für die Produktgruppe 33 Toilettenhilfen gekürzt und zum Beitritt angeboten. Aufgrund der unwirtschaftlichen Preisgestaltung wird die EGROH-Service GmbH diesen Bereich nicht mehr mittragen. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte für Versorgungen ab 01.01.2016 direkt an die Knappschaft.

November 2015


Veröffentlicht am 11.11.2015

Knappschaft

Genehmigungsfreiheit

Hinweis

Die Kasse weist auf die Genehmigungsfreiheit bestimmter Produktbereiche hin. Hier müssen im Interesse der Versicherten keine Kostenvoranschläge mehr gestellt werden.

August 2015


Veröffentlicht am 20.08.2015

Knappschaft

zentraler Posteingang für Hilfsmittelversorgung

Hinweis

Die Kasse hat einen zentralen Posteingang für den Bereich Hilfsmittelversorgung eingerichtet. Zukünftig sollen alle Angelegenheiten betreffend Pflege- und Hilfsmittelversorgung wie z.B. Leistungsanträge und Übersendungen von Unterlagen an diese zentrale Anschrift gerichtet werden: Knappschaft, Fachzentrum für Hilfsmittel, 45095 Essen. Bitte achten Sie darauf, die Unterlagen nicht zu klammern oder heften! Die Knappschaft will durch die Zentralisierung interne Prozesse vereinfachen, indem alle Unterlagen eingescannt, gespeichert und von dort aus an das jeweilige Fachzentrum gesendet werden. Abrechnungsvorgänge, Rechnungen und Rechnungsbelege sind von dieser Änderung nicht betroff en. Senden Sie diese bitte weiterhin an die Ihnen
bekannten Abrechnungsstellen in Castrop-Rauxel und Chemnitz.

Mai 2015


Veröffentlicht am 20.05.2015

Knappschaft

Umzug Fachzentrum

Hinweis

die Kasse weist darauf hin, dass das Fachzentrum für Hilfsmittel in Oberhausen und Teile des Fachzentrums Gelsenkirchen zum 11. Mai 2015 nach Dinslaken umgezogen sind. Ebenso die die Bereiche Gelsenkirchen-Buer, Gelsenkirchen-Mitte, Gladbeck und Unna nach Herne.

März 2015


Veröffentlicht am 31.03.2015

Knappschaft

Umzug Fachzentrum

Hinweis

Die Kasse informiert über den Umzug des Fachzentrums für Hilfsmittel von Herten nach Herne zum 24.03.2015.

September 2014


Veröffentlicht am 26.09.2014

Knappschaft

PG 04

neuer Vertrag Hinweis

Die Kasse hat ab 01.09.2014 den Vertrag mit Badehilfen PG 04 überarbeitet. Die EGROH Service GmbH stellt Ihnen die neue Version zur Verfügung. Teilnehmer am alten Vertrag müssen nicht erneut beitreten. Sollte die Teilnahme nicht mehr gewünscht sein, bitte dies der EGROH gegenüber schriftlich erklären.