ORTHEGROH News

Gefilterte Ergebnisse


April 2025


Veröffentlicht am 17.04.2025

BARMER TK Techniker Krankenkasse

OT - Übergangsvereinbarung

Hinweis

Der Bundesinnungsverband für Orthopädietechnik hat mit Barmer und Techniker Krankenkasse eine Übergangsvereinbarung mit deutlich erhöhten Vertragspreisen für den OT-Vertrag bis zum 30.09.2025 geschlossen. 
Zum 01.10.2025 soll ein neuer Vertrag in Kraft treten. 

Die EGROH-Service GmbH erhält die neuen Konditionen dieser Übergangsvereinbarung zum 01.06.2025.

Vereinzelte Betriebe aus Bayern, die den OT-Vertrag zum 31.03.2025 gekündigt haben, müssen erneut beitreten um die neuen Konditionen der Übergangsvereinbarung nutzen zu können. 

Folgende Regelungen wurden zudem vereinbart:

(1) Für die Leistungserbringung gelten die Regelungen des Rahmenvertrages in der aktuell geltenden Fassung.
(2) Die im Rahmenvertrag vereinbarten Vergütungspositionen in den Preisanhängen zu 

 (a)  PG 05 - Bandagen,
       PG 23 - Orthesen,
       PG 37 - Brustprothesen,

werden um 15 Prozent angehoben. Als Grundlage für die Kalkulation einzelner Leistungen ergeben sich somit folgende Stundenverrechnungssätze:

-       Stundenverrechnungssatz konfektioniert:                                     62,68 €
-       Stundenverrechnungssatz teilkonfektioniert/individuell:             70,73 €

(b)   PG 17 -  Kompressionstherapie,
        PG 24 - Beinprothesen,

werden um 10 Prozent angehoben. Als Grundlage für die Kalkulation einzelner Leistungen ergeben sich somit folgende Stundenverrechnungssätze:

-       Stundenverrechnungssatz konfektioniert:                                     59,95 €
-       Stundenverrechnungssatz individuell:                                           71,72 €

(c)   Im Übrigen bleiben die aktuell geltenden Regelungen zur Vergütung von Leistungen bestehen.

Die Betriebe, die bereits bzw. weiterhin an dem OT-Vertrag teilnehmen, müssen nichts weiter tun. 

Für die bayrischen Betriebe, haben wir die Beitrittserklärung der Barmer und unsere Teilnahmeerklärung für die TK (Seite 6) im Anhang beigefügt. Bitte senden Sie uns beide Dokumente ausgefüllt und unterschrieben an:
vertrag@orthegroh.de

Die neuen Konditionen finden Sie ebenfalls im Anhang. 


Veröffentlicht am 08.04.2025

BARMER TK Techniker Krankenkasse

OT-Vertrag

Hinweis

Der OT-Vertrag mit der EGROH-Service GmbH bleibt weiterhin bestehen. 

Der News-Eintrag vom 03.04. zum o.g. Thema betrifft nur die Betriebe, die eigenständig den OT-Vertrag mit der Barmer & TK gekündigt haben.

Sollten Sie sich unsicher sein, schauen Sie im Portal unter "meine Verträge" -> "Verträge mit Teilnahme". 


Veröffentlicht am 03.04.2025

BARMER TK Techniker Krankenkasse

Vertrag OT 2019 – Ihre Vertragskündigung zum 31.03.2025

Hinweis

Vereinzelte Betriebe haben den OT-Vertrag der Barmer und Techniker Krankenkasse zum 31.03.2025 gekündigt. 

Im Anhang finden Sie ein Infoschreiben der Barmer und TK zum Thema Kostenvoranschläge und weiteres Vorgehen. 

Kleiner Hinweis:  

Falls Sie mit dem Gedanken spielen, Papierkostenvoranschläge einzureichen, beachten Sie bitte die folgende Klausel, die sich in weiteren Verträgen der Barmer/TK befindet: 

„Mit Abschluss des Rahmenvertrages verpflichtet sich der Mitgliedsbetrieb für alle Versorgungen von BARMER Versicherten ausschließlich Versorgungsanzeigen und Kostenvoranschläge in elektronischer Form einzureichen. Dies gilt auch für alle Produktbereiche, die nicht von diesem Rahmenvertrag und seinen Anlagen, sondern durch anderweitige Verträge zwischen der BARMER und dem Mitgliedsbetrieb geregelt sind.“

Somit könnte die Einreichung von Papierkostenvoranschlägen von der BARMER/TK kritisch gesehen und mit Vertragsmaßnahmen sanktioniert werden.

Ob diese Regelung rechtlichen Bestand hat, müssten die Gerichte entscheiden.

Ein etwaiger Vertragsverstoß ist unserer Einschätzung nach jedoch, wegen der branchenweiten Vorgaben zum elektronischen Kostenvoranschlag in den Rahmenempfehlungen nach § 127 Abs. 9 SGB V, dann aber relativ wahrscheinlich.

Der OT-Vertrag mit der EGROH-Service GmbH bleibt weiterhin bestehen. 

März 2025


Veröffentlicht am 27.03.2025

BARMER HEK Hanseatische KK TK Techniker Krankenkasse

PG 31 Schuhtechnik

Anpassung

Die Barmer, HEK und Techniker Krankenkasse haben mit der AG Vertrag eine neue Preisvereinbarung in der PG 31 Schuhtechnik getroffen. 
Die EGROH-Service GmbH ist dem Vertrag zum 01.05.2025 beigetreten. 

Barmer LEGS unverändert:

  • 15 96 049 - PG 23
  • 15 96 040 - PG 31


TK/HEK LEGS unverändert: 

  • 16 96 676 - (PG 23)
  • 16 96 674 - Orthopädische Maßschuhe
  • 16 96 675 - Diabetesversorgung
  • 16 96 676 - Innenschuhe
  • 16 96 677 - Orthopädische Schuhzurichtungen
  • 16 96 678 - Therapieschuhe

Die neuen Preise finden Sie im Anhang.  

Es ist kein Neubeitritt notwendig. 

Februar 2025


Veröffentlicht am 06.02.2025

BARMER HEK Hanseatische KK TK Techniker Krankenkasse

PG 31 Schuhtechnik

neuer Vertrag Preisvereinbarung

Die Barmer, HEK und TK haben gemeinsam mit der AG-Vertrag Schuhtechnik neue Preise zur PG 31 vereinbart.

Die EGROH wird dem neuen Vertrag zum 01.05.2025 beitreten. 

Wir halten Sie auf dem Laufenden! 

Januar 2025


Veröffentlicht am 02.01.2025

HEK Hanseatische KK TK Techniker Krankenkasse

FAQ Reha-Vertrag

Hinweis

Die TK hat Ihre bestehende FAQ-Liste zur Umsetzung des Reha-Vertrags um einige Punkte ergänzt. 
Die vorgenommenen Änderungen haben wir für Ihre Übersichtlichkeit farblich gelb markiert.

Im Anhang finden Sie die angepasste FAQ-Liste.

September 2024


Veröffentlicht am 05.09.2024

HEK Hanseatische KK TK Techniker Krankenkasse

Erinnerung: neuer Reha-Vertrag zum 01.10.2024

neuer Vertrag

Zum 01.10.2024 tritt mit der Techniker Krankenkasse und der HEK ein neuer Reha-Vertrag in Kraft. 

Treten Sie bitte bei Interesse dem neuen Reha-Vertrag zeitnah bei, um Absetzungen oder Probleme beim eKV zu vermeiden. Hierfür können Sie die beigefügte Beitrittserklärung verwenden (bitte an vertrag@egroh.de bzw. vertrag@ortheg.de senden).

Alternativ können Sie das Formular auch vor ausgefüllt aus dem Portal runterladen.

August 2024


Veröffentlicht am 29.08.2024

HEK Hanseatische KK TK Techniker Krankenkasse

Rehatechnik

neuer Vertrag

Zum 01.10.2024 konnten wir mit der HEK und der Techniker Krankenkasse einen neuen Rehatechnik-Vertrag abschließen. Der bisherige Reha-Vertrag wird somit bereits zum 30.09.2024 abgelöst.

Es ist ein Neubeitritt notwendig. Bitte senden Sie uns für einen Beitritt die beigefügte Beitrittserklärung bis zum 06.09.2024 zu, um einen reibungslosen Übergang zwischen den Verträgen gewährleisten zu können. Alternativ können Sie das Formular auch vor ausgefüllt aus dem Portal runterladen.

Bitte beachten Sie auch die FAQ-Liste zum neuen Rehatechnik-Vertrag.

LEGS: 15 95 099 - 15 95 129

Juli 2024


Veröffentlicht am 25.07.2024

HEK Hanseatische KK TK Techniker Krankenkasse

Reha (PG 04, 10, 11, 18, 19, 20, 22, 26, 28, 33, 50)

Kündigung

Die Techniker Krankenkasse hat die o.g. Produktgruppen zum 31.10.2024 gekündigt und bietet nun einen neuen Reha-Vertrag zum Beitritt an.

gekündigte LEGS: 

  • LEGS 1599703 Rollatoren
  • LEGS 1599704 Kranken-/Behindertenfahrzeuge Rollstuhl
  • LEGS 1599705 Kranken-/Behindertenfahrzeuge E-Mobil
  • LEGS 1599117 Hilfsmittel gegen Dekubitus
  • LEGS 1599653 Bade- und Duschhilfen (Kauf)
  • LEGS 1599667 Bade- und Duschhilfen (Kinder)
  • LEGS 1599654 Gehhilfen (FP)
  • LEGS 1599656 Gehhilfen (Kauf)
  • LEGS 1599668 Gehhilfen (Kinder)
  • LEGS 1599657 Kranken-/Behindertenfahrzeuge (FP)
  • LEGS 1599658 Kranken-/Behindertenfahrzeuge (Kauf)
  • LEGS 1599669 Kranken-/Behindertenfahrzeuge (Kinder)
  • LEGS 1599659 Krankenpflegeartikel (FP)
  • LEGS 1599660 Krankenpflegeartikel (Kauf)
  • LEGS 1599661 Lagerungshilfen (Kauf)
  • LEGS 1599670 Lagerungshilfen (Kinder)
  • LEGS 1599662 Mobilitätshilfen (FP)
  • LEGS 1599663 Mobilitätshilfen (Kauf)
  • LEGS 1599671 Mobilitätshilfen (Kinder)
  • LEGS 1599672 Sitzschalenkonzept, Sitzhilfen (Kinder)
  • LEGS 1599665 Stehhilfen
  • LEGS 1599666 Toilettenhilfen (Kauf)
  • LEGS 1599673 Toilettenhilfen (Kinder)
  • LEGS 1599657 Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege (Krankenfahrzeuge)
  • LEGS 1599659 Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege (Betten Fallpauschale)
  • LEGS 1599660 Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege (Betten Kauf)

Der neue Vertrag befindet sich bei uns aktuell in Prüfung. 

Wir halten Sie auf dem Laufenden! 

März 2024


Veröffentlicht am 14.03.2024

BARMER HEK Hanseatische KK TK Techniker Krankenkasse

PG 31 Schuhtechnik

neuer Vertrag Änderung

Zum 01.04.2024 heben die Barmer, HEK und TK die Vertragspreise für die PG 31 an. Durch die Vertragsanpassung ergeben sich die folgenden Änderungen:

BARMER:

Die LEGS bleiben identisch. 

Durch eine Umstellung der Verwaltung Ihrer Vertragsdaten bei der Barmer müssen wir Ihre bisher bestehenden Vertragsteilnahmen anpassen und importieren diese laut Ihrer aktuell gültigen PQ-Urkunde (gilt nur für bisherige Vertragsteilnehmer). Sollten Sie mit einer Übernahme Ihrer Vertragsteilnahmen laut PQ nicht einverstanden sein, so können Sie innerhalb von 14 Tagen widersprechen. 

HEK + TK:

Die LEGS ändern sich zum 01.04.2024 wie folgt:

  • 16 96 674 - Orthopädische Maßschuhe
  • 16 96 675 - Diabetesversorgung
  • 16 96 676 - Innenschuhe
  • 16 96 677 - Orthopädische Schuhzurichtungen
  • 16 96 678 - Therapieschuhe

Ihre bisherigen Vertragsteilnahmen bleiben unverändert.

Februar 2024


Veröffentlicht am 15.02.2024

BARMER HEK Hanseatische KK TK Techniker Krankenkasse

PG 31 Schuhtechnik

Änderung

Zum 01.04.2024 werden die Vertragspreise für die Barmer, TK und HEK erhöht. Da die Vertragsunterlagen derzeit noch in der Abstimmung sind, werden wir die aktualisierten Preislisten erst in Kürze veröffentlichen können. 

Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Januar 2024


Veröffentlicht am 11.01.2024

TK Techniker Krankenkasse

PG 32 CPM-Schienen

neuer Vertrag

Die EGROH hat den bestehenden CPM-Schienen Vertrag (15 99 707 zum 31.01.2024 gekündigt und ist dem neuen Vertrag (LEGS 15 99 711) zum 01.02.2024 beigetreten. Den ab dem 01.02.2024 gültigen Vertrag finden Sie anbei. 

Es ist kein Neubeitritt notwendig. Bitte rechnen Sie ab dem 01.02.2024 nur noch mit dem LEGS 15 99 711 ab.

August 2023


Veröffentlicht am 17.08.2023

BARMER TK Techniker Krankenkasse

PG 24 Beinprothesen - Einhaltung der vertraglichen Regelungen

Hinweis

Im Anhang finden Sie wichtige Informationen zum oben genannten Vertrag.

Februar 2023


Veröffentlicht am 10.02.2023

TK Techniker Krankenkasse

Zuschläge für Mehrkosten - neue Preiszuschläge ab 01.02.2023

Änderung Hinweis

Zum 01.02.2023 gewährt die Techniker Krankenkasse für die folgenden Verträge neue prozentuale Preiszuschläge:

  • "Rollatoren, Rollstühle, E-Mobile" - LEGS 15 99 70X
  • Dekubitus - LEGS 15 99 117
  • Reha - LEGS 15 99 6XX

Die neue Vereinbarung ab 01.02.2023 sieht die folgende Veränderung vor:

  • LKZ 02: Erhöhung der Zuschläge von 20% auf 30%
  • LKZ 08: Erhöhung der Zuschläge von 10% auf 15%
  • LKZ 18: Zuschläge i.H.v. 30%

Rollatoren und Toilettenrollstühle werden ab dem 01.02.2023 von den Zuschlägen ausgenommen und mit neuen Vertragspreisen versehen. 

Weitere Details können Sie den beigefügten Dokumenten entnehmen. 

Maßgeblich für die Anwendung der Preiszuschläge ist das Verordnungsdatum.

Dezember 2022


Veröffentlicht am 22.12.2022

TK Techniker Krankenkasse

Reha-Vertrag - Verlängerung der temporären Preisanpassungen

Weitergeltung

Die Techniker Krankenkasse verlängert die Möglichkeit die temporären Preisanpassungen über den 31.12.2022 hinaus bis zum Abschluss eines neuen Reha-Vertrages. Die Veröffentlichung der Vertragsabsicht soll zeitnah im neuen Jahr erfolgen.

Die betroffenen Verträge sind:

  • Reha (LEGS 15 99 6XX),
  • OT-Vertrag PG 02 Adaptionshilfen (LEGS 15 99 402)
  • Dekubitus (LEGS 15 99 117)
  • "Rollatoren, Rollstühle, E-Mobile" (LEGS 15 99 70X)


Veröffentlicht am 15.12.2022

BARMER HEK Hanseatische KK TK Techniker Krankenkasse

PG 31 Schuhtechnik - Beratungsdokumentation

Abrechnungsbesonderheit Hinweis

Die Barmer, TK und HEK teilen mit, dass es bei dem neuen Schuhtechnik-Vertrag zu unterschiedlichen Auffassungen bei der Auslegung unseres Vertrages in Bezug auf die Einreichung von Beratungsdokumentationen.

Die Kassen stellen daher die Regelung klar, analog Anlage 1, § 1 "Liefervoraussetzungen" Absatz 8:

Versorgungen nach dieser Anlage sind in geeigneter Weise zu dokumentieren. Die unterzeichnete Bestätigung über die Durchführung der Beratung nach § 127 Abs. 4a Satz 1 SGB V ist der Kasse auf Anforderung zur Verfügung zu stellen. Für die sonstige personenbezogene Dokumentation über den Verlauf der Versorgung eines Versicherten gilt dies nur, soweit der Versicherte hierin nach vorheriger Information schriftlich eingewilligt hat. Orthopädische Maßschuhe sind mit dem Fertigungsdatum und dem Namen des Leistungserbringers zu kennzeichnen. Das Fertigungsdatum und der Name des Leistungserbringers sind am Schuh sowie auf der Fußbettung zu kennzeichnen. Die dauerhafte und leicht lesbare Kennzeichnung hat unter Angabe des Abgabemonats und des Herstellungsjahres in den Schuhen, vorzugsweise auf dem Quartier oder der Brandsohle mit Schlagstempel, zu erfolgen.

Insofern ist die Bestätigung über die Durchführung der Beratung für die o.g. Kassen keine abrechnungsrelevante Unterlage.


Veröffentlicht am 15.12.2022

HEK Hanseatische KK TK Techniker Krankenkasse

PG 15 - Vertrag ableitende Inko

Anpassung

Die TK und die HEK erhöhen die Vertragspreise für die vertragliche Versorgung mit Pessaren und Vaginaltampons (fünf Positionen). Diese sind Teil des gemeinsamen weiterhin bestehenden Rahmenvertrages zur Versorgung mit ableitenden Inkontinenzhilfsmitteln, in dem ansonsten keine Änderungen vorgenommen werden. Die weiteren Preise wurden nicht angepasst. Es handelt sich nicht um einen neuen Vertrag: Der LEGS ändert sich nicht, die betroffenen Positionsnummern bleiben ebenfalls dieselben. Die Genehmigungsfreigrenze bleibt unberührt.

Die neuen Preise treten für Verordnungen, die ab dem 1. Januar 2023 ausgestellt wurden, automatisch in Kraft. Für unsere bestehenden Vertragspartner ist ein erneuter Beitritt bzw. Vertragsschluss NICHT erforderlich. Sämtliche Vertragspartner für die ableitende Inkontinenzversorgung können die neuen Preise mit der entsprechenden Verordnung ab dem og. Stichtag abrechnen. (Nachberechnungen für bereits abgerechnete Leistungen werden nicht zulässig sein.)

LEGS 19 98 732


Veröffentlicht am 08.12.2022

TK Techniker Krankenkasse

Vertragsumsetzung in der PG 31 - Hinweise zur Genehmigungsfreigrenze

Abrechnungsbesonderheit Hinweis

Die Techniker Krankenkasse teilt mit, dass es insbesondere bei Schuhzurichtungen des Öfteren vorkommt, dass Kostenvoranschläge eingereicht werden, obwohl die Versorgung genehmigungsfrei ist.

Die vereinbarte Genehmigungsfreigrenze in Höhe von 150,- EUR netto gilt je Schuhpaar und ist zu beachten.

Zur Veranschaulichung ein Beispiel:

3 Paar Schuhzurichtungen mit einem Verkürzungsausgleich in Höhe von 2 cm links.

Korrekte Übermittlung in der Abrechnung:

  • 2x 31.03.04.1001 (1.Paar)
  • 2x 31.03.04.1001 (2.Paar)
  • 2x 31.03.04.1001 (3.Paar)

So, wie oben aufgeführt ist die Leistung genehmigungsfrei abzurechnen. Entscheidend ist der einzelne Zeilenwert. Ein Zusammenfassen dieser Positionen würde zu einer Abweisung führen, da sie als ein Schuhpaar gewertet würden.

Dieser Hinweis betrifft die Genehmigungsfreigrenze bei der TK. Die BARMER und HEK regeln dies anders.

November 2022


Veröffentlicht am 17.11.2022

BARMER HEK Hanseatische KK TK Techniker Krankenkasse

PG 31 Schuhtechnik - Neuer Vertrag ab 01.12.2022

neuer Vertrag

Die Übergangsvereinbarungen für die PG 31 mit der Barmer, Techniker und HEK laufen zum 30.11.2022 aus.

Mit den drei genannten Krankenkassen konnte zum 01.12.2022 ein neuer Vertrag verhandelt werden.

Aufgrund der nicht vorhersehbaren Preisentwicklungen gelten die Preise nur bis zum 31.12.2023. Die Vertragspreise ab dem 01.01.2024 werden im Laufe des kommenden Jahres neu verhandelt.

Es ist kein Neubeitritt notwendig! 

Wir haben Ihre vorherigen Vertragsteilnahmen pro Kostenträger übernommen. Neu hinzugekommen ist der Versorgungsbereich 23E durch den Orthopädischen Innenschuh/Athrodeseninnenschuh (Hilfsmittelnummer 23.03.31.0). Bisherige Vertragsteilnehmer wurden nun auf den Versorgungsbereich 23E gemeldet, sofern eine entsprechende PQ-Urkunde für diesen Versorgungsbereich vorlag. 

Bitte überprüfen Sie Ihre aktuelle Vertragsteilnahmen unter "Meine Verträge". Sollten Sie mit der Übernahme Ihrer Vertragsteilnahmen bzw. der Erweiterung um den Versorgungsbereich 23E für den Innenschuh nicht einverstanden sein, teilen Sie uns dies bitte innerhalb von 14 Tagen mit.

Bitte beachten Sie die neuen Leistungserbringergruppenschlüssel. 

BARMER: 15 96 04X 
TK/ HEK:   16 96 40X

Die detaillierte Liste "Aufstellung aller LEGS" finden Sie im Anhang. 

Juli 2022


Veröffentlicht am 28.07.2022

BARMER TK Techniker Krankenkasse

FAQ-Liste (OT-Vertrag)

Hinweis

Im Anhang finden Sie eine aktuelle FAQ-Liste zum OT-Vertrag der Barmer und TK. 

Januar 2022


Veröffentlicht am 13.01.2022

AOK Sachsen-Anhalt TK Techniker Krankenkasse Novitas BKK

Hygienepauschale

Hinweis

Die AOK Sachsen-Anhalt, die Novitas BKK und die Techniker Krankenkasse verlängern die Möglichkeit zur Abrechnung einer Hygienepauschale bis zum 31.03.2022.

Dezember 2021


Veröffentlicht am 13.12.2021

BARMER TK Techniker Krankenkasse

HEK Hanseatische KK

Neue Preise ab 01.01.2022 im Reha-Bereich

Die Arbeitsgemeinschaft der Leistungserbringer konnte sich, im Rahmen einer Übergangsvereinbarung, mit der Barmer und Techniker Krankenkasse auf Preiszuschläge für sämtliche Reha-Produktgruppen einigen. Die Preiszuschläge gelten ab dem 01.01.2022 und können ab dem 01.02.2022 abgerechnet werden. Hintergrund der Übergangsvereinbarung bilden die pandemiebedingten Kostensteigerungen sowie gestiegene Fracht-, Rohstoffkosten. Die wichtigsten Inhalte im Überblick:

  1. Die Preiszuschläge gelten für die Produktgruppen 04, 10, 11, 18, 19, 20, 22, 26, 28, 32 und 33. Die Techniker Krankenkasse gewährt die linearen Aufschläge darüber hinaus auch für die Produktgruppe 02.
  2. Für das Leistungskennzeichen 02 (Wiedereinsatz) wurde - bezogen auf den derzeit vereinbarten Vertragspreis (netto) - eine Preiserhöhung i.H.v. 20% vereinbart.
  3. Für die Leistungskennzeichen 00 (Kauf), 08 (Erstpauschale) und 09 (Folgepauschale) wurde - bezogen auf den derzeit vereinbarten Vertragspreis (netto) - eine Preiserhöhung i.H.v. 10% vereinbart. (inkl. Deckelung in der PG 18 = max. bis zu 200€)
  4. Für die Rollatoren (Hilfsmittelnummer 10.50.04.1) wurde eine Preiserhöhung i.H.v. 20% vereinbart.

Die Vereinbarung gilt bis zum 31.12.2022 mit dem Ziel, im kommenden Jahr einen neuen Reha-Vertrag zu verhandeln.

Zur Produktgruppe 50:

  • Techniker Krankenkasse: Die vereinbarten Zuschläge gelten auch für die Produktgruppe 50 (sowohl Pflegerollstühle als auch Pflegebetten).
  • Barmer: Bisher wurden die Pflegebetten noch über den vdek-Vertrag abgerechnet. Da der vdek nicht analog der Zusatzvereinbarung die Preise erhöht hat, können Sie mit Inkrafttreten der Zusatzvereinbarung die Pflegebetten über den Reha-Vertrag der Barmer mit den erhöhten Preisen beantragen bzw. abrechnen.

Speziell Techniker Krankenkasse:

  • Die Preiserhöhungen beim Vertrag "Rollatoren, Rollstühle, E-Mobile" (LEGS 15 99 703, 15 99 704, 15 99 705) gilt sowohl für die Techniker Krankenkasse als auch für die HEK Hanseatische KK!

Ab dem 01.01.2022 stehen Ihnen die neuen Vertragspreise im ORTHEGROH zur Verfügung. Die Details zur Vereinbarung entnehmen Sie bitte den beigefügten Dokumenten.

November 2021


Veröffentlicht am 23.11.2021

BARMER TK Techniker Krankenkasse

Neue Preise ab 01.01.2022 im Reha-Bereich

Hinweis

Mit der Barmer und der Techniker Krankenkasse konnte die ARGE eine umfangreiche Übergangsvereinbarung auf den Weg bringen, um die gestiegenen Produkt-, Fracht- und Rohstoffkosten zu kompensieren! Die Preiserhöhungen beziehen sich auf die gesamte Bandbreite der Reha-Produktgruppen.

Die neuen Preise gelten ab dem 1. Januar bis zum 31., Dezember 2022.

Details werden wir in Kürze veröffentlichen können.


Veröffentlicht am 18.11.2021

BARMER TK Techniker Krankenkasse

PG 31 Schuhtechnik

Änderung Hinweis

Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, konnte mit der Barmer und der Techniker Krankenkasse eine Übergangsvereinbarung in der Produktgruppe 31 getroffen werden. Die Übergangsvereinbarung tritt zum 01.12.2021 in Kraft und endet zum 30.11.2022, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine zeitnahe Weiterverhandlung während der geltenden Übergangsvereinbarung wird von beiden Seiten ausdrücklich gewünscht. 

Für die Dauer der Übergangsvereinbarung ist eine durchschnittliche Preissteigerung von 8,07% erzielt worden, unter Zugrundelegung des alten Rahmenvertrages und der alten Fortschreibung. 

Ausschlaggebend für den anzuwendenden Preis ist das Rezeptdatum. Es ist kein Neubeitritt notwendig.

Oktober 2021


Veröffentlicht am 29.10.2021

BARMER TK Techniker Krankenkasse

PG 31 Schuhtechnik

Hinweis Weitergeltung

Die EGROH hatte den Schuhtechnik-Vertrag mit der Barmer und Techniker Krankenkasse zum 31.10.2021 gekündigt. Mit den Kassen wurde nun eine Übergangsregelung mit neuen Preisen ab dem 01.12.2021 vereinbart. Somit gelten bis zum 30.11.2021 die derzeit gültigen Preise weiter. 

Über die Details der Übergangsvereinbarung werden wir in Kürze nach durchgeführtem Unterschriftenverfahren berichten.

Ob die Kassen (hkk, HEK und KKH), die einen Vertrag auf Basis des Schuhtechnik-Vertrags der Barmer/TK geschlossen haben, die Übergangsvereinbarung ebenfalls mittragen, befindet sich derzeit noch in der Klärung.


Veröffentlicht am 21.10.2021

AOK Baden-Württemberg AOK Bayern AOK Niedersachsen GWQ ServicePlus AG HEK Hanseatische KK IKK classic Knappschaft TK Techniker Krankenkasse vdek IKK - Die Innovationskasse (Nord) SVLFG

PG 15 - Erweiterung des Vertragsportfolios

neuer Vertrag

Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass die EGROH-Service GmbH zum 01.11.2021 dreizehn neuen Verträgen in der Produktgruppe 15 Inkontinenzversorgung beigetreten ist.

Die Verträge und die dazugehörigen Beitrittserklärungen finden Sie im Anhang oder ausgefüllt mit Ihren Stammdaten im ORTHEGROH-Portal.

Bitte prüfen Sie, ob Sie den Verträgen ggf. direkt beigetreten sind. In diesem Fall ist ein Neubeitritt über die EGROH nicht möglich.


Veröffentlicht am 19.10.2021

BARMER TK Techniker Krankenkasse

OT-Vertrag - PG 24 Beinprothesen

Hinweis

Ab sofort stehen Ihnen im ORTHEGROH-Portal die neuen Vertragspreise der  Produktgruppe 24 (gültig ab 01.10.2021) in digitalisierter Form zur Verfügung.


Veröffentlicht am 01.10.2021

BARMER TK Techniker Krankenkasse

PG 24 Beinprothesen

Hinweis

Liebe Vertragspartner, 

bitte beachten Sie, dass die Eingabe der neuen Vertragspreise der PG 24 Beinprothesen noch etwas Zeit in Anspruch nehmen wird. 

Wir bemühen uns, Ihnen die Preise schnellstmöglich im Portal zur Verfügung zu stellen. 

Die aktuellen Preise können Sie vorerst der anhängenden Datei entnehmen. 

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis! 

September 2021


Veröffentlicht am 30.09.2021

BARMER TK Techniker Krankenkasse

Hygienepauschale

Hinweis

Bei der TK und Barmer ist die Abrechnung von Hygienepauschalen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus bis zum 31. Dezember 2021 möglich.


Veröffentlicht am 16.09.2021

BARMER TK Techniker Krankenkasse

OT-Vertrag - PG 24 Beinprothesen

Änderung Hinweis

Zum 01.10.2021 konnte mit der Barmer und Techniker Krankenkasse die Anlage PG 24 Beinprothesen neu geregelt werden. Die neue Vereinbarung wurde auf Basis der Struktur des neuen Hilfsmittelverzeichnisses getroffen.

Es ist kein Neubeitritt notwendig. Die aktualisierten Preise in der PG 24 finden Sie pünktlich zum Vertragsstart in ORTHEGROH.

Der Leistungserbringergruppenschlüssel hat sich nur für die Techniker Krankenkasse geändert. Der neue LEGS der TK lautet 15 99 457 


Veröffentlicht am 16.09.2021

BARMER TK Techniker Krankenkasse

PG 08 Online-Einlagenversorgung

Hinweis

Das Vorgehen der BARMER und Techniker Krankenkasse (TK) in der PG 08 bzgl. „e-Versorgungen“ fordert derzeit viel Aufmerksamkeit. Unter Hochdruck haben wir in den letzten Wochen entsprechende Schritte gegen diese vermeintliche „digitale Innovation“ eingeleitet. 
Wir haben im Schulterschluss mit den Vertretern der Orthopädietechnik, der Schuhtechnik und den Leistungserbringer-Gemeinschaften die rechtliche, politische und werbliche Strategie der „e-Versorgung“ analysiert und bewertet.
Durch Stellungnahmen u. a. der medizinischen Fachgesellschaften wurde inzwischen belegt, dass die unter dem Label „Online-Versorgung“ stattfindende „Selbstvermessung“ durch Versicherte gegen den für jede Versorgung verbindlichen Mindeststandard des Hilfsmittelverzeichnisses, gegen die G-BA-Richtlinie und gegen die Anforderungen der MDR verstößt.
Die gesundheitlichen Risiken für die Versicherten sind entsprechend groß.

Zudem wurde belegt, dass es sich bei der „Online-Versorgung“ weder um eine digitale, noch eine besonders innovative Technologie handelt. Von einer Versorgung im eigentlichen Sinne kann durch die „Selbstvermessung“ gar nicht gesprochen werden, denn bei entscheidende fachmännische Leistungen werden in die Hände und Haftung eines Laien gegeben und die Gesamtversorgung in ihrer Qualitätssicherung elementar beschädigt. Sämtliche Stellungnahmen kommen zu dem Ergebnis, dass von einer Versorgung der ärztlich indizierten Fehlstellungen im Kern nicht gesprochen werden kann. 

Einzig und allein das Marketing und die Öffentlichkeitsarbeit, in weiten Teilen über Soziale Medien, ist gleichermaßen aggressiv wie irreführend. Wir sind uns sicher, dass weitere Stellungnahmen folgen, da die Irritation bei sämtlichen Fachgesellschaften sehr groß ist. 

Die Anwälte der Verbände haben daher sehr konkret  die rechtlichen Optionen geprüft und es werden auch rechtliche Schritte eingeleitet werden. Dennoch sei auch hier noch einmal vermerkt, dass hier Korrektheit vor Schnelligkeit geht und wir Schnellschüsse keinesfalls befürworten. Rechtliche Verfahren dauern zudem meist sehr lange, so dass wir gemeinsam mit den anderen Vertretern des Faches auch parallele Strategien entwerfen und auch umsetzen. Hierzu zählt die Information der Öffentlichkeit über die irreführende Öffentlichkeitsarbeit und die Aufklärung der Patienten und Kunden über die Notwendigkeit einer fachgerechten Versorgung. 

Es sei darauf verwiesen, dass derzeit eine Vielzahl von Kassen „Markterkundungen“ und „Kundenzufriedenheitsumfragen“ in der PG 08 mit Fokus auf „e-Versorgungen“ durchführen. Letztere explizit, um Rückschlüsse über die „Versorgungsqualität“ zu erhalten. Wir gehen davon aus, dass auch diese Umfragen deutlich zeigen werden, dass Versicherte die Versorgung durch den Fachmann/die Fachfrau schätzen und die Versorgung auf dem persönlichen Kontakt zwischen Versichertem und Fachpersonal beruht. Die Verbände haben  bereits frühzeitig bei den Krankenkassen darauf verwiesen, dass eine kontaktlose Versorgung während Corona einer qualitätsgesicherten Versorgung widerspricht und längst als Option aus den Empfehlungen gestrichen werden sollte.

Wir halten Sie auf dem Laufenden!

August 2021


Veröffentlicht am 12.08.2021

BARMER TK Techniker Krankenkasse

Kündigung PG 31

VerhandlungKündigung

Die EGROH-Service GmbH hat den bestehenden PG 31 Schuhtechnik Vertrag mit der Barmer und TK fristgemäß zum 31.10.2021 gekündigt. LEGS für Barmer: 15 96 131 und für TK: 16 96 091.

Ein neues Angebot der EGROH liegt beiden Kassen bereits vor. 

Wir halten Sie auf dem Laufenden!  

Juli 2021


Veröffentlicht am 30.07.2021

BARMER TK Techniker Krankenkasse

Kontaktlose „Online-Versorgung“ mit Einlagen PG 08 per Versand

Hinweis

  • 20.07.2021: TK macht die Absicht eines Vertragsschlusses über die „Online-Versorgung“ mit Einlagen PG 08 bekannt.
  • 29.07.2021: Barmer macht die Absicht eines Vertragsschlusses über die „Online-Versorgung“ mit Einlagen PG 08 bekannt.
  • Einen Vertrag über eine „kontaktlose Online-Versorgung“ mit Einlagen PG 08 hat die Barmer mit „craftsoles“ (meevo / Hamburg) bereits abgeschlossen.

Der Versuch, das „handwerkliche Hilfsmittel Einlagen“ zu einem Versandprodukt ohne direkten (körperlichen) Patientenkontakt herab zu stufen, bedeutet mittelfristig aus unserer Sicht einen Generalangriff auf die gesamte Sanitätshausbranche.

Die aktuelle Situation betrifft nicht nur die Barmer mit dem „craftsoles-Vertrag“ und die TK mit ihrer Bekanntmachung zur „Online-Einlagenversorgung“. In seinen Veröffentlichungen schreibt „craftsoles“ selbst, dass neben den Einlagen auch die Bereiche Kompression und Bandagen bereits „im Visier“ sind.

Die Einlagen sind also nur der Türöffner: Wenn es möglich ist, eine Versorgung, die an eine Meisterqualifikation gebunden ist, ohne „Anfassen“ der Versicherten „kontaktlos online“ festzulegen und per Versand abzuschließen, dann bleibt (außer Prothesen und Maßschuhen) kein Versorgungsbereich – egal ob Reha, Pflege, Medizintechnik oder Sanitätshaus –verschont.

Die derzeit von der Politik geforderte und geförderte Digitalisierung im Gesundheitswesen – einschließlich der inzwischen abrechenbaren ärztlichen Video-Sprechstunden – ist eine der Argumentationslinien für „kontaktlose Online-Versorgungen“. Eine weitere ist der Hinweis darauf, dass die pandemiebedingt als ausdrückliche Ausnahme vom GKV-Spitzenverband Bund (Empfehlungen des GKV-SV zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung) erlaubten „Versand-Versorgungen“ doch problemlos funktioniert hätten. 

Mit dieser Argumentation hatten wir auch in einem kürzlich abgeschlossenen Schieds­ver­fahren zu tun. Per Schiedsspruch ist die Problematik hier zwar erst einmal entschärft. Bei den künftigen Verhandlungen werden wir dieses Problem jedoch mit Sicherheit ständig wieder auf den Tisch bekommen.

Die EGROH und weitere maßgebliche Leistungserbringer- und Innungsverbände (OT und OST) haben sich zusammengefunden, um gemeinsam auf diese Herausforderung zu reagieren. Wir werden dabei alle fachlichen, sachlichen und rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen.

Bitte unterstützen Sie uns dabei und beteiligen Sie sich nicht an diesen Modellen!

Wir halten Sie auf dem Laufenden!


Veröffentlicht am 15.07.2021

BARMER TK Techniker Krankenkasse

PG 24 Beinprothesen

neuer Vertrag Weitergeltung

Die Verhandlungen mit der Barmer und Techniker Krankenkasse im Bereich der PG 24 Beinprothesen konnten abgeschlossen werden. 

Ab dem 01.10.2021 tritt ein neuer Vertrag PG 24 zu den verhandelten Konditionen in Kraft. Die Übergangsvereinbarung wird daher bis zum 30.09.2021 verlängert.

Näheres werden wir berichten, sobald uns der Vertrag zur Prüfung vorliegt. 

Wir halten Sie auf dem Laufenden!

Juni 2021


Veröffentlicht am 24.06.2021

BARMER TK Techniker Krankenkasse

OT-Vertrag: PG 24 Beinprothetik

Weitergeltung

Die Anlage PG 24 Beinprothetik aus dem OT-Vertrag wurde zum 30.06.2021 gekündigt. Da bisher noch keine Einigung erzielt werden konnte, wurde eine Weitergeltung bis zum 15.07.2021 vereinbart.

Wir halten Sie auf dem Laufenden!


Veröffentlicht am 24.06.2021

TK Techniker Krankenkasse

PG 32 CPM-Schienen

neuer Vertrag

Die EGROH hat den bestehenden CPM-Schienen Vertrag (15 99 627) zum 30.06.2021 gekündigt und ist dem neuen Vertrag (LEGS 15 99 707) zum 01.07.2021 beigetreten. Den ab dem 01.07.2021 gültigen Vertrag finden Sie anbei. 

Es ist kein Neubeitritt notwendig. Bitte rechnen Sie ab dem 01.07.2021 nur noch mit dem LEGS 15 99 707 ab.


Veröffentlicht am 11.06.2021

AOK Niedersachsen AOK Nordwest DAK Gesundheit HEK Hanseatische KK TK Techniker Krankenkasse mkk meine krankenkasse (ehem. VBU) IKK Brandenburg und Berlin IKK - Die Innovationskasse (Nord) SBK - Siemens BKK SVLFG

Neue Anschrift des Dienstleisters DAVASO

Allgemeine Information

Bitte beachten Sie, dass die DAVASO GmbH zur Annahme von Post und Paketen für die Abrechnung von Hilfsmitteln ab sofort eine neue Postanschrift hat. Diese lautet: 

DAVASO GmbH

Gärtnerweg 12

04425 Taucha

Bitte senden Sie alle Rechnungen mit den Verordnungen sowie bei einer Abrechnung per Datenträgeraustausch die Urbelege künftig nur noch an die neue Adresse. 

Es ändert sich die Postadresse zur Annahme von Post- und Paketen für folgende Kostenträger:

  • AOK Niedersachsen
  • AOK NORDWEST
  • BKK Verkehrsbau Union (VBU)
  • DAK-Gesundheit
  • Hanseatische Krankenkasse
  • IKK Innovationskasse
  • IKK Brandenburg Berlin
  • Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK)
  • SVLFG
  • Techniker Krankenkasse

April 2021


Veröffentlicht am 09.04.2021

AOK Bayern BARMER DAK Gesundheit HEK Hanseatische KK TK Techniker Krankenkasse

Übersicht Hygienepauschalen

Zur einfacheren Handhabung haben wir für Sie eine Übersicht der derzeit gültigen Hygienepauschalen erstellt. Das Dokument werden wir bei Änderungen laufend aktualisieren. 

Künftig finden Sie die Übersicht auf der Startseite von ORTHEGROH unter "Allgemeine Dokumente".

März 2021


Veröffentlicht am 29.03.2021

TK Techniker Krankenkasse

Informationen zur Abrechnung einer Hygienepauschale

Hinweis

Die TK hat eine Empfehlung für die Abrechnung von Hygienepauschalen im Zusammenhang mit dem Coronavirus veröffentlicht. Bei einem deutlich erhöhten Aufwand für Hygienemaßnahmen haben Sie die Möglichkeit, eine Hygienepauschale abzurechnen. Der deutlich erhöhte Hygieneaufwand liegt laut TK dann vor, wenn Sie die Versicherten Zuhause, in Pflegeeinrichtungen oder in Krankenhäusern aufsuchen müssen. Die abrechenbaren Hygienepauschalen sind:

  • Hygienepauschale 1: 3,73€ + MwSt. gemäß Hauptleistung. Anzuwenden bei nachgewiesener Corona-Erkrankung oder bei einem begründeten Verdachtsfall. Abrechnungsnummer: 99.00.99.0006 bei voller MwSt., 99.00.99.0008 bei reduzierter MwSt., LKZ "00".
  • Hygienepauschale 2: 2,19€ + MwSt. gemäß Hauptleistung. Anzuwenden ohne Corona-Erkrankung und ohne begründeten Verdachtsfall. Abrechnungsnummer: 99.00.99.0007 bei voller MwSt., 99.00.99.0009 bei reduzierter MwSt., LKZ "00".

Die Kasse weist darauf hin, dass die Hygienepauschale nur in der (Direkt-)Abrechnung geltend gemacht werden kann. Eine Genehmigung über eKV ist für die Abrechnung der Hygienepauschale nicht einzuholen.

Die Abrechnung hat bei der TK über einen gesonderten LEGS zu erfolgen:

  • 15 00 190 Orthopädiemechaniker, Bandagist, Sanitätshaus
  • 16 00 190 Orthopädieschuhmacher
  • 19 00 190 Sonstiger Hilfsmittellieferant

Die Empfehlung gilt für Leistungen, die ab dem 01.03.2021 erbracht werden. Die Empfehlung endet am 30.06.2021.

Bitte beachten Sie nähere Hinweise sowie den FAQ-Bereich auf der Homepage des Kostenträgers.


Veröffentlicht am 25.03.2021

TK Techniker Krankenkasse

PG 32 CPM-Schienen

Kündigungneuer Vertrag

Die Techniker Krankenkasse hat mit dem CPM-Verband zum 01.03.2021 einen neuen Vertrag abgeschlossen. Damit die EGROH-Mitglieder auch von den neuen, besseren Vertragspreisen profitieren können, hat die EGROH den bestehenden Vertrag über die Versorgung Versicherter mit therapeutischen Bewegungsgeräten (LEGS 15 99 627) zum 30.06.2021 gekündigt.

Der Beitritt der EGROH zum neuen Vertrag der TK erfolgt zum 01.07.2021. Nach erfolgtem Unterschriftenverfahren werden wir den Vertrag auf dem gewohntem Wege veröffentlichen.

Wir halten Sie auf dem Laufenden!

Dezember 2020


Veröffentlicht am 30.12.2020

BARMER TK Techniker Krankenkasse

PG 24 Beinprothesen - Weitergeltung der Übergangsvereinbarung

Weitergeltung

Die ab dem 01.11.2020 bis zum 30.04.2021 geltende Übergangsvereinbarung wurde nochmals bis zum 30.06.2021 verlängert, da die Verhandlungen mit dem BIV-OT noch weiter andauern werden. LEGS 15 98 279

Wir halten Sie auf dem Laufenden! 

November 2020


Veröffentlicht am 12.11.2020

TK Techniker Krankenkasse

PG 03 enterale Technik

neuer Vertrag Kein Beitritt von EGROH

Wie wir bereits berichteten, hat die Techniker Krankenkasse zum 01.10.2020 zwei neue Verträge im Bereich der enteralen Technik abgeschlossen.

Vielen Dank für Ihre Teilnahme an der Mitgliederbefragung. Die EGROH hat sich dazu entschieden, den Vertrag nicht zu zeichnen.

Für einen Beitritt wenden Sie sich bitte direkt an die Kasse.

Oktober 2020


Veröffentlicht am 15.10.2020

BARMER TK Techniker Krankenkasse

Übergangsvereinbarung Barmer/TK PG 24 bis zum 30. April 2021

Nachtragsvereinbarung

Nachdem der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) die Übergangsvereinbarung mit der Barmer/TK in der PG 24 (Prothesen) zum 31. Oktober 2020 aufgrund nicht zielführender Gespräche gekündigt hat, konnte der BIV nun nach sehr langen und intensiven Diskussionen mit der Barmer/TK eine Übergangsvereinbarung bis zum 30. April 2021 erzielen.

Die ab dem 1.November 2020 geltende Übergangsvereinbarung umfasst neben einer Preissteigerung auch die Aufnahme neuer Positionen.

In der zurzeit vereinbarten Anlage PG 24 hatte der BIV im letzten Jahr  eine Preiserhöhung in Höhe von 13 % für die Schaftpositionen geregelt. Hier konnte eine weitere Erhöhung um 12 % erzielt werden, sodass es eine Gesamtsteigerung von 25% auf die Vertragspreise des alten OT-2-Vertrags ergibt.

Alle weiteren Positionen, mit Ausnahme der mit einem festen Aufschlag geregelten, wurden um 20% erhöht. Der Stundenverrechnungssatz liegt bei 64,50 €.

Die Aufnahme neuer Positionen umfasst neben einer Kenevo-Regelung folgende Punkte: 

  • Unterschenkelschaft inkl. kondylenübergreifend als wasserfeste Prothese in Modularbauweise (Pos.-Nr. 24.00.71.0400)
  • Interims-Oberschenkelschaft, physiologisch mit mechatronischem Kniegelenk (Kenevo) (Pos.-Nr. 24.00.72.0100)
  • Interims-Oberschenkelschaft, physiologisch mit mechatronischem Kniegelenk (Position für Folgeschäfte, Pos.-Nr. 24.00.72.0100)

Des Weiteren wird der BIV-OT weiterhin mit den Kostenträgern in der PG 24 verhandeln, damit die Versorgung nach dem 30. April 2021 für die Mitgliedsbetriebe wirtschaftlich gewährleistet wird.

Bitte nutzen Sie die neuen LEGS 15 98 279 (Barmer) und 15 99 399 (Techniker) ab dem 01.11.2020


Veröffentlicht am 01.10.2020

BARMER TK Techniker Krankenkasse

PG 24 Beinprothetik

KündigungBekanntmachung

Der BIV-OT sowie die EGROH hatten den Kassen gegenüber die Kündigung der Anlage PG 24 Beinprothetik zum 31.10.2020 ausgesprochen. Zwischenzeitlich haben Barmer und TK eine Bekanntmachung zu neuen Vertragsverhandlungen veröffentlicht. Zurzeit tritt die Barmer/TK nun offensichtlich an einzelne Leistungserbringer heran, mit der Absicht, einen Vertrag nach deren Konzept abschließen zu können. 
Hiervon ist aus rechtlicher und wirtschaftlicher Sicht abzuraten. 
Der BIV ist in Gesprächen mit der Barmer/TK, um hier ein bundeseinheitliches 
Konzept und Verträge zu vereinbaren. Daher nochmals die dringende Bitte keine Einzelverträge mit der Barmer/TK zu vereinbaren.

Über den Verlauf und das Ergebnis der Gespräche werden wir bzw. der BIV 
Sie auf dem Laufenden halten.


Veröffentlicht am 01.10.2020

TK Techniker Krankenkasse

PG 03 Enterale Ernährung

neuer Vertrag

Die Techniker Krankenkasse bietet zum 01.10.2020 zwei neue Verträge im Bereich der enteralen Ernährung an. Die beiden Verträge unterscheiden sich in der Preisanlage für Verbandmittel. Sie haben hier die Möglichkeit, entweder dem Vertrag mit Verbandmittel AEP-25% (LEGS 19 99 763) oder dem Vertrag mit einer Verbandmittelpauschale in Höhe von 18€ (LEGS 19 99 765) beizutreten.

Leider liegen die Preise der Technikpauschale in der monatlichen Pauschale unter denen des "alten" Vertrages der Techniker Krankenkasse und auch unter denen neu abgeschlossener Verträge, wie z.B. von der IKK Classic aus dem Jahr 2019.

Zum Vergleich haben wir für Sie nachfolgend die Pauschalen für die Technikpauschale Schwerkraft und Pumpe aufgeführt, Laufzeit jeweils 1 Monat:

  • Techniker Krankenkasse Alt-Vertrag 2010: 125,00€,
  • Techniker Krankenkasse Neu-Vertrag 2020: 115,00€,
  • IKK Classic 2019: 132,50€.

Mit Rücksicht auf die Teilnehmer am "alten" Vertrag der Techniker Krankenkasse aus dem Jahr 2010 haben wir uns dazu entschieden, in diesem Fall eine Mitgliederbefragung durchzuführen. Sie können nun entscheiden, ob wir als Verband den Vertrag abschließen sollen oder nicht.

Zur Umfrage gelangen Sie unter dem angegebenen Link. Wir freuen uns über eine rege Beteiligung!

Juli 2020


Veröffentlicht am 13.07.2020

BARMER HEK Hanseatische KK hkk Handelskrankenkasse KKH kaufm. Krankenkasse TK Techniker Krankenkasse

PG 31 Schuhtechnik

Änderung Hinweis

In dem Schuhtechnik-Vertrag, der 2017 mit der Barmer und der TK Krankenkasse geschlossen wurde und dem sich die hkk, HEK und KKH angeschlossen haben, sind Staffelpreise vereinbart worden. Wir möchten Sie an dieser Stelle darauf hinweisen, dass zum 01.07.2020 neue Vertragspreise in Kraft getreten sind.

Juni 2020


Veröffentlicht am 25.06.2020

TK Techniker Krankenkasse

Kündigung Versorgung mit Sondennahrung, Applikationstechnik und Verbandsmaterial zur enteralen Ernährung

Kündigung

Die Techniker kündigt die Verträge/Anlagen zur Versorgung mit Hilfsmitteln aus dem Bereich Versorgung mit Sondennahrung, Applikationstechnik und Verbandsmaterial zur enteralen Ernährung (PG 03) zum 30. September 2020.

Ab dem 1. Oktober 2020 wird es einen neuen Rahmenvertrag zur Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln aus dem Bereich Applikationstechnik zur enteralen Ernährung geben. Zu gegebener Zeit werden wir Sie weiter informieren.

LEGS 15 99 227 und 15 99 228

März 2020


Veröffentlicht am 12.03.2020

BARMER TK Techniker Krankenkasse

Leistungserbringerverbände und zwei Kassen erarbeiten Konzept zur Qualitätssicherung

Pressemitteilung

Die beiden Kassen Barmer und Techniker Krankenkasse (TK) werden gemeinsam mit ihren Vertragspartnern im Bereich der Orthopädie-Technik ein Konzept zur Sicherung der Versorgungsqualität erarbeiten. Hintergrund: Die Kassen sind mit dem Heil- und Hilfsmittelgesetz (HHVG) verpflichtet worden, die gesetzlichen und vertraglichen Pflichten der Leistungserbringer zu überwachen.

 Das vorgesehene Qualitätssicherungskonzept soll eine kontinuierliche Prüfung ermöglichen. Inhaltlich geht es u. a. um den Umfang der Dokumentation und die Definition der Übermittlungsmodalitäten. In diesem Zusammenhang teilte der BIV mit, dass im Zuge dieser Zusammenarbeit die Vorgabe des OT-Vertrages der Barmer und der TK, die Bestätigung über die Durchführung der Beratung gemäß § 127 Abs. 5 SGB V als abrechnungsbegründende Unterlage beizufügen, weiterhin bis auf Widerruf ausgesetzt bleibe

Selbstverständlich müssten die Betriebe aber gemäß den gesetzlichen Verpflichtungen beraten und dies auch dokumentieren. Quelle: MTD

Februar 2020


Veröffentlicht am 04.02.2020

TK Techniker Krankenkasse

Importprobleme bei der Techniker Krankenkasse

Hinweis Problematik

Bedingt durch technische Probleme konnte die Techniker Krankenkasse Ihre neuen Vertragsbeitritte nicht importieren. Dies betrifft insbesondere die Beitritte zum neuen Vertrag "Rollatoren, Rollstühle, E-Mobile" mit den LEGS 1599703, 1599704, 1599705 ab dem 01.12.2019. Hier verhinderte ein Problem in der Software der Kasse, dass Ihre Vertragsdaten im System hinterlegt und an das Abrechnungsunternehmen weitergegeben werden konnten.

Dieses Problem bei der Kasse ist nun hoffentlich behoben. Es kann jedoch noch bis zur nächsten Woche (KW 7) dauern, bis die Daten an die Medent GmbH übermittelt worden sind. Sollten Sie also Probleme bei der Einreichung eines Kostenvoranschlags haben, obwohl Sie dem Vertrag über die EGROH beigetreten sind, wenden Sie sich bitte an die Techniker direkt (unter der Telefonnummer 040/69093813). Dort können Sie einen Auszug aus dem Echt-System anfordern und diesen dann dem Abrechnungsunternehmen zur Verfügung stellen.

Dezember 2019


Veröffentlicht am 19.12.2019

BARMER TK Techniker Krankenkasse

OT-Vertrag: Beratungsdokumentation

Hinweis

Die Beratungsdokumentation gemäß § 127 Abs. 5 SGB V ist eine gesetzliche Verpflichtung und muss in jedem Fall durchgeführt werden. 

Gemäß § 10 Abs. 2 des Rahmenvertrages ist die Beratungsdokumentation als abrechnungsbegründende Unterlage zu übermitteln. Zur Minimierung des bürokratischen Aufwands soll jedoch zunächst die Auslegung der Beratungsdokumentation präzisiert werden.

Daher verzichten beide Kostenträger bis zum 31.03.2020 vorerst auf die Übermittlung der Beratungsdokumentaiton als abrechnungsbegründende Unterlage. Sowohl die Barmer als auch die Techniker Krankenkasse haben Ihre Abrechnungsdienstleister informiert, so dass bis zum 31.03.2020 auf entsprechende Rückweisungen verzichtet wird.

Trotz des vorläufigen Verzichts auf die Beifügung zur Abrechnung möchten wir an dieser Stelle darauf hinweisen, dass Sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, eine schriftliche Beratungsdokumentation durchzuführen, zu archivieren und der Krankenkasse auf Verlangen zu übermitteln.


Veröffentlicht am 19.12.2019

BARMER TK Techniker Krankenkasse

OT-Vertrag: Genehmigungsfreigrenzen

Abrechnungsbesonderheit Hinweis

Die Kassen weisen auf die Genehmigungsfreigrenzen hin, die in den jeweiligen Protokollnotizen zum Rahmenvertrag geregelt sind. 

Besonders in der PG 17 kommt es zu vermehrten Rückfragen, wieso bei phlebologischen Versorgungen Versorgungsanzeigen an die Kostenträger zu übermitteln sind. Beachten Sie hier bitte, dass die Barmer in der PG 17 eine Genehmigungsfreigrenze von 250,00€ netto und die Techniker eine Genehmigungsfreigrenze von 200,00€ netto in den Protokollnotizen geregelt hat. Lediglich bei phlebologischen Versorgungen oberhalb der Genehmigungsfreigrenze ist eine Versorgungsanzeige an die Kostenträger zu übermitteln.

November 2019


Veröffentlicht am 21.11.2019

HEK Hanseatische KK TK Techniker Krankenkasse

PG 10 Rollatoren / PG 18 Rollstühle u. E-Mobile (Scooter)

neuer Vertrag

Die Techniker Krankenkasse hat zusammen mit der Hanseatischen Krankenkasse (HEK) einen neuen Vertrag zur Versorgung der Versicherten mit Rollatoren, Rollstühlen und Scootern geschlossen. Dieser wird zum 01. Dezember gültig und Sie können ab sofort beitreten. Ab dem 01.12. wird Ihnen die digitale Form im Portal zur Verfügung stehen.

LEGS Rollatoren 1599703, Rollstühle 1599704. Scooter 1599705


Veröffentlicht am 20.11.2019

BARMER HEK Hanseatische KK hkk Handelskrankenkasse KKH kaufm. Krankenkasse TK Techniker Krankenkasse

Verhandlung PG 04- Badewannenlifter ARGE Ersatzkassen

Pressemitteilung

Im MTD-Instant 47/2019 war unter Punkt 19 zu lesen, dass das Forum Arbeitsgemeinschaft (ARGE) der Ersatzkassen die Verhandlungen mit der ARGE Leistungserbringer BIV, Reha Vital, RSR, Sanitätshaus Aktuell AG, EGROH und CURA-SAN ohne Ergebnis (einseitig) beendet hat. Ein Konsens sei nicht gefunden worden. Die Ersatzkassen-Arbeitsgemeinschaft habe aber Verträge mit anderen Leistungserbringern abgeschlossen, die zum Beitritt offen stünden. Diese Verträge starten am 1. Dezember 2019 und gelten für die o.g. Ersatzkassen. Die DAK Gesundheit hat sich von der ARGE Ersatzkassen gelöst und eigene Verhandlungen im Bereich Badewannenlifter bekannt gegeben!

Die von der Kassen-ARGE (ohne die DAK Gesundheit) zum Beitritt angebotenen Konditionen sehen wie folgt aus:

BWL 04.40.01.0   inkl. Bezüge sowie Alter des Lifters bei Auslieferung als "Erstpauschale" maximal 5 Jahre (XL-Versorgung ab 141kg)

KZH 08 Badewannenlifter mobil        24 Monate     von 126,00€ bis 160,00€ netto 

KZH 09 Folgepauschale                     12 Monate     von   59,90€ bis   80,00€ netto

KZH 08 Badewannenlifter mobil XL  24 Monate     von 126,00€ bis 250,00€ netto

KZH 09 Folgepauschale XL                12 Monate     von  59,90€  bis  80,00€ netto

 

Die Absage auf das letzte Angebot der Leistungserbringer-ARGE ist Ende der vergangenen Woche (KW 46) eingegangen. Begründet wurde die Absage damit, dass wir als ARGE der Leistungserbringer mehrfach versucht hätten, Punkte aus dem Vertrag zu verhandeln, die – nach Aussage der Barmer/ Ersatzkassen-ARGE – als nicht vertretbar angesehen werden. 

Dabei ging es insbesondere um unsere gemeinsamen Bemühungen, die Lieferung der BWL-Bezüge aus den auch so bereits extrem niedrigen Pauschalpreisen heraus zu verhandeln, sowie darum, die Aufhebung der Altersbegrenzung für die BWL auf 5 Jahre auch ohne zusätzliche bürokratische Hürden (Fotodokumentation über den Zustand eingesetzter Produkte) zu erreichen.

Selbst bei allerbestem Willen können bei ordentlicher Prüfung aller kalkulatorischen Aspekte und bei den dargestellten Inhalten die angebotenen Verträge nur als "unwirtschaftlich" betrachtet werden.

Deshalb haben sich BIV, CURA-SAN, EGROH, RSR und Sanitätshaus Aktuell unisono gegen einen Beitritt entschlossen. Wir können Ihnen daher auch einen Einzelbeitritt nicht empfehlen.

Angesichts der Tatsache, dass die genannten Verbände keinem der angebotenen Verträge beigetreten sind, gehen wir nicht davon aus, dass die Ersatzkassen der ARGE über eine echte Flächendeckung verfügen. Wenn Sie Versicherte der Ersatzkassen (außer DAK) mit einem BWL versorgen wollen, empfehlen wir Ihnen, einen KV nach § 127 Abs. 3 SGB V (Einzelvertrag) zu stellen und die Reaktion der jeweiligen Kasse abzuwarten. Bitte bedenken Sie, dass Ihr KV im elektronischen Verfahren (eKV) als "Nicht-Vertragspartner" automatisiert abgewiesen würde.

Wenn die ARGE der Krankenkassen im Rahmen von Nachverhandlungen unsere Kritikpunkte wieder aufnehmen und eine zufriedenstellende Lösung gefunden werden sollte, werden wir einen Vertragsschluss bzw. einen Beitritt gerne in Betracht ziehen.


Veröffentlicht am 14.11.2019

BARMER DAK Gesundheit HEK Hanseatische KK hkk Handelskrankenkasse KKH kaufm. Krankenkasse TK Techniker Krankenkasse

PG 04 Badenwannenlifter

Hinweis

Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Barmer Ersatzkasse uns mitgeteilt hat, dass ab Mittwoch, den 13.11.2019 beitrittsfähige Einzelverträge für die Ersatzkassen auf dem Postwege versendet werden.

Hierzu möchten wir mitteilen, dass die ARGE Leistungserbringer immer noch mit der Barmer (stellvertretend für die ARGE der Ersatzkassen) in Verhandlung steht. In der Zwischenzeit hat sich die Information gefestigt, dass eine Krankenkasse (DAK) aus der dem Verbund der ARGE Ersatzkassen ausscheidet und eigene Verhandlungen führen wird. Die Barmer wird uns kurzfristig mitteilen, welche Kassen noch im Verbund der ARGE Krankenkassen organisiert sind und für welche Ersatzkassen ein möglicher Vertrag mit der ARGE Leistungserbringer bindend wäre.

Ferner hat die Barmer zugesagt, dass sich unser Angebot immer noch in der Prüfungsphase der ARGE der Ersatzkassen befindet.

Nach unserem Kenntnisstand gibt es derzeit nur eine sehr geringe und nicht ernstzunehmende Anzahl einzelner regionaler Anbieter, die den Vertrag in der PG 04 unterzeichnet haben.

Die Verhandlungen gehen also weiter, und wenn die gesamte Branche und alle Sanitätshäuser Ruhe bewahren, können wir eine für beide Seiten vernünftige Lösung finden

Bitte informieren Sie uns, wenn Ihnen beitrittsfähige Verträge vorliegen und halten mit uns den Kontakt!


Veröffentlicht am 14.11.2019

HEK Hanseatische KK TK Techniker Krankenkasse

PG 10 Rollatoren und PG 18 Elektromobile

Hinweis

Die Techniker Krankenkasse bemüht sich derzeit um einen Gruppenvertrag in den Produktgruppen 10 und 18. Bitte unterschreiben Sie noch keine Einzelverträge. 

Wir halten Sie auf dem Laufenden!


Veröffentlicht am 12.11.2019

BARMER HEK Hanseatische KK hkk Handelskrankenkasse TK Techniker Krankenkasse vdek

PG 09 Versorgungsvertrag TENS/EMS mit der U-ARGE

neuer Vertrag

Als Anlage übersenden wir Ihnen den Vertrag zur Versorgung mit TENS-/EMS Geräten sowie die dazugehörigen Excel-Tabellen, die für Ihre Beitritte notwendig sind. EGROH tritt diesem Vertrag für die EGROH-Mitgliedsunternehmen per Beitrittserklärung bei.

Der Rahmenvertrag gilt für die vdek-Mitgliedskassen

· TK ab dem 01.11.2019

· BARMER ab dem 01.11.2019 (für die Bundesländer Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland ab dem 01.12.2019)

· hkk ab dem 01.07.2020

· HEK ab dem 01.11.2019

Alle EGROH-Mitglieder, die an diese Vertrag teilnehmen möchten, müssen für ihren Beitritt bitte folgendes erledigen:
1. Alle geforderten Daten müssen von jedem Unternehmen in die Datei „TN_vdek_PG09_Tens_EMS“ eingetragen werden. 
Unter dem 1. Tabellenblatt „Erläuterungen“ finden Sie entsprechende Informationen und Anweisungen, wie Ihre Firmendaten in die Tabelle einzutragen sind. Bitte beachten Sie unbedingt, dass die Datei aus 4 Datenblättern besteht (Erläuterungen, Stammdaten, Ansprechpartner, Fachpersonal) und jedes Tabellenblatt von Ihnen vollständig ausgefüllt werden muss.

2 .Ebenso muss die Anlage „VG_vdek_PG09_Tens_EMS“ von jedem Unternehmen ausgefüllt werden. Diese Datei besteht aus 2 Tabellenblättern, wovon das erste lediglich die Erläuterungen beinhaltet. Vergessen Sie bitte nicht, in den Zeilen 1 und 2, Spalte D, Ihren Firmennamen und Ihre IK-Nummer einzutragen!

3. Beide vollständig ausgefüllte Excel-Tabellen senden Sie bitte an vertrag@egroh.de. Hier werden die Daten aller beitretenden Mitgliedsunternehmen zusammengefasst und von uns an die U-ARGE eingereicht.
Bitte bewahren Sie beide Excel-Tabellen auf, da sie zukünftig alle Änderungen, sofern sich solche in Ihren Unternehmen ergeben, über diese beiden Meldedateien an EGROH melden müssen. Die EGROH-Service GmbH erfasst Ihre Änderungen in der entsprechenden Gesamtmeldemaske und reicht diese bei der U-ARGE ein.

Da Beitrittsmeldungen und somit ein Beitritt bei der U-ARGE immer nur zum nächsten 01. oder 15. eines Monats möglich sind, bitten wir, sofern Sie an dem Vertrag teilnehmen möchten, um zeitnahe Zusendung (bis spätestens 14. November) der beiden ausgefüllten Excel-Dateien an die EGROH-Geschäftsstelle, damit wir nächste Woche die beitretenden EGROH-Mitgliedsunternehmen zum Beitrittsbeginn 15.11.2019 melden können.
Nachträglich eingehende Excel-Dateien können dann erst wieder für den Beitritt zum 01. Dezember 2019 berücksichtigt werden.

Oktober 2019


Veröffentlicht am 24.10.2019

HEK Hanseatische KK TK Techniker Krankenkasse

PG 15 ableitende Inko

neuer Vertrag Kein Beitritt von EGROH

Nach Ende der Ausschreibung haben die Techniker und die HEK einen neuen Vertrag zur ableitenden Inko abgeschlossen. EGROH hat diesen geprüft und wird aus wirtschaftlichen Gründen nicht beitreten. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte direkt an die Kassen.


Veröffentlicht am 17.10.2019

BARMER DAK Gesundheit HEK Hanseatische KK KKH kaufm. Krankenkasse TK Techniker Krankenkasse

Verhandlung PG04- Badewannenlifter Ersatzkassen

VerhandlungHinweis

Der gestrigen Meldung aus der MTD Instand (42/2019) ist zu entnehmen, dass die Ersatzkassen auf neue Verträge ab dem 01.12.2019 hinweisen. Diese -können ab dem 21.10.2019 -über den vdek abgerufen werden. 
Hierzu möchten wir mitteilen, dass die Sanitätshaus Aktuell über die ARGE Leistungserbringer mit den o.g Kassen weiter in Verhandlungen steht!

Der Vertragsarbeitsgemeinschaft (ARGE) der Leistungserbringer haben sich folgende Gemeinschaften angeschlossen: 


• Bundesinnungsverband für Orthopädietechnik 
• Cura San GmbH 
• EGROH-Service GmbH 
• RehaVital Gesundheitsservice GmbH 
• RSR Reha-Service-Ring GmbH 
• Sanitätshaus Aktuell AG 


Nach unserem Kenntnisstand gibt es derzeit keine Vertragspartner, die einen möglichen Vertrag mit den o.g. Ersatzkassen abgeschlossen haben. Ein uns namentlich bekanntes Sanitätshaus, dass in den Endverhandlungen stand, hat sein Angebot an die Ersatzkassen zurückgezogen! 
Aktuell haben unsere Mitglieder unter Bezugnahme des BVA- Schreibens vom 31.05.2019 bei der Barmer/ vdek um Offenlegung möglicher Verträge unter Nennung des Vertragspartners gebeten. 
Die aktuelle Verhandlungstaktik der Ersatzkassen ähnelt dem Vorgehen im Rahmen der Verhandlungen der PG 09 (Tens/EMS) - siehe unser Newsletter 31/2019. Die Sanitätshaus Aktuell AG hat hierzu das Verhandlungsmandat an die Sanum e.V. erteilt. Durch die Ersatzkassen wurden im Laufe der Verhandlungen Konditionen über deren Homepages veröffentlicht, die aus Sicht der Sanum e.V. als nicht wirtschaftlich betrachtet werden. Aktuell scheint die Situation die zu sein, dass die Sanum e.V. nun wieder in Verhandlungen mit den Ersatzkassen tritt. 
Die ARGE der Leistungserbringer wird kurzfristig bei den Ersatzkassen um einen weiteren Termin bitten. Die Verhandlungen gehen also weiter, und wenn die gesamte Branche und alle Sanitätshäuser Ruhe bewahren, können wir eine für beide Seiten vernünftige Lösung finden. 


Veröffentlicht am 11.10.2019

BARMER DAK Gesundheit HEK Hanseatische KK KKH kaufm. Krankenkasse TK Techniker Krankenkasse

PG 04 Badewannenlifter

VerhandlungHinweis

Wir möchten darauf hinweisen, dass wir uns weiterhin in Verhandlungen mit den oben genannten Kostenträgern bezüglich der Badewannenlifter befinden. Bitte führen Sie keine Verhandlungen bzw. treten Sie keinem der angebotenen Verträge bei, solange EGROH und die anderen Verbände noch verhandeln. Sie würden damit unsere Verbandsverhandlungen zunichte machen und sich selbst schaden. Gleichzeitig bitten wir um Information, wenn die Ersatzkassen bezüglich Einzelverhandlungen auf Sie zukommen sollten.

Wir halten Sie über den Fortgang auf dem Laufenden!


Veröffentlicht am 01.10.2019

BARMER DAK Gesundheit HEK Hanseatische KK hkk Handelskrankenkasse KKH kaufm. Krankenkasse TK Techniker Krankenkasse vdek

PG 09 Tens + EMS

Hinweis Kein Beitritt von EGROH

Für die Verhandlung mit der vdek-Arbeitsgemeinschaft hatte die EGROH dem Spitzenverband ambulante Nerven- und Muskelstimulation e.v. (sanum) das Verhandlungsmandat übertragen. 

Wie sanum nun mitteilt, werden die Verhandlungen mit der vdek-ARGE vorerst nicht weitergehen, da mit einzelnen ARGE-Krankenkassen vorerst keine Einigung erzielt werden konnte.

Die verhandelten (und teilweise auch bereits akzeptierten) Preise waren wie folgt:

09.37.01.1 (TENS-Geräte):

  • 3 Monate (Erstversorgung) 39,00€
  • 3 Monate (1. Folgeversorgung) 35,00€
  • 6 Monate (2. Folgeversorgung) 50,00€
  • 12 Monate (weitere Folgeversorgungen) 50,00€

09.37.02.1 (EMS-Geräte):

  • 3 Monate (Erstversorgung) 45,00€
  • 3 Monate (1. Folgeversorgung) 40,00€
  • 6 Monate (2. Folgeversorgung) 50,00€
  • 12 Monate (weitere Folgeversorgungen) 50,00€

Einzelne vdek-Kassen haben jetzt einen Vertrag zur Versorgung Versicherter mit TENS- und EMS-Geräten ab dem 01.10.2019 veröffentlicht. Ob bzw. mit wem dieser Vertrag verhandelt worden ist, ist uns leider nicht bekannt. Jedenfalls sind die angebotenen Vergütungen deutlich niedriger (z.B. 24,50€ bzw. 25,50€ in der Erstversorgung) und nach unserer Auffassung unwirtschaftlich. Es entsteht der Eindruck, dass es sich hier um ein gesetzeswidriges Open-House-Verfahren handeln könnte.

Wir empfehlen Ihnen deshalb, dem angebotenen Vertrag der vdek-ARGE nicht beizutreten. 

Sollten Sie die Versorgung eines Versicherten mit einem TENS- oder EMS-Gerät durchführen wollen, reichen Sie bitte bei der jeweiligen vdek-Kasse einen Kostenvoranschlag ein. Damit der Kostenvoranschlag auf elektronischem Wege nicht im Vorfeld vom System als „nicht-vertragskonform“ abgelehnt wird, empfehlen wir die Versendung von Papier-Kostenvoranschlägen. 

Gerne können Sie die oben angegebenen Verhandlungspreise als Grundlage für Ihren Kostenvoranschlag verwenden. Beachten Sie jedoch bitte, dass der durch den Kostenvoranschlag entstehende Aufwand bei den o.g. Preisen nicht berücksichtigt ist. Des weiteren sollte ein Kurzvertrag jedem Kostenvoranschlag beigefügt werden, der mindestens die folgenden Punkte enthält:

  1. Der angebotene Preis gilt in Abhängigkeit von der Dauer der jeweiligen Verordnung.
  2. Der Zeitpunkt, zu dem die Pauschale abgerechnet werden kann.
  3. Der genaue Lieferumfang (welches Gerät, welches Zubehör).
  4. Die Art und Weise der Lieferung (Versand).
  5. Die Art und Weise der Einweisung (Bedienungsanleitung und z.B.: telefonische Beratung).
  6. Die Modalitäten der Nachlieferung von Zubehör (wenn nötig und nur nach Vorlage einer ärztlichen Verordnung).
  7. Der Preis für eine ggf. noch später verordnete Verlängerung (in Abhängigkeit von der Dauer).
  8. Wie vorgegangen wird, wenn es keine Verlängerung gibt, also insbesondere die Modalitäten der Rücksendung des Geräts an den Leistungserbringer.

Wir empfehlen Ihnen, die weitere Entwicklung bei den Verhandlungen abzuwarten. Wir halten Sie auf dem Laufenden!


Veröffentlicht am 01.10.2019

BARMER TK Techniker Krankenkasse

OT-Vertrag

neuer Vertrag Hinweis

Der neue OT-Vertrag steht Ihnen nun als digitalisierte Version zur Verfügung.

Die Vertragsteilnahmen bereits teilnehmender Betriebe haben wir zum - wie bereits veröffentlicht - zum 01.10.2019 übernommen.

Sowohl bei der Barmer als auch bei der Techniker Krankenkasse löst der neue OT-Vertrag die bestehenden OT2-Verträge ab.

Bei der Techniker Krankenkasse löst der OT-Vertrag nun auch die Produktgruppen 02, 08 und 17 aus dem OT1-Vertrag ab. In dem OT1-Vertrag waren in der PG 17 bisher nur die Festbeträge geregelt, in dem OT-Vertrag ist nun auch die lymphatische Versorgung hinzugekommen. Alle Vertragsteilnehmer, die bisher für die Phlebologie gemeldet waren, haben wir ab dem 01.10.2019 auch entsprechend ihrer Präqualifizierungsurkunde für die Lymphologie gemeldet. Bei der Techniker Krankenkasse ist die PG 38 (Armprothetik) ebenfalls hinzugekommen . Auch hier haben wir die teilnehmenden Betriebe ergänzt. 

Bei der Barmer löst der OT-Vertrag die Produktgruppen 02 und 08 aus dem bestehenden OT1-Vertrag ab. Die Vertragsteilnahmen dieser beiden Produktgruppen wurden daher - sofern beim OT1-Vertrag vorhanden - im OT-Vertrag ergänzt.

Bitte überprüfen Sie Ihre Vertragsteilnahmen. Die aktualisierte Teilnahmebestätigung steht Ihnen wie gewohnt unter "Meine Verträge" zur Verfügung. Sollten Sie mit der Übernahme Ihrer Vertragsbeitritte nicht einverstanden sein, widersprechen Sie bitte innerhalb von vier Wochen.

September 2019


Veröffentlicht am 20.09.2019

BARMER TK Techniker Krankenkasse

Neuer OT-Vertrag mit der Barmer und TK in den PG 02, 05, 08, 17, 23, 24 und 37 ab dem 1. Oktober 2019

neuer Vertrag

Was lange währt, wird endlich gut! – Nach langen Verhandlungen freuen wir uns, Ihnen den neu abgeschlossenen OT-Vertrag mit der Barmer und TK anbieten zu können. 
Wir haben es erstmals geschafft, einen einheitlich gestalteten Rahmenvertrag samt Preisanlagen mit Geltung für die beiden größten Ersatzkassen zu verhandeln. Hierdurch wird der Verwaltungsaufwand durch einheitliche Strukturen, Prozesse und Formulare für Sie als Mitgliedsbetrieb erheblich gesenkt. 
Nachfolgend haben wir die aus unserer Sicht wichtigsten Neuregelungen aufgelistet, um Ihnen die Orientierung im Vertragswerk zu erleichtern: 
Der Vertrag erfasst Versorgungsleistungen im Bereich der 


 PG 02 - Vereinbarung über die Lieferung von Adaptionshilfen, 
 PG 05 - Vereinbarung über die Lieferung von Bandagen, 
 PG 08 - Vereinbarung über die Lieferung von Einlagen, 
 PG 17 - Vereinbarung über die Lieferung von Hilfsmitteln zur Kompressionstherapie, 
 PG 23 - Vereinbarung über die Lieferung von Orthesen (konfektioniert u. individuell), 
 PG 24 - Vereinbarung über die Lieferung von Beinprothesen als temporäre Übergangsregelung, 
 PG 37 - Vereinbarung über die Lieferung von Brustprothesen, 
 PG 38 - Armprothetik - bereits aufgeführt, aber nicht ausverhandelt. 


Im Vertrag wurde das Thema Mehrkosten / Aufzahlungen (§ 3 Produktauswahl der betroffenen Anl.) unter Beachtung der Vorgaben des HHVG und des TSVG neu gestaltet. Hier wurde der Unterscheidung zwischen Vertragspreisen, Gruppenpreisen sowie Festbeträgen Rechnung getragen. Auch wurde die schwierige Abgrenzungsproblematik zwischen höherwertiger Versorgung und vertraglich geschuldeter Versorgung einer Lösung zugeführt und eine praxistaugliche sowie rechtssichere Regelung geschaffen (§ 3 Produktauswahl der betroffenen Anl.). 
Ebenfalls wurde das Thema MPBetreibV (§ 9 des RV) sowie das Thema allgemeine Beratungsdokumentation und Dokumentation der Erhebung von Mehrkosten (§ 10 des RV) im Vertrag implementiert. Es wurde hierbei darauf geachtet, gegen erheblichen Widerstand der Kassen, lediglich die minimalsten Anforderungen umzusetzen, um Verwaltungsaufwand zu vermeiden.

Weiterhin wurden zahlreiche Regelungen aus den Altverträgen mit Barmer und TK einer Überprüfung unterzogen und überarbeitet. Insbesondere betraf dies die Bereiche Gewährleistung (§ 14 des RV), Vertragsstrafen / Sanktionen (§ 17 des RV), Zulässigkeit von „Gegenkostenvoranschlägen“ sowie das Thema zeitliche Eingrenzung von Zahlungsvorbehalten und nachgelagerten Rechnungsprüfungen (Zusatz A1 und A2 zum RV). 


Vergütungstechnisch wurden die Produktanlagen in ihrer Struktur überarbeitet und es erfolgte in vielen Positionen eine Anhebung des Vergütungsniveaus. Hier befinden wir uns im konfektionierten und teilkonfektionierten Bereich ca. auf dem Preisniveau der GWQ. Im Bereich des individuellen Handwerks wurde der Stundenverrechnungssatz auf 61,50 € angehoben. 


In der PG 08 sind bei jedem Kostenvoranschlag für Sondereinlagen Angaben zu Bauart/Fertigungstechnik, Material und erforderlichen Arbeitszeiten mit einzureichen. 


In der PG 23 wurden die Zusatzpositionen und Reparaturen erweitert. Bei den Rumpforthesen wurde der Zusatz für den Mehraufwand in 2-Schalentechnik übernommen. Die Hirschfeldorthese wurde preislich geregelt. Das C-Brace wurde preislich und in Bezug auf die Dokumentation geregelt. Es gibt in der PG 23 ein neues Kalkulationsschema für höherwertige Passteile: 
bis EK 15.000 € + 20% und ab 15.000,01 € bis 34.000 € + 10%.

Die Anlage PG 24 Beinprothetik wurde als temporäre Übergangsvereinbarung geschlossen, welche die bisher bestehende Regelung zunächst nur um einige wenige Positionen ergänzt und das Vergütungsniveau anhebt. 
Hier haben wir eine Erhöhung von 13 % auf die Schaftpositionen vereinbart. Zukünftig findet bei mikroprozessorgesteuerten Kniegelenksystemen und elektronisch gesteuerten Prothesenfüßen und Fußsystemen ebenfalls das Aufschlagsystem „bis EK 15.000 € + 20% und ab 15.000,01 € bis 34.000 € + 10%“ Anwendung. Die Anrechnung der Arbeitszeit für den Einbau von Schnellkupplungen in Interimsprothesen ist nun ebenfalls möglich. 
Des Weiteren ist im Grundpreis lediglich noch die PU-Schaumkosmetik enthalten, keine Sonderkosmetik. Eine generelle strukturelle Überarbeitung der PG 24-Beinprothetik unter Einbindung der neuen Vorgaben des Hilfsmittelverzeichnisses war im vorgegeben Zeitrahmen nicht umsetzbar. Ziel der Vertragspartner ist es, bis zum 31.03.2020 eine komplett überarbeitete Anlage PG 24 zu konsentieren, welche dann die Übergangsvereinbarung lückenlos ersetzen soll. Hierzu wurde eine kurzfristige Kündigungsmöglichkeit für die PG 24 etabliert. 
Die Anlage PG 24 kann unabhängig von § 18 Ziffer 2 des Rahmenvertrages unter Beachtung einer Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Ende eines Monats, frühestens jedoch zum 31.03.2020 gekündigt werden. 


Die Anlage PG 38 Armprothetik ist im Vertrag als Platzhalter bereits angelegt und soll zukünftig in den Vertrag Eingang finden. 


Der Vertrag tritt mit Wirkung zum 01.10.2019 in Kraft. Bis dahin sollen die Altkonditionen der gekündigten Verträge weiterhin Grundlage für Versorgungsleistungen sein. Die OT-2 Verträge mit beiden Kostenträgern werden komplett abgelöst. Die OT-1 Verträge werden teilweise ersetzt und beinhalten ab dem 01.10.2019 lediglich nur noch die Produktgruppen 01, 03, 14, 19 und 21. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 2 ½ Jahre und endet zum 31.03.2022.

Alle teilnehmenden Betriebe an den o.g. Produktgruppen aus den bisherigen OT1- und OT2-Verträgen nehmen automatisch weiter teil, es sei denn, es erfolgt ein Widerspruch innerhalb von 4 Wochen. Es können auch einzelne Produktgruppen ausgenommen werden.

Juni 2019


Veröffentlicht am 21.06.2019

BARMER HEK Hanseatische KK KKH kaufm. Krankenkasse TK Techniker Krankenkasse

PG 31 Schuhtechnik

Änderung Hinweis

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ab dem 01.07.2019 neue Vertragspreise bei den oben angegebenen Krankenkassen gelten. Dies betrifft sowohl die Preise für Schuhe als auch für Schuhzurichtungen. 

Mai 2019


Veröffentlicht am 09.05.2019

HEK Hanseatische KK TK Techniker Krankenkasse

PG 04 Badewannenlifter

Ausschreibung

Von Mai bis November läuft die Ausschreibungsversorgung für Badewannenlifter (04.40.01.0), weil die Zuschläge schon vor dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) erteilt wurden. Die Kassen informieren ihre Versicherten entsprechend.

Die gemeinsame Ausschreibung zu Elektrostimulationsgeräten hingegen wurde aufgehoben.

März 2019


Veröffentlicht am 07.03.2019

BARMER TK Techniker Krankenkasse

OT-2 Verträge

Weitergeltung

Die Weitergeltungsfrist wurde auf den 30.06.2019 verlängert. Es ist mit den Kostenträgern abgesprochen, dass Sie auch weiterhin die bisher vertraglich geregelten Konditionen anwenden können. Über die weitere Entwicklung halten wir Sie auf dem Laufenden.

Februar 2019


Veröffentlicht am 28.02.2019

TK Techniker Krankenkasse

PG 10 Rollatoren

AusschreibungHinweis

Aktuell sind die Rollatoren bei der TK grundsätzlich in der Ausschreibung. 

In folgenden PLZ-Gebieten konnte die TK jedoch keinen Loszuschlag erteilen:

26, 27, 28, 49 und 01, 02, 03, 04, 06, 07, 08, 09, 98, 99 

Zur Versorgung der Versicherten aus den betroffenen PLZ-Gebieten, reichen Sie deshalb bitte einen Kostenvoranschlag bei der TK ein. 

Sollte der EKV nicht funktionieren, reichen Sie den KV bitte in Papierform ein. 

 


Veröffentlicht am 21.02.2019

TK Techniker Krankenkasse

Medizintechnik-Vertrag

neuer Vertrag Kein Beitritt von EGROH

Die Kasse hat zum 01.02.2019 einen neuen Medizintechnik-Vertrag abgeschlossen. Die EGROH-Service GmbH wird dem Vertrag aufgrund unwirtschaftlicher Preise nicht beitreten. Alle bisherigen Vertragspartner sind damit zum 31.01.2019 vertragslos in diesem Bereich. Das betrifft die Leistungserbringergruppenschlüssel 19 99 210 bis 19 99 219.

Bei Bedarf wenden Sie sich bitte direkt an die Kasse. 

November 2018


Veröffentlicht am 14.11.2018

TK Techniker Krankenkasse

Medizintechnik-Vertrag

Kündigung

Die Kasse hat den Medizintechnik Vertrag zum 31.01.2019 gekündigt. Ab 01.02.2019 wird ein neuer Vertag gelten. Dieser befindet sich im Moment noch in Verhandlungen. Es wurde ein Angebot abgegeben. Ein Neubeitritt wird dann erforderlich sein.

Wir informieren Sie, sobald es Neuigkeiten gibt.

Oktober 2018


Veröffentlicht am 12.10.2018

BARMER TK Techniker Krankenkasse

OT-2 - Vertrag

Hinweis Weitergeltung

Die Verträge Barmer OT-2 und TK OT-2 wurden zum 30.09.2018 gekündigt.
Mit beiden Kassen wurde eine Regelung zur Weitergeltung bis zum Abschluss neuer Verträge vereinbart. Vertragsbeitritte sind weiterhin möglich.

September 2018


Veröffentlicht am 20.09.2018

TK Techniker Krankenkasse

Genehmigungsfreigrenze Bettnässertherapiegeräte

Änderung

Die TK senkt die Genehmigungsfreigrenze für Bettnässertherapiegeräte (HiMi-Nr. 15.25.18.0) ab 01.Oktober 2018 von 250 auf 150 Euro (netto exkl. MwSt.). Hier ist das Datum der Verordnung maßgeblich. Die Genehmigungsfreigrenze bezieht sich auf den Zeilenwert der Verordnung. Dadurch wird grundsätzlich der Hilfsmittelpreis mit der Stückzahl im angegebenen Versorgungszeitraum multipliziert. Für Versorgungen oberhalb des Wertes ist eine Genehmigung erforderlich.

April 2018


Veröffentlicht am 20.04.2018

TK Techniker Krankenkasse

Genehmigungsfreigrenzen

Abrechnungsbesonderheit

Die Kasse hat am 06.04.2018 eine neue Liste zu den Genehmigungsfreigrenzen veröffentlicht.


Veröffentlicht am 20.04.2018

TK Techniker Krankenkasse

Ausschreibung PG 18

Ausschreibung

Wie bereits mit Info-Brief 20/2017 vom 22.12.2017 veröffentlicht, hat die Techniker Krankenkasse die Versorgung ihrer Versicherten mit Krankenfahrzeugen mit Wirkung zum 01.04.2018 ausgeschrieben. Jedoch können bisherige Vertragspart-ner weiterhin Kombinationsversorgungen von Standard- und Leichtgewicht-rollstühlen jeglicher Produktarten mit Antriebshilfe vornehmen bei
• Folgeversorgungen von Standard- und Leichtgewichtrollstühlen, an
die bereits eine Antriebshilfe adaptiert ist und bleibt,
• Neuversorgungen von Standard- und Leichtgewichtrollstühlen in
Kombination mit einer Antriebshilfe,
• Standard- und Leichtgewichtrollstühlen ab dem Zeitpunkt, zu dem
eine Antriebshilfe benötigt wird.
Ein Neubeitritt ist nicht möglich!

Dezember 2017


Veröffentlicht am 22.12.2017

TK Techniker Krankenkasse

PG 18 Rollstühle

Kündigung

Bedingt durch die angekündigte Ausschreibung im Bereich Reha kündigt die Kasse folgende Produkte aus dem bestehenden Reha-Vertrag zum 31.03.2018:
- Standardrollstühle 18.50.02.0
- Leichtgewichtrollstühle 18.50.02.2
- Standard Elektromobile 18.51.05.1
- XL-Elektromobile 18.51.05.1 ab 137 kg

November 2017


Veröffentlicht am 19.11.2017

TK Techniker Krankenkasse

PG 10 Rollatoren

Kündigung

Bedingt durch die angekündigte Ausschreibung der Rollatoren zum 01.02.2018 kündigt die Kasse die noch bestehenden Postleitzahlenbereiche zum 31.01.2018.

September 2017


Veröffentlicht am 05.09.2017

TK Techniker Krankenkasse

Rollstuhl-Ausschreibung

Ausschreibung

RehaKind, die internationale Fördergemeinschaft Kinder- und Jugendreha-bilitation e.V., kritisiert die Ausschreibung der Techniker Krankenkasse zu Rollstühlen und E-Mobilen, weil diese die Kinderreha mit einbezieht. Angesichts dessen, dass die TK in der Vergangenheit zusammen mit RehaKind Verträge entwickelt hat, die die besonderen Anforderungen der Kinderversorgungen nach der ICF berücksichtigen, sieht der Verein eine „Kehrtwende“. Weiter kritisiert der Verein, dass es keine Loslimitierung gibt, ein Versorger also bundesweit alle Lose gewinnen kann. Die Ausschreibung soll zum 01.04.2018 wirksam werden.

Juli 2017


Veröffentlicht am 20.07.2017

TK Techniker Krankenkasse

Verzicht auf Kostenvoranschlag

Abrechnungsbesonderheit

Aus gegebenem Anlass fügen wir Ihnen eine Liste der Hilfsmittel bei, wo die Kasse auf einen Kostenvoranschlag verzichtet.


Veröffentlicht am 04.07.2017

TK Techniker Krankenkasse

Orthopädietechnik Info

VerhandlungVertragsabsicht

Da die Vertragsverhandlungen zwischen der Techniker Krankenkasse und dem Bundesinnungsverband über eine vertragliche Neuregelung der zum 30. Sep-tember 2016 gekündigten Anlagen des OT1 und OT2 Vertrages nach wie vor andauern, wurde die zwischenzeitlich vereinbarte Weitergeltungsregelung bis auf Weiteres verlängert. Über die Vertragsverhandlungen halten wir Sie auf dem Laufenden.

März 2017


Veröffentlicht am 30.03.2017

TK Techniker Krankenkasse

OT 1 und OT 2

Verhandlung

Die Verhandlungen zu den Verträgen sind bisher noch nicht abgeschlossen. Daher lässt die Kasse die gekündigten Anlagen bis zum 30. Juni 2017 weiter gegen sich gelten.


Veröffentlicht am 30.03.2017

TK Techniker Krankenkasse

OT-1-Vertrag PG 08

Hinweis

Die Kasse teilt mit, dass sie auf Grund der Fortschreibung des GKV-Spitzenverbandes in der Produktgruppe 08 eine Abrechnung von sensomotorischen bzw. propriozeptiven Einlagen ab 01. April 2017 nicht mehr akzeptiert.

Februar 2017


Veröffentlicht am 27.02.2017

TK Techniker Krankenkasse

Reha

neuer Vertrag

Die EGROH ist dem neuen Reha-Vertrag mit den Produktgruppen 04, 10, 18, 19, 20, 22, 26, 28, 33 beigetreten. Mit der Techniker KK wurde vereinbart, dass ein Neubeitritt nicht nötig ist. Sie werden automatisch auf alle in Ihrer Präqualifizierungsurkunde vorhandenen Produktbereiche gemeldet. Sollten Sie einige Bereiche nachträglich ausschließen wollen, senden Sie uns die anhängende Teilnahmeerklärung mit den gewünschten angekreuzten oder gestrichenen Versorgungsbereichen zu.


Veröffentlicht am 21.02.2017

TK Techniker Krankenkasse

Reha

Hinweis

Der neue Vertrag mit den Produktgruppen 04, 10, 18, 19, 20, 22, 26, 28, 33 ist im Haus und wird z.Zt. geprüft. Wir melden uns umgehend.

Dezember 2016


Veröffentlicht am 22.12.2016

TK Techniker Krankenkasse

OT1 und OT2

Weitergeltung

Die bis zum Jahresende 2016 vereinbarte Weitergeltungsregelung für die zum 30.09.2016 gekündigten Anlagen (PG 05, 08, 17, 23 u. 24A) wird bis 31.03.2017 verlängert. Wir informieren Sie, sobald es Neuigkeiten gibt.


Veröffentlicht am 08.12.2016

TK Techniker Krankenkasse

PG 15 ableitende Inko

Ausschreibung

Die Kasse hat die Produkte zur Versorgung mit ableitenden Inkontinenzprodukten zum 01.03.2017 für die Dauer von 24 Monaten ausgeschrieben

November 2016


Veröffentlicht am 29.11.2016

TK Techniker Krankenkasse

Orthopädietechnik

Anpassung

Die Produktgruppen 08 Einlagen und 17 Kompression aus dem OT1-Vertrag werden ebenfalls in die laufenden Verhandlungen des OT2-Vertrages aufgenommen (PG 05, 23 u. 24).


Veröffentlicht am 17.11.2016

TK Techniker Krankenkasse

Homecare 2012

AusschreibungKündigung

Die Kasse kündigt die Vereinbarung zur Lieferung von Produkten der ableitenden Inkontinenz zum 28. Februar 2017. Die TK hat die Versorgung dieser Produktgruppe ausgeschrieben. EGROH wird kein Ausschreibungsangebot abgeben.


Veröffentlicht am 03.11.2016

TK Techniker Krankenkasse

OT2

Verhandlung

Die Kasse beabsichtigt neue Verhandlungen im Bereich der PG 05 Bandagen, 23 Orthesen und 24 Beinprothetik zu führen. EGROH wird sich daran beteiligen.

Oktober 2016


Veröffentlicht am 20.10.2016

TK Techniker Krankenkasse

Kündigung Reha-Vertrag

Kündigung

Die Kasse kündigt den Reha-Vertrag fristgerecht zum 31.01.2017. Betroffen sind die Produktgruppen 04, 10, 18, 19 mit Ausnahme der Produktgruppen 19.40.04 und 19.99.01, 20, 22, 26, 28 und 33. EGROH befindet sich mit der TK bereits in Verhandlung. Wir informieren Sie, sobald es Neuigkeiten gibt.

September 2016


Veröffentlicht am 14.09.2016

TK Techniker Krankenkasse

Neue Poolverwaltung:

Änderung

Die Techniker KK hatte die Wiedereinsatzverwaltung ausgeschrieben. Den Zuschlag erhielt jetzt die Deutsche Hilfsmittel Pool GmbH DHP, wo zukünftig sämtliche Hilfsmittel aller bisher bestandenen Pools zusammen-gefasst verwaltet werden. Die vorhandenen Daten der GROH-Teilnehmer werden zentral aus dem egroh.net an DHP übermittelt. Bitte denken Sie daran, kurzfristig eine Vereinbarung mit der DHP GmbH zu schließen, um eine reibungslose Versorgung gewährleisten zu können.


Veröffentlicht am 14.09.2016

TK Techniker Krankenkasse

Änderung Zuschüsse Brustprothetik

Änderung

Die Kasse teilt neue Preise für Zuschüsse der Prothesen-fixierung und der Prothesenbadeanzüge mit. Gültig ab 01.10.2016.


Veröffentlicht am 02.09.2016

TK Techniker Krankenkasse

Freigrenze OT1-Vertrag

Änderung

Die Kasse teilt eine neue Genehmigungsfreigrenze für Einlagen im OT1-Vertrag von 150,-€ mit. Diese Regelung gilt für alle preislich nicht geregelten Einlagen ab dem 01. Oktober 2016. Weitere Freigrenzen können Sie dem Anhang entnehmen.

Februar 2016


Veröffentlicht am 23.02.2016

TK Techniker Krankenkasse

Tracheostoma-Vertrag

Hinweis

Grundsätzlich gilt als Teilnahmevoraussetzung die entsprechende Präqualifizierung. Darüber hinaus hat die TK im § 5 der Anlage 12 LEGS: 19 99 467) weitere personelle Anforderungen festgeschrie-ben. Alternativ zu diesen zusätzlichen personellen Anforderungen im § 5 der Anlage 12 lässt die TK aber auch folgenden Personenkreis bei der hilfsmittelbezogenen Beratung, Betreuung und Versorgung der Versicherten zu: Mitarbeiter mit mindestens fünf Jahren Berufserfahrung im Versorgungsbereich, die regelmäßig (spätestens alle zwei Jahre) an ganztägigen Schulungen / Refresher-Kursen teilnehmen. Die Inhalte umfassen folgende Themen: Medizinische Grundkenntnisse | Therapiemög-lichkeiten / Anwendungsgebiete | Hilfsmittel – Produktübersicht | Produktkenntnisse | Beratung Fachkreise | Rechtsvorschriften.
Die Schulungen / Refresher-Kurse werden über Zertifikate nachgewiesen (Zertifikat nicht älter als zwei Jahre), die der Kasse auf Anforderung zur Ver-fügung zu stellen sind.

Dezember 2015


Veröffentlicht am 17.12.2015

TK Techniker Krankenkasse

PG 12 Tracheostoma

neuer Vertrag

Die Kasse hatte den bestehenden Homecare-Vertrag zur Produktgruppe 12 Tracheostoma zum 31. Januar 2016 gekündigt. Nach Verhandlungen ist nun eine Anschlussvereinbarung zustande gekommen. Diese tritt zum 01.02.2016 in Kraft. Ein Neubeitritt ist erforderlich, die Unterlagen finden Sie verlinkt.

November 2015


Veröffentlicht am 11.11.2015

TK Techniker Krankenkasse

PG 15 saugende Inko

Kein Beitritt von EGROH

Die Kasse hat einen neuen Vertrag zur aufsaugenden Inko im häuslichen Bereich abgeschlossen. Die EGROH-Service GmbH wird diesen aus wirtschaftlichen Gründen nicht mittragen. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte direkt an die Kasse. Fordern Sie dazu die Unterlagen ab Januar 2016 unter www.tk.de, Webcode 209810 an.

Oktober 2015


Veröffentlicht am 28.10.2015

TK Techniker Krankenkasse

PG 12 Tracheostoma

Kündigung

Die Kasse kündigt den bestehenden Homecare- Vertrag zur Produktgruppe 12 Tracheostoma zum 31. Januar 2016. Es wird eine Anschlussvereinbarung geben. Wir halten Sie auf dem Laufenden.


Veröffentlicht am 28.10.2015

TK Techniker Krankenkasse

Genehmigungsfreigrenzen

Hinweis Anpassung

Die Kasse teilt mit, dass ab 01.November 2015 der Genehmigungsverzicht bei Treppenrollstühlen, -steighilfen, -raupen und Rampensystemen wegfällt. Ab dann sind diese kostenvoranschlagpflichtig.


Veröffentlicht am 28.10.2015

BARMER TK Techniker Krankenkasse

Ein-, Zweischalenorthesen

Anpassung

Die Kassen haben neue Kalkulationsvorgaben für Ein- und Zweischalenorthesen in der Produktgruppe 23 heraus gegeben. Diese ergänzen die bestehenden OT 2- und Schuhtechnik-Verträge.

August 2015


Veröffentlicht am 20.08.2015

TK Techniker Krankenkasse

OT-2-Vertrag MwSt.-Tabellen

Anpassung

Die Kasse hat erneut turnusmäßig die Mehrwertsteuertabellen aus dem OT 2-Vertrag im Bereich Bandagen und Orthesen überarbeitet, Die aktuellen Fassungen sind im Anhang.

März 2015


Veröffentlicht am 31.03.2015

TK Techniker Krankenkasse

PG 32 CMP-Bewegungsschienen

neuer Vertrag

Die EGROH-Service GmbH ist dem neuen Vertrag zur PG 32 CPM-Bewegungsschienen beigetreten. Zum Beitritt nutzen Sie bitte unsere allgemeine Teilnahmeerklärung.

Januar 2015


Veröffentlicht am 30.01.2015

TK Techniker Krankenkasse

OT-2-Vertrag

Anpassung

Die Kasse informiert über erneute Mehrwertsteuer-Anpassungen im OT2-Vertrag. Die Änderungen ersehen Sie aus den Tabellen.

Oktober 2014


Veröffentlicht am 17.10.2014

TK Techniker Krankenkasse

OT 2

Anpassung

Die Kasse informiert über weitere Änderungen der Mehrwertsteuersätze im OT2-Vertrag. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Links.

Juli 2014


Veröffentlicht am 29.07.2014

BARMER TK Techniker Krankenkasse

PG 31

Änderung

Die Kasse informiert über irrtümlich falsche Preise im Schuhtechnik-Vertrag. Die korrigierte Fassung entnehmen Sie bitte dem Link.

März 2014


Veröffentlicht am 05.03.2014

TK Techniker Krankenkasse

PG 10 Rollatoren

Hinweis

Die TK informiert, dass in bestimmten PLZGebieten ab dem 1. Februar 2014 unter dem LEGS 15 99 622 Rollatoren wieder zu den bisherigen Konditionen abgerechnet werden können. Dies gilt für die folgenden PLZ-Regionen: 30, 31, 37, 38, 80, 81, 82, 83, 84, 85, 86, 87, 90, 91, 92, 93, 94, 95, 96 und 97.

Januar 2014


Veröffentlicht am 30.01.2014

TK Techniker Krankenkasse

PG 31

Änderung Hinweis

Die TK gibt bekannt, dass in den Preisanlagen mit Gültigkeit ab 01.07.2015 bei der Positionsnummer 31.00.07.4320 (S. 16 der Anlage 1e) ein Zahlendreher korrigiert worden ist. Den Vertrag mit der korrekten Seite / Angabe finden Sie unter dem beigefügten Link