Veröffentlicht am 29.05.2019
Wie bereits berichtet haben praktisch alle Mitgliedsbetriebe der Landesinnung Bayern ihre Einzelverträge mit der Knappschaft und der landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) für die Produktgruppen bzw. Teilbereiche der Produktgruppen 02, 05, 10, 11, 17, 20, 23, 24 und 26 gekündigt. Um die Versorgung zu sichern, haben Landesinnung, Knappschaft und LKK ab dem 1. Juni eine Übergangsregelung vereinbart. Grundlage ist der bereits mit dem Bundesinnungsverband für Orthopädietechnik abgeschlossene Rahmenvertrag vom 19. Oktober 2018. Sofern mit dem BIV Vereinbarungen zu einzelnen Produktbereichen bestehen, gelten diese. Weiter gelten in der vertragslosen Übergangsphase vorerst die Preise der zwischen Landesinnung/Fachverband mit der AOK Bayern geschlossenen Verträge auf ortsüblicher Preisbasis. Die Vereinbarung gilt für die Produktgruppen 05 (Bandagen), 17 (lymph. Vers.), 23 (Orthesen), 24 (Beinprothesen) und 38 (Armprothesen). Das gemeinsame Ziel der Innung, eingebunden sind auch die Innungen Sachsen und Thüringen, und der Knappschaft/LKK liegt darin, 2019 bundeseinheitliche Verträge mit dem BIV zu schließen.
Veröffentlicht am 29.05.2019
im September 2018 haben wir Sie über die Änderungen der Hilfsmittelnummern der Anlage 3 des Sauerstoffvertrages informiert. Leider wurden zahlreiche Abrechnungen noch mit den alten Hilfsmittelnummern eingereicht und mussten infolgedessen storniert werden.
Bitte nutzen Sie aus diesem Grund ausschließlich die in blau hinterlegten Hilfsmittelnummern bei der Einreichung Ihrer Abrechnungen, damit Ihre Rechnungen zügig genehmigt werden können.
Veröffentlicht am 29.05.2019
Die Kasse hat mit RehaVital die Änderung des 2. Nachtrags nach § 127 Absatz 2 SGB V über die Versorgung zur enteralen Ernährung mit Hilfsmitteln, Nahrung und Verbandsmitteln beschlossen. Die Definition der Kinderversorgung wurde von 17 auf vollendetes 18. Lebensjahr erhöht. LEGS 19 99 120
Veröffentlicht am 23.05.2019
Die AOK Bayern hat den Vertrag AC/TK 15 02 031 für OT-Betriebe mit Einlagen und Schuhen zum 01.06.2019 überarbeitet. Die Preise werden linear um 3,8% auf alle Positionen der PG 31 erhöht. Es gilt das Abgabedatum!
Es wurden auch leichte Anpassungen im Vertragsteil vorgenommen, die u.a. die Umsetzung der MDR (Qualitätsmanagement) ab 25. Mai 2020 anbetrifft. Auch ist der Nachweis einer akkreditierten ISO-Zertifizierung für Betriebe mit einer Präqualifizierung durch eine akkreditierte PQ-Stelle nun nicht mehr nötig.
Ein neuer Beitritt ist nicht erforderlich!
Veröffentlicht am 23.05.2019
Die AOK Bayern hat den Vertrag AC/TK 16 02 031 für Schuhmachermeisterbetriebe zum 01.06.2019 überarbeitet. Die Preise werden linear um 3,8% auf alle Positionen der PG31 erhöht. Es gilt das Abgabedatum!
Es wurden auch leichte Anpassungen im Vertragsteil vorgenommen, die u.a. die Umsetzung der MDR (Qualitätsmanagement) ab 25. Mai 2020 anbetrifft. Auch ist der Nachweis einer akkreditierten ISO-Zertifizierung für Betriebe mit einer Präqualifizierung durch eine akkreditierte PQ-Stelle nun nicht mehr nötig.
Ein neuer Beitritt ist nicht erforderlich!
Veröffentlicht am 23.05.2019
Die IKK Nord hat mit den Innungen Nord, Niedersachsen/Bremen und Sachsen-Anhalt eine Änderungsvereinbarung geschlossen, die ebenfalls für die EGROH gilt. Sie tritt am 01.07.2019 in Kraft. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Erläuterungen im Anhang. Der LEGS bleibt mit 15 90 101 und 19 90 222 unverändert.
Für teilnehmende Betriebe ist kein Neubeitritt erforderlich.
Veröffentlicht am 23.05.2019
wir möchten Sie darüber in Kenntnis setzen, dass mit der Landesinnung für Orthopädietechnik Sachsen-Anhalt letztmalig eine Verlängerung der Nachtragsvereinbarung zum Dienstleistungsvertrag Versorgungspauschalen für die Produktgruppe 11 beschlossen wurde. Diese Vereinbarung endet zum 31. Mai 2020. Es wurden keine Preisverhandlungen geführt, jedoch die aktuelle Struktur des Hilfsmittelverzeichnisses berücksichtigt.
Die neue Preisliste gilt ab 01.06.2019.
Veröffentlicht am 16.05.2019
Die DAK Gesundheit Kasse informiert vorab über die Bereinigung der Lagerbestände des MIP-Hilfsmittel Pools. Die Bereinigung soll bis zum 30.06.2019 abgeschlossen sein.
Das Schreiben finden Sie unter "Dokumente".
Veröffentlicht am 09.05.2019
Die Knappschaft informiert darüber, dass ab dem 8. Mai 2019 der Bearbeitungsstandort für Prothesen und Orthesen -unabhängig von Wertgrenzen- in die Fachzentren für Hilfsmittel in Herne, Frankfurt und Saarbrücken in das Team Technik verlagert wird.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem anhängenden Schreiben.
Veröffentlicht am 09.05.2019
Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) hat eine FAQ-Liste zur Weitergeltung von Präqualifizierungsurkunden nicht akkreditierter PQ-Stellen herausgegeben (Stand 12.04.2019). Die Inhalte entnehmen Sie bitte der Anlage.
Eine Liste der akkreditierten PQ-Stellen hängt ebenfalls an. (Stand 30.04.2019)
Veröffentlicht am 09.05.2019
Von Mai bis November läuft die Ausschreibungsversorgung für Badewannenlifter (04.40.01.0), weil die Zuschläge schon vor dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) erteilt wurden. Die Kassen informieren ihre Versicherten entsprechend.
Die gemeinsame Ausschreibung zu Elektrostimulationsgeräten hingegen wurde aufgehoben.
Veröffentlicht am 02.05.2019
Zum 01.05.2019 hat die Kasse einen neuen Medizintechnik-Vertrag für die Bereiche Absaugung (19 99 002), Sauerstofftherapie (19 99 005) und Monitoring (19 99 006) abgeschlossen. EGROH ist dem Vertrag beigetreten. Für teilnehmende Betriebe ist kein Neubeitritt erforderlich.
Für die Bereiche CPAP und Beatmung wenden Sie sich bitte direkt an die Kasse.
Veröffentlicht am 02.05.2019
Zum 01.10.2019 tritt die mhplus BKK dem Vertrag mit dem LEGS 19 91 G06 bei.
Veröffentlicht am 02.05.2019
Die Kasse bietet aktuell einen neuen zum 01.05.2019 abgeschlossenen Vertrag zur Versorgung ihrer Versicherten mit Dekubitus-Hilfsmitteln an. EGROH hat diesen geprüft und wird nicht beitreten. U.a. sind dort unwirtschaftliche Einmalpauschalen mit unbegrenzter Laufzeit verhandelt.
Veröffentlicht am 02.05.2019
wie uns von unseren Mitgliedsbetrieben wiederholt berichtet wurde, gehen einige der den GWQ-Verträgen beigetretenen Betriebskrankenkassen grundsätzlich von einer Weitergeltung der bereits im Jahr 2017 gekündigten Preisanlagen des „alten“ OT-Vertrages (Vertragsnummer 100) aus.
Wir weisen darauf hin, dass die rahmenvertraglichen Regelungen des OT-Vertrags, Vertragsnummer 100, keine Weitergeltung von Preisen fristgerecht gekündigter Produktgruppen enthalten.
Einer Weitergeltung der gekündigten Preisanlagen für den Zeitraum der Verhandlungen haben wurden ebenfalls nicht vereinbart.
Damit gilt für Versorgungen in den gekündigten Produktgruppen, dass diese nur nach vorab genehmigtem individuellem Kostenvoranschlag des Leistungserbringers durchgeführt werden.
Kürzungen der Kostenvoranschläge auf nicht mehr gültige Vertragspreise sollten nicht akzeptiert werden.
Veröffentlicht am 02.05.2019
für die Vorbereitung eines gemeinsamen Rahmenvertrages haben die bayrischen Mitgliedsbetriebe zum 30.04.2019 mit Wirkung voraussichtlich zum 31.05.2019 ihre bestehenden Einzelverträge in den Produktgruppen PG 02, PG 05, PG 10, PG 11, PG 17 (lymph. Vers.), PG 20, PG 23, PG 24 (Bein, Arm, Brust) und PG 26 gegenüber der Knappschaft und der landwirtschaftlichen Krankenkasse
gekündigt.Gemeinsam mit dem Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) finden hierzu aktuell Vertragsverhandlungen mit der Knappschaft und der landwirtschaftlichen Krankenkasse statt.
Über das weitere Vorgehen – ggf. eine stillschweigende Vereinbarung über die Weitergeltung der Vertragsinhalte über den 31.05.2019 hinaus – bis zum Abschluss eines Rahmenvertrages in der zweiten Jahreshälfte 2019 – werden wir Sie zeitnah informieren und auf dem Laufenden halten.
Veröffentlicht am 02.05.2019
Die DAkkS hat für den Fall des Wegfalls der Akkreditierung der PQ-Stelle in ihren „Anforderungen an Präqualifizierungsstellen, die Leistungserbringer gemäß § 126 Absatz 1a SGB V zertifizieren“ unter Punkt III,4,4.4 geregelt, dass das Zertifikat innerhalb von 6 Monaten von der abgebenden PQ-Stelle an die annehmende PQ-Stelle transferiert werden kann. Durch diese in dem Papier geregelte Übergangszeit droht dem Leistungserbringer bei Wegfall der Akkreditierung der PQ-Stelle also nicht die sofortige Ungültigkeit seines Zertifikates. Eine Übergangszeit von 6 Monaten halten wir für angemessen. In dieser Zeit müsste es für die Leistungserbringer möglich sein, sich eine neue PQ-Stelle zu suchen. Eine Liste der akkreditierten Stellen finden Sie anbei.
Aus gegebenem Anlass weisen wir nochmals darauf hin, dass die 6-monatige Frist seit gestern läuft!!!