Veröffentlicht am 29.06.2015
Die Kasse hat in Verhandlung mit der Landesinnung Nord die Preislisten zum bestehenden OT-Vertrag angepasst. Der Rahmenvertrag und Ihre bisherige Teilnahme bleiben bestehen.
Veröffentlicht am 29.06.2015
Die Kasse nimmt zum 01.07.2015 Änderungen im Abrechnungsverfahren vor. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Anlage.
Veröffentlicht am 29.06.2015
Die LEGS für den DAK / hkk-Vertrag PG 05 u. 23 lauten final:
- 15 96 051 für Bandagen
- 15 96 052 für konfektionierte Orthesen
- 15 96 053 für maßgefertigte Orthesen, Reparaturen
Veröffentlicht am 29.06.2015
Weiterhin gibt es eine Änderung und Ergänzung zum bestehenden Vertrag der DAK zur Versorgung mit Sauerstoff (Ursprungsvertrag von Reha Vital).
Veröffentlicht am 29.06.2015
Zum 01.07.2015 ersetzt ein neuer Schuhtechnik-Vertrag zur PG 31 die bisherige Version. Bereits beigetretene Leistungserbringer bleiben Vertragspartner, soweit nicht innerhalb 14 Tagen schriftlich widersprochen wird. Es wird nur noch einen Leistungserbringergruppenschlüssel (1998109) geben.
Veröffentlicht am 29.06.2015
Die Kasse weist auf eine neue Verfahrensregelung zur Abrechnung von Druckgasflaschen hin.
Veröffentlicht am 29.06.2015
Des Weiteren informiert die Kasse über den Umgang mit Sauerstoff versorgungen nach in Kraft treten der Ausschreibung zur PG 14 zum 01.08.2015.
Veröffentlicht am 29.06.2015
zum 01.07.2015 hat die Kasse eine Ergänzungsvereinbarung zum Vertrag über die Versorgung von Versicherten mit Hilfsmitteln der PG 23 (Orthesen) abgeschlossen. Die Änderungen in Gelb entnehmen Sie bitte dem Anhang.
Veröffentlicht am 29.06.2015
Die Kasse hat einen neuen Vertrag PG 03 über die Versorgung mit Sonden- und Trinknahrung, Verbandstoffen und Hilfsmitteln zur enteralen Ernährung verhandelt. Diesem können Sie ab sofort beitreten.
Veröffentlicht am 29.06.2015
Der endgültige LEGS für den Vertrag PG 23 Orthesen lautet: 15 07 352
Veröffentlicht am 29.06.2015
Seit dem 01.04.2015 bietet die AOK Bremen/Bremerhaven ihren Leistungserbringern im Hilfsmittelbereich einen Hilfsmittelrahmenvertrag (HRV) an. Dieser wurde in den letzten Monaten mit an Verhandlungen interessierten Leistungserbringern und Verbänden konsentiert und bildet die Grundlage für zukünftige Addon-Verträge sowie für alle Versorgungen im Rahmen des § 127 Abs. 3 SGB V. Zukünftig ist die Versorgung unserer Versicherten grundsätzlich an die Teilnahme an diesem Vertrag geknüpft . Leistungserbringer ohne entsprechenden Vertrag sind im Rahmen des § 33 Abs. 6 Satz 1 SGB V von der Versorgung ausgeschlossen. Sollten Sie dem Vertrag noch nicht beigetreten sein, können Sie dies mit anhängender Beitrittserklärung nachholen.
Veröffentlicht am 29.06.2015
Die Kasse hat rückwirkend zum 01.06.2015 die Verträge über die Versorgung der Versicherten mit Bandagen, Lagerungshilfen und Orthesen fortgeschrieben. Die geänderten Versionen entnehmen Sie bitte den Anlagen.