Veröffentlicht am 31.05.2022
Ab dem 01.06.2022 gilt bei der AOK Nordost eine neue PSA-Zuschussregelung Der bisherige Anwendungsbereich auf die Häuslichkeit des Versicherten entfällt. Um von der neuen PSA-Zuschussregelung Gebrauch machen zu können, muss die Hilfsmittelversorgung zwingend in Pflegeeinrichtungen oder in stationären Einrichtungen erfolgen und ein direkter Kontakt zum Versicherten muss unumgänglich sein.
Details entnehmen Sie bitte dem beigefügtem Schreiben.
Die PSA-Zuschussregelung gilt vom 01.06.2022 (Stichtag: Abgabe des Hilfsmittels) bis zum 31.07.2022.
Veröffentlicht am 26.05.2022
Mit Wirkung zum 01.06.2022 tritt die energie BKK dem Vertrag für Monitoring (LEGS 1991G11) bei.
Veröffentlicht am 23.05.2022
Wie bereits berichtet, befinden sich seit dem 01.01.2022 alle Verbände der ARGE im Reha-Bereich in einem vertragslosen Zustand mit der DAK.
Die ARGE hat Anfang März das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) angeschrieben und gebeten, das Schiedsverfahren einzuleiten und eine Schiedsperson zu benennen.
Durch coronabedingte Ausfälle sind leider erhebliche Verzögerungen eingetreten.
Wir erwarten die Rückmeldung des BAS in den kommenden Tagen.
Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Veröffentlicht am 19.05.2022
Bestandteil der Barmer Verträge ist unter anderem die Rückholung, Einlagerung, Wiedereinsatz oder ggf. Verschrottung von Hilfsmitteln. Die dazu erforderliche Dokumentation erfolgt über den elektronischen Weg der HMM-Plattform (ZHP.X3).
Eine Auswertung der offenen und teilweise ausgeführten Aufträge hat ergeben, dass einige in ZHP.X3 erfasste Rückholungen bzw. Einlagerungen noch nicht abschließend bearbeitet wurden.
Die Barmer hat die betroffenen Mitgliedsbetriebe bereits mehrfach angeschrieben.
Aus diesem Grund bitten wir Sie ebenfalls, Ihre Vorgänge zu prüfen und gemäß den vertraglichen Regelungen abschließend zu bearbeiten.Dazu folgende Hinweise:
- Falls die Rückholung bereits durch Sie erfolgt sein sollte bzw. das Hilfsmittel Ihr Eigentum ist, bitten wir um positive Bestätigung auf der elektronischen Plattform.
- Sollte eine Rückholung der Hilfsmittel aus besonderen Gründen nicht möglich sein, bitten wir Sie, dies unter Angabe der Hinderungsgründe direkt in der elektronischen Plattform anzuzeigen (Nachrichtenfunktion). Von telefonischen Anfragen bitten wir abzusehen
- Ist für ein Hilfsmittel kein Wiedereinsatz vorgesehen, so ist die Aussonderung mit einer entsprechenden Begründung auf der elektronischen Plattform zu beantragen (Beispiel: Angabe bei Anti-Dekubitus-Sitzkissen: Zustand 5- nicht wiedereinsetzbar mit dem Hinweis 'ist nicht für den Wiedereinsatz vorgesehen').
- Des Weiteren bitten wir die fehlenden bzw. zur Nachbesserung noch offen stehenden Einlagerungsmeldungen nachzuholen.
- Sollte es vorkommen, dass der Eigentumsvorbehalt fehlerhaft gesetzt wurde, ist die Firma HMM Deutschland GmbH berechtigt diesen zu ändern.
Sollten Sie Probleme bei der Abarbeitung der Vorgänge haben, können Sie über die Nachrichtenfunktion in dem jeweiligen Vorgang, die Probleme schildern.
Bei technischen Problemen in ZHP wendet Sie sich bitte direkt an HMM Deutschland.
Bei allgemeinen Fragen zu den bestehenden Verträgen kann die Anfrage an hilfsmittelmanagement@barmer.de gestellt werden.
Veröffentlicht am 19.05.2022
Die IKK classic kündigt den Vertrag über die Versorgung mit Inhalationsgeräten der Produktgruppe 14 (LEGS 19 99 126) zum 30.09.2022.
Ab dem 01.10.2022 beabsichtigt die IKK, einen neuen Vertrag abzuschließen.
Veröffentlicht am 19.05.2022
mit Wirkung zum 01.06.2022 tritt die BKK Gildemeister Seidensticker folgenden Rehatechnik-Verträgen bei:
· LEGS 1991G20 (Badehilfen)
· LEGS 1991G21 (Gehhilfen)
· LEGS 1991G23 (Krankenfahrzeuge manuell)
· LEGS 1991G24 (Krankenfahrzeuge elektrisch)
· LEGS 1991G27 (Mobilitätshilfen)
· LEGS 1991G28 (Sitzhilfen)
· LEGS 1991G29 (Stehhilfen)
· LEGS 1991G42 (Dekubitus)
Auch zum 01.06.2022 tritt die BKK Gildemeister Seidensticker dem Vertrag für Adaptionshilfen (LEGS 1991G36) bei.
Veröffentlicht am 12.05.2022
Wie die AOK Niedersachsen mitteilte, können nun über das DAVASO-Portal Einsprüche zu bereits geprüften Rechnungen online eingereicht werden.
Ein Infoblatt zu den Online-Bearbeitungsmöglichkeiten finden Sie beigefügt.
Veröffentlicht am 12.05.2022
Die folgenden Krankenkassen haben die Möglichkeit zur Abrechnung einer Hygienepauschale verlängert:
- AOK Baden-Württemberg bis zum 30.06.2022
- AOK Nordwest bis zum 30.06.2022
- DAK bis zum 30.06.2022
Die nachfolgend aufgeführten Kassen haben sich gegen eine Verlängerung der Hygienepauschalen entschieden:
- AOK Sachsen-Anhalt (Regelung ausgelaufen zum 31.03.2022)
- Mobil Krankenkasse (Regelung ausgelaufen zum 30.04.2022)
- Novitas BKK (Regelung ausgelaufen zum 31.03.2022)
- spectrumK (Regelung ausgelaufen zum 31.03.2022)
Die Übersicht über die möglichen Hygienepauschalen auf der Startseite von ORTHEGROH wurde entsprechend aktualisiert.
Veröffentlicht am 12.05.2022
Rückwirkend zum 01.03.2022 ist die Debeka BKK dem Schuhtechnik-Vertrag des BKK LV Süd (LEGS 16 90 333) beigetreten.
Veröffentlicht am 12.05.2022
Die Kündigung gilt für den Vertrag mit dem LEGS: 1991G26 PG 19 Krankenpflegeartikel Kauf-Wiedereinsatz und ist zum 30.06.2022 wirksam.
Gleichzeitig tritt die Kasse dafür dem Vertrag 1991G43 PG 19 Krankenpflegeartikel Fallpauschale zum 01.07.2022 bei.
Veröffentlicht am 05.05.2022
Zum 01.06.2022 tritt die EGROH dem Schuhtechnik-Vertrag des BKK LV Mitte bei. Dem Vertrag können Leistungserbringer aus den Bundesländern Niedersachsen und Bremen (Leistungsortprinzip) beitreten.
Für einen Beitritt füllen Sie bitte die beigefügte Beitrittserklärung aus. Bitte prüfen Sie vor einem Beitritt jedoch, ob Sie dem Vertrag ggf. bereits beigetreten sind, z.B. über Ihre Innung.
LEGS: 16 90 134
Veröffentlicht am 05.05.2022
Die Bosch BKK kündigt den Vertrag "Sauerstofftherapie" mit dem LEGS 1998140 zum 30.06.2022.
Ab dem 01.07.2022 tritt die Bosch BKK dem Vertrag der GWQ ServicePlus AG bei (LEGS 1991G02- EGROH ist diesem Vertrag bereits beigetreten).
Veröffentlicht am 05.05.2022
Die AOK Nordost verlängert die Möglichkeit zur Abrechnung der Hygienepauschale bis zum 31.05.2022.
Veröffentlicht am 05.05.2022
Die AOK Hessen hat zum 01.05.2022 einen neuen Vertrag im Bereich Einlagen/Orthopädische Schuhe (PG 08 und 31) veröffentlicht. Die EGROH ist diesem Vertrag beigetreten.
Sie können ab sofort dem Vertrag beitreten. Der LEGS lautet 1606A31.
Veröffentlicht am 05.05.2022
Mit der AOK Sachsen-Anhalt konnte eine Nachtragsvereinbarung für die PG 11 Dekubitus erzielt werden. Diese tritt rückwirkend zum 01.04.2022 in Kraft.
Die Nachtragsvereinbarung beinhaltet mehrere Preisstaffeln. Ab dem 01.01.2024 erfolgt eine Anhebung der Vertragspreise um die Grundlohnensummenveränderungsrate.
Zur Umsetzung gilt das Datum der Verordnung.
Es ist kein Neubeitritt erforderlich.
Der alte LEGS (XX 14 288) bleibt weiterhin gültig.
Die Nachtragsvereinbarung finden Sie im Anhang.