ORTHEGROH News

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Februar 2025


Veröffentlicht am 06.02.2025

hkk Handelskrankenkasse

PG 31 Schuhtechnik

Preisvereinbarung

Die AG Vertrag des SpiOST hat zum 01.02.2025 neue Preise mit der hkk Krankenkasse vereinbart. 

Im Anhang finden Sie den neuen Vertrag, maßgeblich ist das Verordnungsdatum.

Es ist kein Neubeitritt notwendig.

LEGS: 19 92 436

November 2024


Veröffentlicht am 07.11.2024

hkk Handelskrankenkasse

PG 31 Schuhtechnik-Vertrag - KVA Problematik

Hinweis

In § 6 sowie im Zusatz A 1 zum Rahmenvertrag ist beschrieben, welche Regelungen für die Einreichung von Kostenvoranschlägen zu beachten sind. 

In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass häufig keine korrekten Kostenvoranschläge eingereicht werden. In den meisten Fällen stimmt die Kombination aus Hilfsmittelpositionsnummer, Hilfsmittelkennzeichen, ggf. Produktbesonderheit und Angabe des Leistungserbringerschlüssels nicht. Dies führt zu einem erheblichen Mehraufwand in der Sachbearbeitung sowie zu erhöhter Ablehnung von Kostenvoranschlägen.

Bitte achten Sie verstärkt auf korrekte Einreichungen.

LEGS 19 92 436

Oktober 2024


Veröffentlicht am 24.10.2024

hkk Handelskrankenkasse

Hilfsmittel Orthopädietechnik

Abrechnungsbesonderheit Hinweis

Aus aktuellem Anlass weist das Abrechnungszentrum Emmendingen auf den Anhang 2 (Abrechnungsregelung) Absatz 14 des OT Vertrags mit der hkk hin und bittet um Einhaltung: 

Einsprüche gegen Beanstandungen können vom Leistungserbringer oder dessen Abrechnungszentrum innerhalb von drei Monaten nach Eingang geltend gemacht werden. Dabei ist die Belegnummer der von der hkk benannten Stelle anzugeben. 
Die Frist beginnt mit Eingang der Beanstandung beim Leistungserbringer oder 
dessen Abrechnungszentrum, wenn die Abrechnung übertragen wurde. Die 
Nachweispflicht über die rechtzeitige Beanstandung trägt der Leistungserbringer. 

Aus Kulanz akzeptiert die hkk bis 31.12.2024 noch Einsprüche nach Ablauf der 
vertraglich geregelten Frist von 3 Monaten. Ab 01.01.2025 (Eingangsdatum) können verspätete Einsprüche nicht mehr berücksichtigt werden und die erfolgte 
Beanstandung gilt gemäß der vertraglichen Regelung als anerkannt.

Februar 2024


Veröffentlicht am 15.02.2024

hkk Handelskrankenkasse

PG 31 Schuhtechnik

Anpassung

Zum 01.02.2024 gilt für den Schuhtechnik-Vertrag mit der hkk eine neue Preisliste. Die neue Fassung finden Sie im Anhang. Es kein Neubeitritt notwendig.

LEGS 19 92 436


Veröffentlicht am 15.02.2024

hkk Handelskrankenkasse

Reha - Übergangsvereinbarung

Weitergeltung

Die hkk lässt die temporären Preissteigerungen gemäß der Protokollnotiz sowie der Ergänzungsvereinbarung über den 31.01.2024 hinaus bis zur Anpassung des Vertrages bzw. einer Neuregelung gegen sich gelten. 

LEGS: 19 91 102 bis 19 91 112

Dezember 2023


Veröffentlicht am 14.12.2023

hkk Handelskrankenkasse

Übergangsvereinbarung Reha

Weitergeltung

Die hkk lässt die temporären Preissteigerungen gemäß der Protokollnotiz sowie der Ergänzungsvereinbarung über den 31.12.2023 hinaus bis zum 31.01.2024 gegen sich gelten. 

LEGS: 19 91 102 bis 19 91 112

Oktober 2023


Veröffentlicht am 19.10.2023

hkk Handelskrankenkasse

Reha - Übergangsvereinbarung

Weitergeltung

Die hkk lässt die temporären Preissteigerungen gemäß der Protokollnotiz sowie der Ergänzungsvereinbarung über den 30.09.2023 hinaus bis zum 31.12.2023 gegen sich gelten. 

(LEGS 19 91 102 bis 19 91 112) 

Juni 2023


Veröffentlicht am 22.06.2023

hkk Handelskrankenkasse

Verlängerung der temporären Preissteigerungen (Reha)

Hinweis

Die hkk lässt die temporären Preissteigerungen gemäß der Protokollnotiz sowie der Ergänzungsvereinbarung (LEGS 19 91 102 bis 19 91 112) bis zum 30.09.2023 gegen sich gelten. 

März 2023


Veröffentlicht am 23.03.2023

hkk Handelskrankenkasse

Verlängerung der temporären Preissteigerungen (Reha)

Weitergeltung

Die hkk lässt die temporären Preissteigerungen gemäß der Protokollnotiz sowie der Ergänzungsvereinbarung (LEGS 19 91 102 bis 19 91 112) über den 31.03.2023 hinaus bis zum 30.06.2023 gegen sich gelten.

Februar 2023


Veröffentlicht am 09.02.2023

hkk Handelskrankenkasse

PG 31 Schuhtechnik

neuer Vertrag

Die hkk Handelskrankenkasse hat mit der EGROH einen neuen Vertrag zur Versorgung mit orthopädischen Schuhen der PG 31 ausgehandelt. Dieser gilt für Versorgungen ab dem 01.02.2023. Es ist kein Neubeitritt notwendig.

Der neue LEGS lautet 19 92 436.

Januar 2023


Veröffentlicht am 19.01.2023

hkk Handelskrankenkasse

PG 31 Schuhtechnik

Weitergeltung

Die Konditionen des Schuhtechnik-Vertrags (LEGS: 19 92 02X) der hkk gelten vorerst bis zum 31.01.2023 weiter. 

Wir halten Sie auf dem Laufenden! 

Dezember 2022


Veröffentlicht am 22.12.2022

hkk Handelskrankenkasse

Reha-Vertrag - Verlängerung der temporären Preisanpassungen

Hinweis Weitergeltung

Die hkk verlängert die temporären Preisanpassungen über den 31.12.2022 hinaus bis zum 31.03.2023.

LEGS: 19 91 1XX

November 2022


Veröffentlicht am 10.11.2022

MOBIL Krankenkasse hkk Handelskrankenkasse KKH kaufm. Krankenkasse

PG 32 CPM-Schienen - neue Preise ab 01.01.2023

Änderung

Zum 01.01.2023 erhöhen die folgenden drei Krankenkassen die Vergütungen im Bereich der CPM-Schienen:

  • hkk (LEGS 19 92 244)
  • KKH (LEGS 19 99 M52)
  • Mobil Krankenkasse (LEGS 19 91 013 bzw. 19 91 Z13)

Maßgeblich für die Anwendung der neuen Vertragspreise ist jeweils das Verordnungsdatum.

Es ist kein Neubeitritt notwendig.

Oktober 2022


Veröffentlicht am 27.10.2022

hkk Handelskrankenkasse

Abrechnungsrelevante Informationen zur Versorgung mit festbetragsgeregelter Kompressionsware (PG 17)

Hinweis

Bei der Abrechnungsprüfung ist der hkk aufgefallen, dass bei der Rechnungslegung von Zusätzen für festbetragsgeregelter Kompressionsware häufig der LEGS für flachgestrickte Kompressionsware 
angegeben wird. 

Daher bittet die hkk in der zukünftigen Rechnungslegung den richtigen LEGS zu 
verwenden. Dieser ist anhand der Hauptposition auszuwählen. 

Mit der Angabe der falschen LEGS ist keine vollständige Prüfung der Abrechnung möglich, sodass in der Zukunft eine nicht korrekte Einreichung der LEGS, zu einer Absetzung der Abrechnung führen wird.

August 2022


Veröffentlicht am 04.08.2022

hkk Handelskrankenkasse

Abrechnungsrelevante Informationen zur Versorgung mit Einlagen

Hinweis

Der Vertrag enthält Regelungen zu Liefervoraussetzungen und Nutzungsdauer. Aktuell akzeptiert die hkk aus Kulanz, neben den vertraglichen Regelungen, eine Versorgung von Einlagen auf der Berechnungsgrundlage eines Kalenderjahres. 

Diese Kulanzregelung wird ab dem 01.09.2022 vollständig entfallen. 

Ab diesem Zeitpunkt ist die vertragliche Regelung zwingend zu beachten und einzuhalten. Zur Verdeutlichung hat die hkk Ihnen ein Berechnungsbeispiel angefügt: 

Berechnung des Versorgungsanspruchs auf Basis der vertraglichen Regelung: 
1. Versorgung im April 2022 
2. Versorgung im Oktober 2022 
3. Versorgung möglich ab April 2023 

Berechnung des Versorgungsanspruchs auf Basis eines Kalenderjahres (Kulanzregelung): 
1. Versorgung im April 2022 
2. Versorgung im Oktober 2022 
3. Versorgung möglich ab Januar 2023 

Eine vorzeitige Versorgung wird zu einer Absetzung der Abrechnung führen. Der LEGS lautet 19 92 156.

Juni 2022


Veröffentlicht am 23.06.2022

hkk Handelskrankenkasse

Verlängerung der temporären Preisanpassungen Reha

Hinweis Übergangsvereinbarung

Die hkk lässt die temporären Preissteigerungen gemäß der Protokollnotiz sowie der Ergänzungsvereinbarung (LEGS 19 91 102 bis 19 91 112) über den 30.06.2022 hinaus bis zum 31.12.2022 gegen sich gelten.

März 2022


Veröffentlicht am 24.03.2022

AOK Baden-Württemberg AOK Bayern AOK Niedersachsen AOK Sachsen-Anhalt GWQ ServicePlus AG hkk Handelskrankenkasse IKK classic Bosch BKK BIG direkt gesund IKK gesund plus IKK - Die Innovationskasse (Nord) IKK Südwest Novitas BKK

Erweiterung des Vertragsportfolios - Bereich Medizintechnik

neuer Vertrag

Zum 01.04.2022 tritt die EGROH insgesamt 17 Verträgen im Bereich der Medizintechnik bei und erweitert somit ihr Portfolio der abgeschlossenen Verträge. 

Es handelt sich bei den Beitritten um die folgenden Verträge:

  • AOK Baden-Württemberg - PG 14 Sauerstoffkonzentratoren
  • AOK Bayern - PG 14 Flüssigsauerstoff
  • AOK Bayern - PG 14 Sauerstoffkonzentratoren
  • AOK Niedersachsen - PG 14 Flüssigsauerstoff
  • AOK Sachsen-Anhalt - PG 14 Sauerstoffkonzentratoren
  • BKK LV Bayern / BKK LV Süd - PG 01, 12, 14, 21 Medizintechnik
  • Bosch BKK - PG 14 Sauerstofftherapie
  • GWQ - PG 01, 12, 14 Tracheostoma
  • GWQ - PG 14 Beatmung
  • GWQ - PG 14 Sauerstofftherapie
  • GWQ - PG 21 Monitoring
  • hkk - PG 14 Beatmung
  • IKK classic - PG 12 Tracheostoma/Laryngektomie
  • IKK classic - PG 14 Beatmung
  • IKK classic - PG 14 Inhalationsgeräte
  • IKK Nord, IKK Südwest, IKK gesund plus, BIG direkt gesund - PG 14 Sauerstofftherapie
  • Novitas BKK - PG 14 Beatmung

Für einen Beitritt füllen Sie bitte die beigefügten Beitrittserklärungen bzw. die Teilnahmeerklärung aus.

Bitte prüfen Sie, ob nicht bereits ein Vertragsbeitritt besteht, um Doppelbeitritte zu vermeiden.

Dezember 2021


Veröffentlicht am 20.12.2021

HEK Hanseatische KK hkk Handelskrankenkasse

PG 31 Schuhtechnik

Änderung Hinweis

Die HEK und die hkk haben uns zwischenzeitlich mitgeteilt, dass Sie die Übergangsvereinbarung, die mit der Barmer und Techniker Krankenkasse zum 01.12.2021 vereinbart wurde, ebenfalls akzeptieren. Die hkk lässt die Preise jedoch erst ab dem 01.01.2022 gegen sich gelten!

Somit können Sie die neuen Preise ab dem 01.12.2021 bei der HEK und ab dem 01.01.2022 bei der hkk abrechnen. 


Veröffentlicht am 20.12.2021

hkk Handelskrankenkasse

Pflegebetten

Hinweis

Die hkk hat den Reha-Vertrag um die Pflegebetten ergänzt. Ab dem 01.01.2022 werden die Pflegebetten (Hilfsmittelnummer 50.45.01.1) und die Einlegerahmen (Hilfsmittelnummer 50.45.03.0) mit einer Pauschale i.H.v. 435,00€ für 24 Monate in den Vertrag mit aufgenommen. Zusätzlich kann in Aufschlag von 10% abgerechnet werden, der im Kostenvoranschlagsverfahren als Aufschlag anzugeben ist. 

Der LEGS für die Pflegebetten lautet 1991106.

Hinweis: Der Pflegebettenvertrag mit der AOK Bremen/Bremerhaven und hkk behält weiterhin seine Gültigkeit!

Es ist kein Neubeitritt notwendig. Die bisherigen Vertragsteilnehmer, die die PG 19 abgeschlossen haben, werden automatisch auf den Versorgungsbereich 50 Pflegebetten gemeldet. Sie haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen einen Widerspruch einzulegen, sollten Sie mit der Übernahme der Teilnahmen nicht einverstanden sein.

November 2021


Veröffentlicht am 11.11.2021

hkk Handelskrankenkasse

hkk Reha-Vertrag Fracht- und Rohstoffkostenproblematik

Anpassung

Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass die ARGE mit der hkk eine Protokollnotiz über die Abgabe von reha-technischen Hilfsmitteln erwirken konnte. Zum 15. November erhöhen sich die Preise für den Wiedereinsatz (Hilfsmittelkennzeichen 02) um 20% auf den vereinbarten Nettopreis. 

Für die Rückholung von Hilfsmitteln (Hilfsmittelkennzeichen 18) wird ein Aufschlag von 12 % auf den vereinbarten Nettopreis gewährt.

Für die Reparatur (Hilfsmittelkennzeichen 01) von reha-technischen Hilfsmitteln 
kann ein Aufschlag von 12 % auf den vereinbarten Nettopreis gemäß Anlage 13 
berechnet werden. 
Für die vertraglich geregelten Arbeitswerte bzw. Stundenverrechnungssätze wird 
ein Aufschlag von 10 % gewährt.

Für alle weiteren Versorgungen der Versicherten der hkk mit reha-technischen 
Hilfsmitteln (Hilfsmittelkennzeichen 00, 05, 08, 09, 11, 12) gemäß den Preisanhängen 2 (LEGS 19 91 102) bis 12 (LEGS 19 91 112) wird ein Aufschlag von 12 % auf den vereinbarten Nettopreis gewährt. 
Sofern in den Anlagen bzw. Preisanhängen 2 bis 12 ein Rabattsatz vertraglich geregelt ist, wird ein Abschlag (Rabatt) von 5 Prozentpunkten gewährt.

Die gewährten Aufschläge sind im Kostenvoranschlagsverfahren als Aufschlag anzugeben.

Diese Vereinbarung tritt mit Wirkung zum 15.11.2021 in Kraft und gilt bis zum 
30.06.2022.

Oktober 2021


Veröffentlicht am 28.10.2021

hkk Handelskrankenkasse

Ausgleich für gestiegene Kosten

Hinweis

Die EGROH konnte in Zusammenarbeit mit der ARGE eine Regelung bzgl. der gestiegenen Kosten (u.a. durch gestiegene Fracht- und Rohstoffkosten) mit der hkk zum 15.11.2021 vereinbaren. In Kürze werden wir Ihnen näheres dazu berichten können!

Juli 2021


Veröffentlicht am 26.07.2021

hkk Handelskrankenkasse

Hygienepauschale bei der Versorgung mit CPAP-Geräten und CPAP-Spezialgeräten

Hinweis

Mit der hkk-Krankenkasse wurde eine Vereinbarung zum Vertrag über die Versorgung mit CPAP-Geräten und CPAP-Spezialgeräten für die genehmigungsfreie Abrechnung einer Hygienepauschale in Höhe von 2,19 EUR netto (zzgl. Umsatzsteuer der Hauptleistung) geschlossen. 

Die Vereinbarung ist seit dem 15.07.2021 gültig und gilt für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite infolge der COVID-19-Pandemie. Die Vereinbarung finden Sie in der Anlage. 

Mai 2021


Veröffentlicht am 12.05.2021

hkk Handelskrankenkasse

Dringender Hinweis zur Abrechnung der PG 08 und 17

Hinweis Problematik

Der hkk ist aufgefallen, dass 55 unserer Mitgliedsbetriebe die Versorgung mit festbetragsgeregelten Einlagen sowie 104 unserer Mitglieder die Versorgung mit festbetragsgeregelter Kompressionsware weiterhin nicht vertragskonform mit der hkk abrechnen.

Bei der Abrechnung festbetragsgeregelter Einlagen ist der vertraglich vereinbarte Leistungserbringergruppenschlüssel (LEGS) 19 92 156 korrekt anzugeben. Bei der Abrechnung festbetragsgeregelter Kompressionsware ist der vertraglich vereinbarte LEGS 19 92 158 korrekt anzugeben. Erfolgt dies weiterhin nicht, behält sich die Kasse eine Prüfung gemäß §§ 13, 14 des Rahmenvertrages vor.

Zukünftig wird es für die Abrechnungen von Versorgungen mit festbetragsgeregelten Einlagen sowie festbetragsgeregelter Kompressionsware ohne Angabe der vertraglich vereinbarten LEGS keine allgemeine Kulanz seitens der hkk geben.

Um erhöhte Mehraufwände im Sinne der vertragspartnerschaftlichen Zusammenarbeit in der Abrechnung zu vermeiden, bitten wir ausdrücklich um die korrekte Einreichung der Rechnungen unter Angabe der vertraglich vereinbarten LEGS.

März 2021


Veröffentlicht am 18.03.2021

hkk Handelskrankenkasse

PG 32 CPM-Schienen

neuer Vertrag

Die hkk hat zum 01.04.2021 einen neuen Vertrag über die Versorgung mit fremdkraftbetriebenen Bewegungsschienen abgeschlossen. Die EGROH ist dem Vertrag beigetreten. Der LEGS lautet 19 92 244. 

Bitte füllen Sie für einen Beitritt die beigefügte Teilnahmeerklärung aus. Der Vertrag wird Ihnen in digitaler Form pünktlich zum Vertragsstart zur Verfügung stehen.


Veröffentlicht am 04.03.2021

hkk Handelskrankenkasse

OT-Vertrag Auffälligkeiten in der Abrechnung

Hinweis

im Rahmen der Abrechnungsprüfung ist aufgefallen, dass teilweise rückwirkend Rechnungen auf Basis des OT-Vertrages erstellt werden, obwohl der Leistungserbringer zum Zeitpunkt der Verordnung sowie des Leistungstages nicht Vertragspartner der hkk war.

Aus diesem Grund möchten wir darauf hinweisen, dass entsprechend § 19 Absatz 2 des Rahmenvertrages das Verordnungsdatum maßgeblich ist. Für die (genehmigungsfreie) Abrechnung nach dem OT-Vertrag ist es daher erforderlich, dass der Leistungserbringer zum Zeitpunkt der Verordnung (Verordnungsdatum maßgeblich) Vertragspartner ist.

Eine rückwirkende (genehmigungsfreie) Abrechnung ohne Vertragspartnerschaft ist nicht möglich.

Februar 2021


Veröffentlicht am 11.02.2021

hkk Handelskrankenkasse

PG 37 Abrechnung der Versorgung mit Brustprothetik

Abrechnungsbesonderheit Hinweis

Im Rahmen einer vertragspartnerschaftlichen Versorgung möchten wir Sie auf die vertragskonforme Abrechnung der Versorgung mit Brustprothetik entsprechend der Anlage 8 – Vereinbarung über die Versorgung mit Brustprothetik (Produktgruppe 37) aufmerksam machen. Im Rahmen der Abrechnungsprüfung ist die Angabe des teilweise nicht korrekten Hilfsmittelkennzeichens auffällig. Bitte achten Sie auf die korrekte Angabe des Hilfsmittelkennzeichens im Rahmen der Abrechnung der Versorgung mit Brustprothetik.

Das Hilfsmittelkennzeichen 11 ist gemäß § 2 Absatz 5 der Anlage 8 lediglich bei vorzeitigen Neuversorgungen anzugeben. Diese vorzeitigen Neuversorgungen sind genehmigungspflichtig unter Beifügung des Anhangs 9 des Vertrages. Eine genehmigungsfreie Abrechnung der Versorgung mit Brustprothetik unter Angabe des Hilfsmittelkennzeichens 11 ist daher nicht möglich.

Bei der Abrechnung der regulären Versorgung bitten wir daher auf die Angabe des Hilfsmittelkennzeichens 00 zu achten.

Januar 2021


Veröffentlicht am 14.01.2021

hkk Handelskrankenkasse

Versorgungen der Produktgruppen 08 und 17

Hinweis

Die Versorgung mit festbetragsgeregelten Einlagen sowie festbetragsgeregelter Kompressionsware erfolgt teilweise ohne Angabe des vertraglich vorgegebenen Leistungserbringergruppenschlüssels (LEGS). 

In 2021 wird es für die Abrechnungen von Versorgungen mit festbetragsgeregelten Einlagen und festbetragsgeregelter Kompressionsware keine allgemeine Kulanz seitens der hkk mehr geben. Die vertraglich vereinbarten LEGS sind für die Abrechnung maßgeblich.

Des Weiteren ist aufgefallen, dass Kostenvoranschläge für Versorgungen der Produktgruppe 17, für die vertraglich eine Kalkulation vereinbart wurde, teilweise nicht vertragskonform eingereicht werden. Bei den Hilfsmittelpositionsnummern, für die eine Kalkulation vertraglich vereinbart wurde (z. B. Positionsnummer 17.06.21.0 „LEK + 20 % + 199,83 €“), werden des Öfteren mehrere Positionen im Kostenvoranschlag aufgeführt (z. B. Position 1: LEK + 20% Position 2: Arbeitszeit). Vertraglich ist jedoch lediglich eine Gesamtposition geregelt. Dies führt zu Mehraufwänden in der Fallbearbeitung. Für Versorgungen, die kalkuliert werden, ist vertraglich eine Positionsnummer vorgesehen. Daher ist im Kostenvoranschlag eine Position inkl. Arbeitszeit anzugeben. Lediglich die vertragsärztlich verordneten Zusätze sind separat zu erfassen. In diesen Fällen ist der Herstellerkostenvoranschlag beizufügen oder der Listen-EK in der Beschreibung zu nennen. Bei wiederholter nicht vertragskonformer Einreichung behält sich die hkk gemäß § 13 und § 14 des Rahmenvertrages weitere Schritte vor.

LEGS PG 08: 19 92 156           LEGS PG 17: 19 92 158 (Festbeträge)

August 2020


Veröffentlicht am 21.08.2020

hkk Handelskrankenkasse

Hinweise zur vertragskonformen Einreichung der Kostenvoranschläge - OT-Vertrag - PG 17

Hinweis

Der Vertrag über die Versorgung mit Hilfsmitteln des Hilfsmittelverzeichnisses (OT-Vertrag) läuft seit dem 01.08.2020.

In der Produktgruppe 17 ist jedoch auffällig, dass die Kostenvoranschläge teilweise nicht vertragskonform entsprechend der Anlagen 5a bis 5d eingereicht werden. Dies führt zu erheblichen Mehraufwänden in der Fallbearbeitung.

Die Kostenvoranschläge sind bitte vertragskonform entsprechend des Anhangs 1 sowie der maßgeblichen Anlage einzureichen. Wiederholte nicht vertragskonform eingereichte Kostenvoranschläge gelten als Vertragsverstoß im Sinne der §§ 13 und 14 des Rahmenvertrages.

Den entsprechenden Anhang 1 haben wir als Anlage nochmals angefügt.


Veröffentlicht am 06.08.2020

hkk Handelskrankenkasse vdek

Kündigung PG 17 Kompression

Kündigung

Durch Geltung des neuen OT-Vertrags der hkk Handelskrankenkasse kündigt diese die Vereinbarung PG 17 Flachstrickversorgung aus dem bestehenden vdek OT-Vertrag zum 30.09.2020.

Juli 2020


Veröffentlicht am 23.07.2020

hkk Handelskrankenkasse

neuer OT-Vertrag

neuer Vertrag Hinweis

Die EGROH hat mit der hkk zum 01.08.2020 einen neuen Vertrag abgeschlossen. Der Vertrag über die Versorgung der Versicherten mit orthopädischen Hilfsmitteln der Produktgruppen 02, 05, 08, 10, 17, 23, 24 und 37 tritt zum 01.08.2020 in Kraft.

Der Altvertrag in den Produktgruppen 05 und 23 wird in Gänze durch den neuen Vertrag abgelöst. Bis zum in Kraft treten des neuen Vertrages sollen die Altkonditionen des gekündigten Vertrages weiterhin Grundlage für Versorgungsleistungen sein. Auch die Vereinbarung mit dem vdek zu den festbetragsgeregelten Hilfsmitteln wird mit Inkrafttreten des neuen OT-Vertrages abgelöst.

Der Vertrag sieht eine pauschale Preissteigerung von 3% ab dem 01.08.2021 vor. Maßgeblich ist hier das Verordnungsdatum.

Beachten Sie unbedingt den notwendigen Neubeitritt zum 01.08.2020, wenn Sie weiter versorgen wollen.


Veröffentlicht am 16.07.2020

hkk Handelskrankenkasse

PG 02 Adaptionshilfen

Kündigung

Die Kasse hat die PG 02 Adaptionshilfen (LEGS 19 91 101) aus dem aktuellen Reha-Vertrag zum 31.10.2020 gekündigt.

Die Adaptionshilfen befinden sich bereits in dem aktuell verhandelten OT-Vertrag, der zum 01.08.2020 in Kraft tritt. 

Sollten Sie bereits an dem OT-Vertrag teilnehmen, ist keine weitere Handlung Ihrerseits notwendig. 


Veröffentlicht am 13.07.2020

hkk Handelskrankenkasse

OT-Vertrag

neuer Vertrag

Die EGROH hat mit der hkk zum 01.08.2020 einen neuen Vertrag abgeschlossen. Der Vertrag über die Versorgung der Versicherten mit orthopädischen Hilfsmitteln der Produktgruppen 02, 05, 08, 10, 17, 23, 24 und 37 tritt zum 01.08.2020 in Kraft.

Der Altvertrag in den Produktgruppen 05 und 23 wird in Gänze durch den neuen Vertrag abgelöst. Bis zum in Kraft treten des neuen Vertrages sollen die Altkonditionen des gekündigten Vertrages weiterhin Grundlage für Versorgungsleistungen sein. Auch die Vereinbarung mit dem vdek zu den festbetragsgeregelten Hilfsmitteln wird mit Inkrafttreten des neuen OT-Vertrages abgelöst.

Der Vertrag sieht eine pauschale Preissteigerung von 3% ab dem 01.08.2021 vor. Maßgeblich ist hier das Verordnungsdatum.

Es ist ein Neubeitritt erforderlich.

Die digitalisierte Version wird Ihnen in Kürze zur Verfügung stehen.


Veröffentlicht am 13.07.2020

BARMER HEK Hanseatische KK hkk Handelskrankenkasse KKH kaufm. Krankenkasse TK Techniker Krankenkasse

PG 31 Schuhtechnik

Änderung Hinweis

In dem Schuhtechnik-Vertrag, der 2017 mit der Barmer und der TK Krankenkasse geschlossen wurde und dem sich die hkk, HEK und KKH angeschlossen haben, sind Staffelpreise vereinbart worden. Wir möchten Sie an dieser Stelle darauf hinweisen, dass zum 01.07.2020 neue Vertragspreise in Kraft getreten sind.

Juni 2020


Veröffentlicht am 26.06.2020

hkk Handelskrankenkasse

Weitergeltung des OT-Vertrags PG 05 und 23

Weitergeltung

Am 19.06.2020 hat ein finales Gespräch zwischen Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik und der hkk stattgefunden. Die letzten offenen Punkte wurden besprochen und es wurde vereinbart, dass der neue OT-Vertrag zum 01.08.2020 in Kraft treten soll. Somit wird die Weitergeltungsfrist bis zum 31.07.2020 verlängert. 

Wir halten Sie auf dem Laufenden.  


Veröffentlicht am 04.06.2020

hkk Handelskrankenkasse

Weitergeltung des hkk-Vertrags in den Produktgruppen 05 und 23 bis zum 30. Juni 2020

Weitergeltung

Wie uns der BIV-OT mitteilte, wurde die Weitergeltungsfrist beim hkk PG05 (Bandagen) und PG23 (Orthesen) Vertrag erneut bis zum 30.06.2020 verlängert. Es können weiterhin die vertraglich geregelten Konditionen angewendet werden. 

Über die weitere Entwicklung der Verhandlung halten wir Sie auf dem Laufenden. 

Mai 2020


Veröffentlicht am 14.05.2020

hkk Handelskrankenkasse

PG 21 Blutdruckmessgeräte

neuer Vertrag Kein Beitritt von EGROH

Die hkk hat zum 01.03.2020 einen eigenen Vertrag im Bereich der Blutdruckmessgeräte abgeschlossen.

EGROH hat diesen geprüft und wird den Vertrag aufgrund der unwirtschaftlichen Preisgestaltung nicht abschließen. 

Wenden Sie sich bei Bedarf bitte direkt an die Kasse. Bitte berücksichtigten Sie bei diesem Vertrag, dass die Blutdruckmessgeräte in Fallpauschalen für eine Laufzeit von 24 Monaten geregelt sind. Gemäß § 14 der MPBetreibV sind für Blutdruckmessgeräte alle zwei Jahre Messtechnische Kontrollen durchzuführen. Diese Kontrollen sind bereits mit den Pauschalen abgegolten und können nicht bei der Kasse eingereicht werden, wie die Anlage 1 Abs. 2 des Vertrages regelt.

April 2020


Veröffentlicht am 20.04.2020

hkk Handelskrankenkasse

PG 21 Messgeräte für Körperzustände und PG 24 Beinprothetik

Kündigung

Die hkk hat die PG 21 (Messgeräte für Körperzustände) zum 31.03.2020 und die PG 24 (Beinprothetik) zum 31.01.2020 aus dem vdek OT-Vertrag gekündigt.  

 

Die Neuverhandlungen im OT-Bereich laufen bereits. 

Februar 2020


Veröffentlicht am 27.02.2020

DAK Gesundheit hkk Handelskrankenkasse

Weitergeltung des OT-Vertrags PG 05 und 23

Weitergeltung

Dieser Vertrag wurde im vergangenen Jahr zum 30. September 2019 seitens des BIV-OT gekündigt und eine bisher vereinbarte Weitergeltungsvereinbarung mit beiden Kostenträgern gilt bis zum 31. März 2020. 
Die Verhandlungen werden zukünftig nicht mehr mit beiden Kostenträgern zusammen geführt. 
Mit der hkk wurden intensive Gespräche geführt. Plan ist es, zum 1. Mai 2020 einen vollumfänglichen OT-Vertrag zu schließen. 
Mit der DAK wird weiterhin lediglich die PG 05 und 23 verhandelt. 
Aus der Situation heraus haben wir die derzeit gültige Weitergeltungsfrist mit der hkk bis zum 30. April 2020 verlängert. Für die DAK gilt weiterhin der 31. März 2020, sodass Sie weiterhin die vertraglich geregelten Konditionen anwenden können. 
 

Wir halten Sie auf dem Laufenden. 

Januar 2020


Veröffentlicht am 09.01.2020

DAK Gesundheit hkk Handelskrankenkasse

PG 05 Bandagen und PG 23 Orthesen

Weitergeltung

Der bestehende Bandagen- und Orthesenvertrag wurde von Seiten der EGROH zum 31.12.2019 gekündigt. Zurzeit befinden wir uns noch in Neuverhandlungen mit der DAK und hkk. Daher haben wir eine Weitergeltungsfrist bis zum 31.03.2020 vereinbart, sodass Sie weiterhin die vertraglichen Konditionen anwenden können. 

Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden!

November 2019


Veröffentlicht am 20.11.2019

BARMER HEK Hanseatische KK hkk Handelskrankenkasse KKH kaufm. Krankenkasse TK Techniker Krankenkasse

Verhandlung PG 04- Badewannenlifter ARGE Ersatzkassen

Pressemitteilung

Im MTD-Instant 47/2019 war unter Punkt 19 zu lesen, dass das Forum Arbeitsgemeinschaft (ARGE) der Ersatzkassen die Verhandlungen mit der ARGE Leistungserbringer BIV, Reha Vital, RSR, Sanitätshaus Aktuell AG, EGROH und CURA-SAN ohne Ergebnis (einseitig) beendet hat. Ein Konsens sei nicht gefunden worden. Die Ersatzkassen-Arbeitsgemeinschaft habe aber Verträge mit anderen Leistungserbringern abgeschlossen, die zum Beitritt offen stünden. Diese Verträge starten am 1. Dezember 2019 und gelten für die o.g. Ersatzkassen. Die DAK Gesundheit hat sich von der ARGE Ersatzkassen gelöst und eigene Verhandlungen im Bereich Badewannenlifter bekannt gegeben!

Die von der Kassen-ARGE (ohne die DAK Gesundheit) zum Beitritt angebotenen Konditionen sehen wie folgt aus:

BWL 04.40.01.0   inkl. Bezüge sowie Alter des Lifters bei Auslieferung als "Erstpauschale" maximal 5 Jahre (XL-Versorgung ab 141kg)

KZH 08 Badewannenlifter mobil        24 Monate     von 126,00€ bis 160,00€ netto 

KZH 09 Folgepauschale                     12 Monate     von   59,90€ bis   80,00€ netto

KZH 08 Badewannenlifter mobil XL  24 Monate     von 126,00€ bis 250,00€ netto

KZH 09 Folgepauschale XL                12 Monate     von  59,90€  bis  80,00€ netto

 

Die Absage auf das letzte Angebot der Leistungserbringer-ARGE ist Ende der vergangenen Woche (KW 46) eingegangen. Begründet wurde die Absage damit, dass wir als ARGE der Leistungserbringer mehrfach versucht hätten, Punkte aus dem Vertrag zu verhandeln, die – nach Aussage der Barmer/ Ersatzkassen-ARGE – als nicht vertretbar angesehen werden. 

Dabei ging es insbesondere um unsere gemeinsamen Bemühungen, die Lieferung der BWL-Bezüge aus den auch so bereits extrem niedrigen Pauschalpreisen heraus zu verhandeln, sowie darum, die Aufhebung der Altersbegrenzung für die BWL auf 5 Jahre auch ohne zusätzliche bürokratische Hürden (Fotodokumentation über den Zustand eingesetzter Produkte) zu erreichen.

Selbst bei allerbestem Willen können bei ordentlicher Prüfung aller kalkulatorischen Aspekte und bei den dargestellten Inhalten die angebotenen Verträge nur als "unwirtschaftlich" betrachtet werden.

Deshalb haben sich BIV, CURA-SAN, EGROH, RSR und Sanitätshaus Aktuell unisono gegen einen Beitritt entschlossen. Wir können Ihnen daher auch einen Einzelbeitritt nicht empfehlen.

Angesichts der Tatsache, dass die genannten Verbände keinem der angebotenen Verträge beigetreten sind, gehen wir nicht davon aus, dass die Ersatzkassen der ARGE über eine echte Flächendeckung verfügen. Wenn Sie Versicherte der Ersatzkassen (außer DAK) mit einem BWL versorgen wollen, empfehlen wir Ihnen, einen KV nach § 127 Abs. 3 SGB V (Einzelvertrag) zu stellen und die Reaktion der jeweiligen Kasse abzuwarten. Bitte bedenken Sie, dass Ihr KV im elektronischen Verfahren (eKV) als "Nicht-Vertragspartner" automatisiert abgewiesen würde.

Wenn die ARGE der Krankenkassen im Rahmen von Nachverhandlungen unsere Kritikpunkte wieder aufnehmen und eine zufriedenstellende Lösung gefunden werden sollte, werden wir einen Vertragsschluss bzw. einen Beitritt gerne in Betracht ziehen.


Veröffentlicht am 14.11.2019

BARMER DAK Gesundheit HEK Hanseatische KK hkk Handelskrankenkasse KKH kaufm. Krankenkasse TK Techniker Krankenkasse

PG 04 Badenwannenlifter

Hinweis

Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Barmer Ersatzkasse uns mitgeteilt hat, dass ab Mittwoch, den 13.11.2019 beitrittsfähige Einzelverträge für die Ersatzkassen auf dem Postwege versendet werden.

Hierzu möchten wir mitteilen, dass die ARGE Leistungserbringer immer noch mit der Barmer (stellvertretend für die ARGE der Ersatzkassen) in Verhandlung steht. In der Zwischenzeit hat sich die Information gefestigt, dass eine Krankenkasse (DAK) aus der dem Verbund der ARGE Ersatzkassen ausscheidet und eigene Verhandlungen führen wird. Die Barmer wird uns kurzfristig mitteilen, welche Kassen noch im Verbund der ARGE Krankenkassen organisiert sind und für welche Ersatzkassen ein möglicher Vertrag mit der ARGE Leistungserbringer bindend wäre.

Ferner hat die Barmer zugesagt, dass sich unser Angebot immer noch in der Prüfungsphase der ARGE der Ersatzkassen befindet.

Nach unserem Kenntnisstand gibt es derzeit nur eine sehr geringe und nicht ernstzunehmende Anzahl einzelner regionaler Anbieter, die den Vertrag in der PG 04 unterzeichnet haben.

Die Verhandlungen gehen also weiter, und wenn die gesamte Branche und alle Sanitätshäuser Ruhe bewahren, können wir eine für beide Seiten vernünftige Lösung finden

Bitte informieren Sie uns, wenn Ihnen beitrittsfähige Verträge vorliegen und halten mit uns den Kontakt!


Veröffentlicht am 12.11.2019

BARMER HEK Hanseatische KK hkk Handelskrankenkasse TK Techniker Krankenkasse vdek

PG 09 Versorgungsvertrag TENS/EMS mit der U-ARGE

neuer Vertrag

Als Anlage übersenden wir Ihnen den Vertrag zur Versorgung mit TENS-/EMS Geräten sowie die dazugehörigen Excel-Tabellen, die für Ihre Beitritte notwendig sind. EGROH tritt diesem Vertrag für die EGROH-Mitgliedsunternehmen per Beitrittserklärung bei.

Der Rahmenvertrag gilt für die vdek-Mitgliedskassen

· TK ab dem 01.11.2019

· BARMER ab dem 01.11.2019 (für die Bundesländer Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland ab dem 01.12.2019)

· hkk ab dem 01.07.2020

· HEK ab dem 01.11.2019

Alle EGROH-Mitglieder, die an diese Vertrag teilnehmen möchten, müssen für ihren Beitritt bitte folgendes erledigen:
1. Alle geforderten Daten müssen von jedem Unternehmen in die Datei „TN_vdek_PG09_Tens_EMS“ eingetragen werden. 
Unter dem 1. Tabellenblatt „Erläuterungen“ finden Sie entsprechende Informationen und Anweisungen, wie Ihre Firmendaten in die Tabelle einzutragen sind. Bitte beachten Sie unbedingt, dass die Datei aus 4 Datenblättern besteht (Erläuterungen, Stammdaten, Ansprechpartner, Fachpersonal) und jedes Tabellenblatt von Ihnen vollständig ausgefüllt werden muss.

2 .Ebenso muss die Anlage „VG_vdek_PG09_Tens_EMS“ von jedem Unternehmen ausgefüllt werden. Diese Datei besteht aus 2 Tabellenblättern, wovon das erste lediglich die Erläuterungen beinhaltet. Vergessen Sie bitte nicht, in den Zeilen 1 und 2, Spalte D, Ihren Firmennamen und Ihre IK-Nummer einzutragen!

3. Beide vollständig ausgefüllte Excel-Tabellen senden Sie bitte an vertrag@egroh.de. Hier werden die Daten aller beitretenden Mitgliedsunternehmen zusammengefasst und von uns an die U-ARGE eingereicht.
Bitte bewahren Sie beide Excel-Tabellen auf, da sie zukünftig alle Änderungen, sofern sich solche in Ihren Unternehmen ergeben, über diese beiden Meldedateien an EGROH melden müssen. Die EGROH-Service GmbH erfasst Ihre Änderungen in der entsprechenden Gesamtmeldemaske und reicht diese bei der U-ARGE ein.

Da Beitrittsmeldungen und somit ein Beitritt bei der U-ARGE immer nur zum nächsten 01. oder 15. eines Monats möglich sind, bitten wir, sofern Sie an dem Vertrag teilnehmen möchten, um zeitnahe Zusendung (bis spätestens 14. November) der beiden ausgefüllten Excel-Dateien an die EGROH-Geschäftsstelle, damit wir nächste Woche die beitretenden EGROH-Mitgliedsunternehmen zum Beitrittsbeginn 15.11.2019 melden können.
Nachträglich eingehende Excel-Dateien können dann erst wieder für den Beitritt zum 01. Dezember 2019 berücksichtigt werden.

Oktober 2019


Veröffentlicht am 01.10.2019

BARMER DAK Gesundheit HEK Hanseatische KK hkk Handelskrankenkasse KKH kaufm. Krankenkasse TK Techniker Krankenkasse vdek

PG 09 Tens + EMS

Hinweis Kein Beitritt von EGROH

Für die Verhandlung mit der vdek-Arbeitsgemeinschaft hatte die EGROH dem Spitzenverband ambulante Nerven- und Muskelstimulation e.v. (sanum) das Verhandlungsmandat übertragen. 

Wie sanum nun mitteilt, werden die Verhandlungen mit der vdek-ARGE vorerst nicht weitergehen, da mit einzelnen ARGE-Krankenkassen vorerst keine Einigung erzielt werden konnte.

Die verhandelten (und teilweise auch bereits akzeptierten) Preise waren wie folgt:

09.37.01.1 (TENS-Geräte):

  • 3 Monate (Erstversorgung) 39,00€
  • 3 Monate (1. Folgeversorgung) 35,00€
  • 6 Monate (2. Folgeversorgung) 50,00€
  • 12 Monate (weitere Folgeversorgungen) 50,00€

09.37.02.1 (EMS-Geräte):

  • 3 Monate (Erstversorgung) 45,00€
  • 3 Monate (1. Folgeversorgung) 40,00€
  • 6 Monate (2. Folgeversorgung) 50,00€
  • 12 Monate (weitere Folgeversorgungen) 50,00€

Einzelne vdek-Kassen haben jetzt einen Vertrag zur Versorgung Versicherter mit TENS- und EMS-Geräten ab dem 01.10.2019 veröffentlicht. Ob bzw. mit wem dieser Vertrag verhandelt worden ist, ist uns leider nicht bekannt. Jedenfalls sind die angebotenen Vergütungen deutlich niedriger (z.B. 24,50€ bzw. 25,50€ in der Erstversorgung) und nach unserer Auffassung unwirtschaftlich. Es entsteht der Eindruck, dass es sich hier um ein gesetzeswidriges Open-House-Verfahren handeln könnte.

Wir empfehlen Ihnen deshalb, dem angebotenen Vertrag der vdek-ARGE nicht beizutreten. 

Sollten Sie die Versorgung eines Versicherten mit einem TENS- oder EMS-Gerät durchführen wollen, reichen Sie bitte bei der jeweiligen vdek-Kasse einen Kostenvoranschlag ein. Damit der Kostenvoranschlag auf elektronischem Wege nicht im Vorfeld vom System als „nicht-vertragskonform“ abgelehnt wird, empfehlen wir die Versendung von Papier-Kostenvoranschlägen. 

Gerne können Sie die oben angegebenen Verhandlungspreise als Grundlage für Ihren Kostenvoranschlag verwenden. Beachten Sie jedoch bitte, dass der durch den Kostenvoranschlag entstehende Aufwand bei den o.g. Preisen nicht berücksichtigt ist. Des weiteren sollte ein Kurzvertrag jedem Kostenvoranschlag beigefügt werden, der mindestens die folgenden Punkte enthält:

  1. Der angebotene Preis gilt in Abhängigkeit von der Dauer der jeweiligen Verordnung.
  2. Der Zeitpunkt, zu dem die Pauschale abgerechnet werden kann.
  3. Der genaue Lieferumfang (welches Gerät, welches Zubehör).
  4. Die Art und Weise der Lieferung (Versand).
  5. Die Art und Weise der Einweisung (Bedienungsanleitung und z.B.: telefonische Beratung).
  6. Die Modalitäten der Nachlieferung von Zubehör (wenn nötig und nur nach Vorlage einer ärztlichen Verordnung).
  7. Der Preis für eine ggf. noch später verordnete Verlängerung (in Abhängigkeit von der Dauer).
  8. Wie vorgegangen wird, wenn es keine Verlängerung gibt, also insbesondere die Modalitäten der Rücksendung des Geräts an den Leistungserbringer.

Wir empfehlen Ihnen, die weitere Entwicklung bei den Verhandlungen abzuwarten. Wir halten Sie auf dem Laufenden!


Veröffentlicht am 01.10.2019

DAK Gesundheit hkk Handelskrankenkasse

PG 05 Bandagen und PG 23 Orthesen

Kündigung

Die EGROH-Service GmbH hat den Bandagen- und Orthesen-Vertrag mit der DAK und hkk zum 31.12.2019 gekündigt und ein Verhandlungs-Mandat an den Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik abgegeben. 

Über die weitere Entwicklung halten wir Sie auf dem Laufenden .

Juni 2019


Veröffentlicht am 27.06.2019

hkk Handelskrankenkasse

PG 31 Schuhtechnik

neuer Vertrag

Zum 01.07.2019 hat die EGROH-Service GmbH mit der hkk Handels-Krankenkasse einen neuen Vertrag zur Versorgung der Versicherten im Bereich Schuhtechnik abgeschlossen. Grundlage ist auch hier die Vereinbarung mit Barmer / Techniker in der PG 31. LEGS sind 19 92 024 bis 19 92 027.

Es ist ein Neubeitritt erforderlich.


Veröffentlicht am 13.06.2019

DAK Gesundheit hkk Handelskrankenkasse vdek

PG 11 Dekubitus

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass die PG 11 Dekubitus in dem vdek-Rahmenvertrag nicht mehr geregelt ist. Die beiden Kassen, DAK Gesundheit und hkk Handelskrankenkasse, halten in diesem Produktbereich eigene Verträge, die auch die EGROH-Service GmbH  gezeichnet hat. 

November 2018


Veröffentlicht am 29.11.2018

hkk Handelskrankenkasse

PG 29 Stomavertrag

neuer Vertrag Kein Beitritt von EGROH

Die Kasse bietet einen neuen Vertrag zur Versorgung der Versicherten mit Stomaartikeln in einer Monatspauschale zum 01.12.2018 an. EGROH wird sich aufgrund der unwirtschaftlichen Preisgestaltung nicht beteiligen (175,-€ inkl. Fistelversorgung).

Bei Bedarf wenden Sie sich bitte direkt an den Kostenträger.

Mai 2018


Veröffentlicht am 04.05.2018

hkk Handelskrankenkasse

Homecare-Vertrag

Kündigung

Die Kasse kündigt nun auch den letzten Teil des Homecare-Vertrages, die PG 03 enterale Ernährung, zum 31.07.2018. Es soll neue Verhandlungen geben.

Januar 2017


Veröffentlicht am 16.01.2017

hkk Handelskrankenkasse

Homecare

Kündigung

Die hkk informiert über Abrechnungsmodalitäten zum gekündigten Homecare-Vertrag ab 01.02.2017.

November 2016


Veröffentlicht am 17.11.2016

hkk Handelskrankenkasse

Homecare-Vertrag

KündigungHinweis

KORREKUTR: Im letzten Infobrief berichteten wir über die Teilkündigung der hkk. Hier hat sich ein Schreibfehler eingeschlichen. Die Kasse kündigt den Anhang 5 und Anlage 6 Wundversorgung aus dem bestehenden Homecare-Vertrag zum 31. Januar 2017.
Die Anlage 5 - Stoma bleibt davon unberührt.


Veröffentlicht am 03.11.2016

hkk Handelskrankenkasse

Homecare-Vertrag

Kündigung

Die Kasse kündigt die Anlagen 5 und 6 Wundversorgung aus dem bestehenden Homecare-Vertrag zum 31. Januar 2017. Der Rahmenvertrag bleibt unberührt. Über die Abrechnungsmodalitäten ab dem 01. Februar werden wir Sie gesondert informieren.

Juni 2016


Veröffentlicht am 07.06.2016

HEK Hanseatische KK hkk Handelskrankenkasse

PG 31 Schuhtechnik

neuer Vertrag Kein Beitritt von EGROH

Die Kassen haben zum 01.04.2016 einen neuen Vertrag über die Versorgung im Bereich Schuhtechnik abgeschlossen. Die EGROH wird diesem Vertrag aus wirtschaftlichen Gründen nicht beitreten.
Zu Ihrer Information können Sie die Protokollnotiz und die Vergütungsliste über u.a. Link einsehen.

März 2016


Veröffentlicht am 30.03.2016

hkk Handelskrankenkasse

PG 12 Tracheostoma

neuer Vertrag

Die Kasse hat einen neuen Vertrag zur Versorgung Tracheotomierter abgeschlossen. Sollten sich ausreichend interessierte Leistungserbringer finden, würde EGROH diesem Vertrag beitreten. Daher prüfen Sie bitte den verlinkten Vertrag und geben Sie uns Rückmeldung bis zum 15. April 2016 an vertrag@egroh.de.

Dezember 2015


Veröffentlicht am 17.12.2015

hkk Handelskrankenkasse

PG 12 Tracheostoma

KündigungVertragsabsicht

Die Kasse hat fristgerecht zum 31.03.2016 den Anhang 1 und die Anlage 2 PG 12 Tracheostoma des Homecare Vertrags gekündigt. Auch hier wird in Kürze eine neue Vertragsabsicht veröffentlicht. Die EGROH wird sich an den Verhandlungen beteiligen.

Mai 2015


Veröffentlicht am 20.05.2015

DAK Gesundheit hkk Handelskrankenkasse

PG 05 Bandagen + PG 23 Orthesen

neuer Vertrag

Neuer Vertrag zwischen BIV-OT und DAK sowie hkk über die Versorgung mit Hilfsmitteln der PG 05 und 23 ab 1. Mai 2015 Gegenstand dieses Vertrages ist die Versorgung von Versicherten der DAK-Gesundheit und der hkk mit Hilfsmitteln der PG 05 (Bandagen) und PG 23 (Orthesen) gemäß den Anlagen dieses Vertrages. Der Rahmenvertrag der DAK/hkk ist weitestgehend inhaltsgleich mit dem neuen Vertrag zwischen BIV-OT und KKH. Jedoch ergeben sich Unterschiede in den Preisteilen. Entgegen der im Vertrag mit der KKH vereinbarten zusätzlichen Anlage 5, Preisvereinbarung für Miete und Restkauf, sind diese Positionen im Vertrag mit der DAK/hkk in der Anlage 2 geregelt. Ferner regelt der Vertrag mit der DAK/hkk, dass zum Vertragspreis je Produktart (7-Steller) mindestens ein Produkt aufschlagsfrei abzugeben ist. Das aufzahlungsfreie Produkt hat den Anforderungen des Hilfsmittelverzeichnisses zu entsprechen. Bei einer hiervon abweichenden Produktauswahl des Versicherten innerhalb der Produktart können die Betriebe wirtschaftliche Aufzahlungen von dem Versicherten verlangen. Die DAK/hkk verzichten auf die Erstellung eines Kostenvoranschlags, wenn das abgegebene Produkt in den Anlagen 1 bis 4 preislich geregelt ist und die Kosten dafür 165,00 EUR netto nicht übersteigen. Ist die Abgabe einer individuell hergestellten Bandage oder Orthese (Unikat) erforderlich, ist immer ein Kostenvoranschlag einzureichen.

Dezember 2014


Veröffentlicht am 11.12.2014

AOK Bremen/Bremerhaven hkk Handelskrankenkasse

Pflegebetten

neuer Vertrag

Die EGROH-Service GmbH ist einem Vertrag zur Versorgung der Pflegebedürftigen mit Pflegehilfsmitteln (Pflegebetten) beigetreten. Die entsprechende Bürgschaft wird von der EGROH übernommen. Den Vertrag und die Beitrittserklärung finden Sie über nachfolgende Links:

August 2014


Veröffentlicht am 26.08.2014

hkk Handelskrankenkasse

PG 15

Kündigung

Die Kasse informierte über die Kündigung der aufsaugenden und ableitenden Inko-Verträge. Da bisher keine neuen Verträge geschlossen werden konnten, lässt die Kasse die bisherigen Konditionen im Bereich der aufsaugenden Inkontinenzhilfen auch über den 31.07.2014 bis zum 31.08.2014 weiterhin gegen sich gelten. Im Bereich der ableitenden Inkontinenzhilfen sogar bis zum 30.09.2014. Beantragen Sie bitte Neu- und Folgeversorgungen mit den bisherigen Vertragsdaten und -konditionen. Bitte beachten Sie, dass bereits nach dem bisherigen Vertrag ausgesprochene Genehmigungen mit Versorgungszeiträumen,
die über den 31.07.2014 hinaus gehen, auch weiterhin ihre Gültigkeit behalten und Sie bis zum Ende des Genehmigungszeitraumes nach den bisherigen Konditionen weiter versorgen können.

Juni 2014


Veröffentlicht am 04.06.2014

hkk Handelskrankenkasse

PG 15

KündigungWeitergeltung

Im Zusammenhang mit der Kündigung der PG 15 aufsaugende bzw. ableitende Inko weist die Kasse auf geänderte Termine zur Weitergeltung und für die neuen Vertragsschlüsse hin:
- PG 15 aufsaugend verlängert bis 31-07-2014
- PG 15 ableitend verlängert bis 30-09-2014

Mai 2014


Veröffentlicht am 05.05.2014

hkk Handelskrankenkasse

PG 15

Kündigung

Die Kasse informiert über die Kündigung der Anlagen 2 und 3 (aufsaugende und ableitende Inko) aus dem bestehenden Homecare-Vertrag zum 30.06.2014.

Januar 2014


Veröffentlicht am 30.01.2014

hkk Handelskrankenkasse

PG 14 CPAP

KündigungHinweis

Die Kasse hat die Preisanhänge 1.3.5 (CPAP-Geräte) und 1.3.6 (CPAP-Spezialgeräte) des bestehenden Rahmenabkommens (KOOP Medizintechnik) über die Hilfsmittelversorgung im Bereich Medizintechnik fristgerecht mit Wirkung zum 31.01.2014 gekündigt. Alle weiteren Anlagen des KOOP-Vertrages bleiben unberührt. Die EGROH führt für Sie Vertragsverhandlungen mit der hkk über den Abschluss eines neuen Vertrages für die betroffenen Versorgungsbereiche.