Veröffentlicht am 17.05.2023
Die HEK erhöht ab dem 01.03.2023 die Vertragspreise für die CPAP-Geräte (vdek-Vertrag):
- LKZ 08: +8,00%
- LKZ 09: +4,00%
Für die Abrechnung der neuen Vertragspreise gilt für die HEK ein neuer LEGS 19 98 046.
Bitte beachten Sie, dass die erhöhten Vertragspreise nur für die HEK gelten!
Veröffentlicht am 15.06.2022
Im Hinblick auf das Schiedsverfahren mit der DAK, hat die EGROH die PG 10 aus dem vdek OT-Vertrag zum 30.06.2022 gekündigt.
Die DAK ist die letzte Ersatzkasse, die an der PG 10 des vdek OT-Vertrags teilnimmt.
Die Kündigung betrifft die Hand- u. Gehstöcke, Unterarmgehstützen, Mehrfußgehhilfen und Weiteres.
LEGS 15 00 102
Veröffentlicht am 10.01.2022
Den Pflegebetten-Vertrag hatte die EGROH zum 31.12.2021 gekündigt. Die HEK hat uns nun die Rückmeldung gegeben, dass die Konditionen des Pflegebettenvertrages bis zum 31.03.2022 weiterhin abgerechnet werden können.
Ab dem 01.04.2022 will die HEK die Pflegebetten über den Reha-Vertrag auf Basis der PG 19 abrechnen. Da die EGROH den Vertrag nicht gezeichnet hat, nehmen wir für weitere Verhandlungen Kontakt mit der HEK auf.
Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Hinweis: Der Vertrag mit dem ursprünglichen Vertragspartner (vdek) ist gekündigt. Daher ist keine Teilnahme an dem Vertrag mehr möglich.
Veröffentlicht am 20.12.2021
Die EGROH hat in Zusammenarbeit mit der ARGE den Vertrag PG 50 Pflegebetten zum 31.12.2021 gekündigt, um Preiserhöhungen zu erzielen. Leider verliefen die Verhandlungen bisher ohne Erfolg, so dass hier ab dem 01.01.2022 ein vertragsloser Zustand droht.
An dem Pflegebettenvertrag des vdek nahmen als Kostenträger nur noch die Barmer und die HEK teil.
Zur Barmer: Wie wir bereits berichteten, ist ab dem 01.01.2022 die Abrechnung der Pflegebetten bei der Barmer über den Reha-Vertrag möglich.
Zur HEK: Wir sind derzeit noch in Klärung, wie die Pflegebetten ab dem 01.01.2022 beantragt und abgerechnet werden können. Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Veröffentlicht am 21.10.2021
Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass die EGROH-Service GmbH zum 01.11.2021 dreizehn neuen Verträgen in der Produktgruppe 15 Inkontinenzversorgung beigetreten ist.
Die Verträge und die dazugehörigen Beitrittserklärungen finden Sie im Anhang oder ausgefüllt mit Ihren Stammdaten im ORTHEGROH-Portal.
Bitte prüfen Sie, ob Sie den Verträgen ggf. direkt beigetreten sind. In diesem Fall ist ein Neubeitritt über die EGROH nicht möglich.
Veröffentlicht am 20.05.2021
Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass die EGROH-Service GmbH zum 01.06.2021 15 weiteren Verträgen im Bereich PG 14 CPAP beigetreten ist.
Die Verträge und die dazugehörigen Beitrittserklärungen finden Sie im Anhang.
Veröffentlicht am 26.11.2020
Die KKH kündigt die PG 17 Flachstrick aus dem bestehenden vdek OT-Vertrag zum 31.12.2020. Es wird neue Verhandlungen geben, EGROH hat dazu den BIV OT mandatiert.
LEGS 15 50 171
Veröffentlicht am 17.09.2020
Die gesetzlichen Krankenkassen haben den bereits veröffentlichten FAQ-Katalog aktualisiert. Die aktuelle Version (Stand 11.09.2020) können Sie dem beigefügtem Dokument entnehmen. Die Änderungen in dem Dokument sind farbig markiert.
Die Änderungen betreffen den steuerrechtlichen Umgang mit Fallpauschalen sowie den Umgang mit der Versorgungsform "Miete".
Veröffentlicht am 06.08.2020
Durch Geltung des neuen OT-Vertrags der hkk Handelskrankenkasse kündigt diese die Vereinbarung PG 17 Flachstrickversorgung aus dem bestehenden vdek OT-Vertrag zum 30.09.2020.
Veröffentlicht am 23.07.2020
Die gesetzlichen Krankenkassen haben den bereits veröffentlichten FAQ-Katalog aktualisiert. Die aktuelle Version mit Stand vom 17.07.2020 können Sie dem beigefügtem Dokument entnehmen. Hinzugekommen sind die Fragen, ob eine temporäre Senkung der Mehrwertsteuer auch zu einer Änderung der gesetzlichen Zuzahlung oder Eigenanteil führt und ob auch während der Zeit der gesenkten Steuersätze von 16% bzw. 5% mit den bisherigen Steuersätzen abgerechnet werden kann.
Veröffentlicht am 02.07.2020
Die DAK-Gesundheit hatte die Verträge zur PG 17 „lymphatisch“ mit Wirkung zum 30.06.2020 gekündigt. Beabsichtigt war, ab 01.07.2020 einen neuen Vertrag anbieten zu können. Nicht zuletzt auf Grund der zwischenzeitlich eingetretenen Ereignisse konnten jedoch keine neuen Verträge ausgehandelt werden.
Die DAK bietet Ihnen daher an, für Kostenvoranschläge ab 01.07.2020 weiterhin und bis auf Widerruf die Konditionen gemäß den gekündigten vdek-Verträgen anzuwenden.
Wir werden Sie informieren, sobald sich Änderungen ergeben.
Veröffentlicht am 02.07.2020
Der anhängende Fragen-Antworten-Katalog gilt für alle Verträge der gesetzlichen Krankenkassen in denen Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) vereinbart sind.
Daneben findet er Anwendung bei Bruttopreisvereinbarungen, in denen vertraglich eine Anpassung an den jeweils geltenden Umsatzsteuersatz vereinbart ist.
Ein entsprechender Katalog ist auch beim GKV-Spitzenverband in Arbeit, allerdings noch nicht veröffentlicht.
Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Veröffentlicht am 31.03.2020
Die DAK hat den Vertrag PG 17 Kompression (Flachstrick) mit dem LEGS 1550171 zum 30.06.2020 gekündigt. Die Kasse beabsichtigt, bis zum 01.07.2020 einen neuen Vertrag in diesem Produktbereich abzuschließen.
Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Veröffentlicht am 31.03.2020
Die DAK hat die Vereinbarung über die Lieferung von Prothesen nach Beinamputation mit dem LEGS 1500242 zum 31.03.2020 gekündigt. Versorgungen von Versicherten mit Beinprothesen erfolgt ab dem 01.04.2020 über den OT-Vertrag der GWQ.
Die Kündigung erfolgte ohne Einhaltung der Kündigungsfrist im gegenseitigen Einvernehmen.
Bitte prüfen Sie, ob Sie dem OT-Vertrag der GWQ ServicePlus AG bereits beigetreten sind.
Veröffentlicht am 12.11.2019
Als Anlage übersenden wir Ihnen den Vertrag zur Versorgung mit TENS-/EMS Geräten sowie die dazugehörigen Excel-Tabellen, die für Ihre Beitritte notwendig sind. EGROH tritt diesem Vertrag für die EGROH-Mitgliedsunternehmen per Beitrittserklärung bei.
Der Rahmenvertrag gilt für die vdek-Mitgliedskassen
· TK ab dem 01.11.2019
· BARMER ab dem 01.11.2019 (für die Bundesländer Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland ab dem 01.12.2019)
· hkk ab dem 01.07.2020
· HEK ab dem 01.11.2019
Alle EGROH-Mitglieder, die an diese Vertrag teilnehmen möchten, müssen für ihren Beitritt bitte folgendes erledigen:
1. Alle geforderten Daten müssen von jedem Unternehmen in die Datei „TN_vdek_PG09_Tens_EMS“ eingetragen werden.
Unter dem 1. Tabellenblatt „Erläuterungen“ finden Sie entsprechende Informationen und Anweisungen, wie Ihre Firmendaten in die Tabelle einzutragen sind. Bitte beachten Sie unbedingt, dass die Datei aus 4 Datenblättern besteht (Erläuterungen, Stammdaten, Ansprechpartner, Fachpersonal) und jedes Tabellenblatt von Ihnen vollständig ausgefüllt werden muss.2 .Ebenso muss die Anlage „VG_vdek_PG09_Tens_EMS“ von jedem Unternehmen ausgefüllt werden. Diese Datei besteht aus 2 Tabellenblättern, wovon das erste lediglich die Erläuterungen beinhaltet. Vergessen Sie bitte nicht, in den Zeilen 1 und 2, Spalte D, Ihren Firmennamen und Ihre IK-Nummer einzutragen!
3. Beide vollständig ausgefüllte Excel-Tabellen senden Sie bitte an vertrag@egroh.de. Hier werden die Daten aller beitretenden Mitgliedsunternehmen zusammengefasst und von uns an die U-ARGE eingereicht.
Bitte bewahren Sie beide Excel-Tabellen auf, da sie zukünftig alle Änderungen, sofern sich solche in Ihren Unternehmen ergeben, über diese beiden Meldedateien an EGROH melden müssen. Die EGROH-Service GmbH erfasst Ihre Änderungen in der entsprechenden Gesamtmeldemaske und reicht diese bei der U-ARGE ein.
Da Beitrittsmeldungen und somit ein Beitritt bei der U-ARGE immer nur zum nächsten 01. oder 15. eines Monats möglich sind, bitten wir, sofern Sie an dem Vertrag teilnehmen möchten, um zeitnahe Zusendung (bis spätestens 14. November) der beiden ausgefüllten Excel-Dateien an die EGROH-Geschäftsstelle, damit wir nächste Woche die beitretenden EGROH-Mitgliedsunternehmen zum Beitrittsbeginn 15.11.2019 melden können.
Nachträglich eingehende Excel-Dateien können dann erst wieder für den Beitritt zum 01. Dezember 2019 berücksichtigt werden.
Veröffentlicht am 01.10.2019
Für die Verhandlung mit der vdek-Arbeitsgemeinschaft hatte die EGROH dem Spitzenverband ambulante Nerven- und Muskelstimulation e.v. (sanum) das Verhandlungsmandat übertragen.
Wie sanum nun mitteilt, werden die Verhandlungen mit der vdek-ARGE vorerst nicht weitergehen, da mit einzelnen ARGE-Krankenkassen vorerst keine Einigung erzielt werden konnte.
Die verhandelten (und teilweise auch bereits akzeptierten) Preise waren wie folgt:
09.37.01.1 (TENS-Geräte):
- 3 Monate (Erstversorgung) 39,00€
- 3 Monate (1. Folgeversorgung) 35,00€
- 6 Monate (2. Folgeversorgung) 50,00€
- 12 Monate (weitere Folgeversorgungen) 50,00€
09.37.02.1 (EMS-Geräte):
- 3 Monate (Erstversorgung) 45,00€
- 3 Monate (1. Folgeversorgung) 40,00€
- 6 Monate (2. Folgeversorgung) 50,00€
- 12 Monate (weitere Folgeversorgungen) 50,00€
Einzelne vdek-Kassen haben jetzt einen Vertrag zur Versorgung Versicherter mit TENS- und EMS-Geräten ab dem 01.10.2019 veröffentlicht. Ob bzw. mit wem dieser Vertrag verhandelt worden ist, ist uns leider nicht bekannt. Jedenfalls sind die angebotenen Vergütungen deutlich niedriger (z.B. 24,50€ bzw. 25,50€ in der Erstversorgung) und nach unserer Auffassung unwirtschaftlich. Es entsteht der Eindruck, dass es sich hier um ein gesetzeswidriges Open-House-Verfahren handeln könnte.
Wir empfehlen Ihnen deshalb, dem angebotenen Vertrag der vdek-ARGE nicht beizutreten.
Sollten Sie die Versorgung eines Versicherten mit einem TENS- oder EMS-Gerät durchführen wollen, reichen Sie bitte bei der jeweiligen vdek-Kasse einen Kostenvoranschlag ein. Damit der Kostenvoranschlag auf elektronischem Wege nicht im Vorfeld vom System als „nicht-vertragskonform“ abgelehnt wird, empfehlen wir die Versendung von Papier-Kostenvoranschlägen.
Gerne können Sie die oben angegebenen Verhandlungspreise als Grundlage für Ihren Kostenvoranschlag verwenden. Beachten Sie jedoch bitte, dass der durch den Kostenvoranschlag entstehende Aufwand bei den o.g. Preisen nicht berücksichtigt ist. Des weiteren sollte ein Kurzvertrag jedem Kostenvoranschlag beigefügt werden, der mindestens die folgenden Punkte enthält:
- Der angebotene Preis gilt in Abhängigkeit von der Dauer der jeweiligen Verordnung.
- Der Zeitpunkt, zu dem die Pauschale abgerechnet werden kann.
- Der genaue Lieferumfang (welches Gerät, welches Zubehör).
- Die Art und Weise der Lieferung (Versand).
- Die Art und Weise der Einweisung (Bedienungsanleitung und z.B.: telefonische Beratung).
- Die Modalitäten der Nachlieferung von Zubehör (wenn nötig und nur nach Vorlage einer ärztlichen Verordnung).
- Der Preis für eine ggf. noch später verordnete Verlängerung (in Abhängigkeit von der Dauer).
- Wie vorgegangen wird, wenn es keine Verlängerung gibt, also insbesondere die Modalitäten der Rücksendung des Geräts an den Leistungserbringer.
Wir empfehlen Ihnen, die weitere Entwicklung bei den Verhandlungen abzuwarten. Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Veröffentlicht am 13.06.2019
Bitte beachten Sie, dass die PG 11 Dekubitus in dem vdek-Rahmenvertrag nicht mehr geregelt ist. Die beiden Kassen, DAK Gesundheit und hkk Handelskrankenkasse, halten in diesem Produktbereich eigene Verträge, die auch die EGROH-Service GmbH gezeichnet hat.
Veröffentlicht am 11.12.2018
Wir freuen uns, Ihnen nun auch den Vertragsteil PG 17 Kompressionstherapie Flachstrick aus dem vdek-OT Vertrag anbieten zu können. Ab dem 15.12.2018 können Sie diesem Vertrag über EGROH beitreten. Der LEGS lautet 15 50 171.
Veröffentlicht am 13.04.2017
Ab dem 01. April 2017 trat das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) in Kraft. Zu den neuen gesetzlichen Regelungen gehören verschiedene Doku-mentationspflichten, für die es derzeit noch keine Hinweise oder Vorgaben zur Umsetzung gibt. Der Verband der Ersatzkassen (vdek) gibt dazu folgende Verlautbarung ab:
Veröffentlicht am 22.09.2016
Uns erreichen fast täglich Anfragen zu einem neuen Vertrag im Bereich PG 10. Nach unserer Kenntnis gibt es derzeit keinen neuen Vertrag. Bitte beachten Sie, dass in dem Vertrag mit dem LEGS 19 98 710 lediglich nur nachfolgend aufgeführte Hilfsmittel geregelt sind: DAK: 10.46.01.0 Gehgestelle / 10.46.01.1 reziproke Gehge-stelle / 10.46.02.0 Gehwagen / 10.50.04.0 dreirädrige Gehhilfen / 10.50.04.1 Arthritis-Rollatoren / 10.50.04.1 XXL Rollatoren sowie Anfahrtpauschale und Reparaturen.
vdek: Hand- u. Gehstöcke, Mehrfußgehhilfen und Weiteres sind im nach wie vor gültigen Vertrag des vdek mit dem LEGS 15 00 102 vom 01.04.2004 geregelt. Dieser Vertrag gilt für die DAK! Welche Produkte diese im Einzelnen sind, entnehmen Sie bitte dem Vertrag.
Sollte die DAK den Gehhilfen-Vertrag neu verhandeln wollen, wird EGROH Sie umgehend hierüber informieren.
Veröffentlicht am 07.06.2016
Die Kasse hat die Anlage PG 11 zur Versorgung ihrer Versicherten mit Hilfsmitteln gegen Dekubitus (LEGS 1999003) zum 30.06.2016 gekündigt. Darüber hinaus hat die DAK auch den Anhang 4 des vdek-Vertrages (LEGS 1500112) zum 30.09.2016 gekündigt. Bis zum Zustandekommen eines neuen Vertrages lässt die Kasse die bisherigen Preise weiterhin gegen sich gelten. Die DAK beab-sichtigt, für den Bereich PG 11 / Dekubitus einen neuen Vertrag nach § 127 Abs. 2 SGB V zu vereinbaren. Die EGROH wird die Verhandlungen mit der DAK aufnehmen.