ORTHEGROH News

Nachrichten aus 11.2020


November 2020


Veröffentlicht am 30.11.2020

IKK classic

VORSICHT!!! Neue Reha-Verträge

Hinweis

Die IKK Classic hat derweil neue Verträge für den Bereich Rehatechnik abgeschlossen. Laut unseren Informationen ist der Vertragspartner die Firma Tingelhoff. Die Verträge wurden rückwirkend zum 1. Oktober 2020 abgeschlossen. Nach unserem Kenntnisstand wurde den Verträgen die jüngsten Verhandlungsstände, die zwischen ARGE und IKK Classic erarbeitet wurden, zugrunde gelegt. Es ist klar abzugrenzen, dass es sich um keinen Vertragsabschluss der ARGE handelt. Vielmehr versucht die IKK Classic mit den einhergehenden Vertragsverbesserungen ihre vorhandenen Lücken im Versorgungsgebiet zu schließen. Wir haben die neuen Verträge bei der IKK Classic angefordert. 


Ungeachtet dieser Entwicklungen werden wir an der Vorgehensweise der ARGE festhalten. Wir wollen das Momentum der Einigkeit unter den Verbänden nutzen, um die volle Breite der vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellten Möglichkeiten auch vollends auszuschöpfen.

Wir bedanken uns nochmals für Ihre Solidarität und die weitere Unterstützung Ihrer ARGE durch konsequent einheitliches Handeln am Markt und empfehlen weiterhin keinen Vertragsbeitritt. 


Veröffentlicht am 30.11.2020

IKK classic

Empfehlung der ARGE

Hinweis

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Anhang finden Sie weitere Informationen zur IKK classic und Empfehlungen für die: 

-          Rückholung der Hilfsmittel aus (beendeten) Fallpauschalen

-          Rückgabe der Hilfsmittel aus dem Wiedereinsatzlager und Mietberechnung für das Lager

Wir halten Sie auf dem Laufenden. 


Veröffentlicht am 27.11.2020

IKK classic

Reha-Vertrag Keine Einigung mit der IKK classic

Hinweis

Sehr geehrte Damen und Herren,

die ARGE der Verbände (BIV OT, Curasan, rehaVital, RSR, Sanitätshaus Aktuell und EGROH) sieht die Reha- Verhandlung mit der IKK Classic nunmehr endgültig als gescheitert an. Auch das letzte Gespräch mit der IKK classic auf Vorstandsebene am 25.11.2020 hat nicht zu einem Ergebnis geführt. Die Verbände der ARGE haben deshalb einstimmig beschlossen, am kommenden Montag ein entsprechendes Schreiben an den Vorstand der IKK classic und an das BAS (Bundesamt für Soziale Sicherung) zu senden und ein Schiedsverfahren nach § 127 Abs. 1a SGB V einzuleiten.

Empfehlungen für den Umgang mit auslaufenden Fallpauschalen und den Wiedereinsatzlagern im vertragslosen Zustand sind in Vorbereitung und gehen Ihnen am Montag zu.

An dieser Stelle bedanken wir uns ausdrücklich bei den Betrieben, die den Beitritt zum Sanimed-Vertrag bisher nicht vollzogen haben und uns als ARGE damit Rückendeckung für unsere Verhandlungspositionen gewährt haben. 


Veröffentlicht am 26.11.2020

AOK Bayern

Update 2020 Verträge PG 24 und PG 38 Prothetik

Anpassung

Auf Grund der Änderung des Hilfsmittelverzeichnisses waren Änderungen, redaktionelle Anpassungen sowie Fortschreibung der Verträge erforderlich. Die Änderungen treten für Sie zum 1. Dezember 2020 automatisch in Kraft, sofern Sie diesen nicht widersprechen.

Im Vertrag PG - 38 prothetische Versorgung der oberen Extremitäten wurde ein Weiterbildungskonzept integriert. Dieses wurde bereits vor ca.1,5 Jahren mit dem Vorstand des BIV-OT initiiert und in Anlehnung an das gerade in Bearbeitung stehende Fort-und Weiterbildungskonzept des BIV-OT, das 2021 fertig gestellt werden wird, als "Pilotkonzept" integriert. Unter Berücksichtigung und Abstimmung auf die hier vergebenen IQZ-Punkte werden alle Betriebe, die bereits dem Vertrag PG 38 beigetreten sind und die Voraussetzungen über die Fortbildungen erfüllt und nachgewiesen haben, automatisch ein neues und auf diese Bedingungen aktualisiertes Zertifikat erhalten.

Für Betriebe, die neu am Markt sind, bzw.- diesem Vertragsteil entsprechend beitreten möchten,  konnte eine Übergangsfrist von 18 Monaten eingeräumt werden.

Als Anhang zu diesem Rundschreiben haben wir Ihnen die aktuellen ab 1. Dezember 2020 geltenden Vertragswerke sowie eine Übersicht bereitgestellt, in der alle Änderungen gegenübergestellt sind.


Veröffentlicht am 26.11.2020

GWQ ServicePlus AG

PG 23 Orthesen Anpassung Vertrag G15

Anpassung

Die Anlage zur Versorgung mit Orthesen G15 (LEGS 1991 G15) zwischen dem BIV- OT und der GWQ wird in folgenden Punkten angepasst: 


Im Paragraph 8 wird für das Hilfsmittel 23.04.04.2 „Rahmenorthesen (OA Orthesen) zur Entlastung und Stabilisierung des Kniegelenkes, Restkauf bei Dauerversorgung“ das LKZ „00“ durch das LKZ „10“ ersetzt. Gleiches gilt bei der Position 23.04.03.3 „Rahmenorthesen zur Führung und Stabilisierung des Kniegelenkes mit Extensions-/Flexionsbegrenzung, Restkauf bei Dauernutzung“ deren LKZ „00“ durch das LKZ „10“ ersetzt wird.

Die Änderungsvereinbarung tritt zum 01.12.2020 in Kraft.


Veröffentlicht am 26.11.2020

GWQ ServicePlus AG

PG 17 Änderungsvereinbarung / Korrektur

Änderung

Die Anlage A63 (LEGS 1991G63) zum GWQ Rahmenvertrag Hilfsmittel – Hilfsmittel zur nicht-apparativen Kompressionstherapie zwischen der GWQ und der EGROH vom 01.10.2020 wird in folgenden Punkten angepasst:

1. Für eine eindeutige Abgrenzung zur Position 17.99.99.2018 – Eingriff wird für den Zusatz 17.99.99.2054 – Horizontaler / vertikaler Eingriff Hosenteil folgender Hinweis ergänzt: 
 nur bei lymphatischen Versorgungen in Flachstricktechnik abrechenbar 


2. Die Zuordnung der Präqualifizierungsbereiche wird gemäß den Vorgaben des GKV - Spitzenverbandes für folgende Untergruppen korrigiert: 
a) für die 17.10.01. sowie 17.10.03. bis 17.10.09. von 17C auf 17B 
b) für 17.17.02. von 17D auf 17B 


3. Für die folgenden Positionen wird das Leistungskennzeichen 01 (Reparatur) auf 05 (Zusatz) korrigiert: 
a) Position 17.99.99.9997 - Mehraufwand für OP und/oder besondere hygienische Anforderungen (max. 3 x je Versorgungfall) 
b) Position 17.99.99.9998 - Kalkulationsschema für individuelle Kalkulationen 
c) Position 17.99.99.9999 - Hausbesuch

4. Bezugnehmend auf § 2 Punkt 4 der Anlage A40 zum GWQ-Rahmenvertrag Hilfsmittel „Nicht verordnete, aber für die Versorgung notwendige Zusätze sind durch den Leistungserbringer anhand der Versorgungssituation in Kurzform nachvollziehbar zu begründen“ verweisen wir darauf, dass Zusätze grundsätzlich verordnet sein müssen. Für den Fall, dass der Arzt keine / oder nicht alle Zusätze auf der Verordnung aufgeführt hat, kann der Leistungserbringer diese im Kostenvoranschlag mit einer Begründung einreichen. Bei fehlenden Begründungen für nicht verordnete Zusätze ist eine Genehmigung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse und die Abrechnung der Zusätze nicht gewährleistet.

Diese Vereinbarung tritt am 01.12.2020 in Kraft.


Veröffentlicht am 26.11.2020

vdek

KKH kaufm. Krankenkasse

PG 17 Flachstrickversorgung

Kündigung

Die KKH kündigt die PG 17 Flachstrick aus dem bestehenden vdek OT-Vertrag zum 31.12.2020. Es wird neue Verhandlungen geben, EGROH hat dazu den BIV OT mandatiert.

LEGS 15 50 171


Veröffentlicht am 26.11.2020

KKH kaufm. Krankenkasse

PG 32 therapeutische Bewegungsgeräte

Kündigung

Die KKH kündigt den bestehenden Vertrag 19 99 G26 zum 31.05.2021. Zum 01.06.2021 soll ein Folgevertrag verhandelt werden.


Veröffentlicht am 19.11.2020

IKK classic

Reha-Vertrag

Hinweis

Wie bereits mitgeteilt, hat gestern der nun letzte Verhandlungstermin mit der IKK classic stattgefunden.

Weitere Informationen finden Sie im Anhang. 

Spätestens in der kommenden Woche werden wir Sie wieder informieren.


Veröffentlicht am 19.11.2020

BARMER

PG 15 abl. Inko

Änderung Hinweis

Die EGROH hat den bestehenden Vertrag PG 15 ableitende Inkontinenz um  Bettnässertherapiegeräte ergänzt. Die Geräte können ab sofort mit einer Vergütungspauschale über den LEGS 15 98 195 abgerechnet werden. 

Für einen Beitritt füllen Sie bitte die beigefügte Beitrittserklärung aus. Sollten Sie dem bestehenden Vertrag bereits beigetreten sein, ist es ausreichend, wenn Sie nur die Beitrittsmöglichkeit "Bettnässertherapiegeräte" ankreuzen.


Veröffentlicht am 19.11.2020

GWQ ServicePlus AG

Heimat Krankenkasse

Neuer Kassenbeitritt zum Kompressionsvertrag

teilnehmende Kassen

Hiermit informieren wir Sie über den Beitritt der Heimat Krankenkasse.

Der Beitritt gilt für den Vertrag mit dem LEGS: 1991G63 und wird zum 01.12.2020 wirksam.

Bitte rechnen Sie ab dem 01.12.2020 nur noch über den angegebenen Vertrag ab.


Veröffentlicht am 18.11.2020

IKK classic

Reha-Vertrag

Hinweis

Vielen Dank für die zahlreiche Beteiligung an der Umfrage zur IKK classic. Die Auswertung hat ergeben, dass 99% der EGROH-Betriebe gegen eine Zeichnung des Vertrages und somit für eine Fortführung der Verhandlungen sind.

Die teilnehmenden Betriebe der ARGE haben sich ebenfalls mehrheitlich (80%) gegen eine Zeichnung des Vertrages ausgesprochen.

Das weitere Vorgehen wird die ARGE im Rahmen weiterer Verhandlungen mit der IKK classic bereits am 18.11.2020 abstimmen. Über das Ergebnis werden wir Sie zeitnah informieren.


Veröffentlicht am 12.11.2020

IKK classic

Reha Vertrag - Ergänzung zum Rahmenvertrag

Hinweis

Am 11.11.2020 hat ein weiteres Verhandlungsgespräch zwischen der IKK classic und der ARGE stattgefunden. Die IKK zeigt leider immer noch sehr wenig bis keine Bewegung. 

Anfang nächster Woche werden wir nach Auswertung der Umfrageergebnisse eine endgültige Entscheidung treffen.

Zusätzlichen zu den Preisen gibt es auch einige Punkte aus dem Rahmenvertrag, die nicht tragbar sind. Im Rahmen der Nachverhandlungen hat die IKK classic gegenüber den Sanimed-Vertragen bisher nur mündlich die kursiv gekennzeichneten Änderungen im Rahmenvertrag zugestimmt:

§4 Abs. Art und Umfang der Leistungserbringung

(1) Die Versorgung mit Hilfsmitteln bedarf einer vertragsärztlichen Verordnung oder einer Verordnung des Krankenhauses im Rahmen des Entlassmanagements nach § 39 Absatz 1 a SGB V in Verbindung mit den Ausführungen der Hilfsmittel-Richtlinie.

--> IKK erkennt das Problem. Probleme in der Versorgung aufgrund unvollständiger Verordnungen sind von der IKK nicht gewünscht. Wir schlagen daher folgende Ergänzung vor:

Neben den Verordnungen (Muster Vordruck 16) zugelassener Vertragsärzte und Krankenhäuser akzeptiert die IKK für Hilfsmittel, für die eine Genehmigung vorgesehen ist, auch nicht förmliche ärztliche Bescheinigungen.

§3 Abgabe des Hilfsmittels

(5) Bei Folgeversorgungen ist eine vom Versicherten unterzeichnete Nutzungserklärung beizufügen.

--> IKK erkennt das Problem. Benötigt aber verständlicherweise Nachweis über die weitere Verwendung. Die IKK brachte den Vorschlag auf Erweiterung, dass alternativ eine neue Verordnung eingebracht werden kann.

Den Vorschlag nehmen wir gerne an und bitten um Einbindung in den Verträge.

§8 Abrechnung der Leistungen

(11) Alle Zahlungen erfolgen unter dem Vorbehalt der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit. Differenzen aus vorhergehenden Abrechnungen können mit sofortiger Wirkung verrechnet werden. Bei Unstimmigkeiten im Rahmen der Abrechnung hat die IKK classic das Recht, insoweit Beträge einzubehalten oder zurückzufordern. Beanstandungen müssen binnen 12 Monaten nach Eingang der vollständigen Rechnungsunterlagen schriftlich geltend gemacht werden.

--> IKK erkennt das Problem. Abgesetzt werden nur die entsprechende fehlerhafte Abrechnung. Mögliche fehlerhafte Einzelabrechnungen werden an den Leistungserbringer zur Heilung zurückgegeben.

§9 Vorzeitige Beendigung der Versorgung (und der wohl wichtigste Punkt des Rahmenvertrags)

(1) Wird vor Ablauf des für das Hilfsmittel vorgesehenen Nutzungszeitraums/Mietdauer eine Ersatzbeschaffung erforderlich, endet das Versicherungsverhältnis oder zieht der Versicherte aus dem Versorgungsbereich des Leistungserbringers weg, so hat der Leistungserbringer der IKK classic eine gegebenenfalls bereits bezahlte Fallpauschale bezogen auf den vorgesehenen Restnutzungszeitraum/Mietdauer (volle Kalendermonate) zeitanteilig zurückzuerstatten. Näheres wird in der Anlage 3 geregelt.

--> IKK erkennt das Problem. Hinweis auf §102 (Ausgleich unter den KK´n) wird aufgenommen. Unabhängig davon bestätigt die IKK, dass das Ableben des VN nicht unter diese Regelung fällt.

Wir möchten an dieser Stelle nochmals darauf hinweisen, dass die von uns bemängelten Vertragstexte bereits Gegenstand des Sanimed-Vertrages sind. So ist es z.B. Auslegungssache der Kasse, ob beim Tod des Versicherten die Pauschale für das Hilfsmittel von Ihnen anteilig erstattet werden muss.

Beachten Sie dies bitte unbedingt, bevor Sie ggf. einen Einzelbeitritt zeichnen. 


Veröffentlicht am 12.11.2020

BKK LV Süd

OT Vertrag

neuer Vertrag

Hiermit informieren wir Sie, dass die EGROH-Service GmbH dem OT Vertrag des BKK LV Süd beitreten möchte. Der Vertrag wurde vom Fachverband Orthopädie-Technik Sanitäts-,Reha- und medizinischer Fachhandel Baden-Württemberg e.V. verhandelt. Da das Beitrittsverfahren noch läuft, können wir leider noch nicht sagen, ob der gewünschte (rückwirkende) Beitritt zum 01.11.2020 funktioniert. Die Liste der teilnehmenden Kassen reichen wir Ihnen nach, sobald uns diese vorliegt. Wir werden Sie entsprechend informieren. 

Den Vertrag finden Sie in den nächsten Tagen digitalisiert im Portal. 

In den Anlagen erhalten Sie bereits die Beitrittserklärung und die Vertragsdatei. Bitte beachten Sie, dass der Vertragsbeitritt nur für Leistungserbringer mit Sitz in Baden Württemberg möglich ist!!!


Veröffentlicht am 12.11.2020

GWQ ServicePlus AG

Reha-Vertrag und PG 01 Milchpumpen

Kündigungteilnehmende Kassen

Die actimonda Krankenkasse hat folgende Anlagen aus den GWQ-Verträgen zum 31.12.2020 gekündigt:

  • Badehilfen - Anlage G20
  • Krankenfahrzeuge manuell (Pauschale) - Anlage G23
  • Krankenfahrzeuge elektrisch (Pauschale) - Anlage G24
  • Stehhilfen - Anlage G29
  • Therapeutische Bewegungsgeräte (ohne CPM) - Anlage G30
  • Milchpumpen - Anlage G58

Die aktuelle Liste der teilnehmenden Kassen finden Sie im Anhang. 


Veröffentlicht am 12.11.2020

TK Techniker Krankenkasse

PG 03 enterale Technik

neuer Vertrag Kein Beitritt von EGROH

Wie wir bereits berichteten, hat die Techniker Krankenkasse zum 01.10.2020 zwei neue Verträge im Bereich der enteralen Technik abgeschlossen.

Vielen Dank für Ihre Teilnahme an der Mitgliederbefragung. Die EGROH hat sich dazu entschieden, den Vertrag nicht zu zeichnen.

Für einen Beitritt wenden Sie sich bitte direkt an die Kasse.


Veröffentlicht am 12.11.2020

IKK classic

OT-Vertrag

Kündigung

Die im Vertrag vereinbarten Preise sind wie Sie sicherlich wissen zum Großteil Eins-zu-eins das Endergebnis der GWQ OT-Verhandlung, welche seinerzeit Ende 2016 begann und Anfang 2018 abgeschlossen war. 

Aus diesem Grund hat die EGROH den bestehenden OT-Vertrag zum 31.12.2020 gekündigt, um anschließend gemeinsam mit dem BIV-OT in die Nachverhandlung eintreten zu können. 

Wir halten Sie auf dem Laufenden! 


Veröffentlicht am 12.11.2020

DAK Gesundheit

Neues Merkmal und Anpassungen von Merkmalen im MIP-Pool

Hinweis

Der MIP-Pool ist ein wichtiges Instrument, um eine wirtschaftliche Versorgung der Versicherten  mit Hilfsmitteln sicherzustellen. Um den Aufwand beim Wiedereinsatz zu reduzieren, hat die DAK erneut Optimierungen vorgenommen. Bitte beachten Sie die Änderungen ab sofort.

Alle Neuerungen entnehmen Sie bitte dem Anhang.


Veröffentlicht am 12.11.2020

spectrumK

KKH kaufm. Krankenkasse

OT-Vertrag - Information zum eKV-Verfahren der KKH

Hinweis

Im Rahmen der Umsetzung des Rahmenvertrages gemäß § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppen 05 (Bandagen), 23 (Orthesen) und 24/37 (Prothesen) (OT-Vertrag) möchten wir Ihnen erneut Hinweise zum eKV-Verfahren der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) geben.

Die KKH ist zum 01.10.2019 dem OT-Vertrag beigetreten. Bereits im Juli informierten wir Sie darüber, dass die KKH im Rahmen des elektronischen Kostenvoranschlagsverfahrens nicht vertragskonforme Kostenvoranschläge künftig nicht mehr annehmen wird. Hintergrund ist der hohe Aufwand seitens der KKH, da die fehlerhaften Kostenvoranschläge manuell bearbeitet werden müssen.

Ab dem 01.01.2021 wird die KKH daher nur noch die vertraglich geregelten Hilfsmittelpositionsnummern, Hilfsmittelkennzeichen und Produktbesonderheiten (sofern vertraglich geregelt) im elektronischen Kostenvoranschlagsverfahren akzeptieren. Elektronische Kostenvoranschläge mit abweichenden Positionen werden nicht mehr angenommen.

Außerdem weisen wir darauf hin, dass die KKH ab dem 01.01.2021 Kostenvoranschläge ausschließlich in elektronischer Form annehmen wird. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass für Versorgungen unterhalb der Genehmigungsfreigrenze von 175,00 € keine Genehmigung erforderlich ist.


Veröffentlicht am 06.11.2020

IKK classic

Reha-Vertrag

Hinweis

Wie bereits veröffentlicht, gestalten sich die Verhandlungen mit der IKK classic sehr schwierig. 

Die Kasse kommt uns nur wenig bis gar nicht entgegen und beharrt weiterhin auf den unwirtschaftlichen Preisen auf Ausschreibungsniveau. 

Aus diesem Grund möchten wir Sie bitten, das im Anhang beigefügte Schreiben zu lesen und zu bewerten. 

Bitte senden Sie uns Ihre Antwort bis zum 12.11.2020 17:00 Uhr zurück.


Veröffentlicht am 05.11.2020

Corona-Krise GKV-Spitzenverband

Angepasste Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes

Hinweis

In Anbetracht der weiterhin dynamischen Entwicklung der Neuinfektionen aufgrund des Coronavirus SARS-CoV2 hat der GKV die Empfehlungen zum Umgang mit der epidemischen Lage bei der Hilfsmittelversorgung in Abstimmung mit den Kassenartenvertretern erneut angepasst. Insbesondere werden Kontaktreduzierungen für Versicherte und Leistungserbringer weiterhin ermöglicht, administrative Prozesse erleichtert und Regelungen zur ärztlichen Verordnung flexibler gestaltet. Gleichzeitig soll eine rechtzeitige Leistungsinanspruchnahme sichergestellt werden.


Die Empfehlungen (Version 1.6) gelten in der Neufassung bis zum 31. Januar 2021 und werden auf der Homepage des GKV zur Verfügung gestellt. In einer der beigefügten Fassungen sind die Änderungen gelb markiert. Die geänderten Empfehlungen gelten bis zum 31. Januar 2021. Der auf der GKV-Homepage veröffentlichte Fragen-Antworten-Katalog wird ebenfalls aktualisiert.


Veröffentlicht am 05.11.2020

AOK Niedersachsen

Abrechnung von Hilfsmitteln - Vereinfachung bei Berichtigungen

Abrechnungsbesonderheit

Sie versorgen die Versicherten der AOK mit Hilfsmitteln und rechnen diese nach den vertraglichen Vereinbarungen mit der Kasse ab. Ab sofort wird das Vorgehen bei Absetzungen vereinfacht, um Berichtigungen zu erleichtern.

Bisher wurden bei Rechnungskürzungen die rechnungsbegründenden Unterlagen stets im Original zurückgeschickt.

Künftig erhalten Sie und die Abrechnungsdienstleister bei bestimmten Absetzungsgründen (zum Beispiel bei unvollständigen Unterlagen) mit einem Brief die rechnungsbegründenden Unterlagen ausgedruckt als Image zurück. Die Originale verbleiben bei der Kasse. So müssen diese nicht erneut eingereicht werden. Damit vermeiden Sie das Verlustrisiko beim Versand.

Einsprüche und Nachberechnungen können wie gewohnt eingereicht werden.

Bei Fragen beantwortet die AOK diese telefonisch unter 04242/591-13098. Oder mailen Sie an SuV.Hilfsmittel@nds.aok.de 


Veröffentlicht am 05.11.2020

IKK - Die Innovationskasse (Nord)

Angabe des LEGS´s und der IK-Nr. im eKV bei der IKK Nord

Hinweis

Im elektronischen Kostenvoranschlagsverfahren stellte die IKK Nord fest, dass Partnerbetriebe die falschen Leistungserbringergruppenschlüssel oder Pseudonummern verwenden. Beigetretene EGROH-Betriebe müssen unbedingt für den eKV folgende LEGS verwenden:

  • Orthopädietechnik  15 90 101
  • Rehatechnik           15 90 100
  • Elektrostimulation   19 90 001

Bitte verwenden Sie diese zwingend im Verfahren eKV. Wir möchten vermeiden, dass Ihre Kostenvoranschläge zurückgewiesen werden.

Sie umgehen damit auch im Sinne der Versichertenversorgung Reibungen, die vermeidbar sind.


Veröffentlicht am 04.11.2020

IKK classic

Reha-Vertrag

Hinweis

Am 03.11.2020 hat ein weiteres Gespräch mit der IKK classic stattgefunden. 

Leider ist es nach einer 7-stündigen Verhandlung immer noch nicht zum gewünschten Abschluss gekommen. 

Die IKK prüft erneut noch einige Punkte und will spätestens nächste Woche Mittwoch die Verhandlungen weiterführen. 

Wir bedauern sehr, dass wir keine erfreulichere Nachricht für Sie haben. 

Wir halten Sie auf dem Laufenden!