ORTHEGROH News

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Januar 2024


Veröffentlicht am 18.01.2024

Knappschaft SVLFG

Anpassung des Rahmensvertrages

Änderung

Zum 01.01.2024 wurde der Rahmenvertrag mit der Knappschaft/SVLFG angepasst. Dabei wurden die folgenden Änderungen vorgenommen:

  • anstelle „Medizinprodukte-Betreiberverordnung“ wurde die entsprechende Abkürzung „MPBetreibV“ eingefügt (§ 2 Abs. 5 und § 3 Abs. 3),
  • der Verweis auf die Verordnung „2017/745“ wurde korrigiert (§ 3 Abs. 2 und 3 sowie § 5 Abs. 1 – bisher "Verordnung 2017/45")
  • die bisherige Bezeichnung „Medizinproduktedurchführungsgesetz“ wurde auf „Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz“ korrigiert (§ 3 Abs. 2)
  • unter § 9 Abs. 2 wurden die Sätze 2 und 3  zur Sortierung von Sammelrechnungen gestrichen, da die Inhalte der Richtlinie nach § 302 SGB V maßgebend sind

Dezember 2023


Veröffentlicht am 21.12.2023

Knappschaft SVLFG

PG 10 Gehhilfen

Änderung

Die Knappschaft/SVLFG erhöht zum 01.01.2024 die Vertragspreise für die PG 10 Gehhilfen linear um 5%. Eine Ausnahme davon bildet der Preis für die Achselstützen (Hilfsmittelnummer 10.50.03.0), diese werden über die lineare Anhebung der Preise hinaus künftig mit 36,50€ pro Stück vergütet.

Des weiteren gibt es eine Änderung bei den Gehwagen; diese werden künftig über Kostenvoranschlag beantragt.

Es ist kein Neubetritt notwendig.

LEGS: 15 90 10x

September 2023


Veröffentlicht am 21.09.2023

Knappschaft SVLFG

PG 15 aufs. Inko (stationär)

Kündigungneuer Vertrag

Zum 30.09.2023 hat die Knappschaft und SVLFG den Vertrag zur aufsaugenden Inkontinenz (stationär) mit dem LEGS 15 90 159 gekündigt.

Gleichzeitig bietet die Knappschaft/SVLFG einen neuen Vertrag ab dem 01.10.2023 an. Der Vertrag sieht eine Genehmigungsfreiheit, eine jährliche Folgeverordnung sowie die Anhebung der Vertragspreise um 5% vor. Die EGROH hat den Vertrag geprüft und wird dem Vertrag zum 01.10.2023 beitreten. Der neue LEGS lautet 15 90 15H.

Es ist kein Neubeitritt notwendig. Sollten Sie mit einer Übernahme Ihrer Vertragsteilnahmen nicht einverstanden sein, so können Sie innerhalb von 14 Tagen widersprechen. 

Mai 2023


Veröffentlicht am 25.05.2023

Knappschaft SVLFG

PG 31 Schuhtechnik

neuer Vertrag

Zum 01.06.2023 ist EGROH dem Schuhtechnik-Vertrag der Knappschaft und SVLFG beigetreten. Für Ihren Beitritt benötigen wir lediglich ein entsprechendes Kreuzchen auf unserer Teilnahmeerklärung mit Unterschrift.

Bitte prüfen Sie vor einem Beitritt, dass Sie dem Vertrag nicht schon auf andere Wege beigetreten sind. In diesem Falle müssen Sie Ihren bestehenden Vertrag kündigen, bevor Sie dem EGROH-Vertrag beitreten können.

Die LEGS lauten:

  • 15 90 31F (Orthopädische Maßschuhe und Änderungen/Instandsetzungen am orthop. Maßschuh)
  • 15 90 31G (Maßschuhe mit Diabetesausstattung)
  • 15 90 31H (Spezialschuhe bei diabetischem Fußsyndrom)
  • 15 90 31J (Therapieschuhe, konfektioniert)
  • 15 90 31K (Zurichtungen am konfektionierten Schuh)

März 2023


Veröffentlicht am 09.03.2023

SVLFG

Elektronischer Kostenvoranschlag (eKV)

Allgemeine Information

Ab sofort können Leistungserbringer sämtliche Kostenvoranschläge der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) in der SVLFG über das MIP-Hilfsmittel-Management der Firma medicomp elektronisch einreichen. Die Verwaltung wiedereinsetzbarer Hilfsmittel erfolgt bereits vollständig über den LKK-Pool im MIP-Hilfsmittel-Management. Bei Neuverkäufen (LKZ 00), die wiedereinsatzfähige Produkte betreffen, ist im Anhang des Vorgangs eine schriftliche Begründung für den Neuverkauf anzuhängen. Die Beantragung von Pflegehilfsmitteln ist vom eKV-Verfahren ausgeschlossen.

Januar 2023


Veröffentlicht am 05.01.2023

Knappschaft SVLFG

Neuer Rahmenvertrag & PG 04 Badehilfen

neuer Vertrag

Zum 01.01.2023 hat die EGROH mit der Knappschaft / SVLFG einen neuen Rahmenvertrag sowie einen neuen Vertrag über die PG 04 Badehilfen geschlossen. 

Der Rahmenvertrag beinhaltet eine Änderung, dass Erklärungen des Versicherten (z.B. Empfangsbestätigung) nun auch durch eine digitale Unterschrift erfolgen kann.

Der Badehilfen-Vertrag sieht eine Anhebung der bisherigen Vergütung vor. Der neue LEGS lautet 15 90 04A.

Es ist kein Neubeitritt notwendig. 

November 2022


Veröffentlicht am 10.11.2022

Knappschaft SVLFG

Aufschlag zum Ausgleich erhöhter Beschaffungskosten

Hinweis

Die Knappschaft und SVLFG haben für diverse Produktbereiche Aufschläge für die Hilfsmittelversorgung veröffentlicht. Für die EGROH betrifft dies lediglich den Vertrag mit der Versorgung mit Badehilfen PG 04 LEGS 15 90 045. Hier ist seit dem 15.09.2022 bis auf Weiteres ein Aufschlag von 5,00€ auf die jeweilige Versorgung vorgesehen. 

Weitere gewährte Aufschläge können unter dem eingefügten Link eingesehen werden.

Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Anhang.

Oktober 2022


Veröffentlicht am 27.10.2022

Knappschaft SVLFG

PG 14 Medikamentenvernebler

KündigungKein Beitritt von EGROH

Die Knappschaft/SVLFG hat den Vertrag "Medikamentenvernebler" (LEGS 1592140) zum 30.11.2022 gekündigt. Gleichzeitig bietet die Kasse einen neuen Vertrag zum Beitritt an; hier hat sich die EGROH jedoch gegen einen Beitritt entschieden.

September 2022


Veröffentlicht am 08.09.2022

Knappschaft SVLFG

PG 04 Preisanpassung

Anpassung

Die Knappschaft hat, auch im Namen der SVLFG, zum 01.09.2022 eine Preiserhöhung im Vertrag PG 04 Bade- und Duschhilfen vorgenommen. Es ist kein Neubeitritt notwendig. 

Der LEGS bleibt 15 90 045


Veröffentlicht am 08.09.2022

Knappschaft SVLFG

PG 23 Knieorthese Fallpauschale

Kündigung

Die EGROH-Service GmbH hat den Vertrag PG 23 Knieorthesen/Versorgungspauschale (LEGS: 15 92 230) zum 30.09.2022 gekündigt. 

Die Knappschaft bietet zur Zeit ein neues Vertragskonzept an. Die EGROH wird diesen Vertrag aufgrund der unwirtschaftlichen Preise nicht zeichnen.

Des Weiteren bietet die Kasse mehr Hilfsmittel in der Depotversorgung an, als der GKV-Spitzenverband in seinen Empfehlungen "Hilfsmittelabgabe über Depots" vorsieht. Bitte beachten Sie dies vor einem eventuellen Direktbeitritt!

Juli 2022


Veröffentlicht am 21.07.2022

Knappschaft SVLFG

PG 04 Badehilfen

Hinweis

Zum 01.08.2022 hat die Knappschaft redaktionelle Änderungen vorgenommen und einen neuen LEGS vergeben. 

Die Positionen 04.40.04.0 (Badeliegen) und 04.40.05.0 (Badewannengriffe) sind nicht mehr Bestandteil der aktuellen Vereinbarung. 

Neuer LEGS: 15 90 045


Veröffentlicht am 14.07.2022

Knappschaft SVLFG

PG 17 Lymphologie

KündigungHinweis

Wie bereits berichtet, haben wir den Knappschaft PG 17 Lymphologie-Vertrag zum 31.07.2022 gekündigt. 

Die Knappschaft hat bereits seit Anfang diesen Jahres einen neuen Vertrag auf dem Markt, den die EGROH ebenfalls als unwirtschaftlich betrachtet.  

Der Abschluss eines neuen bzw. wirtschaftlichen Vertrages wird noch etwas Zeit in Anspruch nehmen und voraussichtlich nicht vor Herbst in Kraft treten. 

Sollten Sie für die Übergangszeit einen Vertrag benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an die Knappschaft. 


Veröffentlicht am 07.07.2022

Knappschaft SVLFG

Angepasster Rahmenvertrag ab 01.07.2022

Änderung Hinweis

Die Knappschaft und SVLFG hat den Rahmenvertrag zu den Verträgen angepasst. Der neue Rahmenvertrag gilt für EGROH-Betriebe ab dem 01.07.2022 und beinhaltet die folgenden neuen Regelungen:

  • Das Medizinproduktegesetz wurde am 26. Mai 2021 durch das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz für alle Produkte im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2017/745 abgelöst. Alle Referenzen im Vertrag auf das MPG über die Entsprechungstabellen des Anhangs XVII zur MDR sowie des Anhangs XIV zur IVDR wurden in diesem Zusammenhang ausgetauscht.
  • Pflegekräfte haben nach § 40 Absatz 6 SGB XI ab 1. Januar 2022 ein Verordnungsrecht für bestimmte (Pflege-)Hilfsmittel. Die vorgesehene Richtlinie des Spitzenverbandes wird die Einzelheiten regeln, die Knappschaft/SVLFG haben insoweit nur die Passagen ergänzt, die bisher "nur" von ärztlichen Verordnungen gesprochen haben.
  • Anpassung der Kündigungsfristen. Bei einer Kündigung von Anlagen für laufende Versorgungen (Monats- und Fallpauschalen) haben wir aufgenommen, dass der Leistungserbringer die laufenden Versorgungen mitteilt. Dies ist ebenfalls ein übliches Verfahren.


Veröffentlicht am 07.07.2022

Knappschaft SVLFG

PG 17 Lymphologie

Kündigung

Aufgrund der unwirtschaftlichen Preise hat die EGROH den PG 17 (Lymhologie) Vertrag zum 31.07.2022 gekündigt. 

Gespräche mit der Knappschaft laufen bereits. 

Wir halten Sie auf dem Laufenden! 

Januar 2022


Veröffentlicht am 20.01.2022

DGUV SVLFG

PG 31 Schuhtechnik - Übergangsvereinbarung ab 01.01.2022

Änderung

Wie bereits angekündigt, konnte mit der DGUV/SVLFG eine Übergangsvereinbarung für 1 Jahr ab dem 01.01.2022 vereinbart werden. 

Da das Unterschriftenverfahren nun abgeschlossen ist, haben wir eine Vertragsversion zur Veröffentlichung erhalten. Diese finden Sie in den verlinkten Dokumenten.


Veröffentlicht am 13.01.2022

DGUV SVLFG

PG 31 Schuhtechnik - Übergangsvereinbarung ab 01.01.2022

Änderung

Die EGROH hatte den PG 31-Vertrag mit der DGUV/SVLFG zum 31.12.2021 gekündigt.

Nun konnte eine Übergangsvereinbarung erzielt werden, gültig ab dem 01.01.2022. Die Übergangsvereinbarung hat eine Laufzeit von 1 Jahr mit einer linearen Preissteigerung von 10%.

Derzeit befindet sich die Übergangsvereinbarung noch im Unterschriftenverfahren. Sobald diese vorliegt, werden wir sie veröffentlichen.

Oktober 2021


Veröffentlicht am 21.10.2021

AOK Baden-Württemberg AOK Bayern AOK Niedersachsen GWQ ServicePlus AG HEK Hanseatische KK IKK classic Knappschaft TK Techniker Krankenkasse vdek IKK - Die Innovationskasse (Nord) SVLFG

PG 15 - Erweiterung des Vertragsportfolios

neuer Vertrag

Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass die EGROH-Service GmbH zum 01.11.2021 dreizehn neuen Verträgen in der Produktgruppe 15 Inkontinenzversorgung beigetreten ist.

Die Verträge und die dazugehörigen Beitrittserklärungen finden Sie im Anhang oder ausgefüllt mit Ihren Stammdaten im ORTHEGROH-Portal.

Bitte prüfen Sie, ob Sie den Verträgen ggf. direkt beigetreten sind. In diesem Fall ist ein Neubeitritt über die EGROH nicht möglich.

Juli 2021


Veröffentlicht am 12.07.2021

DGUV SVLFG

Hygienepauschale

Hinweis

Die DGUV und die SVLFG haben sich auf ein verbindliches Angebot zur Abrechnung einer Hygienepauschale geeinigt. Rückwirkend ab dem 01.04.2021 bis zum Ende der epidemischen Lage von nationaler Tragweite kann die Hygienepauschale abgerechnet werden. Die Hygienepauschale gilt für:

  • Versicherte mit aktuellen und als infektiös geltenden Coronavirus SARS-CoV-2-Infektionen,
  • Versicherte, die sich in häuslicher Quarantäne befinden,
  • Versicherte in stationären Pflegeheimen,
  • Versicherte, die stationär behandelt werden.

Für die oben genannten Fälle gewähren die Unfallversicherungsträger einen Hygieneaufschlag COVID-19 als Fallpauschale i.H.v. 8€. Die Pauschale kann je Versorgungsfall einmal abgerechnet werden.

Bitte beachten Sie, dass die Hygienepauschale nicht mehr bei Versorgungsfällen angesetzt werden kann, die bereits abgerechnet wurden.

Juni 2021


Veröffentlicht am 11.06.2021

AOK Niedersachsen AOK Nordwest DAK Gesundheit HEK Hanseatische KK TK Techniker Krankenkasse mkk meine krankenkasse (ehem. VBU) IKK Brandenburg und Berlin IKK - Die Innovationskasse (Nord) SBK - Siemens BKK SVLFG

Neue Anschrift des Dienstleisters DAVASO

Allgemeine Information

Bitte beachten Sie, dass die DAVASO GmbH zur Annahme von Post und Paketen für die Abrechnung von Hilfsmitteln ab sofort eine neue Postanschrift hat. Diese lautet: 

DAVASO GmbH

Gärtnerweg 12

04425 Taucha

Bitte senden Sie alle Rechnungen mit den Verordnungen sowie bei einer Abrechnung per Datenträgeraustausch die Urbelege künftig nur noch an die neue Adresse. 

Es ändert sich die Postadresse zur Annahme von Post- und Paketen für folgende Kostenträger:

  • AOK Niedersachsen
  • AOK NORDWEST
  • BKK Verkehrsbau Union (VBU)
  • DAK-Gesundheit
  • Hanseatische Krankenkasse
  • IKK Innovationskasse
  • IKK Brandenburg Berlin
  • Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK)
  • SVLFG
  • Techniker Krankenkasse

Mai 2021


Veröffentlicht am 20.05.2021

AOK Baden-Württemberg AOK Niedersachsen AOK Nordost AOK Nordwest AOK Rheinland-Pfalz/Saarland AOK Sachsen-Anhalt IKK classic Knappschaft AOK Hessen mkk meine krankenkasse (ehem. VBU) IKK Brandenburg und Berlin IKK - Die Innovationskasse (Nord) SVLFG

PG 29 Stoma - Ergänzung des Vertragsportfolios

neuer Vertrag

Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass die EGROH-Service GmbH zum 01.06.2021 12 weiteren Verträgen im Bereich PG 29 Stoma beigetreten ist. 

Die Verträge und die dazugehörigen Beitrittserklärungen finden Sie im Anhang. 

April 2021


Veröffentlicht am 01.04.2021

SVLFG

Information zum maschinellen Abrechnungsverfahren nach § 105 SGB XI

Abrechnungsbesonderheit Hinweis

Die landwirtschaftliche Pflegekasse führt zum 01.07.2021 das elektronische Abrechnungsverfahren - Datenträgeraustausch nach § 105 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) ein. 

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Schreiben.

März 2021


Veröffentlicht am 18.03.2021

Knappschaft SVLFG

PG 17 Lymphatische Versorgung

Hinweis

In letzter Zeit erhalten wir vermehrt die Rückmeldung, dass es bei der Abrechnung der Zusätze bei der lymphatischen Versorgung zu Absetzungen bei der Knappschaft/SVLFG kommt. Die Kassen hatten bereits vor einiger Zeit Neuverhandlungen angekündigt - leider kam es bisher noch nicht zum Abschluss eines neuen Vertrages.

Der bestehende Vertrag ist aus dem Jahr 2016 und beinhaltet daher noch nicht die Fortschreibungen des Hilfsmittelverzeichnisses - entsprechend sind in dem Vertrag nicht sämtliche Zusätze geregelt, die bei einer lymphatischen Versorgung verwendet werden können.

Unsere Empfehlung lautet daher: Die nach neuer Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses existierenden Zusätze, die nicht im Vertrag enthalten sind, können nur über Kostenvoranschlag in Rechnung gestellt werden ohne Garantie, dass die Kasse zahlt.

Oktober 2020


Veröffentlicht am 15.10.2020

Knappschaft SVLFG

Änderungen der AC/TKs zu den PG 05, 08, 10, 17, 21, 23 und 37 ab dem 1. November 2020

Änderung

Die Knappschaft strebt zum 1. November 2020 einige Änderungen in den Vertragsanlagen zu den Produktgruppen 05 (Bandagen), 08 (Einlagen), 10 (Gehhilfen), 17 (Kompressionsartikel), 21 (Blutdruckmessgeräte), 23 (konfektionierte Orthesen) und 37 (Brustprothesen) an. Die Änderungen dienen der schnelleren Bearbeitung der Rechnungen der Leistungserbringer.

Folgende Änderungen werden zum 1. November 2020 bei der Knappschaft durchgeführt:

  • Eine Unterscheidung der AC / TK's nach Betrieben der Orthopädie-Technik "15" und Orthopädie-Schuhtechnik "16" ist zukünftig entbehrlich
  • Die Zahlen an dritter und vierter Stelle lauten nun bundeseinheitlich 9 und 0. Also beginnt jedes AC/TK mit 15 90 ...

Die neuen Vertragsanlagen finden Sie im Anhang, ebenso wie eine aktuelle LEGS-Tabelle.

September 2020


Veröffentlicht am 17.09.2020

AOK Bundesverband IKK Bundesverband Knappschaft vdek SVLFG

FAQ-Katalog der gesetzlichen KK zur Umsetzung der Umsatzsteuersenkung

Hinweis

Die gesetzlichen Krankenkassen haben den bereits veröffentlichten FAQ-Katalog aktualisiert. Die aktuelle Version (Stand 11.09.2020) können Sie dem beigefügtem Dokument entnehmen. Die Änderungen in dem Dokument sind farbig markiert.

Die Änderungen betreffen den steuerrechtlichen Umgang mit Fallpauschalen sowie den Umgang mit der Versorgungsform "Miete".


Veröffentlicht am 17.09.2020

Knappschaft SVLFG

PG 21 Blutdruckmessgeräte

neuer Vertrag

Die EGROH-Service GmbH hat mit der Knappschaft und der SVLFG zum 01.10.2020 einen Vertrag über Blutdruckmessgeräte abgeschlossen.

Bitte beachten Sie, dass Sie gemäß § 14 der MPBetreibV für Blutdruckmessgeräte alle zwei Jahre Messtechnische Kontrollen durchzuführen müssen. Für die MTK ist im Vertrag eine Vergütung geregelt. Sollten Sie keine Messtechnischen Kontrollen durchführen können, so können Sie zu den Konditionen der MTK eine Neuversorgung durchführen. 

Der Vertrag tritt zum 01.10.2020 in Kraft. Der LEGS lautet 15 92 21B.

Sollten Sie bisher noch keinen Verträge mit der Knappschaft bzw. SVLFG beigetreten sein, so benötigen wir zusätzlich zu der Teilnahmeerklärung  die anhängende Ermächtigungserklärung (auch bei Selbstabrechnung).

Juli 2020


Veröffentlicht am 23.07.2020

AOK Bundesverband IKK Bundesverband Knappschaft vdek SVLFG

FAQ-Katalog der gesetzlichen KK zur Umsetzung der Umsatzsteuersenkung

Hinweis Pressemitteilung

Die gesetzlichen Krankenkassen haben den bereits veröffentlichten FAQ-Katalog aktualisiert. Die aktuelle Version mit Stand vom 17.07.2020 können Sie dem beigefügtem Dokument entnehmen. Hinzugekommen sind die Fragen, ob eine temporäre Senkung der Mehrwertsteuer auch zu einer Änderung der gesetzlichen Zuzahlung oder Eigenanteil führt und ob auch während der Zeit der gesenkten Steuersätze von 16% bzw. 5% mit den bisherigen Steuersätzen abgerechnet werden kann.


Veröffentlicht am 02.07.2020

Hinweise zur Umsetzung der Mehrwertsteuersenkung AOK Bundesverband IKK Bundesverband Knappschaft vdek SVLFG

FAQ-Katalog der gesetzlichen KK zur Umsetzung der Umsatzsteuersenkung

Pressemitteilung

Der anhängende Fragen-Antworten-Katalog gilt für alle Verträge der gesetzlichen Krankenkassen in denen Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) vereinbart sind. 
Daneben findet er Anwendung bei Bruttopreisvereinbarungen, in denen vertraglich eine Anpassung an den jeweils geltenden Umsatzsteuersatz vereinbart ist.

Ein entsprechender Katalog ist auch beim GKV-Spitzenverband in Arbeit, allerdings noch nicht veröffentlicht.

Wir halten Sie auf dem Laufenden!

März 2020


Veröffentlicht am 12.03.2020

Knappschaft SVLFG

PG 08 Einlagen und PG 17 Kompression Rundstrick

Kündigungneuer Vertrag

Bedingt durch die zum 01.04.2020 neu festgelegten Festbeträge durch den GKV-Spitzenverband hat die Knappschaft die beiden bestehenden Verträge zu den Produktgruppen 08 und 17 neu aufgelegt. Ab April gelten die neuen Preise, ein Neubeitritt ist für teilnehmende Leistungserbringer nicht notwendig. 

Die neuen LEGS lauten 15 92 081 für die PG 08 und 15 92 174 für die PG 17

Dezember 2019


Veröffentlicht am 05.12.2019

Knappschaft SVLFG

PG 23 Orthesen - korrigierte LEGS

Änderung Hinweis

Die Knappschaft und SVLFG teilten mit, dass für den Orthesen-Vertrag neue LEGS vergeben wurden, die bundesweit gültig sind.

Bitte verwenden Sie für die Abrechnung die folgenden LEGS:

23A: 15 92 23F (OT), 16 92 23F (OST)

23B: 15 92 23G (OT), 16 92 23G (OST)

23C: 15 92 23H (OT), 16 92 23H (OST)

23D: 15 92 23I (OT), 16 92 23I (OST)

Oktober 2019


Veröffentlicht am 24.10.2019

Knappschaft SVLFG

Meldungen von Leistungserbringern zu Verträgen

Hinweis

Die Knappschaft weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass Beitritte zu Verträgen nur über eine Leistungserbringergruppierung zu erfolgen haben. Zur Zeit gibt es wohl viele Doppelmeldungen von EGROH bzw. dem Bundesinnungsverband BIV. Wir bitten daher vor einem Beitritt zu prüfen, ob ein solcher ggf. bereits erfolgt ist, um diese Doppelmeldungen zukünftig zu vermeiden.

Weiterhin merkt die Kasse an, dass mit dem Beitritt zu einem neuen Vertrag alle vorherigen Einzel- oder Gruppenverträge ihre Gültigkeit verlieren und einzig der neue Vertrag zu nutzen ist.

September 2019


Veröffentlicht am 24.09.2019

Knappschaft SVLFG

PG 23 Orthesen

neuer Vertrag

Der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) hat mit Mandatschaft der EGROH einen Vertrag mit der Knappschaft und der SVLFG über die Versorgung der Versicherten mit orthopädischen Hilfsmitteln der Produktgruppe 23 konfektionierte und teilkonfektionierte Orthesen geschlossen. Die neue Anlage PG 23 wird dem bestehenden Rahmenvertrag angehängt und tritt am 1. Oktober 2019 in Kraft. 
Jeweils zum 01.10.2020 und 01.10.2022 wurden mit der Knappschaft Preissteigerungen in Höhe von 3% vereinbart.

Sie können ab sofort beitreten. Sollten Sie bisher keine Knappschafts-Verträge gezeichnet haben, benötigen wir zur Teilnahmeerklärung zusätzlich die anhängenden Ermächtigungserklärungen (auch bei Selbstabrechnung).

August 2019


Veröffentlicht am 08.08.2019

Knappschaft SVLFG

PG 10 Gehhilfen

neuer Vertrag

Zum 1. Juli 2019 hat der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) einen Vertrag mit der Knappschaft und der SVLFG (Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als landwirtschaftliche Krankenkasse) über die Versorgung der Versicherten mit orthopädischen Hilfsmitteln des Orthopädie-Techniker-Handwerks der Produktgruppe 10 geschlossen. Die neue Anlage PG 10 wird dem bestehenden Rahmenvertrag vom 19. Oktober 2018 angehängt und tritt am 1. Juli 2019 in Kraft.

Die neuen LEGS lauten:

15 92 102 (10A OT)
16 92 102 (10A OST)
15 92 103 (31A,C,D OT)
16 92 103 (31A,C,D OST)
15 92 104 (10B OT)
16 92 104 (10B OST)

EGROH hat diesen Vertrag gezeichnet, teilnehmende Betriebe am vorherigen Vertrag müssen nicht neu beitreten.

Juli 2019


Veröffentlicht am 31.07.2019

Knappschaft SVLFG

PG 05 Bandagen neuer Vertrag

neuer Vertrag

Zum 1. August 2019 hat der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) einen Vertrag mit der Knappschaft und der SVLFG (Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als landwirtschaftliche Krankenkasse) über die Versorgung der Versicherten mit orthopädischen Hilfsmitteln des Orthopädie-Techniker-Handwerks der Produktgruppe 05 geschlossen. Die neue Anlage PG 05 wird dem bestehenden Rahmenvertrag vom 19. Oktober 2018 angehängt und tritt am 1. August 2019 in Kraft.

EGROH hat diesen Vertrag gezeichnet, teilnehmende Betriebe am vorherigen Vertrag müssen nicht neu beitreten.

Mai 2019


Veröffentlicht am 29.05.2019

Knappschaft SVLFG

Übergangslösung mit Knappschaft und LKK in Bayern vereinbart

Pressemitteilung

Wie bereits berichtet haben praktisch alle Mitgliedsbetriebe der Landesinnung Bayern ihre Einzelverträge mit der Knappschaft und der landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) für die Produktgruppen bzw. Teilbereiche der Produktgruppen 02, 05, 10, 11, 17, 20, 23, 24 und 26 gekündigt. Um die Versorgung zu sichern, haben Landesinnung, Knappschaft und LKK ab dem 1. Juni eine Übergangsregelung vereinbart. Grundlage ist der bereits mit dem Bundesinnungsverband für Orthopädietechnik abgeschlossene Rahmenvertrag vom 19. Oktober 2018. Sofern mit dem BIV Vereinbarungen zu einzelnen Produktbereichen bestehen, gelten diese. Weiter gelten in der vertragslosen Übergangsphase vorerst die Preise der zwischen Landesinnung/Fachverband mit der AOK Bayern geschlossenen Verträge auf ortsüblicher Preisbasis. Die Vereinbarung gilt für die Produktgruppen 05 (Bandagen), 17 (lymph. Vers.), 23 (Orthesen), 24 (Beinprothesen) und 38 (Armprothesen). Das gemeinsame Ziel der Innung, eingebunden sind auch die Innungen Sachsen und Thüringen, und der Knappschaft/LKK liegt darin, 2019 bundeseinheitliche Verträge mit dem BIV zu schließen.


Veröffentlicht am 02.05.2019

Knappschaft SVLFG

Mitteilung der Landesinnung Bayern für Orthopädie-Technik

Pressemitteilung

für die Vorbereitung eines gemeinsamen Rahmenvertrages haben die bayrischen Mitgliedsbetriebe zum 30.04.2019 mit Wirkung voraussichtlich zum 31.05.2019 ihre bestehenden Einzelverträge in den Produktgruppen PG 02, PG 05, PG 10, PG 11, PG 17 (lymph. Vers.), PG 20, PG 23, PG 24 (Bein, Arm, Brust) und PG 26 gegenüber der Knappschaft und der landwirtschaftlichen Krankenkasse 
gekündigt.

Gemeinsam mit dem Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) finden hierzu aktuell Vertragsverhandlungen mit der Knappschaft und der landwirtschaftlichen Krankenkasse statt.

Über das weitere Vorgehen – ggf. eine stillschweigende Vereinbarung über die Weitergeltung der Vertragsinhalte über den 31.05.2019 hinaus – bis zum Abschluss eines Rahmenvertrages in der zweiten Jahreshälfte 2019 – werden wir Sie zeitnah informieren und auf dem Laufenden halten.

Februar 2019


Veröffentlicht am 28.02.2019

DGUV SVLFG

PG 32 – CPM-Motorbewegungsschienen

neuer Vertrag

Der Verband CPM Therapie e.V. hat mit der DGUV sowie der SVLFG mit Wirkung zum 01.02.2019 einen Rahmenvertrag über die Versorgung mit CPM-Motorbewegungsschienen geschlossen. Auf Seiten der DGUV sollen nach bisherigem Vernehmen alle Kostenträger (Berufsgenossenschaften, Unfallkassen) an dem Vertrag teilnehmen. EGROH bietet diesen Vertrag ab sofort zum Beitritt an.

Den Vertrag und die ergänzenden Hinweise dazu haben wir als PDF diesem Schreiben zu Ihrer Information angefügt.

November 2018


Veröffentlicht am 29.11.2018

Knappschaft SVLFG

PG 05 Bandagen

neuer Vertrag Anpassung

Die Kasse hat zum 01.12.2018 einen neuen Vertrag in dem Bereich PG 05 Bandagen geschlossen. Der bestehende Bandagenvertrag (LEGS 1592050) wird somit zum 30.11.2018 ungültig. Der neue Vertrag ist in drei Versionen verfügbar: 

  • Orthopädieschuhmachermeister und Orthopädieschuhmacher (LEGS 1692053)
  • Orthopädietechnikermeister und Dipl.-Ing. für Orthopädie- und Rehatechnik (LEGS 1592054)
  • Orthopädietechniker (1592055)

Ab dem 01.12.2018 gelten somit die neuen (besseren) Preise.

Es ist kein Neubeitritt erforderlich.

Juli 2017


Veröffentlicht am 04.07.2017

DGUV SVLFG

PG 31 Schuhtechnik

neuer Vertrag

Der Vertrag über die orthopädische Schuhversorgung zwischen dem ZVOS und dem Landesinnungsverband NRW einerseits und der DGUV/SVLFG andererseits (VbgSchuhe) ist zum 01.07.2017 neu geschlossen worden. Wesentliche Änderungen im Vertrag sind:
• Einlagenversorgungen (ausgenommen für Arbeitssicherheitsschuhe) können auch ohne vorherigen Auftrag des UV-Trägers durchgeführt werden (§ 3 Nr. 1)
• Zu jeder Versorgung mit Arbeitssicherheitsschuhen oder Einlagen muss der Leistungserbringer eine Konformitätserklärung abgeben (§ 4 Nr. 4a)
• Die Kennzeichnungspflicht wurde konkretisiert (§ 8).
• Der Leistungserbringer übernimmt die Aufgaben aus den Betreiberpflichten nach der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (§ 9).
Die Preise steigen zum 01.07.2017 um 4 % und zum 01.07.2018 um weitere 2,5 %, allerdings nicht linear sondern unterschiedlich je nach Position. Der neue Vertrag gilt für alle Leistungen, die ab dem 01.07.2017 verordnet werden. Leistungen auf der Grundlage des alten Vertrages können dann für solche Verordnungen nicht mehr erbracht werden. Für die Teilnahme an der neuen Rahmenvereinbarung ist auch ein erneuter Beitritt erforderlich. Die bisher beigetretenen Leistungserbringer gelten nach der neuen Rahmenvereinbarung für eine Übergangszeit von drei Monaten als leistungsberechtigt. Soweit ein Leistungs-erbringer diese nicht akzeptiert, muss er den Auftrag des UV-Trägers ablehnen.