Veröffentlicht am 29.01.2021
Aktuell schreibt die GWQ-Service Plus AG bundesweit alle Leistungserbringer mit Hinweis auf einen neuen Vertrag im Bereich der PG 31 aus NRW an. Bitte unterschreiben Sie nichts auf die Schnelle und warten Sie weitere Informationen im Laufe der KW 05 / 2021 ab.
Wir empfehlen Ihnen keinen Beitritt zu zeichnen
Veröffentlicht am 28.01.2021
Der gemeinnützige Verein „Deutsche Gesellschaft für interprofessionelle Hilfsmittelversorgung“ (DGIHV), der auch die EGROH angehört, beschäftigt sich seit 2018 in der Arbeitsgruppe Medical Device Regulation (MDR) mit den Auswirkungen der am 26. Mai 2021 verpflichtend anzuwendenden EU-Medizinprodukteverordnung auf den Hilfsmittelsektor.
Die AG MDR haben gehäuft Anfragen zur Angabe der Verwendungsdauer bei Sonderanfertigungen erreicht. Daraufhin hat sie vier Hinweise für orthopädietechnische und orthopädieschuhtechnische Betriebe formuliert.
Weitere Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link
Veröffentlicht am 28.01.2021
Die Coronavirus-Impfverordnung trat am 15.12.2020 in Kraft. In der Verordnung erfolgt die Einteilung in drei Prioritätsgruppen.
Unsere Empfehlungen an Sie zur Impfpriorisierung und Musterbescheinigungen für Ihre MitarbeiterInnen entnehmen Sie bitte der Anlage.
Veröffentlicht am 28.01.2021
Wie bereits am 07.01.2021 berichtet, hat spectrumK einen neuen Reha-Vertrag veröffentlicht.
Erst nach mehrmaligen Nachfragen und unter Androhung der Einschaltung des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS), gab uns spectrumK den Erstunterzeichner, Fa. BeKaMed GmbH, bekannt.
Die EGROH hat den Vertrag geprüft und für Sie ein paar höchst kritische Punkte zusammengefasst:
- Extrem unwirtschaftliche Preise
- Eine anteilige Rückvergütung bei Abbruch vor Ablauf des hälftigen Versorgungszeitraumes ist weiterhin enthalten. Das ist vor allem bei langen GLZ sehr problematisch
- Können Hilfsmittel keiner anderweitigen Nutzung zugeführt werden (Tod oder Nichtabholung) besteht für den LE grundsätzlich kein Vergütungsanspruch
- Pflegerisch begründete Umzüge sind kostenlos durchzuführen
- Der Vertrag beinhaltet unbegrenzte Pauschallaufzeiten
- Kassen können Anlagen (PG´n) auch in Teilen beitreten
Bisher sind lediglich folgende BKK´n beigetreten:
- BKK Technoform
- BKK 24
Wir können Ihnen deshalb nicht empfehlen, diesen Vertrag zu zeichnen!
Veröffentlicht am 28.01.2021
Der bestehende Schuhtechnikvertrag (nur für Leistungserbringer in Baden-Württemberg) wird rückwirkend zum 01. Januar 2021 in den Preisanlagen angepasst. Ausschlaggebend ist das Versorgungsdatum ab 1. Januar 2021. Die neuen Preislisten finden Sie im Anhang.
LEGS 16 01 100 / 16 01 099 bei KV
Veröffentlicht am 28.01.2021
Zum 01.01.2021 trat die zweite von drei Preisstaffeln in Kraft. Für Verordnungen nach dem 1. Januar gelten die neuen Preise. Den Vertrag finden Sie erneut angehängt.
LEGS 16 01 E31
Veröffentlicht am 28.01.2021
Gemäß Barmer-Vertrag für die Produktgruppe 31 Schuhe ist für die Versorgung mit orthopädischen Maßschuhen der Versorgungsanzeige bzw. dem Kostenvoranschlag das in Anhang 1c zur Anlage 1 geregelte Formular „Ausstattungsbeschreibung für orthopädische Schuhe“ beizufügen. Laut Hilfsmittel-Newsletter der Kasse kommt es zu Rückweisungen, weil das Formular fehlt oder nicht vollständig ausgefüllt worden ist. Dies führe bei Leistungserbringern und Kasse zu unnötigem Aufwand und Verzögerungen.
Sie finden dieses Formular direkt bei den ergänzenden Unterlagen im BARMER Schuhtechnik Vertrag sowie in der Anlage dieser News.
Veröffentlicht am 28.01.2021
Im Rahmen der 1. Änderungsvereinbarung des OST-Vertrages konnten neue Vertragspreise mit spectrumK vereinbart werden. Ab dem 01.02.2021 gelten hier für die Produktgruppe 31 neue Vertragspreise; in 2022 und 2023 treten neue Staffelpreise in Kraft.
Mit der Änderungsvereinbarung werden sowohl die formale Änderungen, die sich unter anderem durch das TSVG und die MPBetreibV ergeben, umgesetzt als auch die Fortschreibung in der Produktgruppe 31. Näheres entnehmen Sie bitte der beigefügten Änderungsvereinbarung.
In dem Preisblatt ist bei den Staffelpreisen ab 2022 und 2023 ein Fehler eingeschlichen: die Staffelpreise beginnen jeweils zum 01. Januar und nicht zum 01. Februar. Wir haben bei der Kasse um eine Austauschversion gebeten und werden die Dokumente austauschen, sobald uns diese vorliegen.
Es ist kein Neubeitritt erforderlich. Der LEGS lautet 1600125.
Veröffentlicht am 25.01.2021
Knapp 25 Prozent der gesetzlich Versicherten in Deutschland benötigen eine Versorgung mit Hilfsmitteln, die ihnen Teilhabe und Lebensqualität ermöglichen. Sie vertrauen auf eine wohnortnahe und qualitätsgesicherte Versorgung, die dem Stand der Technik entspricht. Mit dem Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT), der EGROH eG, Reha-Service-Ring, rehaVital Gesundheitsservice GmbH und Sanitätshaus Aktuell AG haben fünf maßgebliche Spitzenverbände und Zusammenschlüsse von Hilfsmittelleistungserbringern ihre Kräfte gebündelt und vier Schwerpunkte für den Bundestagswahlkampf 2021 definiert, die von der nächsten Regierungskoalition besonders dringend umgesetzt werden sollten. Dazu gehören die Anerkennung als systemrelevanter Versorgungsbereich, der Abbau überbordender Bürokratie, die Festschreibung von Leitverträgen für transparente Versorgungsstandards sowie die effektive Digitalisierung. Die fünf Organisationen vertreten über 120.000 Mitarbeiter und mehr als 8.000 Leistungserbringer der Orthopädietechnik, Orthopädieschuhtechnik, Reha-Technik und Homecare.
Nicht zuletzt in der Corona-Krise hat sich eine funktionierende, wohnortnahe Hilfsmittelversorgung als eines der zentralen Elemente im Gesundheitswesen erwiesen, um beispielsweise Krankenhausaufenthalte zu verkürzen, Handicaps auszugleichen oder Folgeerkrankungen bzw. drohender Behinderung vorzubeugen. In der Pandemie kristallisieren sich jedoch ebenso die wichtigsten Herausforderungen der kommenden Jahre für eine qualitätsgesicherte Hilfsmittelversorgung heraus. Daraus resultieren vier Themenbereiche, die BIV-OT, EGROH, Reha-Service-Ring, rehaVital und Sanitätshaus Aktuell in den Bundestagswahlkampf 2021 hineintragen wollen. In einem gemeinsamen Dossier weisen die Vereinigungen zudem auf die daraus folgenden politischen Konsequenzen hin.
Die Pressemitteilung sowie das ausführliche Dossier finden Sie im Anhang.
Veröffentlicht am 21.01.2021
SpectrumK übermittelte uns die Liste der teilnehmenden Kassen am TENS Vertrag der zum 01.01.2021 gültig wurde. Lt. heutiger Info des Kostenträgers wird diese noch erweitert und uns bei Änderungen übermittelt
Die Liste finden Sie in der Anlage.
Veröffentlicht am 21.01.2021
Produkt- und leistungsspezifische Mehrkosten in Kassenverträgen
„Die Hilfsmittelversorgung hat für die Gesunderhaltung der Bevölkerung und die Sicherung einer hohen Lebensqualität trotz behinderungsbedingter Einschränkungen eine erhebliche Bedeutung, weshalb die Arbeitsfähigkeit dieses Leistungsbereichs auch während der COVID-19-Pandemie sicherzustellen ist“, heißt es in der Beschlussempfehlung zum Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG), das zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist.
Das Gesetz enthält die Klarstellung, dass der Anspruch auf Vergütung der pandemiebedingten Mehrkosten für persönliche Schutzausrüstung (PSA) durch die Krankenkassen im Grundsatz berechtigt ist. Die Höhe der Vergütung legt der Gesetzgeber in Produktgruppen bzw. der Leistungsart in die Verantwortung der verhandelnden Vertragsparteien gem. § 127 Abs. 1 Satz 2 SGB V. Die Verortung in das Vertragsverhältnis soll dem sehr unterschiedlichen Bedarf an PSA in den verschiedenen Produktgruppen gerecht werden. „Die Hilfsmittelversorgung hat viele Anwendungsfelder, die je nach Produktgruppe und Leistungsart in unterschiedlicher Intensität und Dauer einen Kontakt mit Versicherten erfordern. Dementsprechend sind auch die Bedarfe nach persönlicher Schutzausrüstung zwischen den Leistungserbringern sehr unterschiedlich. Die tatsächlichen Bedarfe sollen in den jeweiligen Verträgen zur Hilfsmittelversorgung produktgruppen- und leistungsspezifisch angemessen berücksichtigt werden“, heißt es in der Beschlussempfehlung.Wie die persönliche Schutzausrüstung über Kostenvoranschläge berücksichtigt werden können, entnehmen Sie bitte dem anhängenden Dokument.
Wir halten Sie hier auf dem Laufenden.
Veröffentlicht am 21.01.2021
Die AOK Bremen/Bremerhaven hat dem bestehenden Bettenvertrag einen neuen LEGS vergeben. Dieser lautet nun 15 04 P01. Der LEGS der hkk bleibt bei 19 91 D08.
Veröffentlicht am 21.01.2021
Aufgrund von notwendigen Wartungsarbeiten steht Ihnen das ORTHEGROH-Portal am Wochenende (vom 23.01. bis zum 24.01.) ggf. nur eingeschränkt zur Verfügung.
Wir bitten diese Unannehmlichkeiten zu entschuldigen!
Veröffentlicht am 15.01.2021
In Anbetracht der weiterhin dynamischen Entwicklung der Neuinfektionen aufgrund des Coronavirus SARS-CoV2 hat der GKV-Spitzenverband die Gültigkeit der Empfehlungen zum Umgang mit der epidemischen Lage bei der Hilfsmittelversorgung in Abstimmung mit den Kassenartenvertretern bis zum 31. März 2021 verlängert.
Veröffentlicht am 14.01.2021
Die Versorgung mit festbetragsgeregelten Einlagen sowie festbetragsgeregelter Kompressionsware erfolgt teilweise ohne Angabe des vertraglich vorgegebenen Leistungserbringergruppenschlüssels (LEGS).
In 2021 wird es für die Abrechnungen von Versorgungen mit festbetragsgeregelten Einlagen und festbetragsgeregelter Kompressionsware keine allgemeine Kulanz seitens der hkk mehr geben. Die vertraglich vereinbarten LEGS sind für die Abrechnung maßgeblich.
Des Weiteren ist aufgefallen, dass Kostenvoranschläge für Versorgungen der Produktgruppe 17, für die vertraglich eine Kalkulation vereinbart wurde, teilweise nicht vertragskonform eingereicht werden. Bei den Hilfsmittelpositionsnummern, für die eine Kalkulation vertraglich vereinbart wurde (z. B. Positionsnummer 17.06.21.0 „LEK + 20 % + 199,83 €“), werden des Öfteren mehrere Positionen im Kostenvoranschlag aufgeführt (z. B. Position 1: LEK + 20% Position 2: Arbeitszeit). Vertraglich ist jedoch lediglich eine Gesamtposition geregelt. Dies führt zu Mehraufwänden in der Fallbearbeitung. Für Versorgungen, die kalkuliert werden, ist vertraglich eine Positionsnummer vorgesehen. Daher ist im Kostenvoranschlag eine Position inkl. Arbeitszeit anzugeben. Lediglich die vertragsärztlich verordneten Zusätze sind separat zu erfassen. In diesen Fällen ist der Herstellerkostenvoranschlag beizufügen oder der Listen-EK in der Beschreibung zu nennen. Bei wiederholter nicht vertragskonformer Einreichung behält sich die hkk gemäß § 13 und § 14 des Rahmenvertrages weitere Schritte vor.
LEGS PG 08: 19 92 156 LEGS PG 17: 19 92 158 (Festbeträge)
Veröffentlicht am 14.01.2021
Hiermit informieren wir Sie über den Beitritt der BKK HMR ( Herford Minden Ravensberg). Der Beitritt gilt für den Vertrag mit dem LEGS: 1991G27 Mobilitätshilfen und ist zum 01.01.2021 wirksam.
Bitte rechnen Sie ab dem 01.01.2021 nur noch über den angegebenen Vertrag ab.
Veröffentlicht am 14.01.2021
Wir informieren Sie darüber, dass die actimonda Krankenkasse zum 31.12.2020 Ihre Teilnahme am Beatmungs-, Kompressions- und Stomavertrag mit spectrumK gekündigt hat. Zum 01.01.2021 fusionierte die actimonda Krankenkasse mit der BIG direkt gesund und ging in ihr auf, sodass die BIG direkt gesund bei möglichen Folgeversorgungen ihr zukünftiger Ansprechpartner ist.
Die aktualisierten Fassungen der Krankenkassenliste entnehmen Sie bitte dem Anhang.
Veröffentlicht am 14.01.2021
Im Rahmen einer 4. Änderungsvereinbarung zum OT-Vertrag wurden Korrekturen im Preisblatt zur Anlage 3c Beinprothetik vorgenommen.
Die Details zu den Änderungen entnehmen Sie bitte der beigefügten 4. Änderungsvereinbarung zum OT-Vertrag in der Lesefassung.
Aufgrund der Fusion zwischen der BIG direkt gesund und der actimonda Krankenkasse, wobei die BIG die aufnehmende Krankenkasse ist, wurde die Liste der teilnehmenden Kasse aktualisiert. Diese können Sie ebenfalls dem Anhang entnehmen.
Der Vertrag wurde von Seiten des BIV-OT als Vertragsunterzeichner zum 31.03.2021 gekündigt. Die Nachverhandlungen für einen neuen OT-Vertrag laufen bereits.
Es ist kein neuer Beitritt notwendig. Sofern in der genannten Frist kein Widerruf bei uns eingeht, gilt der OT-Vertrag mit sofortiger Wirkung in der durch die 4. Änderungsvereinbarung geänderten gültigen Fassung.
Über das Ergebnis der Nachverhandlungen informieren wir Sie rechtzeitig.
Veröffentlicht am 08.01.2021
Wie bereits veröffentlicht wurde der DAK PG 32 CPM-Schienen Vertrag zum 30.04.2020 gekündigt. Der Verband CPM Therapie e.V. und die DAK haben sich auf eine Weitergeltung der Übergangsvereinbarung bis zum 31.12.2020 geeinigt.
Beide Parteien streben an, bis spätestens zum 31. März 2021 einen neuen Vertrag zu verhandeln und abzuschließen.
Ab dem 01.01.2021 haben sich beide Parteien auf folgendes geeinigt.
Die Kündigung des noch laufenden Rahmenvertrags bleibt bestehen für den Fall, dass wider Erwarten keine Einigung über einen neuen Vertrag ab spätestens dem 1. April 2021 zustande kommen sollte. Es soll dann jedoch die Wirkung dieser Kündigung erst am 31. März 2021 eintreten.
Es gelten in der Zeit ab dem 1. Januar 2021, längstens bis zum 31. März 2021 oder bis zum Abschluss eines neuen Vertrages, folgende Preise (insoweit einvernehmliche Abänderung der Preisanlage):
Knie: Pauschale für bis zu 4 Wochen 274,00 EUR netto. Pauschale für einzelne Verlängerungswochen 62,50 EUR netto.
Schulter: Pauschale 345,00 EUR netto. Pauschale für einzelne Verlängerungswochen 83,10 EUR netto.
Die genannten neuen Preise gelten für die Belieferung der ab dem 1. Januar 2021 neu ausgestellten ärztlichen Verordnungen.
Die Regelungen der Übergangsvereinbarung sind ab sofort im MIP-System für Sie hinterlegt.
Veröffentlicht am 07.01.2021
Die EGROH, inkl. Mandat vom BIV OT, hat gemeinsam mit den Verbänden Curasan, rehaVital, RSR, Sanitätshaus Aktuell Anfang letzten Jahres die
Reha-Verhandlungen mit spectrumK als gescheitert erklärt.SpectrumK bietet nun einen neuen Reha-Vertrag zum Beitritt an.
Die EGROH hat den Vertrag zur Prüfung angefordert.Zur Zeit ist nicht bekannt, wer diesen Vertrag verhandelt hat.
Bisher ist nur eine BKK dem o.g. Vertrag beigetreten.Voraussichtlich wird die EGROH aufgrund der unwirtschaftlichen Preisen nicht beitreten.
Nach endgültiger Prüfung werden wir Ihnen das Ergebnis zeitnah mitteilen.
Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Veröffentlicht am 07.01.2021
Im MIP-System wird derzeit auf den neuen Schuhtechnik-Vertrag der GWQ mit "attraktiven Konditionen" hingewiesen. Daher möchten wir an dieser Stelle nochmals darauf hinweisen, dass die EGROH sich noch immer in Gesprächen mit der GWQ befindet.
Das letzte Gespräch zwischen der Verhandlungs-GbR und der GWQ fand am 23.12.2020 statt. Die Antwort der GWQ steht noch aus.
Wir halten Sie auf dem Laufenden und bitten Sie, vorerst nicht dem Schuhtechnik-Vertrag der GWQ beizutreten. Kostenvoranschläge in Papierform können Sie gemäß § 127 Abs. 3 SGB V trotz fehlendem Vertragsbeitritt einreichen.
Veröffentlicht am 07.01.2021
Der Rechtshilfe-Service der EGROH eG bietet dem Verbund angeschlossenen Mitgliedshäusern juristische Beratung und Unterstützung bei der Durchsetzung von Leistungsanträgen und Kostenvoranschlägen gegenüber den gesetzlichen Kostenträgern, wenn es um die Versorgungsansprüche Ihrer Kunden geht.
Bei der Rechtsanwältin Vera Rosenzweig-Heyn haben sich die Kontaktdaten geändert. Bitte beachten Sie daher das beigefügte Dokument.
Veröffentlicht am 07.01.2021
Die Barmer hat den Vertrag "Hilfsmittel zur Stomaversorgung (PG 05, 15, 29)" fristgerecht zum 30.04.2021 gekündigt. LEGS 15 98 266 u. 15 98 265
Hintergrund der Kündigung ist die im Mai 2020 erfolgte Bekanntmachung einer neuen Vertragsabsicht für Stomaversorgung.
Die EGROH befindet sich momentan noch in den Verhandlungen.
Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Veröffentlicht am 07.01.2021
Gerne informieren wir Sie, dass die EGROH-Service GmbH dem spectrumK TENS / EMS Vertrag zum 01.01.2021 beigetreten ist. Eine Liste der teilnehmenden Kassen liegt uns leider noch nicht vor. Diese werden wir aber veröffentlichen, sobald uns diese vorliegt.
In den Anlagen finden Sie den Vertrag sowie die Beitrittserklärung.