Veröffentlicht am 24.04.2025
Die 6. Nachtragsvereinbarung zum Reha & Homecare Vertrag (LEGS 15 90 377), die seit dem 01.04.2024 gültig ist, wurde auf unbestimmte Zeit verlängert.
Diese Fortführung gilt bis diese von einer neuen, vertraglichen Neuregelung abgelöst wird.
Die Protokollnotiz finden Sie im Anhang.
Veröffentlicht am 03.04.2025
Die AOK Bremen/Bremerhaven hat erneut die temporären Zuschläge wie folgt verlängert:
1. Verlängerung der temporären Zuschläge vom 01. April - 31. Dezember 2025
2. Reduzierung der temporären Zuschläge in ausgewählten Teilbereichen vom 01. Januar – 31. Dezember 2026
Die Unterlagen finden Sie im Anhang.
Veröffentlicht am 20.03.2025
Zum 01.04.2025 tritt die Weitergeltungsvereinbarung für den PG 24 Beinprothetik-Vertrag in Kraft. Die Vereinbarung ist bis zum 31.10.2025 befristet.
Sollten die Verhandlungen über den 31.10.2025 hinaus gehen, wird die Weitergeltungsvereinbarung um den noch benötigten Zeitraum bis zum Inkrafttreten eines neuen Vertrages zwischen den Parteien verlängert, längstens bis zum 31.12.2025.
Das Datum der Abgabe des Hilfsmittels ist maßgeblich für die Anwendung dieser WGV. Das heißt, für alle Prothesen (etc.), die ab dem 01.04.2025 an Versicherte abgegeben werden, sind die neuen Preise abzurechnen.
Für die WGV ist kein Neubeitritt notwendig.
LEGS 15 01 x24
Veröffentlicht am 19.12.2024
Im Rahmen der Umsetzung des Rahmenvertrages über die Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppen 08 (Einlagen) und 31 (Schuhe) (OST-Vertrag) erhalten Sie anbei eine aktuelle Kassenliste. LEGS 16 00 125
Derzeit verhandelt das BKK-System einen bundesweiten einheitlichen OST-Vertrag. Leider konnten die Verhandlungen nicht wie geplant zum 01.01.2025 abgeschlossen werden. Daher treten zum 01.01.2025 mehrere Betriebskrankenkassen den OST-Verträgen bei, um einen vertragslosen Zustand zu vermeiden. Aufgrund kollidierender Verträge, die in einigen Bundesländern im Jahr 2025 Bestand haben und derzeit nicht gekündigt werden können, erklären einige Betriebskrankenkassen einen räumlichen Teil-Beitritt. D.h., dass die Betriebskrankenkassen die Bundesländer abwählen, in denen die Versorgung über die Bestandsverträge läuft.
Dies betrifft folgende Bundesländer:
- Bayern (Vertrag des BKK LV Bayern bis zum 31.03.2025)
- Hessen (Vertrag des BKK LV Süd bis zum 31.12.2025)
- Baden-Württemberg (Vertrag des BKK LV Süd bis zum 31.12.2025)
- Brandenburg (Weitergeltung des BKK LV Mitte bis zum Abschluss eines neuen Vertrages)
- Nordrhein-Westfalen (Kassenverträge bis 31.12.2025)
In den gelisteten Bundesländern gelten die bestehenden Verträge fort.
Der beigefügten Krankenkassenliste können Sie im Detail entnehmen, welche Kassen hier betroffen sind.
Wir möchten an dieser Stelle betonen, dass es sich hier um eine Übergangslösung handelt. Ziel ist ein bundesweit einheitlicher OST-Vertrag für das BKK System.
Veröffentlicht am 12.12.2024
Der zum 31.12.2024 gekündigte Schuhtechnik-Vertrag der GWQ wird für 3 Monate bis zum 31.03.2025 verlängert, da die Verhandlungen noch andauern.
LEGS: 19 91 G91
Veröffentlicht am 05.12.2024
Die Temporäre Anpassung der Vergütung mit Sauerstofftherapiegeräten wird erneut bis zum 31.03.2026 verlängert.
Es ist kein Neubeitritt notwendig.
Veröffentlicht am 05.12.2024
Die Übergangsvereinbarung für den Reha-Vertrag mit der GWQ wurde erneut bis zum Abschluss eines neuen Vertrags, längstens jedoch bis zum 30.09.2025 verlängert.
Die Verhandlungen werden voraussichtlich im ersten Quartal 2025 beginnen.
LEGS 19 91 G20-26 und 19 91 G42-46
Veröffentlicht am 28.11.2024
Die AOK Bremen/Bremerhaven hat die seit dem 01.07.2023 geltenden temporären Zuschläge für die PG 14 erneut bis zum 31.03.2025 verlängert.
LEGS Sauerstoff: 15 04 232
LEGS CPAP: 15 04 C14
Veröffentlicht am 26.09.2024
Die Konditionen des o.g. Vertrags gelten über den 30.09.2024 hinaus bis zum 31.12.2024. Wir halten Sie auf dem Laufenden!
LEGS: 19 91 G63
Veröffentlicht am 26.09.2024
Die Mobil Krankenkasse verlängert die Zusatzvereinbarung im Bereich Medizintechnik auf unbestimmte Zeit bzw. bis zum Abschluss eines neuen beitrittsfähigen Vertrags.
ACHTUNG: Die EGROH hat nur den Bereich Sauerstofftherapie LEGS: 19 99 005 gezeichnet.
Veröffentlicht am 12.09.2024
Die AOK Bremen/Bremerhaven hat, die seit dem 01.07.2023 geltenden temporären Zuschläge für die PG 14 erneut bis zum 31.12.2024 verlängert.
LEGS Sauerstoff: 15 04 232
LEGS CPAP: 15 04 C14
Veröffentlicht am 27.06.2024
Die Konditionen des o.g. Vertrags gelten über den 30.06.2024 hinaus bis zum 30.09.2024.
Wir halten Sie auf dem Laufenden!
LEGS: 19 91 G63
Veröffentlicht am 04.04.2024
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland verlängert die Protokollnotiz zu den Frachtkostenzuschlägen erneut bis zum 30.04.2024.
LEGS: 15 09 100
Veröffentlicht am 04.04.2024
Die AOK Baden-Württemberg hat mit dem Fachverband Orthopädie-Technik, Sanitäts-, Reha- und medizinischer Fachhandel Baden-Württemberg e.V. (FOS) für die Produktgruppe 24 eine Verlängerung der Weitergeltungsvereinbarung ab 01.04.2024 bis längstens 31.03.2025 geschlossen. Die EGROH ist dieser Weitergeltungsvereinbarung ebenfalls beigetreten, die die folgenden Inhalte regelt:
- 01.04.2024 bis 30.06.2024: keine Preisanpassung
- Preisanpassung in 19 Positionen zum 01.07.2024 sowie zum 01.10.2024 (s. Anhang)
- alle anderen Positionen der Anlage 1 – Vergütungsvereinbarung vom 01.10.2022 bleiben unverändert.
LEGS 15 01 124 (Stufe 1) u. 15 01 224 (Stufe 2)
Veröffentlicht am 21.03.2024
Die AOK Bremen/Bremerhaven hat, die seit dem 01.07.2023 geltenden temporären Zuschläge für die PG 14 erneut bis zum 30.09.2024 verlängert.
LEGS Sauerstoff: 15 04 232
LEGS CPAP: 15 04 C14
Veröffentlicht am 15.02.2024
Die hkk lässt die temporären Preissteigerungen gemäß der Protokollnotiz sowie der Ergänzungsvereinbarung über den 31.01.2024 hinaus bis zur Anpassung des Vertrages bzw. einer Neuregelung gegen sich gelten.
LEGS: 19 91 102 bis 19 91 112
Veröffentlicht am 01.02.2024
Die AOK Nordost verlängert die temporären Preiserhöhungen erneut bis zum 29.02.2024.
Veröffentlicht am 25.01.2024
Die temporären Beschaffungs- und Betriebskostenzuschläge wurden erneut bis zum 31.03.2024 verlängert.
Veröffentlicht am 18.01.2024
Die Konditionen des o.g. Vertrags gelten über den 31.01.2024 hinaus bis zum 30.06.2024.
Wir halten Sie auf dem Laufenden!
LEGS: 19 91 G63
Veröffentlicht am 04.01.2024
Die AOK Nordost verlängert die temporären Preiserhöhungen erneut bis zum 31.01.2024.
Veröffentlicht am 04.01.2024
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland verlängert die Protokollnotiz zu den Frachtkostenzuschlägen erneut bis zum 31.03.2024.
LEGS: 15 09 100
Veröffentlicht am 21.12.2023
Die Übergangsvereinbarung für den Reha-Vertrag mit der GWQ wurde erneut bis auf Widerruf, längstens bis zum 31.12.2024 verlängert.
LEGS 19 91 G20-26 und 19 91 G42-46
Veröffentlicht am 21.12.2023
Die Mobil Krankenkasse verlängert die Zusatzvereinbarung im Bereich Medizintechnik über den 31.12.2023 hinaus bis zum 30.09.2024.
ACHTUNG: Die EGROH hat nur den Bereich Sauerstofftherapie LEGS: 19 99 005 gezeichnet.
Veröffentlicht am 14.12.2023
Die GWQ ServicePlus AG verlängert die zum 01.12.2022 geschlossene Übergangsvereinbarung für die Verträge der Großen Medizintechnik bis zum 30.09.2024.
Diese gilt für Sie als Vertragspartner automatisch, wodurch ein zusätzlicher / erneuter Beitritt nicht notwendig ist.
Folgende Verträge sind von der Übergangsvereinbarung betroffen:
· LEGS 1991G02
· LEGS 1991G09
· LEGS 1991G10
· LEGS 1991G11
· LEGS 1991G38
· LEGS 1991G47
Veröffentlicht am 14.12.2023
Die temporären Zuschläge wurden von der AOK Niedersachsen über den 31.12.2023 hinaus bis auf Widerruf verlängert.
Veröffentlicht am 14.12.2023
Die Übergangsvereinbarung mit der Mobil Krankenkasse wird bis zum Inkrafttreten eines neuen Vertrags ohne weitere Frist verlängert.
Veröffentlicht am 14.12.2023
Die hkk lässt die temporären Preissteigerungen gemäß der Protokollnotiz sowie der Ergänzungsvereinbarung über den 31.12.2023 hinaus bis zum 31.01.2024 gegen sich gelten.
LEGS: 19 91 102 bis 19 91 112
Veröffentlicht am 14.12.2023
Die temporären Beschaffungs- und Betriebskostenzuschläge wurden von der AOK Rheinland/Hamburg bis zum 31.01.2024 verlängert.
Veröffentlicht am 26.10.2023
Die IKK Nord verlängert die bestehenden Frachtkostenerhöhungen bis zum 31.12.2023. Die temporären Preise sind im Vertrag eingepflegt.
LEGS 15 90 100
Veröffentlicht am 26.10.2023
Die Frachtkosten sind bis 31.05.2024 in unveränderter Höhe verlängert worden, bis auf die Frachtkosten für den feststehenden Toilettenstuhl. Diese Position gilt unverändert fort, jedoch nur bis 31.12.2023. Die Position der Frachtkosten für die Pflegebetten bzw. die behindertengerechten Betten entfällt ab 01.10.2023.
LEGS 15 14 319
Veröffentlicht am 19.10.2023
Die hkk lässt die temporären Preissteigerungen gemäß der Protokollnotiz sowie der Ergänzungsvereinbarung über den 30.09.2023 hinaus bis zum 31.12.2023 gegen sich gelten.
(LEGS 19 91 102 bis 19 91 112)
Veröffentlicht am 05.10.2023
Seit dem 01.10.2022 gelten für den Vertrag zur Sauerstofftherapie der IKK classic erhöhte Preise. Diese wurden nun über den 30.09.2023 hinaus bis zum 31.03.2024 verlängert.
LEGS 19 99 158
Veröffentlicht am 21.09.2023
Die AOK Rheinland/Hamburg verlängert erneut die „temporären Beschaffungs- und Betriebskostenzuschläge“ bis zum 31.12.2023
Veröffentlicht am 21.09.2023
Die Konditionen des o.g. Vertrags gelten über den 30.09.2023 hinaus bis zum 31.01.2024.
Wir halten Sie weiterhin auf dem Laufenden!
LEGS: 19 91 G63
Veröffentlicht am 31.08.2023
Den Reha-Vertrag mit der IKK classic haben wir zum 30.06.2023 bereits gekündigt. Da die Verhandlungen eines neuen Reha-Vertrages noch andauern, wurde mit der IKK eine Weitergeltung vereinbart bis zum Abschluss eines neuen Vertrages. Die Weitergeltungsvereinbarung tritt zum 01.10.2023 in Kraft.
Bitte beachten Sie, dass sich zum 01.10.2023 der LEGS ändert: 19 99 349
Veröffentlicht am 10.08.2023
Die bisher geltende Übergangsvereinbarung mit der AOK Baden-Württemberg zu der o.g. Produktgruppe wurde über den 14.08.2023 hinaus bis zum 14.09.2023 verlängert. LEGS: 1X 01 523
Ein neuer Vertrag ist bereits verhandelt und wird zum 15.09.2023 in Kraft treten. Die EGROH wird Ihnen diesen Vertrag in Kürze zum Beitritt anbieten.
Veröffentlicht am 03.08.2023
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland verlängert die Frachtkostenzuschläge erneut bis zum 31.12.2023.
LEGS: 15 09 100
Veröffentlicht am 06.07.2023
Die bisher geltende Übergangsvereinbarung der AOK Baden-Württemberg und des FOS im Bereich der individuellen Orthesen wurde über den 30.06.2023 bis zum 14.08.2023 verlängert.
Über Neuerungen halten wir Sie auf dem Laufenden. LEGS: 1X 01 523
Veröffentlicht am 03.07.2023
Die AOK Sachsen-Anhalt bietet seit dem 01.01.2023 temporäre Frachtkostenzuschläge an.
Die Regelung wird über den 30.06.2023 bis zum 30.09.2023 verlängert.
Die rot markierten Positionen im Anhang stellen geänderte Preise dar.
Betroffen sind folgende Verträge:
- Kranken- und Pflegebetten (15 14 320)
- Reha DLV Versorgungspauschalen (15 14 319)
- Bade-, Dusch- und Toilettenhilfen (15 14 325)
Die Zuschläge finden Sie im Anhang und im ORTHEGROH-Portal.
Veröffentlicht am 30.06.2023
Wie bereits berichtet hat die EGROH-Service GmbH den o.g. Vertrag mit der AOK Nordost gekündigt.
Die AOK Nordost lässt die Preise in der PG 37 (Brustprothesen) über den 30.06.2023 hinaus noch bis zum 31.07.2023 gegen sich gelten.
Zum 01.08.2023 wird es voraussichtlich einen neuen Vertrag geben.
Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Veröffentlicht am 29.06.2023
Die IKK Nord verlängert die bestehenden Frachtkostenerhöhungen bis zum 30.09.2023. Die temporären Preise sind im Vertrag eingepflegt.
LEGS 15 90 100
Veröffentlicht am 29.06.2023
Die EGROH hat den Reha-Vertrag mit der IKK classic zum 30.06.2023 gekündigt. Im Vertrag ist eine "Nachlauffrist" geregelt.
"Bis zum Inkrafttreten einer neuen vertraglichen Regelung gelten die bisherigen Bestimmungen weiter. Diese Zeit ist auf drei Monate nach Vertragsende begrenzt."Somit gilt der Vertrag vorerst bis zum 30.09.2023 weiter.
Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Veröffentlicht am 22.06.2023
Die AOK Nordost verlängert die temporären Preiserhöhungen erneut bis zum 31.12.2023.
Veröffentlicht am 22.06.2023
Seit 1. Januar 2022 bestehen Übergangsvereinbarungen in den Verträgen RT1, RT2, RT3, Reha-„Betten“, Treppenfahrzeuge und Mobilitätshilfen und PG 04/33 – Bade- und Toilettenhilfen mit entsprechenden Preiserhöhungen.
Die Übergangsregelungen wurden nun über den 30.06.2023 hinaus bis zum 31.12.2023 verlängert.
Veröffentlicht am 22.06.2023
Die AOK Rheinland/Hamburg verlängert erneut die „temporären Beschaffungs- und Betriebskostenzuschläge“ bis zum 30.09.2023
Veröffentlicht am 15.06.2023
Die Mobil Krankenkasse verlängert die Übergangsvereinbarung des Reha-Vertrages über den 30.06.2023 hinaus bis zum 31.12.2023.
LEGS: 19 92 001
Veröffentlicht am 08.06.2023
Die Übergangsvereinbarung für den Reha-Vertrag mit der GWQ wurde erneut bis zum 31.12.2023 verlängert.
LEGS 19 91 G20-26 und 19 91 G42-46
Veröffentlicht am 17.05.2023
Die Mobil Krankenkasse verlängert die Zusatzvereinbarung im Bereich Medizintechnik über den 31.05.2023 hinaus bis zum 31.12.2023.
ACHTUNG: Die EGROH hat nur den Bereich Sauerstofftherapie LEGS: 19 99 005 gezeichnet.
Veröffentlicht am 11.05.2023
Die AOK Baden-Württemberg verlängert die Übergangsvereinbarungen zum Vertrag PG 04 Badehilfen und zum Vertrag PG 19/50 Kranken-/Pflegebetten vom 01.05.2023 - 31.05.2023.
Ab dem 01.06.2023 soll in den beiden Produktgruppen jeweils ein neuer Vertrag in Kraft treten, der sich derzeit noch im Unterschriftenverfahren befindet.
Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Veröffentlicht am 04.05.2023
Die Konditionen des o.g. Vertrags gelten über den 30.06.2023 hinaus bis zum 30.09.2023.
Wir halten Sie weiterhin auf dem Laufenden!
LEGS: 19 91 G63
Veröffentlicht am 30.03.2023
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland verlängert die Frachtkostenzuschläge bis zum 30.04.2023.
Veröffentlicht am 23.03.2023
Die AOK Nordost verlängert die temporären Preiserhöhungen erneut bis zum 30.06.2023.
Veröffentlicht am 23.03.2023
Die Mobil Krankenkasse verlängert die Übergangsvereinbarung des Reha-Vertrages über den 31.03.2023 hinaus bis zum 30.06.2023.
Sollte vor dem 30.06.2023 ein neuer Reha-Vertrag in Kraft treten, wird dieser die Übergangsvereinbarung ablösen.
LEGS: 19 92 001
Veröffentlicht am 23.03.2023
Die hkk lässt die temporären Preissteigerungen gemäß der Protokollnotiz sowie der Ergänzungsvereinbarung (LEGS 19 91 102 bis 19 91 112) über den 31.03.2023 hinaus bis zum 30.06.2023 gegen sich gelten.
Veröffentlicht am 23.03.2023
Seit dem 01.10.2022 gelten für den Vertrag zur Sauerstofftherapie der IKK classic erhöhte Preise. Diese wurden nun über den 31.03.2023 hinaus bis zum 30.09.2023 verlängert.
LEGS 19 99 158
Veröffentlicht am 23.03.2023
Wie bereits berichtet hat die EGROH-Service GmbH die beiden o.g. Verträge mit der AOK Nordost zum 31.03.2023 gekündigt.
Durch die im Vertrag vereinbarte Friedenspflicht laufen die Verträge vorerst bis zum 30.06.2023 weiter.
Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Veröffentlicht am 23.03.2023
Die AOK Rheinland/Hamburg verlängert die „temporären Beschaffungs- und Betriebskostenzuschläge“ über den 31.03.2023 hinaus bis zum 30.06.2023.
Veröffentlicht am 02.02.2023
Die Konditionen des o.g. Vertrags gelten über den 31.03.2023 hinaus bis zum 30.06.2023 weiter.
Wir halten Sie auf dem Laufenden!
PG 17 Kompression (LEGS: 19 91 G63)
Veröffentlicht am 19.01.2023
Die Konditionen des Schuhtechnik-Vertrags (LEGS: 19 92 02X) der hkk gelten vorerst bis zum 31.01.2023 weiter.
Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Veröffentlicht am 12.01.2023
Die Preise für die beiden Schuhtechnik-Verträge (OSM: 16 02 031 und OTM: 15 02 031) gelten über den 31.12.2022 hinaus bis zum Abschluss eines neuen Vertrages.
Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Veröffentlicht am 05.01.2023
Seit 1. Januar 2022 bestehen Übergangsvereinbarungen in den Verträgen RT1, RT2, „Betten“, Treppenfahrzeuge und Mobilitätshilfen und PG 04/33 – Bade- und Toilettenhilfen mit entsprechenden Preiserhöhungen.
Die Übergangsregelungen wurden nun bis zum 30.06.2023 verlängert.
Veröffentlicht am 29.12.2022
Aktuell befindet sich die KKH im Gespräch mit dem Hauptvertragspartner.
Daher lässt die Kasse die aktuellen Preise über den 31.12.2022 hinaus weiterhin gegen sich gelten. Sobald die Gespräche beendet sind, werden wir Sie über das Ergebnis informieren.
Veröffentlicht am 22.12.2022
Die AOK Nordost verlängert die temporären Preiserhöhungen bis zum 31.03.2023
Veröffentlicht am 22.12.2022
Die AOK Nordwest hat die Frachtkostenzuschläge bis zum 28.02.2023 verlängert. Die Positionen und Vergütungen verbleiben unverändert.
Veröffentlicht am 22.12.2022
Der o.g. Vertrag gilt vorerst bis zum 31.03.2023 weiter.
Veröffentlicht am 22.12.2022
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland hat die Frachtkostenzuschläge bis zum 31.03.2023 verlängert.
Veröffentlicht am 22.12.2022
Die AOK Rheinland/Hamburg zahlt die bisherigen „temporären Frachtkostenzuschläge“ neu als „temporäre Kostenzuschläge“ befristet bis zum 31.03.2023 weiter. Die Preise und die Abrechnungsnummern bleiben unverändert.
Veröffentlicht am 22.12.2022
Die Techniker Krankenkasse verlängert die Möglichkeit die temporären Preisanpassungen über den 31.12.2022 hinaus bis zum Abschluss eines neuen Reha-Vertrages. Die Veröffentlichung der Vertragsabsicht soll zeitnah im neuen Jahr erfolgen.
Die betroffenen Verträge sind:
- Reha (LEGS 15 99 6XX),
- OT-Vertrag PG 02 Adaptionshilfen (LEGS 15 99 402)
- Dekubitus (LEGS 15 99 117)
- "Rollatoren, Rollstühle, E-Mobile" (LEGS 15 99 70X)
Veröffentlicht am 22.12.2022
Die hkk verlängert die temporären Preisanpassungen über den 31.12.2022 hinaus bis zum 31.03.2023.
LEGS: 19 91 1XX
Veröffentlicht am 08.12.2022
Die Übergangsvereinbarung mit der AOK Baden-Württemberg über die individuellen Orthesen wurde über den 31.12.2022 hinaus bis zum 31.03.2023 verlängert.
LEGS: 1x 01 523
Veröffentlicht am 08.12.2022
Die Übergangsvereinbarungen mit der Barmer zum Reha-Vertrag (15 98 2xx) und zum PG 11 Dekubitus-Vertrag (15 98 151) laufen zum 31.12.2022 aus.
Die Vereinbarungen werden nun über den 31.12.2022 hinaus verlängert und gelten bis zum Abschluss eines neuen Vertrages.
Für einen neuen Reha-Vertrag befinden wir uns bereits in Verhandlungen mit der Barmer.
Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Veröffentlicht am 08.12.2022
Die Übergangsvereinbarung für den Reha-Vertrag mit der GWQ ist befristet bis zum 31.12.2022. Nun konnte mit der GWQ eine Verlängerung vereinbart werden, zunächst bis zum 30.06.2023.
LEGS 19 91 G20-26 und 19 91 G42-46
Veröffentlicht am 01.12.2022
Die Mobil Krankenkasse verlängert die Übergangsvereinbarung mit Hilfsmitteln im Reha-Bereich bis zum 31.03.2023.
LEGS: 19 92 001
Veröffentlicht am 23.06.2022
Die AOK Nordost verlängert die temporäre Erhöhung der Vertragspreise vorerst bis zum 30.09.2022.
Näheres entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage.
Veröffentlicht am 17.03.2022
Die Übergangsvereinbarung zur PG 37 Brustprothesen mit der AOK Baden-Württemberg wurde um 3 Monate verlängert und endet somit am 30.06.2022.
Laut dem Fachverband Baden-Württemberg soll ein neuer Vertrag spätestens am 01.07.2022 in Kraft treten.
Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Veröffentlicht am 11.11.2021
Die AOK Nordwest hat den Stoma-Vertrag mit dem LEGS 15 11 727 bzw. 15 21 727 zum 30.11.2021 gekündigt. Die Kasse lässt nun den Vertrag bis zum 31.01.2022 uneingeschränkt gegen sich gelten.
Für die Neuverhandlungen hatte die EGROH den VVHC mandatiert. Die AOK hat zwischenzeitlich auf ihrer Homepage einen neuen Vertrag ab dem 01.12.2021 veröffentlicht und bietet diesen zum Beitritt an. Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass dieser Vertrag nicht das Verhandlungsergebnis des VVHC ist! Da die Verhandlungen des VVHC gescheitert sind, wird für die Produktgruppe 29 nun ein Schiedsverfahren gegen die Kasse eröffnet.
Veröffentlicht am 29.10.2021
Die EGROH hatte den Schuhtechnik-Vertrag mit der Barmer und Techniker Krankenkasse zum 31.10.2021 gekündigt. Mit den Kassen wurde nun eine Übergangsregelung mit neuen Preisen ab dem 01.12.2021 vereinbart. Somit gelten bis zum 30.11.2021 die derzeit gültigen Preise weiter.
Über die Details der Übergangsvereinbarung werden wir in Kürze nach durchgeführtem Unterschriftenverfahren berichten.
Ob die Kassen (hkk, HEK und KKH), die einen Vertrag auf Basis des Schuhtechnik-Vertrags der Barmer/TK geschlossen haben, die Übergangsvereinbarung ebenfalls mittragen, befindet sich derzeit noch in der Klärung.
Veröffentlicht am 30.09.2021
Der GKV-Spitzenverband hat seine Empfehlungen zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung während der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV2 geringfügig überarbeitet und bis zum 31.12.2021 verlängert.
Die neue Version (1.10) finden Sie im Anhang.
Veröffentlicht am 23.09.2021
Der Fachverband Baden-Württemberg hat -inklusive Mandat der EGROH-
10 befristete Übergangs-Änderungs- und Weitergeltungsvereinbarungen mit neuen Preisen zum 01.10.2021 abgeschlossen.Inhalte der neuen befristeten (Preis-) Vereinbarungen für den Zeitraum 01.10.2021 bis 30.09.2022:
- Die Genehmigungsfreigrenzen bleiben in den einzelnen Verträgen unverändert.
- Maßgeblich ist der Tag der Abgabe des Hilfsmittels.
- Stundenverrechnungssätze „neu“:
- 63,60 Euro (PG 23 individuell und PG 24)
- 59,40 Euro (PG 05 und PG 23 konfektioniert)
- 49,80 Euro (Reha).- Prozentuale Preiserhöhungen in folgenden Verträgen:
- PG 05 - Bandagen (AC/TK 15 01 505) Preiserhöhungen zw. 5 - 8%
- PG 23 – Orthesen (AC/TK 15 01 523) Preiserhöhungen zw. 0,6-34,4%
- PG 04 – Badehilfen (AC/TK 15 01 504) Pauschale Anpassung um 10%
- PG 24 – Beinprothesen (AC/TK 15 01 124 und 15 01 224) Pauschale Anpassung um 4%
- PG 18/50 - Kranken-/Behindertenfahrzeuge (AC/TK 15 01 618) Pauschale Anpassung um 10%
- PG 19/50 – Kranken- und Pflegebetten (AC/TK 15 01 102) Pauschale Anpassung um 10%; Wiedereinsatzpauschalen um 25%
- VP, Neukauf von wiedereinsetzbaren Hilfsmitteln (AC/TK 15 01 101) Pauschale Anpassung um 10%
- Wiedereinsatz von Hilfsmitteln (AC/TK 15 01 104) Pauschale Anpassung um 10%; Wiedereinsatzpauschalen um 25%
- „Toilettenrollstühle“ – Produktart 18.46.02.0 (AC/TK 15 01 518) Pauschale Anpassung um 10%
- Nicht-wiedereinsetzbare Hilfsmittel - NWE-Vertrag (AC/TK 15 01 100)
Pos. „Unterarm-Gehstützen“: Preis alt: 9,00 Euro netto / neu: 10,80 Euro netto (+ 20 %). Alle weiteren Positionen in diesem („Rest-“) Vertrag werden zu den bisherigen vertraglichen Konditionen fortgeführt. In diesem Vertrag ist auch die seit 01. Juli 2021 geltende befristete Übergangsvereinbarung in der PG 37 – Brustprothesen geregelt (bis 31. März 2022).Bitte rechnen Sie ab dem 01.10.2021 mit den neuen Konditionen ab.
Im Anhang finden Sie die o.g. Weitergeltungsvereinbarungen.
Es ist kein Neubeitritt notwendig.
Veröffentlicht am 16.09.2021
Der PG 29 Stoma Alt-Vertrag wurde ursprünglich zum 30.04.2021 gekündigt.
Bis zum endgültigen Vertragsabschluss, lässt die Barmer die Preise weiter gegen sich gelten.
Veröffentlicht am 12.08.2021
Mit der AOK Sachsen-Anhalt wurde eine Weitergeltungsregelung bis zum 30.09.2021 getroffen. Zum 01.10.2021 soll es dann einen neuen Vertrag gemäß aktuellem Hilfsmittelverzeichnis geben.
Wir werden Sie rechtzeitig informieren.
Veröffentlicht am 15.07.2021
Die Verhandlungen mit der Barmer und Techniker Krankenkasse im Bereich der PG 24 Beinprothesen konnten abgeschlossen werden.
Ab dem 01.10.2021 tritt ein neuer Vertrag PG 24 zu den verhandelten Konditionen in Kraft. Die Übergangsvereinbarung wird daher bis zum 30.09.2021 verlängert.
Näheres werden wir berichten, sobald uns der Vertrag zur Prüfung vorliegt.
Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Veröffentlicht am 24.06.2021
Die Anlage PG 24 Beinprothetik aus dem OT-Vertrag wurde zum 30.06.2021 gekündigt. Da bisher noch keine Einigung erzielt werden konnte, wurde eine Weitergeltung bis zum 15.07.2021 vereinbart.
Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Veröffentlicht am 17.06.2021
Die BARMER teilte uns mit, dass der BARMER Stoma PG 29 Vertrag erneut eine Weitergeltungsfrist bis zum 31.08.2021 hat. Der Alt Vertrag wurde ursprünglich zum 30.04.2021 gekündigt. Die erste Weitergeltung war bis zum 30.06.2021 datiert.
Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Veröffentlicht am 17.06.2021
Die Übergangsvereinbarung mit der DAK im Bereich PG 32 CPM-Schienen verlängert sich bis zum 31.08.2021.
Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Veröffentlicht am 17.06.2021
Der GKV-Spitzenverband hat seine Empfehlungen zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung während der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV2 geringfügig überarbeitet und bis zum 30.09.2021 verlängert.
Die neue Version (1.9) finden Sie im Anhang.
Veröffentlicht am 17.06.2021
Wir teilen Ihnen mit, dass Sie, bis zum Abschluss eines neuen Vertrags mit der AOK Sachsen Anhalt in der Produktgruppe 11, die Preise des aktuellen Vertrags anwenden können. Der aktuelle Vertrag hatte eine Laufzeit bis zum 31.05.2021
Wir informieren Sie sobald ein neuer Vertrag vorliegt.
Veröffentlicht am 31.05.2021
Wie bereits 2020 berichtet, hat die KKH den bestehenden Vertrag 19 99 G29 zum 31.05.2021 gekündigt.
Ein neuer Vertrag befindet sich laut KKH aktuell in den finalen Zügen.
Bis zum endgültigen Abschluss lässt die KKH die Preise weiter gegen sich gelten.
Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Veröffentlicht am 27.05.2021
Da die Verhandlungen zum Vertrag PG 32 CPM-Schienen zwischen dem Verband CPM Therapie e.V. und der DAK noch nicht abgeschlossen sind, lässt die DAK die bereits verlängerte Übergangsvereinbarung weiterhin bis zum 30.06.2021 gegen sich gelten.
Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Veröffentlicht am 06.05.2021
Da die Verhandlungen zum Vertrag PG 32 CPM-Schienen zwischen dem Verband CPM Therapie e.V. und der DAK noch nicht abgeschlossen sind, lässt die DAK die bereits verlängerte Übergangsvereinbarung weiterhin bis zum 31.05.2021 gegen sich gelten.
Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Veröffentlicht am 08.04.2021
Nachdem man sich in den Verhandlungen mit der BARMER zu einem neuem Stoma-Vertrag nicht auf einen, beiderseitig zufriedenstellenden Vertragsinhalt einigen konnte, wurde mit der BARMER eine Weitergeltung des Alt-Vertrags bis zum 30.06.2021 vereinbart. Der verhandelnde VVHC wird gemeinsam mit der BARMER ein Schiedsverfahren durchlaufen, auf dessen Ergebnis wir warten. Im Anschluss werden wir den aus dem Schiedsverfahren resultierenden Vertrag prüfen und weitere Schritte planen. Weiterhin empfehlen wir keinen Beitritt zu den aktuell zum Beitritt angebotenen Verträgen der BARMER im Bereich Stoma.
Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Veröffentlicht am 01.04.2021
Die Vertragsverhandlungen mit der IKK Classic zum OT-Vertrag befinden sich auf der Zielgeraden. Der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) hat mit der IKK Classic eine nochmalige Weitergeltungsvereinbarung des Altvertrags bis zum 30. Juni 2021 vereinbart.
Zum 1. Juli 2021 wird der neue OT-Vertrag starten.
Veröffentlicht am 11.03.2021
Der GKV-Spitzenverband hat seine Empfehlungen zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung während der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV2 geringfügig überarbeitet und fortgeschrieben.
Gültig ab dem 15. März 2021 bis zum 30. Juni 2021
Veröffentlicht am 04.03.2021
Da die Verhandlungen zum Vertrag PG 17 Kompressionsversorgung (ohne apparative Kompression) noch nicht abgeschlossen sind, lässt die KKH die Preise aus dem zum 31.12.2020 gekündigten vdek-Vertrag bis Zustandekommen eines neuen Vertrag weiter gegen sich gelten.
Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Veröffentlicht am 08.01.2021
Wie bereits veröffentlicht wurde der DAK PG 32 CPM-Schienen Vertrag zum 30.04.2020 gekündigt. Der Verband CPM Therapie e.V. und die DAK haben sich auf eine Weitergeltung der Übergangsvereinbarung bis zum 31.12.2020 geeinigt.
Beide Parteien streben an, bis spätestens zum 31. März 2021 einen neuen Vertrag zu verhandeln und abzuschließen.
Ab dem 01.01.2021 haben sich beide Parteien auf folgendes geeinigt.
Die Kündigung des noch laufenden Rahmenvertrags bleibt bestehen für den Fall, dass wider Erwarten keine Einigung über einen neuen Vertrag ab spätestens dem 1. April 2021 zustande kommen sollte. Es soll dann jedoch die Wirkung dieser Kündigung erst am 31. März 2021 eintreten.
Es gelten in der Zeit ab dem 1. Januar 2021, längstens bis zum 31. März 2021 oder bis zum Abschluss eines neuen Vertrages, folgende Preise (insoweit einvernehmliche Abänderung der Preisanlage):
Knie: Pauschale für bis zu 4 Wochen 274,00 EUR netto. Pauschale für einzelne Verlängerungswochen 62,50 EUR netto.
Schulter: Pauschale 345,00 EUR netto. Pauschale für einzelne Verlängerungswochen 83,10 EUR netto.
Die genannten neuen Preise gelten für die Belieferung der ab dem 1. Januar 2021 neu ausgestellten ärztlichen Verordnungen.
Die Regelungen der Übergangsvereinbarung sind ab sofort im MIP-System für Sie hinterlegt.
Veröffentlicht am 30.12.2020
Die ab dem 01.11.2020 bis zum 30.04.2021 geltende Übergangsvereinbarung wurde nochmals bis zum 30.06.2021 verlängert, da die Verhandlungen mit dem BIV-OT noch weiter andauern werden. LEGS 15 98 279
Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Veröffentlicht am 17.12.2020
Der zum 31.12.2020 gekündigte OT-Vertrag mit der IKK classic befindet sich noch in Verhandlung und hat eine im Vertrag geregelte Weitergeltungsfrist.
"Sofern nach Ablauf der Kündigungsfrist noch keine neue vertragliche Vereinbarung geschlossen wurde, gilt eine Weitergeltungsfrist von weiteren drei Monaten. Die Weitergeltungsfrist endet mit Abschluss einer neuen vertraglichen Vereinbarung zu der jeweils betroffenen Produktgruppe."
In dem Fall gilt der Vertrag bis zum 31.03.2021 weiter.
Veröffentlicht am 03.12.2020
Wie wir bereits berichteten, haben wir den OST-Vertrag mit spectrumK zum 31.12.2020 gekündigt. Wir stehen nun mit der Kasse kurz vor Abschluss eines neuen Schuhtechnik-Vertrages. Damit die Umsetzung des neuen Vertrages problemlos ablaufen kann, haben wir mit der Kasse eine Übergangsvereinbarung des bestehenden Vertrages bis zum 31.01.2021 vereinbart.
Veröffentlicht am 24.09.2020
Die DAK hat für den zum 30.04.2020 gekündigten Vertrag mit dem Verband CPM Therapie e.V. eine Übergangsvereinbarung mit neuen Preisen bis zum 30.09.2020 getroffen. Bis dahin sollte ein neue Vertrag verhandelt werden. Leider ist es bisher noch nicht zum Vertragsabschluss gekommen. Daher hat der Verband CPM Therapie e.V. und die DAK sich auf eine Weitergeltung der Übergangsvereinbarung bis zum 31.12.2020 geeinigt.
Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Veröffentlicht am 02.07.2020
Die DAK-Gesundheit hatte die Verträge zur PG 17 „lymphatisch“ mit Wirkung zum 30.06.2020 gekündigt. Beabsichtigt war, ab 01.07.2020 einen neuen Vertrag anbieten zu können. Nicht zuletzt auf Grund der zwischenzeitlich eingetretenen Ereignisse konnten jedoch keine neuen Verträge ausgehandelt werden.
Die DAK bietet Ihnen daher an, für Kostenvoranschläge ab 01.07.2020 weiterhin und bis auf Widerruf die Konditionen gemäß den gekündigten vdek-Verträgen anzuwenden.
Wir werden Sie informieren, sobald sich Änderungen ergeben.
Veröffentlicht am 26.06.2020
Am 19.06.2020 hat ein finales Gespräch zwischen Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik und der hkk stattgefunden. Die letzten offenen Punkte wurden besprochen und es wurde vereinbart, dass der neue OT-Vertrag zum 01.08.2020 in Kraft treten soll. Somit wird die Weitergeltungsfrist bis zum 31.07.2020 verlängert.
Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Veröffentlicht am 04.06.2020
Wie uns der BIV-OT mitteilte, wurde die Weitergeltungsfrist beim hkk PG05 (Bandagen) und PG23 (Orthesen) Vertrag erneut bis zum 30.06.2020 verlängert. Es können weiterhin die vertraglich geregelten Konditionen angewendet werden.
Über die weitere Entwicklung der Verhandlung halten wir Sie auf dem Laufenden.
Veröffentlicht am 16.04.2020
Die IKK classic hat aus dem Reha-Vertrag zum 31.12.2019 die folgenden Produktgruppen gekündigt:
- PG 04 Bade- und Duschhilfen,
- PG 18 Kranken- und Behindertenfahrzeuge,
- PG 19 Krankenpflegeartikel
- PG 33 Toilettenhilfen.
Da die aktuellen Vertragsverhandlungen weiterhin andauern, wurde die aktuell vereinbarte Weitergeltungsfrist bis zum 30. Juni 2020 verlängert, sodass Sie weiterhin die vertraglich geregelten Konditionen anwenden können.
Über die weitere Entwicklung halten wir Sie auf dem Laufenden.
Veröffentlicht am 27.02.2020
Dieser Vertrag wurde im vergangenen Jahr zum 30. September 2019 seitens des BIV-OT gekündigt und eine bisher vereinbarte Weitergeltungsvereinbarung mit beiden Kostenträgern gilt bis zum 31. März 2020.
Die Verhandlungen werden zukünftig nicht mehr mit beiden Kostenträgern zusammen geführt.
Mit der hkk wurden intensive Gespräche geführt. Plan ist es, zum 1. Mai 2020 einen vollumfänglichen OT-Vertrag zu schließen.
Mit der DAK wird weiterhin lediglich die PG 05 und 23 verhandelt.
Aus der Situation heraus haben wir die derzeit gültige Weitergeltungsfrist mit der hkk bis zum 30. April 2020 verlängert. Für die DAK gilt weiterhin der 31. März 2020, sodass Sie weiterhin die vertraglich geregelten Konditionen anwenden können.
Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Veröffentlicht am 13.02.2020
Da es in letzter Zeit vermehrt zu Nachfragen kam, ob die Preise des OT-Vertrags mit der GWQ ServicePlus AG zum Ende des Jahres 2019 weiterhin Gültigkeit haben oder beendet wurden, informierte der BIV-OT in seinem Newsletter (Ausgabe 01/2020) darüber, dass alle Verträge mit den zuletzt gültigen Konditionen auch weiterhin Anwendung finden.
Die Neuverhandlungen laufen bereits.
Veröffentlicht am 09.01.2020
Die aktuellen Preislisten des OT-Vertrag in der PG 23 gelten für den Zeitraum vom 01.05.2018 bis 31.12.2019.
Da noch keine neuen Preise für die PG 23 verhandelt wurden, gelten die Preislisten bis zum Abschluss eines neuen Vertrages weiter.
Veröffentlicht am 09.01.2020
Der bestehende Bandagen- und Orthesenvertrag wurde von Seiten der EGROH zum 31.12.2019 gekündigt. Zurzeit befinden wir uns noch in Neuverhandlungen mit der DAK und hkk. Daher haben wir eine Weitergeltungsfrist bis zum 31.03.2020 vereinbart, sodass Sie weiterhin die vertraglichen Konditionen anwenden können.
Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden!
Veröffentlicht am 19.12.2019
Die IKK classic hat aus dem Reha-Vertrag zum 31.12.2019 die folgenden Produktgruppen gekündigt:
- PG 04 Bade- und Duschhilfen,
- PG 18 Kranken- und Behindertenfahrzeuge,
- PG 19 Krankenpflegeartikel
- PG 33 Toilettenhilfen.
Da die Verhandlungen in diesen Produktgruppen noch nicht abgeschlossen sind, teilte die Kasse nun mit, dass die vertraglichen Regelungen vorerst weiterhin gelten. Die Weitergeltung gilt zunächst bis zum 31.03.2020.
Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden!
Veröffentlicht am 31.10.2019
Zum 1. April 2017 hatten der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) sowie der Zentralverband Orthopädieschuhtechnik (ZVOS), Sanitätshaus Aktuell AG, Egroh e. G., Cura-San GmbH, die Landesinnung Orthopädie-Schuhtechnik Bayern sowie die Landesinnung Orthopädie-Schuhtechnik Hessen einen Vertrag mit der IKK classic über die Versorgung der Versicherten mit orthopädischen Hilfsmitteln des Orthopädietechniker-Handwerks und Hilfsmitteln des medizinischen bzw. medizintechnischen Fachhandels der Produktgruppen 01, 02, 05, 08, 10, 17, 23 und 24 geschlossen.
Da die Verhandlungen auch weiterhin andauern, wird die derzeit gültige Weitergeltungsfrist bis zum 30. November 2019 verlängert, sodass Sie weiterhin die vertraglich geregelten Konditionen anwenden können. Über die weitere Entwicklung halten wir Sie auf dem Laufenden.
Veröffentlicht am 05.09.2019
Wir möchten Sie heute darüber informieren, dass wir in Kürze ,aufgrund der andauernden Verhandlung, eine vierte Nachtragsvereinbarung unterzeichnen werden, welche die Weitergeltung bis zum 31.10.2019 regelt. Wir befinden uns weiterhin zusammen mit dem BIV (Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik) in Verhandlungen.
Über weitere Neuigkeiten werden wir Sie selbstverständlich auf dem Laufenden halten.
Veröffentlicht am 11.07.2019
Die Verträge über die ambulante Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzhilfsmitteln (AC/TK XX 01 715/815) wurden von der AOK Baden-Württemberg zum 31. Juli 2019 gekündigt. Die Regelungen und Konditionen dieser Verträge gelten bis zum 31. August 2019 für die beigetretenen Leistungserbringer und Verbände vollumfänglich inhaltlich weiter.
Veröffentlicht am 27.06.2019
Die zum 30.06.2019 von der AOK Baden-Württemberg gekündigten Regelungen und Konditionen des Vertrages über die Versorgung mit „nichtwiedereinsetzbaren“ Hilfsmitteln (AC/TK 15 01 100) in Bezug auf die Versorgung mit Hilfsmitteln der PG 17 gelten bis zum 30.09.2019, vorsorglich bis zum Abschluss eines neuen Vertrages, für die dem Vertrag beigetretenen Leistungserbringer und Verbände vollumfänglich inhaltlich weiter. Die AOK Baden-Württemberg bittet dies bei Antragstellungen und Abrechnungen im Zusammenhang mit Versorgungen der PG 17 ab dem 01.07.2019 zu berücksichtigen.
Veröffentlicht am 06.06.2019
Der Fachverband Orthopädie-Technik, Sanitäts-Reha- und medizinischer Fachhandel Baden-Württemberg e.V. (FOS) hat eine Weitergeltung bis zum Abschluss eines neuen Vertrages geschlossen.
Wir halten Sie auf dem Laufenden
Veröffentlicht am 23.05.2019
wir möchten Sie darüber in Kenntnis setzen, dass mit der Landesinnung für Orthopädietechnik Sachsen-Anhalt letztmalig eine Verlängerung der Nachtragsvereinbarung zum Dienstleistungsvertrag Versorgungspauschalen für die Produktgruppe 11 beschlossen wurde. Diese Vereinbarung endet zum 31. Mai 2020. Es wurden keine Preisverhandlungen geführt, jedoch die aktuelle Struktur des Hilfsmittelverzeichnisses berücksichtigt.
Die neue Preisliste gilt ab 01.06.2019.
Veröffentlicht am 07.03.2019
Die Weitergeltungsfrist wurde auf den 30.06.2019 verlängert. Es ist mit den Kostenträgern abgesprochen, dass Sie auch weiterhin die bisher vertraglich geregelten Konditionen anwenden können. Über die weitere Entwicklung halten wir Sie auf dem Laufenden.
Veröffentlicht am 12.10.2018
Der Vertrag wurde zum 30.09.2018 gekündigt. Bis zum Abschluss eines neuen Vertrags behalten die Preise des bisherigen Vertrages mit dem LEGS 15 01 618 weiterhin ihre Gültigkeit. Dem Vertrag kann noch beigetreten werden. Sobald ein neuer Vertrag abgeschlossen wurde, werden wir Sie hierüber informieren.
Veröffentlicht am 12.10.2018
Die Verträge Barmer OT-2 und TK OT-2 wurden zum 30.09.2018 gekündigt.
Mit beiden Kassen wurde eine Regelung zur Weitergeltung bis zum Abschluss neuer Verträge vereinbart. Vertragsbeitritte sind weiterhin möglich.
Veröffentlicht am 15.03.2017
Aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Neuverhandlungen verlängert sich die Gültigkeit des Vertrags bis zum 30.04.2017.
Veröffentlicht am 16.01.2017
Der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik hat mit der IKK classic eine Friedenspflicht vereinbaren können, diese gilt auch für die EGROH-Vertrags-partner. Sie können also weiterhin zu den bisherigen Konditionen mit KV anbieten und abrechnen und sind nicht gezwungen, den kürzlich abgeschlossen-en Verträgen von Teremed oder Sanimed beizutreten. Sollte es trotzdem zu bisher nicht üblichen Kürzungen kommen, bitten wir Sie, uns die entsprechenden Unterlagen zuzusenden. Die Vertragsverhandlungen werden in den kommenden Tagen aufgenommen. Wir informieren Sie, sobald es Neuigkeiten gibt.
Veröffentlicht am 22.12.2016
Die bis zum Jahresende 2016 vereinbarte Weitergeltungsregelung für die zum 30.09.2016 gekündigten Anlagen (PG 05, 08, 17, 23 u. 24A) wird bis 31.03.2017 verlängert. Wir informieren Sie, sobald es Neuigkeiten gibt.
Veröffentlicht am 08.12.2016
Wie bereits berichtet, hat die GWQ diverse Anlagen des OT-, MT-, Homecare- und Rehavertrages zum 31.12.2016 gekündigt. Aktuell finden noch Verhandlungen in den Bereichen OT, MT und PG 03 enterale Ernährung statt. Für den Rehavertrag gibt es noch keine Vertragsabsicht. Alle noch nicht abgeschlossenen bzw. noch nicht verhandelten Verträge lässt die GWQ bis zum 31.03.2017 weiterhin gegen sich gelten.Sobald sich hier Änderungen ergeben, werden wir darüber Informieren.
Veröffentlicht am 29.11.2016
EGROH wird die Verhandlungen zum Reha-Vertrag mit der IKK classic bis ins nächste Jahr hinein fortsetzen. Bis zum Abschluss des neuen Vertrags gelten die alten Konditionen weiter.
Veröffentlicht am 20.10.2016
Hier gibt es einen abgeschlossenen Vertrag im Reha-Bereich. Nachdem Verhandlungsgespräche geführt wurden, haben sowohl EGROH als auch die Innung und andere Verbände keinerlei Informationen zum Verhandlungsstand erhalten. Nun gibt es einen Einzelvertrag mit einem Leistungserbringer. Wie bereits im MTD-Instant (41/2016) informiert, ist von Innungsseite kein Beitritt geplant. Ebenso wird auch EGROH vorerst nicht beitreten. Zudem gilt der Altvertrag weiterhin bis 31.12.2016. Wir halten Sie diesbezüglich auf dem Laufenden.
Veröffentlicht am 20.10.2016
Trotz des Anschreibens der Kasse besteht kein Druck beizutreten. Es gibt derzeit 3 abgeschlossene Verträge mit Leistungserbringern, aber noch keinen Verbandsvertrag. EGROH ist weiterhin in Verhandlung. Bis auf weiteres lässt die Kasse die bisherigen Regelungen gegen sich gelten. Wir informieren Sie, sobald die Verhandlungen abgeschlossen sind.
Veröffentlicht am 22.09.2016
Die DAK hat den Vertrag PG11 zum 30.06.2016 gekündigt (siehe Infobrief VI/2016). Die Kasse lässt die bisherigen vertraglichen Regelungen weiterhin bis zum Zustandekommen eines neuen Vertrages gegen sich gelten, da wir uns derzeit mit der DAK noch in Verhandlung befinden. EGROH wird Sie informieren, sobald es Neuigkeiten gibt.
Veröffentlicht am 14.09.2016
Da die Verhandlungen zum Vertrag zur Stomatherapie noch nicht abgeschlossen sind, lässt die Kasse die Preise aus dem gekün-digten Vertrag bis 31.12.2016 weiter gegen sich gelten.
Veröffentlicht am 10.08.2016
Die Vereinbarung über die Versorgung Versicherter mit Hilfs-mitteln gegen Dekubitus wurde bis zum 31.05.2017 verlängert.
Veröffentlicht am 07.06.2016
Die Kasse hat die Anlage PG 11 zur Versorgung ihrer Versicherten mit Hilfsmitteln gegen Dekubitus (LEGS 1999003) zum 30.06.2016 gekündigt. Darüber hinaus hat die DAK auch den Anhang 4 des vdek-Vertrages (LEGS 1500112) zum 30.09.2016 gekündigt. Bis zum Zustandekommen eines neuen Vertrages lässt die Kasse die bisherigen Preise weiterhin gegen sich gelten. Die DAK beab-sichtigt, für den Bereich PG 11 / Dekubitus einen neuen Vertrag nach § 127 Abs. 2 SGB V zu vereinbaren. Die EGROH wird die Verhandlungen mit der DAK aufnehmen.
Veröffentlicht am 17.12.2015
Die EGROH-Service GmbH hatte mit der Kasse eine bis zum 31.12.2015 geltende Nachtragsvereinbarung (Preisvereinbarung) getroffen. Zwischenzeitlich konnte nach langen Verhandlungen ein neuer Vertrag beginnend ab 01. April 2016 abgeschlossen werden (Info dazu in Kürze). Bis zum Inkrafttreten lässt die KKH die bestehende Preisvereinbarung gegen sich gelten.
Veröffentlicht am 17.12.2015
Die Kasse teilt mit, dass die TENS- und EMS-Geräte in der Ausschreibung für die Bundesländer Rheinland-Pfalz, Saarland und Hessen nach wie vor nicht vergeben wurden. Deswegen gilt für die Versicherten dieser Länder die Regelung des Alt-Vertrages bis zum Verordnungsdatum 29.02.2016 weiter. Auch für die noch in Verhandlungen befindlichen Biofeedbackgeräte der PG 09 gilt bis zum Abschluss des neuen Vertrags im Jahr 2016 der alte Vertrag weiter.
Veröffentlicht am 29.09.2015
Weiterhin teilt die Barmer GEK mit, dass 5 von 6 Losen im Ausschreibungsverfahren zu Produktgruppe 09 (nur TENS- und EMS-Geräte) vergeben wurden. Für Los Nr. 2 (Rheinland Pfalz, Saarland und Hessen) ist noch kein Zuschlag erteilt worden. Daher gelten die bisherigen Preise für die in Los Nr. 2 genannten Bundesländer weiter bis 31.12.2015.
Veröffentlicht am 29.09.2015
Zum 30.09.2015 kündigt die Barmer GEK die Verträge zur Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 09 Elektrostimulationsgeräte und Produktart 15.25.19. aufgrund vertraglicher Neuregelungen. Die EGROH ist diesbezüglich mit der Barmer GEK im Gespräch. Die bestehenden Preise lässt die Kasse bis 31.12.2015 gegen sich gelten, da die Verhandlungen bis 30.09.2015 noch nicht abgeschlossen sein werden.
Veröffentlicht am 30.01.2015
Die Kasse informiert über die Verlängerung der Weitergeltung für den Vertrag gemäß § 127 Abs. 2 SGB V zur Versorgung mit Hilfsmitteln der PG23 vom 01.10.2012 bis zum 31.03.2015.
Die AOK Niedersachsen informiert weiterhin über die Zuständigkeiten für Kostenvoranschläge der Produktgruppe 19 (Krankenpflegeartikel).
Veröffentlicht am 26.09.2014
Die Kasse lässt den gekündigten Vertrag der Produktgruppe 23 (AOK Nordallianz) bis zum Abschluss einer neuen Vereinbarung, längstens jedoch bis zum 31.12.2014, weiterhin gegen sich gelten.
Veröffentlicht am 29.07.2014
Die Kasse teilt mit, dass der Vertrag in der PG 23 trotz Kündigung über den 30.06. hinaus bis zum 31.12.2014 weiter gilt.
Veröffentlicht am 04.06.2014
Im Zusammenhang mit der Kündigung der PG 15 aufsaugende bzw. ableitende Inko weist die Kasse auf geänderte Termine zur Weitergeltung und für die neuen Vertragsschlüsse hin:
- PG 15 aufsaugend verlängert bis 31-07-2014
- PG 15 ableitend verlängert bis 30-09-2014
Veröffentlicht am 05.05.2014
Die Kasse teilt mit, dass der Vertrag in der PG 23 trotz Kündigung bis zum 30.06.2014 weiter gilt.
Veröffentlicht am 27.03.2014
Der BIV und die Vertragsgemeinschaften hatten den Vertrag mit der AOK Nord-Allianz über die Produktgruppe 23 – Orthesen zum 31.03.2014 gekündigt. Da bei den Verhandlungen mir den beteiligten AOKen der Nord-Allianz bisher kein Ergebnis zu erreichen gewesen ist, werden die Verhandlungen nun mit den einzelnen AOKen fortgesetzt. Die AOK Nordwest hat nun mit den beteiligten Innungen und Vertragsgemeinschaften – also auch mit der EGROH – vereinbart, dass bis zum 30.06.2014 die bisherigen vertraglichen Regelungen weitergelten sollen, um einen vertragslosen Zustand zu vermeiden. Das Gleiche gilt für die AOK Niedersachsen.