Veröffentlicht am 17.04.2025
Die IKK Brandenburg und Berlin hat in Abstimmung mit dem Fachverband Nordost eine kurzfristige Anpassung ihres Vertrages im Bereich der Produktgruppe 24 (LEGS 1590320 – Beinprothesen) vorgenommen.
Am 01.04.2025 stiegen die Vertragspreise um 4,41 Prozent. Gleichzeitig wurde die Mindestvertragslaufzeit bis zum 31.03.2026 verlängert. Alle weiteren Vertragsinhalte bleiben unverändert bestehen. Für die Anwendung der neuen Preise ist das Verordnungsdatum ausschlaggebend.
Ein erneuter Beitritt zum Vertrag ist nicht erforderlich.
Veröffentlicht am 27.03.2025
Die Barmer, HEK und Techniker Krankenkasse haben mit der AG Vertrag eine neue Preisvereinbarung in der PG 31 Schuhtechnik getroffen.
Die EGROH-Service GmbH ist dem Vertrag zum 01.05.2025 beigetreten.Barmer LEGS unverändert:
- 15 96 049 - PG 23
- 15 96 040 - PG 31
TK/HEK LEGS unverändert:
- 16 96 676 - (PG 23)
- 16 96 674 - Orthopädische Maßschuhe
- 16 96 675 - Diabetesversorgung
- 16 96 676 - Innenschuhe
- 16 96 677 - Orthopädische Schuhzurichtungen
- 16 96 678 - Therapieschuhe
Die neuen Preise finden Sie im Anhang.
Es ist kein Neubeitritt notwendig.
Veröffentlicht am 13.03.2025
Die KKH hat mit dem Hauptvertragspartner eine Preiserhöhung für die folgenden Verträge vereinbart:
- Bade- und Duschhilfen (PG 04), Gehhilfen (PG 10) und Toilettenhilfen (PG 33) LEGS 19 99 L86 + 19 99 L87 + 19 99 L88
- Gehwagen und Rollatoren (PG 10) LEGS 19 99 K63
Die neuen Konditionen gelten ab dem 01.04.2025 für Versorgungen, die nach diesem Tag erfolgen. Für Versorgungen, die vor dem 01.04.2025 erfolgten und noch nicht abgerechnet wurden, gelten die bisherigen Konditionen. Die Preise gelten mindestens bis zum 31.12.2026.
Die Regelungen zur Genehmigungsfreiheit bzw. Genehmigungspflicht bleiben mit dieser Preisanpassung grundsätzlich unverändert bestehen.
Ausnahme: Die Folgevergütungspauschale (Kn09) für vierrädrige Gehhilfen (Rollatoren) mit Unterarmauflagen (Arthritis-Rollatoren; Produktart 10.46.04.0) sind ab dem 01.04.2025 genehmigungsfrei.
Die neuen Preise finden Sie im Anhang.
Veröffentlicht am 28.11.2024
Zum 01.01.2025 hat die KKH mit dem Hauptvertragspartner eine Preiserhöhung vereinbart. Die neuen Konditionen gelten ab dem 01.01.2025 für Verordnungen, die nach dem 01.01.2025 ausgestellt werden. Für Versorgungen, die vor dem 01.01.2025 erfolgten und noch nicht abgerechnet wurden, gelten die bisherigen Konditionen. Es ist kein Neubeitritt notwendig.
Die Preise entnehmen Sie bitte dem Anhang.
LEGS 19 99 M52
Veröffentlicht am 17.10.2024
Zum 01. November 2024 erhöht die IKK - Die Innovationskasse (Nord) durchgängig die Preise in allen verhandelten Produktgruppen. Die neuen Preise entnehmen Sie bitte der Anlage. Es ist kein Neubeitritt notwendig.
LEGS 15 90 101 ; 19 90 222
Veröffentlicht am 18.07.2024
Zum 01.08.2024 werden die Preisvereinbarungen im Vertrag um 4% erhöht.
Der Stundenverrechnungssatz wird nicht erhöht.
Ein erneuter Beitritt für bestehende Verträge ist nicht notwendig.
LEGS 15 02 305
Veröffentlicht am 15.02.2024
Zum 01.02.2024 gilt für den Schuhtechnik-Vertrag mit der hkk eine neue Preisliste. Die neue Fassung finden Sie im Anhang. Es kein Neubeitritt notwendig.
LEGS 19 92 436
Veröffentlicht am 15.02.2024
Die KKH hat eine Preiserhöhung für die folgenden Verträge vereinbart:
- Bade- und Duschhilfen (PG 04), Gehhilfen (PG 10) und Toilettenhilfen (PG 33) LEGS 19 99 L86 + 19 99 L87 + 19 99 L88
- Gehwagen und Rollatoren (PG 10) LEGS 19 99 K63
Die neuen Konditionen gelten ab dem 01.03.2024 für Versorgungen, die ab dem 01.03.2024 erfolgen. Für Versorgungen, die vor dem 01.03.2024 erfolgten und noch nicht abgerechnet wurden, gelten die bisherigen Konditionen. Die neuen Konditionen gelten unbefristet. Die Regelung zur Genehmigungsfreiheit bzw. Genehmigungspflicht bleibt mit dieser Preisanpassung unverändert bestehen.
Veröffentlicht am 01.02.2024
Zum 01.02.2024 hebt die AOK Niedersachsen die Preise für die PG 05 (Bandagen) und PG 23 (Orthesen) linear um +4,22% an.
LEGS PG 05 (Bandagen): 15 07 206
LEGS PG 23 (Orthesen): 15 07 352
Veröffentlicht am 11.01.2024
Die AOK Bayern hat für die PG 31 Schuhtechnik neue Vertragspreise zum 01.02.2024 vereinbart. Darüber hinaus wurde der Vertrag inhaltlich an die aktuellen gesetzlichen Regelungen angepasst. Insbesondere wurden folgenden Änderungen vorgenommen:
- Neue Zuständigkeit ab 01.01.2024 der Landesunfallkassen für Versicherte mit anerkannten Schädigungsfolgen, hier §5 Abs. 10
- Ausführungsbestimmungen bei der Diabetes adaptierten Fußbettung gemäß Hilfsmittelverzeichnis, hier Anlage 1 b
- Aufnahme des Wundtherapieschuhs in die Anlage 21
- ein notwendiger Ausgleich mittels Rolle am Diabetestherapieschuh ist im Vertragspreis für den Schuh enthalten und kann nicht gesondert angesetzt werden, hier Anlage 2g
LEGS 16 02 031 für Meisterbetriebe OST (ein erneuter Beitritt ist nicht notwendig)
Veröffentlicht am 21.12.2023
Preisanpassungen und Änderungen zum 01.01.2024:
- Anpassung der Minutenpreise für alle Nichtmeisterleistungen auf 1,00 € und auf 1,14 € für Meisterleistungen.
- Neuer Vertragstext wegen gesetzlicher Änderung in§ 6 Abs. 10 „Ärztliche Verordnung“
LEGS 15 02 305
Ein erneuter Beitritt ist für bestehende Verträge nicht notwendig
Veröffentlicht am 21.12.2023
Zum 01.01.2024 wurden Änderungen in der Preisvereinbarung und im redaktionellen Teil vorgenommen:
- Anpassung der Vertragspreise und der Genehmigungsfreigrenzen
- 24.05.99.2001 wurde auf die Nummer 24.00.05.9927 geändert
- 24.04.99.1001 wurde auf die Nummer 24.00.99.0001 geändert
- Neues Tabellenblatt (2h) Regelungsinhalt Orthoprothesen (24.00.06. Orthop.) die vier Positionen wurden analog zum Altvertrag PG 24 aufgenommen
- 24.79.07.0 wurde auf LEK+ 85% geändert
- 24.79.07.1 wurde auf LEK+ 85% geändert
- 24.79.05.3 hier wurden die Genehmigungsfreigrenzen im Beschreibungstext ergänzt
- 24.79.06.01 wurde auf LEK+20% geändert
- Änderung der Formulierung der Reparaturpositionen von "Überprüfung und/oder Veränderung des dynamischen Aufbaues" in "Überprüfung mit Veränderung des dynamischen Aufbaues" (bei allen Amputationsebenen)
- Neuer Vertragstext wegen gesetzlicher Änderung in§ 5 Abs. 10„Ärztliche Verordnung“
LEGS 15 02 124
Ein erneuter Beitritt ist für bestehende Verträge nicht notwendig.
Veröffentlicht am 21.12.2023
Zum 01.01.2024 erhöht die GWQ die Preise für die CPM-Schienen.
Es ist kein Neubeitritt notwendig.
LEGS: 19 91 G05
Veröffentlicht am 14.12.2023
Die KKH hat mit dem Hauptvertragspartner eine Preiserhöhung für die vertraglich geregelten Hilfsmittel zum 01.01.2024 vereinbart.
LEGS 19 99 M52
Veröffentlicht am 07.12.2023
Auf Grund der Entwicklungen der letzten Monate wurden nochmals vertragliche Änderungen vereinbart, die ab dem 01.01.2024 Anwendung finden.
- Anhebung des Stundenverrechnungssatzes von 0,93 EUR auf 1,00 EUR
- Übernahme der Preise der Übergangsvereinbarung in den Vertrag
- Neuregelung zur Rollatoren mit Unterarmauflage (pauschale Regelung) 10.46.04.0, 10.50.04.3
Die Änderungen bei Adaptivrollstühlen 18.50.03.0/ 18.50.03.5 zum 01.10.2023 (Einführung eines Kauf-Wiedereinsatzsystems) wird zurückgenommen – die Rückkaufregelung ist ab sofort wieder gültig, jedoch mit fest gestaffelten Rückkaufbeträgen im Gegensatz zu den bisherigen prozentualen Regelungen.
Die Teilnahme bleibt bestehen, Sie haben ein 4wöchiges Sonderkündigungsrecht.
Veröffentlicht am 07.12.2023
Durch die Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses sind neue Hilfsmittelnummern im Bereich der Produktgruppe 14 Beatmung entstanden.
Die Barmer gleicht mit der Ergänzungsvereinbarung zum 01.02.2024 das bereits vorhandene Vertragskonzept an die neuen Hilfsmittelnummern an. Die Preise bleiben unverändert.
Die Ergänzungsvereinbarung finden Sie im Anhang.
Ein Neubeitritt ist nicht notwendig.
LEGS 19 98 136
Veröffentlicht am 09.11.2023
Für die Laufzeit vom 01.11.2023 bis 31.01.2024 ist eine Übergangsvereinbarung mit der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland vereinbart worden. Diese Vereinbarung beinhaltet eine lineare Erhöhung von 6 % auf alle Vertragspreise.
Diese Vereinbarung gilt für alle ab dem 01.11.2023 ausgestellten Verordnungen.
LEGS 15 09 000
Veröffentlicht am 26.10.2023
Zum 01.11.2023 werden die Vertragspreise aus dem Vertrag 19 91 G92 um 2,5% angehoben. Es besteht kein weiterer Handlungsbedarf.
Veröffentlicht am 26.10.2023
Zum 15.11.2023 gelten für o.g. Vertrag neue Preise in den Produktgruppen 05 und 23. Die Preise werden linear um 4% erhöht.
Für frei zu kalkulierenden Arbeitszeiten wurde ab 01.01.2024 ein Minutenpreis von netto 1,00€/Min. für Nichtmeisterleistungen und 1,14€/Min. für Meisterleistungen vereinbart.
Ein erneuter Beitritt ist für bestehende Verträge nicht notwendig.
LEGS 15 02 305
Veröffentlicht am 28.09.2023
Auf Grund der Entwicklungen der letzten Monate wurden vertragliche Änderungen vereinbart, die ab dem 01.10.2023 Anwendung finden.
Eine sehr grundsätzliche Änderung ergibt sich in folgendem Bereich:
Adaptivrollstühle 18.50.03.0/ 18.50.03.5 werden zukünftig im Rahmen des Kauf-Wiedereinsatzsystem vergütet – die Rückkaufregelung fällt weg.
Der Vertrag ab 01.10.2023 wurde zudem an die gesetzlichen Vorgaben (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz, Terminservice- und Versorgungsgesetz, Medizinproduktebetreiberverordnung) angepasst.
Er beinhaltet auch die Erhöhung des Stundenverrechnungssatzes von 0,88 € auf 0,93 €/Min.Weiterhin wurden folgende Regelungen, die bereits zum 01.04.2023 vereinbart wurden, in den Vertrag mit aufgenommen:
- Erhöhung der Pauschale für eine Fremdreparatur von 150 € auf 250 € (§ 4 Nr. 3)
- Vergütung bei nicht erfolgter Auslieferung/Annahmeverweigerung bei MIP-pflichtigen Hilfsmitteln (Abschlag 90 €, § 7 Nr.15 i.V.m. Anlage 2 § 1 Nr. 6)
- Zusatzvergütung, wenn die tatsächlichen Versandkosten die Pauschale übersteigen (§2 Nr.9)
Für teilnehmende Betriebe ist kein Neubeitritt nötig. Es besteht ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von vier Wochen.
AC / TK 15 02 544
Veröffentlicht am 20.04.2023
Zum 15.04.2023 erfolgt eine Preisanpassung im Bereich individuell gefertigter Orthesen sowie Kopfschutzorthesen.
Es ist kein neuer Beitritt notwendig.
Der LEGS bleibt 15 02 305
Veröffentlicht am 06.04.2023
Die KKH hat eine Preiserhöhung ab dem 15.04.2023 vereinbart.
Der Vertrag sieht eine dritte Preisstufe für
- die „Anlage 02 Preisvereinbarung phlebologische & lymphologische Kompressionsware“ (LEGS: 1999M12) sowie
- die „Anlage 03 Preisvereinbarung Narbenkompression“ (LEGS: 1999M13)
vor.
Die neuen Konditionen sind anwendbar für Versorgungen, die ab dem 15.04.2023 genehmigt oder genehmigungsfrei abgegeben werden.
Es ist kein Neubeitritt notwendig.
Veröffentlicht am 30.03.2023
Die 4. Nachtragsvereinbarung zum Reha & Homecare Vertrag (LEGS 15 90 377) tritt zum 01.04.2023 in Kraft und ist bis zum 30.09.2023 befristet.
Es wurden zeitlich befristete prozentuale Zuschläge für Mehrkosten pro Hilfsmittel vereinbart, die zusätzliche zum Vertragspreis (netto) abgerechnet werden können.
Die prozentualen Aufschläge wurden von uns bereits auf die netto Preise drauf gerechnet und somit finden Sie die aktuellen Vertragspreise ab dem 01.04.2023 im Portal.
Die genauen Aufschläge können Sie der im Anhang beigefügten Vereinbarung entnehmen.
Veröffentlicht am 23.03.2023
Die Preise für die Produktgruppe 17 werden zum 01.04.2023 um 3,45% angehoben. Die Anhebung gilt nicht für die durch Festbeträge geregelten Hilfsmittel.
Für alle KVA-Positionen der Bereiche Lymph/Phlebo/Narbe wurde ein einheitlicher Stundensatz in Höhe von 61,55€ netto vereinbart.
Für die Abrechnung der neuen Preise gilt das Datum der Verordnung.
Der LEGS: 15 21 817 bleibt unverändert.
Es ist kein Neubeitritt notwendig.
Veröffentlicht am 02.03.2023
Wie geplant, wird nun ab dem 01.03.2023 eine erneute lineare Erhöhung der Preisanlagen stattfinden. Hierbei werden sämtliche Preise um 1,8% erhöht.
Die Übergangsvereinbarung endet am 31.12.2023. Geplant ist der unmittelbare Übergang in ein neues Vertragsverhältnis.Ausschlaggebend für den Zeitpunkt der neuen Preise ist das Eingangsdatum der Versorgung, also das Datum der Versorgungsannahme.
Die Übergangsvereinbarung und die neue Preisliste finden Sie im Anhang.
Veröffentlicht am 01.03.2023
Die Übergangsvereinbarung für die PG 04, 18 und 33 sind entfristet und gelten über den 28.02.2023 hinaus.
Zusätzlich werden zum 01.03.2023 die Preise der PG 04 und 33 um 3,45% erhöht. In der PG 10 wird der Preis für die Unterarmgehstützen und die Pauschale für die Rollatoren erhöht.Die Änderungsvereinbarungen finden Sie im Anhang.
Veröffentlicht am 16.02.2023
Die KKH hat mit dem Hauptvertragspartner eine Preiserhöhung für die folgenden Verträge vereinbart:
- Bade- und Duschhilfen (PG 04), Gehhilfen (PG 10) und Toilettenhilfen (PG 33) LEGS 19 99 L86 + 19 99 L87 + 19 99 L88
- Gehwagen und Rollatoren (PG 10) LEGS 19 99 K63
Die neuen Konditionen gelten ab dem 01.03.2023 für Versorgungen, die nach dem 01.03.2023 erfolgen. Für Versorgungen, die vor dem 28.02.2023 erfolgten und noch nicht abgerechnet wurden, gelten die bisherigen Konditionen. Die neuen Konditionen gelten unbefristet. Die Regelung zur Genehmigungsfreiheit bzw. Genehmigungspflicht bleibt mit dieser Preisanpassung bei den Hilfsmitteln, die bisher vertraglich geregelt waren, unverändert bestehen.
Des Weiteren wurde der Vertrag Bade- und Duschhilfen (PG 04), Gehhilfen (PG 10) und Toilettenhilfen (PG 33) um folgende Produktarten (7-Steller) erweitert:
- 04.40.05.1 Stützgriffe für Waschbecken und Toiletten
- 04.40.05.2 Boden-Deckenstangen
Die Anlage 03: „Anforderungen an Qualität und Ausführung der Hilfsmittel und des Zubehörs" wurde entsprechend erweitert und befindet sich im Anhang.
Veröffentlicht am 16.02.2023
Wie jedes Jahr passt die AOK Sachsen-Anhalt auch 2023 die Preise der PG 23 zum 15. Februar um 2,5% nach oben an. Ein Neubeitritt ist nicht notwendig.
Die (AC/TKs): 15 14 355 und 15 14 356 (Zusätze) bleiben gleich.
Veröffentlicht am 09.02.2023
Die Vergütungen zur orthopädischen Schuhversorgung (mit dem Stand aus der Übergangsvereinbarung vom 01.01.2022) werden zum 20.01.2023 – befristet bis zum 31.12.2023 – unter Beibehalt der bisherigen Leistungsbeschreibungen und Positionsnummern linear um 5 % angehoben.
Die neuen Preise gelten für alle Leistungen, die ab dem 20.01.2023 verordnet werden.
Die Übergangsvereinbarung und die neue Preisliste finden Sie im Anhang.
Veröffentlicht am 02.02.2023
Zum 15.02.2023 werden die Preise der PG 23 komplett um 2,5 % erhöht.
LEGS 15 90 745
Veröffentlicht am 02.02.2023
Die AOK Niedersachsen hat mit der EGROH-Service GmbH eine Vereinbarung zur Änderung des Rahmenvertrages zum 01.02.2023 geschlossen.
Die Gültigkeit der Preise vom 01.07.2020 in der Produktgruppe 05, Bandagen – im Anhang 2 zur Anlage 2 (Preisdatei Orthopädie) mit der Vertragsnummer 15 07 206 wird um sechs Monate bis zum 31.12.2023 verlängert.
In der Produktgruppe 23, Orthesen – im Anhang 3 zur Anlage 2 (Preisdatei – Orthesen) mit der Vertragsnummer 15 07 352 werden alle Vergütungspositionen zum 01.02.2023 linear um 3,45% erhöht. Laufzeit 12 Monate.
In der Produktgruppe 24, Beinprothesen – im Anhang 2 zur Anlage 2 (Preisdatei Orthopädie) mit der Vertragsnummer 15 07 206 werden alle Vergütungspositionen zum 01.02.2023 linear um 10,00 % erhöht. Laufzeit 12 Monate.
Im Übrigen bleibt der Vertrag unverändert bestehen.
Veröffentlicht am 26.01.2023
Wegen der veränderten wirtschaftlichen Lage hat die AOK Bayern mit der Landesinnung Orthopädietechnik Bayern vereinbart, die Preise für den Vertrag über die Versorgung mit Bandagen, Lagerungshilfen und Orthesen (15 02 305) anzupassen.
Dies geschieht Aufgrund der Komplexität des Vertrages in zwei Schritten. Zum 01.02.2023 werden die Versorgungsbereiche 05A5; 05B5; 05C; 23A3; 23B3 (FachverkäuferIn) und 23C10; 23D10 (Orthopädietechnik Gesellen) erhöht. Geplant ist, zum 01. April 2023, die restlichen Inhalte des Vertrages nachzuschieben.
Im ersten Schritt erhalten Sie eine Tabelle mit den neuen Preisen für die oben angesprochenen Versorgungsbereiche.
Veröffentlicht am 05.01.2023
Die AOK Niedersachsen hat die Vergütung für die Sauerstofftherapiegeräte temporär angepasst. Die neuen Preise treten zum 15.12.2022 in Kraft und sind bis zum 31.12.2023 gültig. Maßgebend ist der Tag der ärztlichen Verordnung.
Es ist kein Neubeitritt notwendig.
Veröffentlicht am 29.12.2022
Der Verband CPM Therapie e. V., der Fachverband für Orthopädie- und Rehabilitations-Technik, Sanitäts- und medizinischer Fachhandel Sachsen und Thüringen e. V. und die AOK PLUS schlossen zum 1. Juli 2022 einen Vertrag zur Versorgung mit Knie- und Schulterbewegungsschienen (CPM-Schienen).
Aufgrund der inflationären Entwicklung vereinbarten die Vertragspartner eine Erhöhung der Erstversorgungspauschalen, sofern die Inflationsrate für das Jahr 2022 die 5 %-Marke übersteigt. Diese Tatsache ist gegeben, deshalb erhöhen sich die Erstversorgungspauschalen zum 01.01.2023 um die Veränderungsrate gemäß § 71 Abs. 3 SGB V für das Jahr 2023 um 3,45 %.
Die angepassten Preise können Sie der Anlage 2 b des beigefügten Vertrages entnehmen. LEGS 19 13 C32
Veröffentlicht am 29.12.2022
Mit Wirkung zum 01.01.2023 gelten neue Preise für die CPM-Schienen bei der DGUV.
Die neue Preisliste finden Sie im Anhang.
Es ist kein Neubeitritt notwendig.
Veröffentlicht am 22.12.2022
Zum 01.01.2023 werden die Preiskonditionen für die folgenden Verträge der AOK Baden-Württemberg erhöht:
- Versorgung mit stationären Sauerstoffkonzentratoren und Sauerstoffflaschensystemen LEGS: xx01614
- Versorgung mit Systemen zur Behandlung von schlafbezogenen Atemstörungen (CPAP) LEGS: alt: xx01K14 neu: xx01J14
Die Vertragsanpassungen sind ab dem 01.01.2023 gültig; maßgeblich ist der Tag der Abgabe der jeweiligen Hilfsmittel.
Darüber hinaus wurden die aktuellen rechtlichen Standards und Rahmenbedingungen implementiert:
- Grundsätze der Leistungserbringung: Formulierung in allgemein gültiger Fassung
- Einführung der eKV Pflicht zum 01.02.2023
- die Übertragung der Betreiberpflichten, die aus der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) hervorgehen
- Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses
- Anpassung der Bezeichnungen der neuen Organisationseinheiten der AOK Baden-Württemberg
- Regelung zur Digitalisierung der zahlungsbegründenden Unterlagen durch die AOK Baden-Württemberg
- Aktualisierung der aktuellen datenschutzrechtlichen Anforderungen
- Aktualisierung der Vertragslaufzeit
Es ist kein Neubeitritt notwendig.
Veröffentlicht am 15.12.2022
Die TK und die HEK erhöhen die Vertragspreise für die vertragliche Versorgung mit Pessaren und Vaginaltampons (fünf Positionen). Diese sind Teil des gemeinsamen weiterhin bestehenden Rahmenvertrages zur Versorgung mit ableitenden Inkontinenzhilfsmitteln, in dem ansonsten keine Änderungen vorgenommen werden. Die weiteren Preise wurden nicht angepasst. Es handelt sich nicht um einen neuen Vertrag: Der LEGS ändert sich nicht, die betroffenen Positionsnummern bleiben ebenfalls dieselben. Die Genehmigungsfreigrenze bleibt unberührt.
Die neuen Preise treten für Verordnungen, die ab dem 1. Januar 2023 ausgestellt wurden, automatisch in Kraft. Für unsere bestehenden Vertragspartner ist ein erneuter Beitritt bzw. Vertragsschluss NICHT erforderlich. Sämtliche Vertragspartner für die ableitende Inkontinenzversorgung können die neuen Preise mit der entsprechenden Verordnung ab dem og. Stichtag abrechnen. (Nachberechnungen für bereits abgerechnete Leistungen werden nicht zulässig sein.)
LEGS 19 98 732
Veröffentlicht am 17.11.2022
Die DAK bietet aufgrund der Kostensteigerungen bei Fracht und Rohstoffen, für einzelne Hilfsmittel der PG 14 zusätzliche Aufschlagspositionen an.
Die Aufschläge gelten vorerst vom 15.11.2022 bis 30.11.2023. Die Aufschläge
können für alle Versorgungen angewendet werden, die zum Zeitpunkt der Einigung noch nicht bei der DAK-Gesundheit zur Genehmigung eingereicht wurden. Sie gelten auch für rückwirkende Kostenvoranschläge ab dem 1. des vorherigen Kalendermonats. Bestehende Pauschalgenehmigungen bleiben von der Vereinbarung bis zum Zeitablauf unberührt.Es ist kein Neubeitritt notwendig.
Den Vertrag mit den befristeten Aufschlägen finden Sie im Anhang.
LEGS 19 94 028
Veröffentlicht am 27.10.2022
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland hat die Preise für die PG 05 (Bandagen) und die PG 23 (Orthesen) zum 15.10.2022 erhöht.
Die neue Preisliste finden Sie im Anhang.
Es ist kein Neubeitritt notwendig.
LEGS: 15 09 000
Veröffentlicht am 08.09.2022
Die Knappschaft hat, auch im Namen der SVLFG, zum 01.09.2022 eine Preiserhöhung im Vertrag PG 04 Bade- und Duschhilfen vorgenommen. Es ist kein Neubeitritt notwendig.
Der LEGS bleibt 15 90 045
Veröffentlicht am 12.07.2022
Zum 01.07.2022 tritt die 3. Nachtragsvereinbarung in Kraft.
Es wurden zeitlich befristete prozentuale Zuschläge für pandemiebedingte Mehrkosten pro Hilfsmittel vereinbart, die zusätzliche zum Vertragspreis (netto) abgerechnet werden können.
Die neuen Konditionen gelten vorerst bis zum 31.12.2022
Der Zuschlag darf ausschließlich bei Versorgungen mit den Hilfsmittelkennzeichen 00,02,08 oder 09 abgerechnet werden.
Die genauen Aufschläge können Sie der im Anhang beigefügten Vereinbarung entnehmen.Die prozentualen Aufschläge wurden von uns bereits auf die netto Preise drauf gerechnet und somit finden Sie die aktuellen Vertragspreise ab sofort im Portal.
Es ist kein Neubeitritt notwendig!
LEGS: 15 90 377
Veröffentlicht am 23.06.2022
Die IKK – Die Innovationskasse hat zum 01.07.2022 den OT-Vertrag
(LEGS 15 90 101 / 19 90 222), wie im Vorjahr, um die allgemeine Grundlohnsummenentwicklung angepasst.
Die neuen Preise finden Sie im Anhang.
Veröffentlicht am 15.06.2022
Der Vertrag über die Versorgung mit Bandagen, Lagerungshilfen und Orthesen ist auf die Marktgegebenheiten angepasst worden. So wurden die Vertragspreise, welche mit EK + 70% kalkuliert werden um 8% angehoben. Da sich durch diese Preissteigerung auch die Stundenverrechnungssätze erhöhen (Meister 1,10 €/min und Gesellen 0,93 €/min) wurde bei den Produkten mit einer Kalkulation (EK + 20% + AZ) zusätzlich zum Std.-Verrechnungssatz der Mischpreis um 8% erhöht. Somit wurde auf die Inflation und den Arbeitslohn reagiert.
Der angepasste Vertrag tritt zum 01.07.2022 in Kraft.
Ein erneuter Beitritt ist nicht notwendig.
Leistungserbringer, die diesen Änderungen nicht zustimmen, können innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe dieser Änderungen fristlos, ohne Angabe von Gründen, kündigen.
Der bisherige LEGS 15 02 305 bleibt bestehen.
Veröffentlicht am 15.06.2022
Mit der AOK Bayern wurde der Vertrag RT2 über elektrisch betriebene Hilfsmittel, den wir als Anhang beigefügt haben, weiter verhandelt und fortgeschrieben.
Der neue Vertrag gilt ab 1. Juli 2022. Die Änderungen können Sie dem separaten Anschreiben entnehmen.Ein erneuter Beitritt ist nicht notwendig. Leistungserbringer, die diesen Änderungen nicht zustimmen, können innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe dieser Änderungen fristlos, ohne Angabe von Gründen, kündigen.
Der bisherige LEGS 15 02 547 bleibt bestehen.
Veröffentlicht am 30.12.2021
Zum 01.01.2022 gibt es eine Preisanpassung der Anlage PG 24 – Prothesenversorgung der unteren Extremitäten.
Der Stundenverrechnungssatz ab 01.01.2022 ist auf 61,50€ gestiegen.
Hinweis zur PG 15 – Inkontinenzhilfen:
Auf der Grundlage der Ziffer 7.5. des Rahmenvertrages OT verzichtet die AOK PLUS ab dem 1. Januar 2022 auf die Genehmigungspflicht der Bettnässer-Therapiegeräte (Untergruppe 15.25.18.). Maßgebend ist hierbei der Tag der Verordnung.
Sie können somit die Bettnässer-Therapiegeräte ab dem 1. Januar 2022 direkt abrechnen.
Es ist kein Neubeitritt notwendig!
Veröffentlicht am 23.12.2021
Die Landesinnung Bayern konnte mit der AOK Bayern eine Übergangsregelung mit Preiserhöhungen erzielen, die den stark gestiegenen Kosten gerecht werden soll.
Die Preiserhöhungen gelten für die folgenden Verträge:
- RT1 (LEGS 15 02 544),
- RT2 (LEGS 15 02 547),
- PG 11 Dekubitus,
- "Betten", Treppenfahrzeuge und Mobilitätshilfen (LEGS 15 02 545),
- PG 04/33 - Bade- und Toilettenhilfen (LEGS 15 02 541).
Es konnten die folgenden Preiserhöhungen vereinbart werden:
- Erhöhung des Stundenverrechnungssatzes auf 0,93€/Min,
- Erhöhung der Erst- und Folgepauschale für Pflegebetten auf 510,00€,
- Vereinbarung Erst- und Folgepauschale für Niederflurbetten mit 686,00€,
- Erhöhung der Erstpauschale für Lifter und Positionswechselhilfen auf 1.000,00€ (Folgepauschale 900€),
- 12% Aufschlag auf Vertrags- und Ersatzteilpreise,
- Pauschaler Frachtkostenzuschlag auf den Vertragspreis für Elektrorollstühle der Produktart 18.50.04.0/1 i.H.v. 100€ (netto),
- 15% Aufschlag auf Erstpauschalen, 7% Aufschlag auf Folgepauschalen.
Die Übergangsregelung gilt vom 01.01.2022 - 31.03.2022.
Es ist kein Neubeitritt notwendig. Auch die Leistungserbringer, die die Verträge zum 31.12.2021 gekündigt haben, werden von der AOK Bayern automatisch weiterhin als Vertragspartner geführt - außer Sie widersprechen.
Veröffentlicht am 20.12.2021
Mit der AOK Rheinland/Hamburg konnten zum 01.01.2022 neue Vertragspreise in den Reha-Produktgruppen geschlossen werden. Davon betroffen sind die Verträge zu den Produktgruppen 02, 04, 10, 11, 18, 20, 22, 28 und 33.
Erzielt werden konnten die folgenden Preissteigerungen:
- Die Preise werden linear um 8,5% erhöht.
- Die Stundenverrechnungssätze werden linear um 10% gesteigert.
- Die Positionen für den Wiedereinsatz werden linear um 10% gesteigert.
Darüber hinaus gewährt die AOK Rheinland/Hamburg für die besonders stark von den erhöhten Fracht- und Rohstoffkosten betroffenen Reha-Produkten einen Frachtkostenzuschlag. Dieser kann im Zeitraum vom 01.12.2021 - 30.04.2022 zusätzlich abgerechnet werden.
Veröffentlicht am 11.11.2021
Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass die ARGE mit der hkk eine Protokollnotiz über die Abgabe von reha-technischen Hilfsmitteln erwirken konnte. Zum 15. November erhöhen sich die Preise für den Wiedereinsatz (Hilfsmittelkennzeichen 02) um 20% auf den vereinbarten Nettopreis.
Für die Rückholung von Hilfsmitteln (Hilfsmittelkennzeichen 18) wird ein Aufschlag von 12 % auf den vereinbarten Nettopreis gewährt.
Für die Reparatur (Hilfsmittelkennzeichen 01) von reha-technischen Hilfsmitteln
kann ein Aufschlag von 12 % auf den vereinbarten Nettopreis gemäß Anlage 13
berechnet werden.
Für die vertraglich geregelten Arbeitswerte bzw. Stundenverrechnungssätze wird
ein Aufschlag von 10 % gewährt.Für alle weiteren Versorgungen der Versicherten der hkk mit reha-technischen
Hilfsmitteln (Hilfsmittelkennzeichen 00, 05, 08, 09, 11, 12) gemäß den Preisanhängen 2 (LEGS 19 91 102) bis 12 (LEGS 19 91 112) wird ein Aufschlag von 12 % auf den vereinbarten Nettopreis gewährt.
Sofern in den Anlagen bzw. Preisanhängen 2 bis 12 ein Rabattsatz vertraglich geregelt ist, wird ein Abschlag (Rabatt) von 5 Prozentpunkten gewährt.Die gewährten Aufschläge sind im Kostenvoranschlagsverfahren als Aufschlag anzugeben.
Diese Vereinbarung tritt mit Wirkung zum 15.11.2021 in Kraft und gilt bis zum
30.06.2022.
Veröffentlicht am 10.06.2021
Ab sofort finden Sie die aktuellen Preise des AOK Sachsen Anhalt PG 05 Bandagen Vertrags (LEGS 15 14 313) im ORTHEGROH-Portal. Die Preise gelten für Versorgungen ab dem 01.01.2021.
Die aktuell gültigen Preisdateien finden Sie in der Anlage.
Veröffentlicht am 02.06.2021
Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass der CPM-Verband mit der AOK Bayern eine veränderte Preisanlage verhandelt und abgeschlossen hat.
Die Anpassung tritt zum 01.07.2021 in Kraft.
Achtung wichtige Änderungen ab 01.07.2021:
Die genehmigungsfreie Erstpauschale hat künftig nur noch eine Laufzeit von 4 Wochen (bisher: 6 Wochen).
Die erste Verlängerung (so sie denn vom Arzt verordnet wird) läuft nun pauschal 14 Tage, ist jedoch ebenso wie die Erstpauschale genehmigungsfrei. Die danach ggf. weiter verordneten Verlängerungen von je 1 Woche sind hingegen genehmigungspflichtig.
Ein Neubeitritt ist nicht erforderlich.
Veröffentlicht am 06.05.2021
Zum 01.05.2021 hat die AOK Sachsen-Anhalt die Preise in der Lymphologie um die Grundlohnsummensteigerung angepasst. Ihrerseits besteht kein weiterer Handlungsbedarf, sollten Sie bereits teilnehmen.
LEGS 15 14 297 (Vertrag in Anlage)
Veröffentlicht am 18.02.2021
PG 24C wird zu PG 37A
- Im Paragraph 8 Vertragspreise werden die Spalten "Vertragspositionsnummer" und "PQ-Bereich" unter der Betrachtung der Fortschreibung v. 22. Januar 2018 angepasst.
- Zudem wird die Position "Brustprothesen, individuell hergestellt" mit der Position 37.35.08.6 ergänzt.
- Die Bezeichnung der Produktgruppe wird in der kompletten Anlage von 24 auf 37 angepasst.
- Im Paragraphen 8 (3) wird die Position 37.35.08.6 als genehmigungspflichtig ergänzt.
Die Änderungen treten mit Wirkung zum 01.03.2021 in Kraft.
Veröffentlicht am 28.01.2021
Der bestehende Schuhtechnikvertrag (nur für Leistungserbringer in Baden-Württemberg) wird rückwirkend zum 01. Januar 2021 in den Preisanlagen angepasst. Ausschlaggebend ist das Versorgungsdatum ab 1. Januar 2021. Die neuen Preislisten finden Sie im Anhang.
LEGS 16 01 100 / 16 01 099 bei KV
Veröffentlicht am 28.01.2021
Zum 01.01.2021 trat die zweite von drei Preisstaffeln in Kraft. Für Verordnungen nach dem 1. Januar gelten die neuen Preise. Den Vertrag finden Sie erneut angehängt.
LEGS 16 01 E31
Veröffentlicht am 17.12.2020
Vertrag über die Versorgung mit rehatechnischen Hilfsmitteln für Kinder RT3, in Kraft seit 01.09.2020, (AC / TK 15 02 548).
Zur einheitlichen Regelung aller rehatechnischen Hilfsmittel für Kinder hat die AOK Bayern gemeinsam mit dem Fachverband für Orthopädie-Technik und Sanitätsfachhandel Bayern e. V. beschlossen, die Produktarten 26.99.01.0-1 Fahrgestelle für Sitzschalen / Sitzsysteme für den Innenraum bzw. für den Innenraum / Außenbereich (Sitzschalenuntergestelle) in den oben genannten Vertrag mit aufzunehmen.
Darüber hinaus wurde vereinbart, dass Bezüge und Polster von Hilfsmitteln der Produktarten 04.40.01.0, 18.99.01.1-2 sowie der 26.11.05.0 bei Anwenderwechsel aufbereitet statt ausgetauscht werden können. Dies gilt sofern, dass künftig Methoden zur validen Aufbereitung zur Verfügung stehen. Diese Regelung wurde auch für den Wiedereinsatz von Schrägliegebrettern der Produktart 28.29.02.0-2 aufgenommen.
Die Änderungen werden zum 01.01.2021 wirksam. Sollten Sie mit der Änderung nicht einverstanden sein, gilt Ihr Widerspruchsrecht gemäß
§ 15 Abs. 4 des Vertrages.
Den aktualisierten Vertrag sowie die aktuelle Beitrittserklärung entnehmen Sie bitte der Anlage.
Veröffentlicht am 17.12.2020
Zwischen dem Fachverband für Orthopädie- und Rehabilitations-Technik, Sanitäts- und medizinischer Fachhandel Sachsen, Thüringen e. V. und der AOK PLUS besteht seit dem 1. Juli 2019 der 2. Nachtrag zum Rahmenvertrag OT.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2021 legten beide Parteien eine vertragliche Anpassung fest. Diese Anpassungen betreffen ausschließlich die Anlage PG 24 – Prothesenversorgung der unteren Extremitäten.
Die Änderungen sind in gewohnter Weise durch Unterstreichungen im Vertrag gekennzeichnet.
Da der vorliegende Vertrag (siehe Anhang) in der Fassung des 2. Nachtrages vom 1. Januar 2021 kein Neuvertrag ist, muss Ihr Betrieb diesem Vertrag nicht erneut beitreten. Sofern der Vertrag Ihre Zustimmung findet, benötigen wir von Ihnen auch keine separate Information. Der Vertrag erlangt dann für Ihren Betrieb Gültigkeit für alle vertraglich geregelten Versorgungen mit einem Verordnungsdatum ab dem 1. Januar 2021.
Sollten Sie den Änderungen nicht zustimmen, teilen Sie uns dies innerhalb eines Monats nach Erhalt dieser Nachricht mit. Bitte beachten Sie, dass mit Eingang Ihrer Einwände Ihre Beitrittserklärung erlischt und Sie ab diesem Zeitpunkt nicht mehr berechtigt sind, Hilfsmittel nach den vertraglichen Regelungen des Rahmenvertrages OT abzugeben.
LEGS 15 13 T00
Veröffentlicht am 26.11.2020
Auf Grund der Änderung des Hilfsmittelverzeichnisses waren Änderungen, redaktionelle Anpassungen sowie Fortschreibung der Verträge erforderlich. Die Änderungen treten für Sie zum 1. Dezember 2020 automatisch in Kraft, sofern Sie diesen nicht widersprechen.
Im Vertrag PG - 38 prothetische Versorgung der oberen Extremitäten wurde ein Weiterbildungskonzept integriert. Dieses wurde bereits vor ca.1,5 Jahren mit dem Vorstand des BIV-OT initiiert und in Anlehnung an das gerade in Bearbeitung stehende Fort-und Weiterbildungskonzept des BIV-OT, das 2021 fertig gestellt werden wird, als "Pilotkonzept" integriert. Unter Berücksichtigung und Abstimmung auf die hier vergebenen IQZ-Punkte werden alle Betriebe, die bereits dem Vertrag PG 38 beigetreten sind und die Voraussetzungen über die Fortbildungen erfüllt und nachgewiesen haben, automatisch ein neues und auf diese Bedingungen aktualisiertes Zertifikat erhalten.
Für Betriebe, die neu am Markt sind, bzw.- diesem Vertragsteil entsprechend beitreten möchten, konnte eine Übergangsfrist von 18 Monaten eingeräumt werden.
Als Anhang zu diesem Rundschreiben haben wir Ihnen die aktuellen ab 1. Dezember 2020 geltenden Vertragswerke sowie eine Übersicht bereitgestellt, in der alle Änderungen gegenübergestellt sind.
Veröffentlicht am 26.11.2020
Die Anlage zur Versorgung mit Orthesen G15 (LEGS 1991 G15) zwischen dem BIV- OT und der GWQ wird in folgenden Punkten angepasst:
Im Paragraph 8 wird für das Hilfsmittel 23.04.04.2 „Rahmenorthesen (OA Orthesen) zur Entlastung und Stabilisierung des Kniegelenkes, Restkauf bei Dauerversorgung“ das LKZ „00“ durch das LKZ „10“ ersetzt. Gleiches gilt bei der Position 23.04.03.3 „Rahmenorthesen zur Führung und Stabilisierung des Kniegelenkes mit Extensions-/Flexionsbegrenzung, Restkauf bei Dauernutzung“ deren LKZ „00“ durch das LKZ „10“ ersetzt wird.
Die Änderungsvereinbarung tritt zum 01.12.2020 in Kraft.
Veröffentlicht am 29.10.2020
Zur Harmonisierung der geltenden rehatechnischen Verträge hat die AOK Bayern gemeinsam mit dem Fachverband für Orthopädie-Technik und Sanitätsfachhandel Bayern e. V. beschlossen, die Regelung von zum Wiedereinsatz vorbereiteten, aber nicht ausgelieferten Hilfsmitteln zu
konkretisieren. Von der Änderung tangiert sind § 7 Abs. 13 sowie § 1 Abs. 6 der Anlage 2 des Vertrages. Die Änderungen werden zum 01.11.2020 wirksam."Für konfigurierte bzw. speziell angepasste Hilfsmittel, die beim Hersteller bestellt werden müssen, erfolgt eine Vergütung in Höhe des genehmigten Betrages auch dann, wenn es dem Versicherten (z. B. wegen Tod des Versicherten) nicht mehr geliefert werden kann oder muss. Bei allen anderen Hilfsmitteln (z. B. Versorgungspauschalen, standardisierte Hilfsmittel) erfolgt in diesen Fällen keine Vergütung. Soweit Hilfsmittel für den Wiedereinsatz angefordert wurden, kann der Leistungserbringer - unter Vorlage des MIP-Buchungsbeleges – die genehmigte Rechnungssumme abzüglich eines pauschalen Abschlags in Höhe von 50,00 Euro abrechnen."
Für Sie ist weiter nichts weiter zu veranlassen. Sollten Sie mit der Änderung nicht einverstanden sein, gilt Ihr Widerspruchsrecht gemäß § 15 Abs. 4 des Vertrages.
AC/TK 15 02 544
Veröffentlicht am 22.10.2020
Ihnen ist sicherlich nicht entgangen, dass die Produktgruppe 11 des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V durch den GKV-Spitzenverband fortgeschrieben wurde. Unter anderem wurden aufgrund der Fortschreibung die Messwerte (Mikroklima und Druckentlastung) ersatzlos gestrichen, die bis dato im oben genannten Vertrag als zusätzliche Qualitätskriterien zu den Mindeststandards des Hilfsmittelverzeichnisses vereinbart waren.
Da die Werte aufgrund der Löschung im Hilfsmittelverzeichnis nicht mehr berücksichtigt werden können, haben der Fachverband für Orthopädie-Technik und Sanitätsfachhandel Bayern e. V. beschlossen, diese mit Gültigkeit zum 01.11.2020 aus den Preisanlagen des Vertrages herauszunehmen. Den geänderten Vertrag ohne Messwerte finden Sie im Anhang.
AC / TK 15 02 542
Veröffentlicht am 15.10.2020
Die Spalte Bemerkungen wurde um die Indikation und die Anzahl der möglichen Zusätze pro Strumpf /Armstrumpf ergänzt. Darüber hinaus wurde die fehlende Gebührenposition "komprimiertes Leibteil" eingefügt.
Gebührenpositionen, bei denen es sich um konfektionierte Produkte handelt, wurden aus der Preisliste entfernt.
Des Weiteren bestand Einvernehmen, dass Positionen, die nicht in der Preisliste aufgeführt sind und für die es keine Gebührenposition im Hilfsmittelverzeichnis gibt, nicht abgerechnet werden dürfen.
Darüber hinaus ist die AOK berechtigt, sollte sie Anhaltspunkte erhalten, dass Zusätze, die keiner ärztlichen Verordnung bedürfen, unberechtigt angesetzt werden, eine ärztliche Verordnung einzufordern.
Im Anhang finden Sie die neue Preisliste.
Veröffentlicht am 30.04.2020
Die DAK hat für den zum 30.04.2020 gekündigten Vertrag mit dem Verband CPM Therapie e.V. eine Übergangsvereinbarung mit neuen Preisen bis zum 30.09.2020 getroffen. Bis dahin soll ein neuer Vertrag verhandelt sein. Die Vereinbarung gilt für alle beigetretenen Betriebe und ab dem 01.05.2020 ausgestellten Verordnungen.
LEGS 19 97 054
Veröffentlicht am 02.04.2020
Zum 1. April 2020 hat der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik eine lineare Preiserhöhung in Höhe von 3,66% für die Produktgruppen 01 (Absauggeräte), 02 (Adaptionshilfen), 03 (Applikationshilfen), 05 (Bandagen), 08 (Einlagen), 10 (Gehhilfen), 11 (Hilfsmittel gegen Dekubitus), 14 (Inhalations- und Atemtherapiegeräte), 15 (Inkontinenzhilfen), 17 (Kompressionshilfen), 19 (Krankenpflegeartikel), 20 (Lagerungshilfen), 21 (Messgeräte für Körperzustände/-funktionen), 23 (Orthesen), 24 (Beinprothesen), 26 (Sitzhilfen) und 37 (Brustprothesen) sowie die Hausbesuchsregelung mit dem BKK Landesverband Mitte und dem BKK Landesverband Bayern vereinbart.
Die PG 38 (Armprothesen) ist von dieser Preiserhöhung ausgenommen.
Maßgeblich für die Anwendung der neuen Preise ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung.
Veröffentlicht am 19.03.2020
Der GKV Spitzenverband hat am 18.12.2019 für die Hilfsmittel zur Kompressionstherapie und Einlagen neue Festbeträge beschlossen. Diese gelten ab dem 01.04.2020.
Beigefügt finden Sie die entsprechend angepassten Preistabellen zum Kompressions- und Schuhtechnikvertrag, die ebenfalls in der Lesefassung beigefügt sind. Übergangsweise sind sowohl die bis 31.03.2020 gültigen Festbeträge angegeben wie auch die ab 01.04.2020 gültigen Festbeträge. Bei Versorgungen ab dem 01.04.2020 sind die neuen Festbeträge anzusetzen. Maßgeblich für die Anwendung der neuen Festbeträge ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung.
Die LEGS ändern sich nicht!
Veröffentlicht am 23.01.2020
Beigefügt übersenden wir Ihnen eine überarbeitete Version des IKK classic OT-Vertrages. Neben redaktionellen Änderungen wurden folgende Dinge bearbeitet bzw. hinzugefügt:
PG 17:
Bei doppelt vergebenen Positionsnummern wurden Produktbesonderheitennummern vergeben. (Paar und Stück)
Es wurde eine Regelung zur Direktabrechnung eingefügt. Die Genehmigungsfreigrenze liegt bei 160,00 € netto pro Rezept.
PG 23:
Bei doppelt vergebenen Positionsnummern wurden Produktbesonderheitennummern vergeben.
Die 23.04.03.3011 Softec Genu wurde aus dem Vertrag gestrichen. Diese kann weiterhin unter der bereits auch vorher schon im Vertrag enthaltenen Positionsnummer „23.04.03.3999 Multifunktionsknieorthese mit Vektorgestrick“ abgerechnet werden.
LEGS 19 99 210 Die Vertragsversion ist bereits aktualisiert!
Veröffentlicht am 14.11.2019
angefügt die Einzelproduktlistung des aktuellen Hilfsmittelverzeichnisses (GKV-Stand vom 29. Oktober 2019) im EXCEL-Format bzw. PDF-Format.
Die Fortschreibungen in der
PG 21 Messgeräte für Körperzustände/-funktionen (Bundesanzeiger 15.1.2018),
PG 34 Haarersatz (Bundesanzeiger 15.1.2018),
PG 52 Pflegehilfsmittel zur selbstständigeren Lebensführung-Mobilität (Bundesanzeiger 15.1.2018),
PG 07 Blindenhilfsmittel (Bundesanzeiger 7.2.2018),
PG 36 Augenprothesen (Bundesanzeiger 20.2.2018),
PG 04 Badehilfen (Bundesanzeiger 28.2.2018),
PG 13 Hörhilfen (Bundesanzeiger 28.2.2018),
PG 33 Toilettenhilfen (Bundesanzeiger 28.2.2018),
PG 37 Brustprothesen (Bundesanzeiger 28.2.2018)
PG 35 Epithesen (Bundesanzeiger 29.3.2018),
PG 17 Hilfsmittel zur Kompressionstherapie (Bundesanzeiger 14.7.2018)
PG 28 Stehhilfen (Bundesanzeiger 15.7.2018)
PG 51 Pflegehilfsmittel zur Körperpflege-Hygiene (Bundesanzeiger 22.8.2018)
PG 54 Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (Bundesanzeiger 22.8.2018)
PG 10 Gehhilfen (Bundesanzeiger 27.8.2018)
PG 99 Verschiedenes (Bundesanzeiger 27.8.2018)
PG 01 Absauggeräte (Bundesanzeiger 28.8.2018)
PG 20 Lagerungshilfen (Bundesanzeiger 28.8.2018)
PG 22 Mobilitätshilfen (Bundesanzeiger 10.9.2018)
PG 26 Sitzhilfen (Bundesanzeiger 10.9.2018)
PG 31 Schuhe (Bundesanzeiger 10.9.2018)
PG 32 Therapeutische Bewegungsgeräte (Bundesanzeiger 10.9.2018)
PG 05 Bandagen (Bundesanzeiger 21.9.2018)
PG 02 Adaptionshilfen (Bundesanzeiger 13.11.2018)
PG 18 Kranken-/Behindertenfahrzeuge (Bundesanzeiger 13.11.2018)
PG 23 Orthesen/Schienen (Bundesanzeiger 13.11.2018)
PG 29 Stomaartikel (Bundesanzeiger 13.11.2018)
PG 09 Elektrostimulationsgeräte (Bundesanzeiger 04.12.2018)
PG 14 Inhalations- und Atemtherapiegeräte (Bundesanzeiger 04.12.2018)
PG 11 Hilfsmittel gegen Dekubitus (Bundesanzeiger 06.12.2018)
PG 03 Applikationshilfen (Bundesanzeiger 11.12.2018)
PG 12 Hilfsmittel bei Tracheostoma und Laryngektomie (Bundesanzeiger 12.12.2018)
PG 16 Kommunikationshilfen (Bundesanzeiger 14.12.2018)
PG 24 Beinprothesen (Bundesanzeiger 26.03.2019)
PG 38 Armprothesen (Bundesanzeiger 26.03.2019)
sind berücksichtigt.Zusätzlich angefügt eine Mehrwertsteuer-Zuordnung zur PG 05 & PG 23 basierend auf den uns vorliegenden Herstellerinformationen.
Veröffentlicht am 31.10.2019
Nach einer durchgeführten Markterkundung passt die AOK die bisherige vertragliche Vergütungsregelung für Spezialnahrung (VDB-Gruppe gemäß Lauer-Taxe: 04.01.) zum 01.11.2019 an. Ab dem Abgabezeitpunkt 01.11.2019 gilt für alle Versicherten, für die Spezialnahrung entsprechend der vorgenannten VDB-Gruppe verordnet wird, sowohl für die Erst- als auch für die Folgeversorgung (ohne Alterseinschränkung) ein einheitlicher Aufschlag auf den Lauer-EK in Höhe von drei Prozent; zuzüglich der zum Abgabezeitpunkt gültigen Mehrwertsteuer.
Veröffentlicht am 10.10.2019
Die LAG NRW und die Innung Nord haben mit der AOK Rheinland-Hamburg die Preise für Bandagen neu verhandelt. Die neue Preisvereinbarung tritt zum 01.10.2019 in Kraft.
Ein neuer Beitritt ist nicht erforderlich!
Veröffentlicht am 04.10.2019
Die AOK Niedersachsen hat den bestehenden PG 03 (Verbandstoffe sowie
Sonden- und Trinknahrung bei enteraler Ernährung) zum 01.10.2019 überarbeitet.Die wesentlichen vertraglichen Anpassungen in Kurzform:
- Die Empfangsbestätigung ist nicht mehr jeder Abrechnung beizufügen, sondern künftig nur noch auf Verlangen einzureichen
- Die AOKN akzeptiert künftig Verordnungen für einen Versorgungszeitraum von bis zu drei Monaten, sofern der Arzt entsprechende Angaben auf der Verordnung gemacht hat
- Die Monatspauschale Technik (Erwachsene) beträgt künftig 120,00 EUR
- Die Sicherheitsverbinder in der Versorgung mit Button-Sets o. ä. können separat zur Pauschale abgerechnet werden
- Die übrige Vergütung bleibt unverändert
- Die Erstversorgung mit Produkten zur Bolusgabe ist künftig nicht mehr genehmigungspflichtig
- Gemäß der jüngsten gesetzlichen Anforderungen (HHVG, EU-DSGVO und MPBetreibV) ist der Vertrag entsprechend aktualisiert worden
Veröffentlicht am 18.07.2019
Die AOK Bremen/Bremerhaven hat den Orthetik-Vertrag zum 01.07.2019 preislich neu angepasst. Eine zweite Staffelung ist zum 01.01.2020 vorgesehen. Die neuen Preise entnehmen Sie bitte dem anhängenden Dokument.
LEGS 15 04 A23
Es ist kein Neubeitritt erforderlich.
Veröffentlicht am 11.07.2019
Die Nachtragsvereinbarung der BKK Mobil Oil steht Ihnen nun digitalisiert zur Verfügung!
Die Teilnahmen für bereits anerkannte Produktgruppen wurden übernommen.
Beachten Sie bitte, dass lediglich bei den neu verhandelten Produktbereichen PG 17 Narbenkompression und PG 38 Armprothetik ein Neubeitritt erfolgen muss.
Veröffentlicht am 04.07.2019
In einer 2. Nachtragsvereinbarung hat sich die Kasse mit dem BIV-OT auf eine Erweiterung des Vertrages zur Groß- und Kleinorthopädie verständigt. Der bisher aus den Produktgruppen 05, 08 und 23 bestehende Vertrag ist nun ergänzt um die Produktgruppen 17 Rund- und Flachstrick, PG 24 Beinprothetik, PG 37 Brustprothetik und PG 38 Armprothetik. Die Preise für die neu hinzugekommenen Produkte gelten bereits seit dem 01.06.2019 und erfahren Änderungen jeweils zum 01.01.2020 bzw. 01.01.2021. EGROH hat die Nachtragsvereinbarung anerkannt und stellt Ihnen den neuen Vertrag in Kürze digital zur Verfügung. Mit der Mobil Oil wurde weiterhin vereinbart, dass für EGROH-Partner kein Neubeitritt für bereits anerkannte Produktgruppen vonnöten ist.
Die Leistungserbringergruppenschlüssel im Einzelnen:
PG 05 Bandagen 15 96 013
PG 08 Einlagen 15 99 015
PG 17 Rundstrick 19 99 012
PG 17 Flachstrick 19 99 022
PG 17 Narbenkompression 19 99 032
PG 23 Orthetik 15 96 014
PG 24 Beinprothetik 15 99 009
PG 37 Brustprothetik 15 99 010
PG 38 Armprothetik 15 99 011
Veröffentlicht am 23.05.2019
Die AOK Bayern hat den Vertrag AC/TK 15 02 031 für OT-Betriebe mit Einlagen und Schuhen zum 01.06.2019 überarbeitet. Die Preise werden linear um 3,8% auf alle Positionen der PG 31 erhöht. Es gilt das Abgabedatum!
Es wurden auch leichte Anpassungen im Vertragsteil vorgenommen, die u.a. die Umsetzung der MDR (Qualitätsmanagement) ab 25. Mai 2020 anbetrifft. Auch ist der Nachweis einer akkreditierten ISO-Zertifizierung für Betriebe mit einer Präqualifizierung durch eine akkreditierte PQ-Stelle nun nicht mehr nötig.
Ein neuer Beitritt ist nicht erforderlich!
Veröffentlicht am 23.05.2019
Die AOK Bayern hat den Vertrag AC/TK 16 02 031 für Schuhmachermeisterbetriebe zum 01.06.2019 überarbeitet. Die Preise werden linear um 3,8% auf alle Positionen der PG31 erhöht. Es gilt das Abgabedatum!
Es wurden auch leichte Anpassungen im Vertragsteil vorgenommen, die u.a. die Umsetzung der MDR (Qualitätsmanagement) ab 25. Mai 2020 anbetrifft. Auch ist der Nachweis einer akkreditierten ISO-Zertifizierung für Betriebe mit einer Präqualifizierung durch eine akkreditierte PQ-Stelle nun nicht mehr nötig.
Ein neuer Beitritt ist nicht erforderlich!
Veröffentlicht am 18.04.2019
Rückwirkend zum 01. April 2019 hat der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik eine Vertragsanpassung mit dem BKK Landesverband Mitte und Bayern zum bestehenden OT-Vertrag vereinbart.
Neben redaktionellen Änderungen wurden auch die einzelnen Anlagen in ihrer Struktur angepasst. Hierzu gehört die Anpassung der Anlagen an das aktuelle Hilfsmittelverzeichnis sowie die Neuaufnahme von Produkten im Vertrag. Zusätzlich wurden die neuen Festbeträge im Vertrag hinterlegt und die Angaben zu den einzelnen PQ-Bereichen sind ergänzt worden.
In der PG 23 (Orthetik) wurden Positionsnummern vervollständigt, neue Positionen hinzugefügt und es sind weitere Zusätze und Abrechnungspositionen im Vertrag aufgenommen worden.
Der § 11 des Rahmenvertrages zum Thema „Datenschutz, Verschwiegenheit“ wurde hinsichtlich der EU-DSVGO ebenfalls überarbeitet. Die neu ergänzte Anlage 28 enthält eine Klarstellung zur Aufgabenverteilung aufgrund der Neuerungen des MPG bzw. der MPBetreibV.
Genauere Informationen können Sie der Anlage entnehmen.
Veröffentlicht am 11.04.2019
Aktualisierung des Vertrages zur Versorgung mit Kranken- und Behindertenfahrzeugen (PG 18) zwischen der AOK Baden-Württemberg und dem Fachverband Orthopädie-Technik, Sanitäts- und medizinischer Fachhandel Südwest e.V. vom 01. Oktober 2015: Die Datenschutzhinweise der Anlagen 4a-d des Vertrages wurden aktualisiert.
Die Anlagen 4a-d mit Stand 01.10.2015 dürfen nicht mehr verwendet werden.
Veröffentlicht am 11.04.2019
Aktualisierung des Vertrages zur Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 24 – Beinprothesen zwischen der AOK Baden-Württemberg und dem Fachverband Orthopädie-Technik, Sanitäts- und medizinischer Fachhandel Südwest e.V. mit Stand 16.10.2017: Die Datenschutzhinweise / Einverständniserklärung der Anlagen 8a-b, 9, 13 wurden aktualisiert.
Die Anlagen 8a-b, 9, 13 mit Stand 16.10.2017 dürfen nicht mehr verwendet werden.
Veröffentlicht am 28.03.2019
Die Kasse hat die bestehenden Preise zum 01.04.2019 angehoben. Zur Abrechnung können Sie die vorherigen LEGS verwenden. Die digitalisierte Version des Vertrages steht Ihnen auf ORTHEGROH ab Samstag, den 30.03.2019, zur Verfügung.
Es ist kein Neubeitritt erforderlich.
Veröffentlicht am 07.03.2019
anbei erhalten Sie den ab 1. März 2019 gültigen 2. Nachtrag zum Vertrag nach § 127 SGB V über die Versorgung zur enteralen Ernährung mit Hilfsmitteln, Nahrung und Verbandsmitteln mit dem Leistungserbringerverband rehaVital Gesundheitsservice GmbH, LEGS 19 99 120.
Veröffentlicht am 12.02.2019
Beigefügt erhalten Sie die fortgeschriebenen Preislisten in den Produktgruppen 05 Bandagen und 23 Orthesen. Diese sind ab dem 01.02.2019 gültig. Außerdem wurde eine Nachtragsvereinbarung zu den festbetragsgeregelten Einlagen geschlossen. Bisher teilnehmende Betriebe werden von der BKK Mobil Oil übernommen. Der neue LEGS lautet dann ab 01.03.2019 15 99 015 für die PG 08 .
Es ist kein Neubeitritt erforderlich!
Veröffentlicht am 24.01.2019
Anpassungen an aktuelle Rahmenbedingungen (Datenschutz, Nachweis der Einweisung und Beratung) entsprechend den gesetzlichen Vorgaben (EU-DSGVO, Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz – HHVG), sowie die Anpassung an den digitalen Standard machten Änderungen und Ergänzungen des Vertrages erforderlich. Die Vertragsparteien verständigten sich auf den 1. Nachtrag zum Vertrag über die Versorgung mit Pflegebetten (PG 50) und behindertengerechten Betten (PG 19). Dieser Nachtrag tritt zum 1. Januar 2019 in Kraft und gilt für alle Versorgungen ab diesem Verordnungsdatum bzw. Empfehlungen der Pflegekasse bzw. Antrag des Pflegebedürftigen ab 1. Januar 2019.
Die einzelnen Änderungen und Ergänzungen können Sie dem Vertragstext entnehmen. Diese sind durch Unterstreichungen gekennzeichnet.
Sofern Sie den Änderungen nicht zustimmen, teilen Sie uns dies innerhalb eines Monates nach Erhalt dieses Schreibens mit.
Veröffentlicht am 17.01.2019
Ab dem 1. Januar 2019 verzichtet die IKK classic auf ein Genehmigungsverfahren bei der Trinknahrung und bei Nahrung und Verbandmitteln bei Vorliegen einer transnasalen Sonde. Aus diesem Grund wurde mit der rehaVital Gesundheitsservice GmbH der oben genannte 1. Nachtrag vereinbart. In diesem Zusammenhang wurde die Anlage 3 (Vergütung) angepasst.
Es ist kein neuer Beitritt nötig.
Veröffentlicht am 17.01.2019
Die mit der 1. Ergänzungsvereinbarung zum Rahmenvertrag über die Einzelheiten der Versorgung mit Hilfsmitteln zuletzt im Anhang 2 zur Anlage 2 (Preisdatei Orthopädie) angepassten Konditionen (netto) für die PG 24 – Bereich Fuß- und Beinprothesen (Versorgungsbereiche 24 A und B) wird zum 01.01.2019 linear um 4,73% und zum 01.12.2019 linear um 2,2% erhöht.
Es ist kein erneuter Beitritt erforderlich und gilt für Verordnungen ab 01.01.2019
Veröffentlicht am 17.01.2019
Aufgrund gesetzlicher Änderungen war es erforderlich, eine Anpassung des aktuellen Vertrages zur PG 23, Orthesen, vorzunehmen.
Neben den gesetzlichen Änderungen wurde auch die Vertragslaufzeit um drei Jahre verlängert, wobei die Preiserhöhung wie folgt vereinbart wurde: vom 01.01. bis 31.12.2019 eine Steigerung um 3,3 % der bisherigen Preise und danach jeweils vom 01.01. bis 31.12.2020 und 01.01. bis 31.12.2021 um je 2,2 % auf die Preise des Vorjahres.
Sofern Sie dem Vertrag in der Fassung vom 01.01.2014/2015 bereits beigetreten sind, ist eine erneute Beitrittserklärung nicht erforderlich.
Veröffentlicht am 27.12.2018
zwischen dem Fachverband OT und der AOK PLUS besteht seit dem 1. Juli 2016 der Rahmenvertrag Reha. Mit Wirkung zum 1. Januar 2019 legten beide Parteien eine weitere vertragliche Anpassung der Vergütung von 20 Wiedereinsatzpauschalen für die Produktgruppe PG 18 fest. Da der vorliegende Vertrag in der Fassung des 2. Nachtrages vom 1. Januar 2019 kein Neuvertrag ist, muss Ihr Betrieb diesem Vertrag nicht erneut beitreten. Jedoch können Sie, entsprechend Ziffer 2 bzw. 3 Ihrer Beitrittserklärung, den Änderungen des Vertrages innerhalb eines Monats nach unserer Bekanntgabe formlos widersprechen. Wir weisen Sie in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Ihre Beitrittserklärung in diesem Fall mit dieser Mitteilung erlischt. Ohne vertragliche Grundlage in diesem Hilfsmittelsegment endet damit auch Ihre Berechtigung zur Abgabe dieser Hilfsmittel.
Bitte prüfen Sie in diesem Zusammenhang, ob Ihr Betrieb bereits dem 2. Nachtrag in der Fassung vom 1. Januar 2018 beigetreten ist. Sollte dies noch nicht erfolgt sein, so setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Veröffentlicht am 27.12.2018
Die Kasse hat gemeinsam mit der Innung Nord und der LAG-NRW eine Protokollnotiz zu dem Vertrag über die Versorgung mit Kranken- und Behindertenfahrzeuge ausgearbeitet. Diese definiert die Leistungsbeschreibung für die verstärkten Rollstühle in Bezug auf die Sitzbreite und Belastbarkeit eindeutig (vgl. Anlage). Eine Umsetzung kann ab dem 10.12.2018 erfolgen.
- Belastbar bis 170 kg für verstärkte Rollstühle
- Sitzbreite bis 60 cm für verstärkte Rollstühle
Veröffentlicht am 11.12.2018
Der Fachverband OT, Sanitäts-, Reha u. medizinischer Fachhandel Baden-Württemberg konnte eine Vertragsanpassung im Bereich der Versorgung mit Kranken-/Behindertenfahrzeugen erreichen. Der neue Vertrag gilt ab dem 01.01.2019 und es ist kein Neubeitritt notwendig. Der LEGS bleibt gleich, die Vereinbarung gilt für Leistungen ab dem 01.01.2019 (Empfangsbestätigung des Versicherten).
Es ist kein Neubeitritt erforderlich.
Veröffentlicht am 29.11.2018
Die Kasse hat zum 01.12.2018 einen neuen Vertrag in dem Bereich PG 05 Bandagen geschlossen. Der bestehende Bandagenvertrag (LEGS 1592050) wird somit zum 30.11.2018 ungültig. Der neue Vertrag ist in drei Versionen verfügbar:
- Orthopädieschuhmachermeister und Orthopädieschuhmacher (LEGS 1692053)
- Orthopädietechnikermeister und Dipl.-Ing. für Orthopädie- und Rehatechnik (LEGS 1592054)
- Orthopädietechniker (1592055)
Ab dem 01.12.2018 gelten somit die neuen (besseren) Preise.
Es ist kein Neubeitritt erforderlich.
Veröffentlicht am 14.11.2018
Die Kasse hat mit dem Fachverband Sachsen/Thüringen eine Nachtragsvereinbarung im Bereich der prothetischen Beinversorgung zum 15.11.2018 abgeschlossen. Die neuen Preise gelten ab diesem Verordnungsdatum.
Es ist kein Neubeitritt erforderlich.
Veröffentlicht am 20.09.2018
Die Kasse hat zur Preisvereinbarung nachträglich einen Leistungserbringergruppenschlüssel (LEGS) sowie eine Vertragsnummer veröffentlicht. Der LEGS lautet 19 90 300, die Vertragsnummer 10701.
Veröffentlicht am 20.09.2018
Im Sinne einer Vereinheitlichung des Verfahrens bei Aussonderungen von „im Einsatz“ befindlichen Hilfsmitteln gilt künftig folgende Vorgehensweise:
Veröffentlicht am 20.09.2018
Im Zuge der ersten praktischen Erfahrungen bei der Umstellung vom Kauf- und Wiedereinsatzverfahren auf eine Versorgungspauschale für die Standard- und Leichtgewichtrollstühle ab 01.05.2018 sind zum einen Umsetzungsfragen aufgekommen, deren Beantwortung nicht eindeutig den Verfahrensgrundsätzen zu entnehmen sind (Punkt 1) sowie ein Hinweis auf redaktionelle Fehler (Punkt 2). Bitte beachten Sie hierzu die beigefügte Information!
Veröffentlicht am 01.08.2018
Die über die Umsetzung des neuen Fuß- und Beinprothesenvertrages mit der AOK Rh/HH (PG 24) zum 01-07-2018 hatten wir sie bereits informiert. Aufgrund der abermaligen Durchsicht und auch auf Grund von Hinweisen aus ihren Reihen, sind noch einige Fehler aufgefallen
oder Punkte zu klären gewesen. Dies haben wir zusammen mit der AOK Rh/HH auf dem kurzen Dienstweg erledigt, so dass wir ihnen heute die neue und somit aktuelle Preisanlage 5.24.2 beiliegend übersenden.
Folgende Änderungen haben sich ergeben:
1. Auf Seite 16 der Preisliste wurde die Position 24.00.24.3000 „Liner zur KnieEx-Prothese“ mit EK + 20% hinzugefügt.
2. Auf Seite 31 der Preisliste wurde die bereits vorhandene Position 24.00.99.2000 „sonstiges Zusätze“ auf KVA geändert.
3. Auf Seite 31 der Preisliste wurde die bereits vorhandene Position 24.00.99.3000 „Arbeitszeitpauschale zur Herstellung von Silikonlinern nach Gipsabdruck/andere Abformtechniken“ ebenfalls auf KVA geändert.
4. Auf Seite 16 möchten wir den Hinweis geben, das die dort für die KnieEx-Versorgung fehlende Position „Aktive Unterdrucksysteme für KnieEx-Prothesen“ über die Position 24.00.24.6000 „sonstige Zusätze für KnieEx-Prothesen“ mit EK + 20% angesetzt werden soll.
Veröffentlicht am 01.08.2018
Wir informieren Sie über folgende redaktionelle Anpassungen im Beinprothesenvertrag der AOK Baden-Württemberg:
Vertrag: § 7 Abs. 2 und § 8 Abs. 2: Einwilligung der Versicherten zur Teilnahme
der AOK-OTFachkraft am Beratungsgespräch.
Anlage 1:
• GPOS 24.00.06.9400 bis 9405: Korrektur des fehlerhaften GPOS-Verweises
• GPOS 24.00.06.9406 und 9407: Streichung des Satzes „Diese Gebührenposition kann nicht bei geschlossenen bzw. kommunizierenden Fuß-/Kniesystemen oder Komplettsysteme (z. B. Linx) abgerechnet werden.“, dafür
• neue GPOS 24.00.06.9430 (Linx-Aufschlag = KV) und 24.00.06.9431 (Linx-Probeversorgung mit Preisvereinbarung)
• GPOS 24.00.06.9429: Anpassung der beispielhaften Aufzählung, Leistungsbeschreibung
• Neue GPOS 24.00.06.9432 für Drehadapter mit Preisvereinbarung
• Neue GPOS 24.00.06.9433 für Torsionsadapter mit Preisvereinbarung
• Verweis auf neue GPOS für Drehadapter in GPOS 24.00.06.9419 und 24.00.06.9430 ergänzt
• Für alle GPOS unter Funktionsbauteile (24.00.06.94xx) und Strukturbauteile (24.00.06.95xx) durchgehende Klarstellung in der Positionsbezeichnung, welche GPOS Aufschläge sind und welche für die Teile verwendet werden sollen
Anlage 3:
• Punkt 2.1: durchgängig herstellerneutrale Bezeichnung der Aufbaugeräte
• Punkt 2.2:
o Umbenennung der Rampe zu schräge Ebene
o Schräge Ebene und Treppe müssen keine bauliche Einheit sein
o Änderung der Länge der schrägen Ebene: 4 statt 5 Meter
• Punkt 2.4: Not-Stop“-Funktion“ ergänzt
• Punkt 2.6: Klarstellung, dass „Posturomed oder mind. Schaukelbrett“ als Hilfsmittel zum Gleichgewichtstraining vorzuhalten sind Anlage 4:
• Insgesamt Beispiele aus der Armprothetik entfernt
• Funktionsbauteile: Benennung der Unterdrucksysteme angepasst
• Zubehör:
o Streichung „jeglicher Art“
o statt Pflegemittel „Mittel zur Reduzierung der Haftreibung an der Schaftoberfläche“
o Streichung „Reinigungssysteme“
In den Anlagen 8a, 8b, 9 und 13 wurden die Datenschutzklauseln/Einwilligungserklärungen
aufgrund der EU-DSGVO angepasst.
Veröffentlicht am 03.07.2018
Zum 01.05.2018 trat eine Preiserhöhung zur Beinprothetik in Kraft . Nutzen Sie nur noch den anhängenden Vertrag. Ein Neubeitritt ist nicht nötig.
Veröffentlicht am 19.06.2018
Reha-Vertrag: Bei der Umsetzung der Reha-Verträge hat die Kasse in einzelnen produkt-spezifischen Anlagen Unstimmigkeiten festgestellt und eine Anpassung einzelner Vertrags-inhalte in den Anlage A28 – Sitzhilfen sowie A43 - Krankenpflegeartikel vorgenommen, die mit Wirkung zum 01.06.2018 in Kraft treten. Übersicht der Anpassungen nachfolgend:
Veröffentlicht am 25.05.2018
Vertragspreiserhöhungen zum 01.05.2018
Wie im KKH-Vertrag zu PG 05 Bandagen und 23 Orthesen/Schienen aus dem Jahre 2015 geregelt, weisen wir Sie darauf hin, dass sich die Preise für Bandagen, konfektionierte und individuelle Orthesen zum 01.05.2018 erhöht haben.
Veröffentlicht am 25.05.2018
Vertragspreiserhöhungen zum 01.05.2018
Wie im DGUV-Vertrag zur PG 24 Fuß- und Beinprothesen aus dem Jahre 2016 geregelt, weisen wir Sie darauf hin, dass in § 4 des Rahmenvertrages in Verbindung mit der Anlage 06 eine Staffelung der Preisvereinbarung geregelt ist. In dieser Staffelung ist eine Anpassung des Stundenverrechnungssatzes zum 01.05.2018 auf 61,50 € vereinbart. Alle weiteren Parameter bleiben unverändert.
Veröffentlicht am 25.05.2018
Der Nachtragsvereinbarung zur Produktgruppe 11 brauchen Sie nicht wiederholt beitreten, wenn Sie dem Vertrag bereits zu einem früheren Zeitpunkt beigetreten sind. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem anhängenden Schreiben für Leistungserbringer.
Veröffentlicht am 25.05.2018
Auch hier gibt es eine Nachtragsvereinbarung zum 01.06.2018 und es ist ebenfalls ein Neubeitritt erforderlich. Den Vertrag und die Beitrittserklärung finden Sie verlinkt.
Veröffentlicht am 25.05.2018
Die Kasse hat mit der Landesinnung zum 01.06.2018 eine Nachtragsvereinbarung zum bestehenden Vertrag geschlossen. Es ist ein Neubeitritt erforderlich. Sofern Sie an dem neuen Vertrag für den Bereich Versorgungspauschalen teilnehmen möchten, wählen Sie aus: - ob Sie bereits bis zum 31.05.2018 Vertragspartner waren und der Nachtragsvereinbarung zum 01.06.2018 beitreten (ggf. auch rückwirkend); - ob Sie bereits bis zum 31.05.2018 Vertragspartner waren und der Nachtragsvereinbarung „nach“ dem 01.06.2018 beitreten, welches eine 10%ige Absenkung der Vergütung auf alle Versorgungspauschalen zur Folge hat; - oder ob Sie dem Vertrag neu beitreten und damit die Vergütungen der Nachtragsvereinbarung entsprechend der Preisliste akzeptieren. Bei Interesse senden Sie uns die Beitrittserklärung schnellstmöglich zu.
Veröffentlicht am 04.05.2018
Zum 01.05.2018 haben sich erneut Änderungen im Reha-Vertrag ergeben. Die Änderungen betreffen die Seiten 59 Punkt 1.3 Sonderversorgungen (daraus resul-tierend eine Anpassung in der Preisliste bei 18.50.02.0 und 18.50.02.2) und 69-70 Punkt 3.3 Rückkaufwerte: Hier werden die Rückkaufwerte in den jeweiligen Jahren der Rückholung konkretisiert. Den neuen Vertrag können Sie der beigefügten Datei entnehmen.
Veröffentlicht am 29.03.2018
Die Kasse hat eine Anpassung der Preise für Bandagen ab dem 01.01.2018 vorgenommen. Nutzen Sie ab sofort die anhängende Preisliste.
Veröffentlicht am 29.03.2018
Die Kasse hat mit den Innungen Nord und Bremen neue Preise für den Vertrag über Orthesen vereinbart. Die Änderungen gelten ab dem 01.03.2018 und sind auch für EGROH gültig. Bitte beachten Sie die neuen Regelungen, die wir für Sie verlinkt haben.
Veröffentlicht am 13.02.2018
Die Kasse hat zum 01.02.2018 die Preise des Schuhtechnik-Vertrags auf das Niveau der AOK Bayern angehoben. Den aktuellen Vertrag finden Sie verlinkt:
Veröffentlicht am 16.01.2018
Die Kasse hat mit dem Fachverband OT einen 2. Nachtrag zum Rahmenvertrag über die Versorgung mit Rehabilitationshilfsmitteln verhandelt. Neu dazu-gekommene Produktgruppen sind die PG 22 Mobilitätshilfen, die PG 26 Sitzhilfen, die PG 28 Stehhilfen und die PG 32 therapeutische Bewegungsgeräte. Zudem gibt es eine neue Übergangsvereinbarung zur Versorgung im Bereich Dekubitus PG 11. Der Vertrag gilt für Versicherte in Sachsen und Thüringen ab dem 01.01.2018. Bitte bedenken Sie vor einem Beitritt, dass die AOK bei weniger als 10 Versorgungen im Jahr das Verweisungsrecht anwendet. D.h.: für nicht in Sachsen/Thüringen angesiedelte LE akzeptiert die Kasse dann die ortsüblichen Preise Ihrer heimischen AOK. Näheres entnehmen Sie bitte den Anlagen.
Veröffentlicht am 16.01.2018
Durch umfangreiche Gesetzesänderungen (z.B. HHVG) in den letzten Monaten kommt es zu maßgeblichen Änderungen in den Verträgen der AOK Bayern. Ab dem 01.03.2018 gibt es im Bereich der Orthopädietechnik (Produktgruppen 05, 20, u. 23) einen neuen Rahmenvertrag und eine Preisanpassung nach oben. Es muss ein Neubeitritt erfolgen. Beachten Sie bitte den neuen LEGS 15 02 305. Als Grundlage ist außerdem ein gültiges, akkreditiertes ISO-Zertifikat erforderlich.
Veröffentlicht am 04.07.2017
Der Verband hat analog zum AOK Bayern-Vertrag die Preise für Schuhtechnik zum 01.02.2017 angepasst. Den Vertrag können Sie hier runterladen. Zudem ist die BKK Mobil Oil diesem Vertrag beigetreten; somit ist dieser auch bundesweit gültig.
Veröffentlicht am 13.04.2017
Auch hier wurde der Vertrag mit den neuen Festbeträgen der PG 08 Einlagen angepasst. Anders als bei den Bayern ist hier kein Neubeitritt nötig.
Veröffentlicht am 21.02.2017
Wie uns erst jetzt bekannt wurde, hat die Kasse neue Preise - gültig ab 01.01.2017 - veröffentlicht.
Veröffentlicht am 29.11.2016
Die Produktgruppen 08 Einlagen und 17 Kompression aus dem OT1-Vertrag werden ebenfalls in die laufenden Verhandlungen des OT2-Vertrages aufgenommen (PG 05, 23 u. 24).
Veröffentlicht am 29.11.2016
Die Kasse hat zum 01.01.2017 die Preise der Produktgruppe 31 Schuhtechnik um die Erhöhung der Grundlohnsumme angepasst.
Veröffentlicht am 11.10.2016
Im neuen Reha-Vertrag 2016 ist sich im Bereich der PG 26 ein falscher Leistungserbringergruppenschlüssel aufgeführt. Die entsprechenden Seiten wurden von der Barmer ausgetauscht und uns neu zur Verfügung gestellt. Bitte löschen Sie die alten Schlüssel und verwenden Sie nur die neuen LEGS aus dem geänderten Vertrag! Den aktualisierten Vertrag und die aktualisierte Übersicht der LEGS entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Links:
Veröffentlicht am 29.09.2016
Die EGROH hat inzwischen auch den Vertragsteil zur PG 26 Sitzschalen auf Pauschal-Basis abgeschlossen. Sie können ab sofort daran teilnehmen; da wir den Vertragsteil bisher nicht abgeschlossen hatten, ist hier ein Neubeitritt notwendig.
In Kürze soll zur PG 26 Sitzschalen ein Projekt ins Leben gerufen werden, dem das Kalkulationsmodell des BIV zugrunde liegt. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Veröffentlicht am 10.08.2016
Vertragsanpassung ab dem 01.09.2016. Die Kasse informiert über genehmigungsfreie Produkte.
Veröffentlicht am 10.08.2016
Wie der EGROH erst jetzt durch Zufall bekannt wurde, gab es zum Orthesen-Vertrag am 01.11.2015 eine Änderungsvereinbarung, u.a. mit Preisanpassungen. Beachten Sie bitte die Verlinkung.
Veröffentlicht am 27.07.2016
Die Landesarbeitsgemeinschaft NRW weist auf einen Fehler im Schuhtechnik-Vertrag der Deutschen Gesetzlichen Unfallver-sicherung hin.
Veröffentlicht am 14.07.2016
Die AOK Baden-Württemberg und der Fachverband Orthopädie-Technik, Sanitäts- und medizinischer Fachhandel Südwest e.V. haben die Vereinbarung zur Versorgung mit Badehilfen (Produktgruppe 04) im Bereich der Anlage 1c aktualisiert. Die aktualisierte Vereinbarung gilt seit 1.Juni 2016 und steht zum Herunterladen bereit.
Veröffentlicht am 28.04.2016
Die Kasse hat zum 01.05.2016 die Leistungsbeschreibung zur Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 31 Schuhe systematisch und redaktionell dem aktuellen Rahmenvertrag angepasst. Die Preisanlage ist gleichbleibend.
Veröffentlicht am 30.03.2016
Die Kasse hat mit dem BIV eine Änderungsvereinbarung ausgearbeitet, die EGROH nun auch gezeichnet hat. Gleiches gilt für den Kompressionsvertrag der PG 17. Die Vereinbarungen und die neuen Vertragsfassungen finden Sie verlinkt. Ein erneuter Beitritt ist nicht nötig.
Veröffentlicht am 23.02.2016
Die Kasse teilt mit, dass sie entsprechend den Lohnsummenveränderungen Preisanpassungen im Vertrag OT / OST (PGen 05 / 08 / 23 / 31) vorgenommen hat.
Veröffentlicht am 26.01.2016
Die Kasse hat eine Ergänzungsvereinbarung zur vereinfachten Lieferung und Abrechnung veröffentlicht. Wir bitten freundlichst um Beachtung.
Veröffentlicht am 26.01.2016
Die Kasse hat einzelne Positionen aus dem Orthopädietechnik-
Vertrag preislich angepasst. Nutzen Sie ab dem 01.01.2016 bitte nur noch die neue Version.
Veröffentlicht am 26.01.2016
Auch EGROH hat für Sie mit der AOK Hessen Verhandlungsge-spräche geführt und moderate Anhebungen der Preise ent-sprechend den Preissteigerungen und der Lohnentwicklung in den letzten Jahren (+ca. 15%) angeboten. Stattdessen hat die AOK Hessen jedoch einen Einzel-Vertrag mit um durchschnittlich 10 - 20% gesenkten Vergütungspreisen geschlossen und bietet diesen Vertrag nun zum Beitritt an. Diesem Vertrag wird EGROH nicht beitreten und rät auch den Mitgliedsbetrieben wegen Unwirt-schaftlichkeit davon ab. Ab dem 01.02.2016 können Sie aufgrund
der fehlenden LEGS und Vertragspreise dann zwar nur noch KV per Papier oder Fax einreichen; aber Sie können dabei für Sie wirt-schaftliche Preise kalkulieren (z.B. unter Berücksichtigung der Grundlohnsummensteigerung von rund 15% seit 2007) und warten dann die Reaktion der AOK Hessen ab. Die Landesinnung ist auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung übrigens zu einem ähnlichen Ergebnis gekommen und versucht deshalb, weiterhin mit der AOK Hessen Verhandlungsgespräche zu führen.
Veröffentlicht am 17.12.2015
Die Kasse hat in Zusammenarbeit mit der bayrischen Landesinnung den Reha-Vertrag RT1 zum 01.01.2016 fortgeschrieben. Die neue Fassung finden Sie in der Änderungsversion verlinkt. Ein neuer Beitritt ist hier nicht erforderlich.
Veröffentlicht am 11.11.2015
Die Kasse hat mit der Innung für Orthopädie-Technik Nord und der Landesarbeitsgemeinschaft für Orthopädie-Technik NRW eine Änderungs- und Ergänzungsvereinbarung getroffen, in der u.a. die Anpassung bzw. Erhöhung einiger Vergütungssätze erfolgt ist. Die Vereinbarung ist beigefügt
und ab dem 01.11.2015 gültig.
Veröffentlicht am 28.10.2015
Die Kasse teilt mit, dass ab 01.November 2015 der Genehmigungsverzicht bei Treppenrollstühlen, -steighilfen, -raupen und Rampensystemen wegfällt. Ab dann sind diese kostenvoranschlagpflichtig.
Veröffentlicht am 28.10.2015
Die Kassen haben neue Kalkulationsvorgaben für Ein- und Zweischalenorthesen in der Produktgruppe 23 heraus gegeben. Diese ergänzen die bestehenden OT 2- und Schuhtechnik-Verträge.
Veröffentlicht am 29.09.2015
Im Bereich der konfektionierten und maßgefertigten Orthesen gibt es eine Preisanpassung in Höhe von plus 2% zum 01.10.2015. Die neuen Preise (Versionskennzeichen 1/2015) finden Sie jeweils fortlaufend hinter den Preisen von 2014 (Versionskennzeichen 1/2014).
Veröffentlicht am 20.08.2015
Die Kasse hat erneut turnusmäßig die Mehrwertsteuertabellen aus dem OT 2-Vertrag im Bereich Bandagen und Orthesen überarbeitet, Die aktuellen Fassungen sind im Anhang.
Veröffentlicht am 20.08.2015
Die Kasse hat zusammen mit der Landesinnung OST Baden-Württemberg und dem Fachverband für OT die Preise im Schuhtechnik-Vertrag PG 31 angepasst. Ein erneuter Beitritt ist nicht nötig. Den aktualisierten Vertrag finden Sie hier.
Veröffentlicht am 29.07.2015
Leider haben wir erst jetzt erfahren, dass der bestehende Reha-Vertrag zwischen der OT-Innung Südwest und dem Fachverband sowie Sanitätsfachhandel Rheinland-Pfalz zum 01.04.2015 eine Preisanpassung erfahren hat. Bitte nutzen Sie nur noch die Preise aus der anhängenden Fassung 2015.
Veröffentlicht am 29.06.2015
Die Kasse hat in Verhandlung mit der Landesinnung Nord die Preislisten zum bestehenden OT-Vertrag angepasst. Der Rahmenvertrag und Ihre bisherige Teilnahme bleiben bestehen.
Veröffentlicht am 29.06.2015
Zum 01.07.2015 ersetzt ein neuer Schuhtechnik-Vertrag zur PG 31 die bisherige Version. Bereits beigetretene Leistungserbringer bleiben Vertragspartner, soweit nicht innerhalb 14 Tagen schriftlich widersprochen wird. Es wird nur noch einen Leistungserbringergruppenschlüssel (1998109) geben.
Veröffentlicht am 29.06.2015
zum 01.07.2015 hat die Kasse eine Ergänzungsvereinbarung zum Vertrag über die Versorgung von Versicherten mit Hilfsmitteln der PG 23 (Orthesen) abgeschlossen. Die Änderungen in Gelb entnehmen Sie bitte dem Anhang.
Veröffentlicht am 29.06.2015
Die Kasse hat rückwirkend zum 01.06.2015 die Verträge über die Versorgung der Versicherten mit Bandagen, Lagerungshilfen und Orthesen fortgeschrieben. Die geänderten Versionen entnehmen Sie bitte den Anlagen.
Veröffentlicht am 20.05.2015
Die Kasse hat die Preisvereinbarung zur PG 31 Schuhtechnik angepasst. Es handelt sich um Nettopreise und um ein sog. Mehrstufenmodell. Die Preisstufen sind zum 01.04.2015, 01.01. 2016 und 01.01.2017 vereinbart.
Geregelt ist die Umstellungszeit von jeweils einem Monat, so dass die Preise tatsächlich einen Monat später gelten. In der jeweiligen Stufe sind die Preise also erst zum 01.05.2015, 01.02.2016 und 01.02.2017 in KV und Abrechnungen einzusetzen.
Veröffentlicht am 20.05.2015
Die Kasse hat eine neue Preisvereinbarung PG 23 Orthesen zum bestehenden Rahmenvertrag hinzugefügt. Die Preise gelten ab dem 01.05.2015. Teilnehmende Leistungserbringer müssen nicht erneut beitreten. Der Leistungserbringergruppenschlüssel wird noch final bekannt gegeben.
Veröffentlicht am 31.03.2015
Aufgrund von Fusionen haben sich einige Änderungen ergeben. In der Anlage übersenden wir Ihnen daher die aktuelle Liste der am OT-Vertrag beteiligten Krankenkassen.
Veröffentlicht am 31.03.2015
Der bestehende Vertrag zur PG 31 Schuhtechnik wurde preislich nach oben angepasst und um die Produktgruppen 05 Bandagen, 23 Orthesen und 10 Gehhilfen erweitert. Teilnehmende Betriebe müssen nicht neu beitreten. Sollten wir innerhalb 14 Tagen nichts von Ihnen hören, nehmen Sie weiterhin teil.
Veröffentlicht am 31.03.2015
Der Vertrag PG 12 Tracheostoma wurde preislich neu verhandelt. Teilnehmende Betriebe müssen nicht neu beitreten. Sollten wir innerhalb 14 Tagen nichts von Ihnen hören, nehmen Sie weiterhin teil.
Veröffentlicht am 05.03.2015
durch die jährliche Grundlohnsummensteigerung haben sich die Preise im Bereich der PG 31 Schuhtechnik erhöht. Diese gelten ab dem 01.03.2015. Weitere Mehrwertsteuer- und Preisänderungen in den Produktgruppen PG 05 Bandagen und PG 23 Orthesen gelten ab dem 15.03.2015 und sind dem nachfolgenden Vertrag zu entnehmen.
Veröffentlicht am 30.01.2015
Die Kasse informiert über erneute Mehrwertsteuer-Anpassungen im OT2-Vertrag. Die Änderungen ersehen Sie aus den Tabellen.
Veröffentlicht am 30.01.2015
Die Kasse hat die Preise des aktuellen Reha-Vertrages in einzelnen Produkten neu verhandelt. Aufgrund der neuen (unwirtschaftlichen) Preisgestaltung ist die EGROH diesen Teilen des Vertrages nicht beigetreten. Dadurch reduziert sich der bestehende Vertrag um Toilettenrollstühle PG 18 und Toilettenhilfen PG 33.
Veröffentlicht am 30.01.2015
Die Kasse hat zum 01.01.2015 erneut die Preise der Produktgruppe 31 Schuhtechnik angehoben.
Veröffentlicht am 30.01.2015
Die Kasse hat im bestehenden OT-Vertrag die Preise der PG 24 Beinprothetik nach oben angepasst. Änderungen werden im Vertrag unterstrichen angezeigt.
Veröffentlicht am 11.12.2014
Aufgrund interner Systemfehlermeldungen ist im geschlossenen Vertrag über ableitende Inkontinenzhilfen AC/TK 15 02 C xx eine Abweichung aufgefallen. Diese befindet sich in der Anlage 2 zum Vertrag über die Versorgung mit ableitenden Inkontinenzhilfen und betrifft die Position 15.25.15.6 Ballonkatheter, Silikon, für die langfristige Versorgung. Hier entspricht der Bruttobetrag in Höhe von 19,49 Euro nicht dem gewollten Sollbetrag von 19,47 Euro inkl. 19 Prozent Mehrwertsteuer. Diese Abweichung wurde durch eine redaktionelle Änderung um 0,02 Euro angepasst.
Veröffentlicht am 17.10.2014
Die Kasse informiert über weitere Änderungen der Mehrwertsteuersätze im OT2-Vertrag. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Links.
Veröffentlicht am 17.10.2014
Im Bereich der Orthesenversorgung haben sich nach den gültigen Zolltarifbestimmungen bei den Produkten Rhizohit sowie Tal-u-air die Mehrwertsteuersätze geändert. Des Weiteren ergab eine Überprüfung, dass bei der Hyperextensionsorthese 23.15.04.1005 lediglich die Vergütung für die Arbeitszeit hinterlegt war. Hier wurde der Preis auf EK + 20% + AZ angepasst. Den geänderten Vertrag finden Sie verlinkt.
Veröffentlicht am 29.07.2014
Zum 1. August 2014 wird der zwischen BIV-OT und GWQ Service Plus AG geschlossene Vertrag angepasst. Der Rahmenvertragsteil hat bereits seit dem 1. Mai 2014 Gültigkeit. Die Preisvereinbarungen gelten ab dem 1. Juli 2014 mit einer Übergangsfrist bis zum 1. August 2014. Im Juli 2014 können also noch die bisherigen Preise abgerechnet werden.
Im Vertragsrahmenteil wurde die Kündigungsklausel verändert. Es lassen sich nun nicht nur einzelne PQ-Bereiche im Vertrag wählen, sondern auch einzeln kündigen. Zuvor konnte man nur den Gesamtvertrag kündigen. Hinsichtlich der Präqualifizierung gibt es seit dem 1. Januar 2014 einen neuen Kriterienkatalog. Hier wurden die PQ-Bereiche angepasst. Bei den Beitrittserklärungen ist zu unterscheiden zwischen Bestätigungen/Urkunden in der neuen PQ-Fassung (ab 01.01.2014) und der alten Fassung (bis 31.12.2013).
In der PG 05 und PG 23 kommt es bei einigen Positionen zu Preisveränderungen. Die PG 17 wurde neu in den Vertrag aufgenommen. Im Bereich der PG 24 wurden in einigen Positionen die Leistungsbeschreibungen angepasst. Ferner wurde die Position multisensorielles Kniegelenksystem überarbeitet und eine Position für die Erprobungsphase eingefügt.
Veröffentlicht am 29.07.2014
Der bestehende Reha-Vertrag wurde um die Produktgruppen 02 Adaptionshilfen, PG 11 Dekubitus, PG 20 Lagerungshilfen, PG 26 Sitzhilfen und PG 28 Stehhilfen erweitert. Für diese Produktgruppen gibt es keine Preisvereinbarungen, sondern sie werden über Kostenvoranschlag unter Berücksichtigung der vorhandenen Genehmigungsfreigrenzen eingereicht. Der Leistungserbringergruppenschlüssel für diese Produkte ist 19 93 099.
Veröffentlicht am 05.05.2014
Im Vertrag über die Versorgung mit Hilfsmitteln im Bereich der Medizintechnik wurden Änderungen in den Anlagen 3 und 4 (Beatmung und Sauerstoff) vorgenommen.
Veröffentlicht am 05.05.2014
Die Kasse hat in ihrem OT-Vertrag die Preise für Bandagen, Orthesen und Schuhtechnik progressiv angepasst.
Veröffentlicht am 27.03.2014
Die Kasse informiert, dass in der Anlage 8 – Preisliste des seit dem 15.03.2014 geltenden Vertrags über die Versorgung mit behindertengerechten Betten und Pflegebetten (PG 19 & 50) Änderungen / Ergänzungen vorgenommen worden sind. Dazu hat die Kasse ein Info-Schreiben versandt. Die AOK Sachsen-Anhalt weist nochmals darauf hin, dass ab dem 15.03.2014 keine Abgabeberechtigung für Pflegebetten mehr besteht, wenn keine aktuelle Beitrittserklärung vorliegt.
Veröffentlicht am 27.03.2014
Die Kasse hat die Bandagenverträge in allen vier Berufsversionen überarbeitet und an die neuen PQ-Versorgungsbereiche angepasst. Betriebe, die bereits an den Verträgen teilnehmen, nutzen bitte künftig die neuen Vertragsversionen. Für „Neubeitritte“ gelten ab sofort die entsprechend überarbeiteten neuen Beitrittserklärungen.
Veröffentlicht am 05.03.2014
Beim OT-Vertrag mit spectrumK (Produktgruppen 05/Bandagen, 23/Orthesen und 24/Prothesen) hat es ebenfalls eine Änderung gegeben. Mit der 2. Protokollnotiz vom 19.02.2014 sind die Änderungen der 2. Fortschreibung der Empfehlungen zum Präqualifizierungsverfahren berücksichtigt worden. Hier geht es um die Änderungen bei den Versorgungsbereichen in den Produktgruppen 05 (Bandagen) und 23 (Orthesen). Die neue Aufteilung der Versorgungsbereiche mit Gültigkeit ab dem 01.01.2014 ist in der neuen Beitrittserklärung (Anl. 5c) berücksichtigt worden. Leistungserbringer mit einer PQ-Bescheinigung Stand ab 01.01.2014 benutzen zum Vertragsbeitritt bitte die neue Beitrittserklärung. Den aktuellen Vertrag, die 2. Protokollnotiz sowie die Erläuterung dazu und die neue Beitrittserklärung können Sie über die beigefügten Links herunterladen.