Veröffentlicht am 29.04.2021
Am kommenden Mittwoch geht der Live-Videotalk „Gesundheitspolitik im OTon“ in die dritte Runde. Wir freuen uns, dass das Bündnis „Wir versorgen Deutschland“ mit MdB Maria Klein-Schmeink (Bündnis 90/Die Grünen) und MdB Martina Stamm-Fibich (SPD) zwei hochkarätige Vertreterinnen der Gesundheitspolitik gewinnen konnte.
Uns interessiert: Welche Fragen und/oder Sorgen brennen Ihnen zum Thema „Digitalisierung in der Hilfsmittelversorgung“ auf der Seele? Welche Gedankenstöße soll das Bündnis in das Gespräch einbringen? Was möchten Sie zum Wahlprogramm von den Grünen und der SPD wissen?
Um Ihren Anliegen in der Stunde, die uns zur Verfügung steht, den verdienten Raum geben zu können, bitten wir Sie: Senden Sie uns Ihre Beiträge mit dem Betreff „Digitalisierung in der Hilfsmittelversorgung" im Vorfeld an vertrag@egroh.de.
Wir sind gespannt, was Sie gerade bewegt!
Veröffentlicht am 29.04.2021
Die AOK Bayern zahlt ab dem 01.04.2021 eine Hygienepauschale sowie einen Frachtkostenzuschlag.
Die AOK Bayern hat sich auf einen Ausgleich der Kosten für erhöhte Hygienemaßnahmen infolge der Corona-Pandemie verständigt. Daher können Leistungserbringer bei einem deutlich erhöhten Aufwand für Hygienemaßnahmen (z.B. bei der Versorgung Versicherter in stationären Einrichtungen) eine Hygienepauschale je Kontakt abrechnen:
- COVID-19 Hygienepauschale 2,40€ zzgl. MwSt. gemäß Hauptleistung, Abrechnungsnummer 99.00.99.0006, LKZ "wie Grundhilfsmittel".
Bei der Abrechnung der Hygienepauschale soll bitte immer das Verwendungskennzeichen des Grundhilfsmittels angeliefert werden, also z.B. bei einer Reparatur 01 und nicht wie in der Vereinbarung beschrieben, das VKZ „00“.
Sofern das Grundhilfsmittel genehmigungspflichtig ist, ist auch die Hygienepauschale mit dem Kostenvoranschlag einzureichen.
Zudem bestätigt die AOK Bayern die Verlängerung der temporären Anhebung der Vertragspreise für Rollatoren und Toilettenrollstühle wegen der Frachtkostenproblematik bis zum 31. Mai 2021.
Die Vereinbarung trat zum 01.04.2021 in Kraft und ist bis zum 31.05.2021 verlängert worden.
Veröffentlicht am 29.04.2021
Zwischen der Landesinnung für Orthopädietechnik Sachsen-Anhalt (LIOT) und der AOK Sachsen- Anhalt besteht Einvernehmen über folgende Änderungen zum Vertrag vom 01.05.2012, deren Anlass der neue Abrechnungstarifcode (AC/TK – auch als LEGS bekannt) ab 01.05.2021 ist.
Ab 01.05.2021 gilt für den Vertrag gemäß über die Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 17 (Hilfsmittel zur Kompressionstherapie – ohne Apparate) das AC/TK XX14348.
Durch diese Änderung ist von allen teilnehmenden Betrieben eine neue Beitrittserklärung erforderlich. Diese finden Sie im Anhang. Bitte schnellstmöglich ausfüllen und zusenden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Änderungsvereinbarung im Anhang.
Ab 01.05.2021 ist das alte AC/TK XX14267 nicht mehr zu verwenden.
Veröffentlicht am 29.04.2021
Die Krankenkassen und Leistungserbringer können in den Hilfsmittelversorgungsverträgen einen Ausgleich der Kosten für erhöhte Hygienemaßnahmen infolge der COVID-19-Pandemie vereinbaren.
Deshalb schloss die AOK PLUS und der Fachverband für Orthopädie- und Rehabilitationstechnik, Sanitäts- und medizinischer Fachhandel Sachsen und Thüringen e. V. eine Zusatzvereinbarung zum anteiligen Ausgleich dieser Mehraufwendungen. Diese ergänzt unter anderem den Rahmenvertrag gemäß § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Leistungen des Orthopädie-Techniker-Handwerkes und des Sanitätsfachhandels und den Vertrag gemäß § 78 Abs. 1 Satz 2 SGB XI und § 127 Abs. 2 SGB V über die Versorgung mit Pflegebetten und behindertengerechten Betten.
Die Vereinbarung beinhaltet folgende Preisanpassungen:
Produktgruppe Erhöhung (netto) um Beschreibung PG 05 – Bandagen 0,50 EUR je vertraglich geregelter Position PG 23 – Orthesen 1,00 EUR je vertraglich geregelter Grundposition PG 19 + 50 – Pflege- und behindertengerechte Betten 1 v. H. auf Versorgungspauschale, Servicepauschale, Rückholpauschale und doppelte Versorgungspauschale Die neuen Preise gelten ab dem 1. Mai 2021 für alle ab diesem Tag abgegebenen Hilfsmittel. Das Lieferdatum an den Versicherten ist maßgeblich. Die Zusatzvereinbarung ist zunächst befristet bis 31. Dezember 2021.
Die Kosten erhöhter Hygienemaßnahmen für alle anderen Leistungen sind damit abgegolten. Für Hilfsmittel anderer Produktgruppen werden keine weiteren Hygieneaufschläge vergütet.
Die vollständige Zusatzvereinbarung erhalten Sie im Anhang. Die Preise im Portal wurden entsprechend angepasst.
Veröffentlicht am 23.04.2021
Die AOK Rheinland/Hamburg und AOK Nordwest geben die folgenden ergänzenden Hinweise zu den Frachtkostenzuschlägen:
- Mehrwertsteuer: Hier ist die jeweils gültige MwSt. des gelieferten Produktes zugrunde zu legen und vom Gesamtbetrag abzuführen
- Gesetzliche Zuzahlung: Diese ist bei jeder Versorgung vom Gesamtbetrag in Abzug zu bringen, es sei denn, der Versicherte ist von der gesetzlichen Zuzahlung befreit.
Veröffentlicht am 22.04.2021
Die vivida BKK kündigt zum 30.06.2021 den Vertragsteil G46 Kranken- und Behindertenfahrzeuge – manuell, Schwerpunkt Kauf aus dem Reha-Vertrag und tritt dafür dem Vertragsteil G23 Kranken- und Behindertenfahrzeuge – manuell, Schwerpunkt Pauschale zum 01.07.2021 bei.
Die ergänzte Liste der teilnehmenden Kassen finden Sie im Anhang.
Veröffentlicht am 22.04.2021
Das Bündnis „Wir versorgen Deutschland“ lädt zum dritten Live-Videotalk ein.
Die Themenschwerpunkte:
- Wahlprüfsteine: Welche Gesundheitspolitik vertreten Bündnis 90/Die Grünen und SPD im Bundestagswahlkampf?
- In diesem Jahr wurde das eRezept verbindlich eingeführt. 2026 wird es für die Hilfsmittelversorgung verpflichtend. Wie können wir uns darauf vorbereiten?
Unsere Gäste:
- Maria Klein-Schmeink, Mitglied des Deutschen Bundestags, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen und Sprecherin für Gesundheitspolitik
- Martina Stamm-Fibich, Mitglied des Deutschen Bundestags und Patientenbeauftrage der SPD-Bundestagsfraktion
Termin: Mittwoch, 05. Mai 2021; 18:00 Uhr – 19:00 Uhr.
Als Konferenzsystem wird "GoToWebinar" genutzt. Zur Anmeldung klicken Sie bitte auf den Link.
Veröffentlicht am 19.04.2021
Die EGROH hat mit der AOK Rheinland/Hamburg und der AOK Nordwest eine Regelung zu den stark gestiegenen Frachtkosten geschlossen. Die Beteiligung der Frachtkosten der beiden AOKen gilt vom 01.04.2021 bis zum 30.06.2021.
Die Frachtkostenzuschläge entnehmen Sie bitte dem beigefügten Dokument. Ob die GPOS genehmigungspflichtig ist oder nicht ergibt sich durch das Grundhilfsmittel.
Veröffentlicht am 15.04.2021
Die AOK Baden-Württemberg teilt mit, dass ab heute – 15.04.2021 –
Hygienepauschalen abgerechnet werden können. Die Regelung gilt befristet bis 30.06.2021. Je nach Entwicklung der Pandemie prüft die AOK Baden-Württemberg eine Verlängerung.In Abhängigkeit der jeweiligen Versorgungssituation kann eine der folgenden
Hygienepauschalen je aufsuchendem persönlichem Kontakt abgerechnet werden:
- Hygienepauschale 1: 4,00 Euro netto (zzgl. MwSt. gem. Hauptleistung)
bei behördlich angeordneter Quarantäne oder nachgewiesener Corona-Erkrankung
- Hygienepauschale 2: 2,00 Euro netto (zzgl. MwSt. gem. Hauptleistung)
ohne bekannte Corona-Erkrankung oder begründetem VerdachtsfallVoraussetzungen zur Abrechnung von Hygienepauschalen im Einzelfall:
- Die Hilfsmittel können nicht kontaktlos per Versand abgegeben werden.
- Die Versorgung der Versicherten kann nicht in den Betriebsräumen des Leistungserbringers erfolgen.
- Die/der Versicherte muss vom Leistungserbringer zur Versorgung mit Hilfsmitteln zwingend zu Hause, in Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern aufgesucht werden.
- Ein direkter Kontakt von mehr als 15 Minuten bei weniger als 1,5 Meter Abstand zur/zum Versicherten ist dabei unumgänglich.
Für Versorgungen, die in den Betriebsräumen der Leistungserbringer durchgeführt werden, wird keine finanzielle Beteiligung an den „hygienebedingten Mehrausgaben“ angeboten. Obwohl selbstverständlich auch dort regelmäßig ein direkter Kontakt von mehr als 15 Minuten bei weniger als 1,5 Meter Abstand zur/zum Versicherten unumgänglich ist.
Die AOK "Informationen für Leistungserbringer" finden Sie im Anhang.
Veröffentlicht am 15.04.2021
Nach derzeitigem Stand der Dinge ist der Kabinettsbeschluss zum 4. Bevölkerungsschutzgesetz nicht ausreichend, um das Gesetz auch in Kraft treten zu lassen. Das Gesetz muss auch vom Bundestag beschlossen werden.
Nach bisheriger Planung soll das Gesetz am Mittwoch, den 21. April, in 2. und 3. Lesung im Bundestag behandelt werden und anschließend in den Bundesrat.
Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Veröffentlicht am 15.04.2021
Die BKK EWE ist mit Wirkung zum 01.05.2021 dem GWQ-Hilfsmittelvertrag LEGS 1991G43 Krankenpflegeartikel (Pauschale) beigetreten.
Die Gesamtübersicht der teilnehmenden Kassen entnehmen Sie bitte dem Anhang.
Veröffentlicht am 13.04.2021
Das Bundeskabinett hat das 4. Bevölkerungsschutzgesetz beschlossen. Demnach ist in Landkreisen mit einer Inzidenz von über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Öffnung von Ladengeschäften und Märkten mit Kundenverkehr für Handelsangebote untersagt. Hiervon sind u.a. Apotheken und Sanitätshäuser explizit ausgenommen mit den folgenden Maßgaben:
- kein Verkauf von Waren, die über das übliche Sortiment hinausgehen,
- Begrenzung von einer Kundin/einem Kunden je 20m² Verkaufsfläche (ab 800m² Gesamtverkaufsfläche gelten 40m² je Kunde)
- Kunden müssen eine FFP2-Maske oder eine medizinischen Atemschutzmaske tragen.
Die Kabinettsvorlage finden Sie im Anhang.
Veröffentlicht am 13.04.2021
Die AOK Niedersachsen und die AOK Bremen/Bremerhaven haben die Regelungen zu den Frachtkostenzuschlägen bis zum 14.05.2021 verlängert.
Veröffentlicht am 12.04.2021
Die AOK Baden-Württemberg hat auf die gestiegenen Frachtkosten reagiert und die Preise für die folgenden Produkte angehoben:
- 10.50.04.1 Rollator Erhöhung des Vertragspreises von 75€ auf 79€.
- 18.46.02.0 starrer Toilettenrollstuhl Erhöhung des Vertragspreises von 95€ auf 101,25€.
Bitte beachten Sie, dass die erhöhten Preise nur in der Erst-Versorgungspauschale (LKZ 08) angesetzt werden kann. Die erhöhten Preise gelten zunächst vom 15.04.2021 bis zum 30.06.2021 ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und einer Präjudiz. Maßgeblich ist der Tag der Abgabe des Hilfsmittels.
Veröffentlicht am 09.04.2021
Zur einfacheren Handhabung haben wir für Sie eine Übersicht der derzeit gültigen Hygienepauschalen erstellt. Das Dokument werden wir bei Änderungen laufend aktualisieren.
Künftig finden Sie die Übersicht auf der Startseite von ORTHEGROH unter "Allgemeine Dokumente".
Veröffentlicht am 08.04.2021
Die AOK Bayern zahlt ab dem 01.04.2021 eine Hygienepauschale und einen Frachtkostenzuschlag.
Zur Kompensation der stark gestiegenen Kosten für den Transport von Gütern aus Asien hat die AOK Bayern daher die Vertragspreise für Rollatoren (Hilfsmittelnummer 10.50.04.1) von 74€ auf 78€ und für Toilettenrollstühle (18.46.02.0) von 99€ auf 105,25€ angehoben. Die Protokollnotiz zum RT1-Vertrag finden Sie beigefügt.
Auch hat sich die AOK Bayern auf einen Ausgleich der Kosten für erhöhte Hygienemaßnahmen infolge der Corona-Pandemie verständigt. Daher können Leistungserbringer bei einem deutlich erhöhten Aufwand für Hygienemaßnahmen (z.B. bei der Versorgung Versicherter in stationären Einrichtungen) eine Hygienepauschale je Kontakt abrechnen:
- COVID-19 Hygienepauschale 2,40€ zzgl. MwSt. gemäß Hauptleistung, Abrechnungsnummer 99.00.99.0006, LKZ "00".
Sofern das Grundhilfsmittel genehmigungspflichtig ist, ist auch die Hygienepauschale mit dem Kostenvoranschlag einzureichen.
Die Vereinbarungen treten zum 01.04.2021 in Kraft und sind zunächst auf einen Kalendermonat befristet.
Veröffentlicht am 08.04.2021
Nachdem man sich in den Verhandlungen mit der BARMER zu einem neuem Stoma-Vertrag nicht auf einen, beiderseitig zufriedenstellenden Vertragsinhalt einigen konnte, wurde mit der BARMER eine Weitergeltung des Alt-Vertrags bis zum 30.06.2021 vereinbart. Der verhandelnde VVHC wird gemeinsam mit der BARMER ein Schiedsverfahren durchlaufen, auf dessen Ergebnis wir warten. Im Anschluss werden wir den aus dem Schiedsverfahren resultierenden Vertrag prüfen und weitere Schritte planen. Weiterhin empfehlen wir keinen Beitritt zu den aktuell zum Beitritt angebotenen Verträgen der BARMER im Bereich Stoma.
Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Veröffentlicht am 07.04.2021
Die HEK hat eine Empfehlung für die Abrechnung von Hygienepauschalen im Zusammenhang mit dem Coronavirus veröffentlicht. Bei einem deutlich erhöhten Aufwand für Hygienemaßnahmen haben Sie die Möglichkeit, eine Hygienepauschale abzurechnen. Der deutlich erhöhte Hygieneaufwand liegt laut TK dann vor, wenn Sie die Versicherten Zuhause, in Pflegeeinrichtungen oder in Krankenhäusern aufsuchen müssen. Die abrechenbaren Hygienepauschalen sind:
- Hygienepauschale 1: 3,73€ + MwSt. gemäß Hauptleistung. Anzuwenden bei nachgewiesener Corona-Erkrankung oder bei einem begründeten Verdachtsfall. Abrechnungsnummer: 99.00.99.0006, LKZ "00".
- Hygienepauschale 2: 2,19€ + MwSt. gemäß Hauptleistung. Anzuwenden ohne Corona-Erkrankung und ohne begründeten Verdachtsfall. Abrechnungsnummer: 99.00.99.0007, LKZ "00".
Die Kasse weist darauf hin, dass die Hygienepauschale nur in der (Direkt-)Abrechnung geltend gemacht werden kann. Eine Genehmigung über eKV ist für die Abrechnung der Hygienepauschale nicht einzuholen.
Eine Verordnung oder eine Bescheinigung über den Hausbesuch ist für die Abrechnung der Hygienepauschale grundsätzlich nicht erforderlich. Auf Verlangen ist der HEK jedoch im Rahmen der nachgehenden Rechnungsprüfung ein Nachweis über die Durchführung des Hausbesuches vorzulegen.
Die Empfehlung gilt für Leistungen, die ab dem 01.03.2021 erbracht werden. Die Empfehlung endet am 30.06.2021.
Bitte beachten Sie auch das beigefügte Schreiben der Kasse.
Veröffentlicht am 01.04.2021
Die Vertragsverhandlungen mit der IKK Classic zum OT-Vertrag befinden sich auf der Zielgeraden. Der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) hat mit der IKK Classic eine nochmalige Weitergeltungsvereinbarung des Altvertrags bis zum 30. Juni 2021 vereinbart.
Zum 1. Juli 2021 wird der neue OT-Vertrag starten.
Veröffentlicht am 01.04.2021
Die EGROH ist dem Bandagen-Vertrag der IKK gesund plus beigetreten. Der Vertrag gilt für die Versorgung Versicherter der IKK, die ihren Wohnsitz in Sachsen-Anhalt haben. Gemäß Anlage 3 (Preisliste) erfolgt jährlich eine Anpassung aller Positionsnummern um die GLS-Steigerung abzgl. 0,2%.
Ein Beitritt ist ab sofort möglich. Bitte füllen Sie hierfür die beigefügte Beitrittserklärung aus.
Veröffentlicht am 01.04.2021
Die landwirtschaftliche Pflegekasse führt zum 01.07.2021 das elektronische Abrechnungsverfahren - Datenträgeraustausch nach § 105 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) ein.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Schreiben.
Veröffentlicht am 01.04.2021
Die KKH hat zum 15.04.2021 einen neuen Vertrag im Bereich der Kompressionstherapie (PG 17) abgeschlossen. Hiermit möchten wir Sie daran erinnern, dem Vertrag bei Interesse beizutreten.
Bitte treten Sie dem Vertrag rechtzeitig bei, da kein rückwirkender Beitritt möglich sein wird!
Veröffentlicht am 01.04.2021
Der Verband CPM Therapie e.V. und die DAK haben sich auf eine erneute Weitergeltung der Übergangsvereinbarung bis zum 30.04.2021 geeinigt.
Wir halten Sie auf dem Laufenden!