Veröffentlicht am 31.03.2023
In seinem neuen Positionspapier fordert "Wir versorgen Deutschland" die Politik zu grundlegenden Reformen in der Hilfsmittelversorgung auf. Statt eine immer weiter ausufernde Bürokratie müsse die Qualität der Versorgung und die Transparenz für die Patientinnen und Patienten wieder in den Fokus gerückt werden. Zu den zentralen Forderungen gehören u.a. übergreifende Leit- statt unzähliger Einzelverträge sowie Reformvorschläge für Schiedsverfahren und die Zulassung zur Versorgung.
Die digitale Veranstaltung "WvD/intern" findet statt am Donnerstag, den 06. April 2023 von 10-11:30 Uhr. Vertreterinnen und Vertreter von Betrieben der WvD-Mitgliedsverbände können sich dem hinterlegten folgendem Link bis zum 05. April, 12:00 Uhr für die Veranstaltung registrieren.
Die Veranstaltung wird am 20. April 2023 von 10-11:30 Uhr erneut angeboten, hierzu wird es rechtzeitig vorab eine separate Einladung mit Anmeldemöglichkeit geben.
Veröffentlicht am 30.03.2023
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland verlängert die Frachtkostenzuschläge bis zum 30.04.2023.
Veröffentlicht am 30.03.2023
Zum 01.04.2023 wurde mit der EGROH folgende Ergänzungsvereinbarung geschlossen:
2. Preisdatei – PG 26, Sitzhilfen i.d.F. 01.04.2023:
Lineare Erhöhung +3,45 %, Laufzeit 15 Monate (bis 30.06.2024)
3. Preisdatei – Orthopädie i.d.F. 01.04.2023
- Ergänzung der Positionen für konfektionierte Kopfschutzsysteme (99.17.01.0/1 und nach Maß. Die Kalkulation der Arbeitszeit orientiert sich an den Regelungen der PG 23, Orthesen (= Stundenverrechnungssatz von 62,07€)
- Die konfektionierten Kopfschutzsysteme enthalten eine Abgrenzung zu sog. handwerklich individuell gefertigten Kopforthesen. Bitte nutzen sie im elektronischen Kostenvoranschlag künftig ausschließlich die folgenden anwenderspezifischen Gebührenpositionen (aGPos) im Antragsprozess:
- Kopforthesen für Säuglinge: 23.00.00.0050
- Kopforthesen nach Schädeldeckenöffnung: 99.00.00.0080
Mit diesen aGPos gewährleistet die Kasse für die Mitglieder der EGROH eine klare Fallsteuerung und eine schnelle Bearbeitung. Zuständig für die PG 99 ist das Genehmigungsteam in Bremervörde. Sog. Caranio-Versorgung für Säuglinge werden am AOK-Genehmigungsstandort in Einbeck bearbeitet.
LEGS OT 15 07 206, LEGS PG 26 15 07 373
Veröffentlicht am 30.03.2023
Wir möchten Sie darüber informieren, dass die GWQ ServicePlus AG die zum 01.12.2022 geschlossene Übergangsvereinbarung für die Verträge der Großen Medizintechnik bis zum 31.12.2023 verlängert, um die anhaltende schwierige Kostensituation zu kompensieren.
Diese gilt für Sie als Vertragspartner automatisch, wodurch ein zusätzlicher / erneuter Beitritt nicht notwendig ist. Die Preise in den Verträgen wurden gemäß der vereinbarten Preissteigerungen vom 01.12.2022 angepasst und gelten vorerst bis zum 31.12.2023.
Folgende Verträge sind von der Übergangsvereinbarung betroffen:
- LEGS 1991G02
- LEGS 1991G09
- LEGS 1991G10
- LEGS 1991G11
- LEGS 1991G38
- LEGS 1991G47
Veröffentlicht am 30.03.2023
Die 4. Nachtragsvereinbarung zum Reha & Homecare Vertrag (LEGS 15 90 377) tritt zum 01.04.2023 in Kraft und ist bis zum 30.09.2023 befristet.
Es wurden zeitlich befristete prozentuale Zuschläge für Mehrkosten pro Hilfsmittel vereinbart, die zusätzliche zum Vertragspreis (netto) abgerechnet werden können.
Die prozentualen Aufschläge wurden von uns bereits auf die netto Preise drauf gerechnet und somit finden Sie die aktuellen Vertragspreise ab dem 01.04.2023 im Portal.
Die genauen Aufschläge können Sie der im Anhang beigefügten Vereinbarung entnehmen.
Veröffentlicht am 23.03.2023
Aus gegebenen Anlass möchten die KKH nochmals darauf hinweisen, dass seit dem 01.12.2022 zur Beantragung und Abrechnung von Einlagen ausschließlich der LEGS 1999N81 zu verwenden ist.
Weiterhin ist zu beachten, dass Einlagen mit Festbeträgen genehmigungsfrei direkt abgerechnet werden können und für die Zusätze das Kennzeichen 05 zu verwenden ist.
Veröffentlicht am 23.03.2023
Die AOK Nordost verlängert die temporären Preiserhöhungen erneut bis zum 30.06.2023.
Veröffentlicht am 23.03.2023
Die Mobil Krankenkasse verlängert die Übergangsvereinbarung des Reha-Vertrages über den 31.03.2023 hinaus bis zum 30.06.2023.
Sollte vor dem 30.06.2023 ein neuer Reha-Vertrag in Kraft treten, wird dieser die Übergangsvereinbarung ablösen.
LEGS: 19 92 001
Veröffentlicht am 23.03.2023
Die hkk lässt die temporären Preissteigerungen gemäß der Protokollnotiz sowie der Ergänzungsvereinbarung (LEGS 19 91 102 bis 19 91 112) über den 31.03.2023 hinaus bis zum 30.06.2023 gegen sich gelten.
Veröffentlicht am 23.03.2023
Die Preise für die Produktgruppe 17 werden zum 01.04.2023 um 3,45% angehoben. Die Anhebung gilt nicht für die durch Festbeträge geregelten Hilfsmittel.
Für alle KVA-Positionen der Bereiche Lymph/Phlebo/Narbe wurde ein einheitlicher Stundensatz in Höhe von 61,55€ netto vereinbart.
Für die Abrechnung der neuen Preise gilt das Datum der Verordnung.
Der LEGS: 15 21 817 bleibt unverändert.
Es ist kein Neubeitritt notwendig.
Veröffentlicht am 23.03.2023
Seit dem 01.10.2022 gelten für den Vertrag zur Sauerstofftherapie der IKK classic erhöhte Preise. Diese wurden nun über den 31.03.2023 hinaus bis zum 30.09.2023 verlängert.
LEGS 19 99 158
Veröffentlicht am 23.03.2023
Wie bereits berichtet hat die EGROH-Service GmbH die beiden o.g. Verträge mit der AOK Nordost zum 31.03.2023 gekündigt.
Durch die im Vertrag vereinbarte Friedenspflicht laufen die Verträge vorerst bis zum 30.06.2023 weiter.
Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Veröffentlicht am 23.03.2023
Die AOK Rheinland/Hamburg verlängert die „temporären Beschaffungs- und Betriebskostenzuschläge“ über den 31.03.2023 hinaus bis zum 30.06.2023.
Veröffentlicht am 23.03.2023
Wir möchten Sie hiermit über den Wechsel des eKV-Dienstleisters bei der BKK Scheufelen informieren. Ab dem 01.04.2023 arbeitet die BKK Scheufelen mit medicomp / MIP statt mit HMM Deutschland / ZHP zusammen. Bitte beachten Sie diese Umstellung bei Ihrer Abrechnung.
Anbei lassen wir Ihnen daher die aktualisierte Fassung der Krankenkassenliste zukommen.
Veröffentlicht am 23.03.2023
Die AOK Baden-Württemberg und der FOS haben eine neue Übergangsvereinbarung im Bereich der individuellen Orthetik geschlossen.
Ab dem 01. April 2023 erhöhen sich die bisherigen Preise in der individuellen Orthetik temporär um + 7,5 Prozent. Der Stundenverrechnungssatz erhöht sich von 63,60 Euro auf 66,60 Euro. Die Vereinbarung gilt bis 30. Juni 2023. Zum 01. Juli 2023 soll ein insgesamt neuer Vertrag in Kraft treten.
Sie müssen dieser neuen Preisanlage / Übergangsvereinbarung NICHT aktiv beitreten. Sie gilt für alle Betriebe, die dem bisherigen Vertrag bereits beigetreten sind. LEGS: 1X 01 523
Das Datum der Abgabe des Hilfsmittels ist maßgeblich für die Anwendung der neuen Preise.
Veröffentlicht am 16.03.2023
Mit Wirkung zum 01.04.2023 ist die BKK MTU den bestehenden Hilfsmittelverträgen der GWQ ServicePlus AG zu folgenden Versorgungsbereichen beigetreten:
- Blindenhilfen, Hörhilfen, Haarersatz, Orthopädietechnik, Rehatechnik, Homecare, kleine und große Medizintechnik sowie Diabetes.
Der Beitritt gilt für die Verträge mit folgenden Leistungserbringergruppenschlüsseln (LEGS):
1591100 1991G64 1691100 1991G65 1991100 1991G67 1994121 1991G68 1900302 1991G70 1991G01 1991G71 1991G02 1991G73 1991G04 1991G74 1991G07 1991G77 1991G08 1991G78 1991G09 1991G79 1991G10 1991G80 1991G11 1991G81 1991G12 1991G82 1991G14 1991G84 1991G15 1991G85 1991G16 1991G86 1991G19 1991G88 1991G21 1991G89 1991G36 1991G90 1991G38 1991G91 1991G39 1991G92 1991G40 1991G93 1991G41 1991G94 1991G49 1991G95 1991G52 1991G96 1991G54 1900H34 1991G63
Veröffentlicht am 16.03.2023
Mit Wirkung zum 01.04.2023 tritt die energie-BKK dem Vertrag für Stehhilfen G29 bei.
Veröffentlicht am 14.03.2023
Diese Woche ist es soweit! Die EXPOLIFE in Kassel beginnt am Donnerstag, den 16.03.2023, um 09:00 Uhr.
Die Fachmesse EXPOLIFE für den Sanitäts-, Reha-, Orthopädietechnik- und Orthopädieschuhtechnik-Fachhandel zieht Aussteller und Besucher aus aller Welt an. Über 200 Aussteller, darunter etablierte Unternehmen ebenso wie innovative Newcomer, präsentieren ihre Produktneuheiten oder -weiterentwicklungen in vier ausgebuchten Messehallen Ihr Vertragsmanagement zu den Kassenverträgen wird auf dem gemeinsamen Messestand der EGROH eG und ORTHEG eG vertreten sein.
Wir erwarten Sie in Halle 12 + 13 auf dem Stand A01 und freuen uns, Ihnen eine neue Funktion des ORTHEGROH-Portals vorstellen zu dürfen.
Erreichbarkeit während der Messe:
EGROH: Das Vertragsmanagement der EGROH ist am Donnerstag, den 16.03. und Freitag, den 17.03.2023 nicht erreichbar.
ORTHEG: Die ORTHEG ist am 17.03.2023 telefonisch nicht erreichbar, da auch ein Teil der Belegschaft auf der EXPOLIFE ist.
Aufträge über den Webshop werden wie gewohnt ausgeliefert.Am Montag, den 20.03.2023, sind wir wieder wie gewohnt zu erreichen.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Veröffentlicht am 09.03.2023
Wir möchten Sie darüber informieren, dass mit Wirkung zum 01.03.2023 die BKK B. Braun Aesculap dem GWQ-Vertrag 1991G70 (TENS/EMS) beigetreten ist.
Veröffentlicht am 09.03.2023
Die AOK hat festgestellt, dass im Bereich der flachgestrickten Strumpfversorgungen die Regelungen zur Genehmigungsfreiheit oftmals nicht eingehalten werden und verweist daher auf die vertragliche Regelung:
Bei der Erstversorgung eines Versicherten mit Hilfsmitteln zur Kompressionstherapie (Versorgungsart 00 = Neulieferung) ist zwingend ein Kostenvoranschlag zur Genehmigung einzureichen. Folgeversorgungen (Versorgungsart 10 = Folgeversorgung/Nachlieferung) sind grundsätzlich
genehmigungsfrei, es sei denn, es ergeben sich Versorgungsänderungen aufgrund einer Statusänderung oder der Gesamt-Preis für die Versorgung
(Strumpf + mögliche Zusätze) ist höher als die Erstversorgung abzüglich des Aufschlags für eine Erstversorgung.Die AOK Rheinland/Hamburg teilt daher mit, dass künftig eingestellte Kostenvoranschläge für Folgeversorgungen mit dem Hinweis "Direktabrechnung" abgewiesen werden.
Veröffentlicht am 09.03.2023
Spätestens seit der Veröffentlichung des BAS-Sonderberichtes im Oktober des vergangenen Jahres steht die Diskussion über Reformen in der Hilfsmittelversorgung wieder auf der gesundheitspolitischen Agenda. "Wir versorgen Deutschland" setzt sich dabei mit eigenen Reformvorschlägen insbesondere für eine Vereinfachung des Vertragswesens zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern sowie für einen Abbau der Bürokratielasten ein.
Im Rahmen unserer neuen digitalen Info-Reihe WvD/intern bieten wir im April den Betrieben der WvD-Mitgliedsverbände die Möglichkeit, sich über die Details der WvD-Reformvorschläge zu informieren. Aufgrund der Ferienzeiten in vielen Bundesländern bieten wir die Veranstaltung im April zweimal an.
Die digitale Infoveranstaltung findet statt am 06. April 2023 von 10-11:30 Uhr sowie erneut am 20. April 2023 ebenfalls von 10-11:30 Uhr. Bitte merken Sie sich diese Termine bereits jetzt vor. Eine ausführliche Einladung - inklusive Informationen zu den Anmeldemöglichkeiten - werden wir Ihnen rechtzeitig zukommen lassen.
Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen.
Veröffentlicht am 09.03.2023
Ab sofort können Leistungserbringer sämtliche Kostenvoranschläge der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) in der SVLFG über das MIP-Hilfsmittel-Management der Firma medicomp elektronisch einreichen. Die Verwaltung wiedereinsetzbarer Hilfsmittel erfolgt bereits vollständig über den LKK-Pool im MIP-Hilfsmittel-Management. Bei Neuverkäufen (LKZ 00), die wiedereinsatzfähige Produkte betreffen, ist im Anhang des Vorgangs eine schriftliche Begründung für den Neuverkauf anzuhängen. Die Beantragung von Pflegehilfsmitteln ist vom eKV-Verfahren ausgeschlossen.
Veröffentlicht am 09.03.2023
Bedingt durch die derzeitige Dynamik am Markt wurde mit dem Ursprungsvertragspartner ResMed Healthcare ein befristeter prozentualer Zuschlag zu den geltenden Vertragspreisen des Beatmungsvertrags für die Versorgungsform Versorgungspauschalen im Rahmen der 4. Änderungsvereinbarung zum Beatmungsvertrag vereinbart.
Die Änderungsvereinbarung wird zum 01.04.2023 wirksam und ist in Ihrer Gültigkeit begrenzt bis zum 31.03.2024. Mit dem Beitritt zum Beatmungsvertrag haben Sie sich damit einverstanden erklärt, dass spätere Änderungen und Ergänzungen ohne weitere Anerkennung verbindlich werden. Sofern Sie dies nicht wünschen, haben Sie das Recht, den Beitritt innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderungsvereinbarung zu widerrufen.
Es ist kein neuer Beitritt notwendig. Sofern in der genannten Frist kein Widerruf bei uns eingeht, gilt der Beatmungsvertrag ab sofort in der durch die 4. Änderungsvereinbarung geänderten gültigen Fassung.
Veröffentlicht am 09.03.2023
Zum 01.04.2023 tritt die BKK EWE dem OT-Vertrag der GWQ ServicePlus bei.
- Bandagen LEGS 19 91 G93
- Orthesen LEGS 19 91 G94
- Beinprothetik LEGS 19 91 G95
- Brustprothetik LEGS 19 91 G96
Veröffentlicht am 02.03.2023
Die AOK Nordwest verlängert die Frachtkostenzuschläge nicht über den 28.02.23 hinaus, sodass ab sofort keine Abrechnung der Zuschläge mehr möglich ist.
Veröffentlicht am 02.03.2023
Wie geplant, wird nun ab dem 01.03.2023 eine erneute lineare Erhöhung der Preisanlagen stattfinden. Hierbei werden sämtliche Preise um 1,8% erhöht.
Die Übergangsvereinbarung endet am 31.12.2023. Geplant ist der unmittelbare Übergang in ein neues Vertragsverhältnis.Ausschlaggebend für den Zeitpunkt der neuen Preise ist das Eingangsdatum der Versorgung, also das Datum der Versorgungsannahme.
Die Übergangsvereinbarung und die neue Preisliste finden Sie im Anhang.
Veröffentlicht am 02.03.2023
Aufgrund von Kostensteigerungen bei Fracht und Rohstoffen vereinbaren die
Vertragsparteien für einzelne Hilfsmittel aus der Produktgruppe 14 Atemtherapie- und Inhalationsgeräte übergangsweise neue Preispositionen.Es wurden dabei die Produktbereiche berücksichtigt, für die nach intensiver
Marktrecherche ein höherer Preis notwendig ist.Die Preise gelten vorerst rückwirkend vom 01.03.2023 bis 31.03.2024. Die Preise können für alle Versorgungen angewendet werden, die zum Zeitpunkt der Einigung noch nicht bei der DAK-Gesundheit zur Genehmigung eingereicht wurden. Sie gelten auch für rückwirkende Kostenvoranschläge ab dem 1. des vorherigen Kalendermonats.
LEGS 15 95 198
Veröffentlicht am 01.03.2023
Die Übergangsvereinbarung für die PG 04, 18 und 33 sind entfristet und gelten über den 28.02.2023 hinaus.
Zusätzlich werden zum 01.03.2023 die Preise der PG 04 und 33 um 3,45% erhöht. In der PG 10 wird der Preis für die Unterarmgehstützen und die Pauschale für die Rollatoren erhöht.Die Änderungsvereinbarungen finden Sie im Anhang.