ORTHEGROH News

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April 2025


Veröffentlicht am 17.04.2025

IKK classic

Pflegehilfsmittel

Nachtragsvereinbarung

Zum 1. Januar 2025 wurde der 1. Nachtrag zum o.g. Vertrag vereinbart. 
In der Anlage 3 wurden einige Positionen, die ebenfalls in den Verträgen des GKV Spitzenverbandes (AC/TK 1900P50, 1900P51, 1900P52) geregelt wurden, entfernt. 
Im Anhang erhalten Sie die Nachtragsvereinbarung samt der aktualisierten Anlage 3.

LEGS 19 99 170


Veröffentlicht am 17.04.2025

AOK Hessen

PG 08 und 31 Schuhtechnik

Nachtragsvereinbarung

Zum 01.04.2025 hat die AOK mit der Landesinnung Hessen für Orthopädie-Schuhtechnik eine Nachtragsvereinbarung mit neuen Vertragspreisen abgeschlossen.

Die neuen Preisvereinbarungen gelten für alle Lieferungen (Tag der Leistungserbringung) ab dem 01.04.2025. 

Es ist kein Neubeitritt notwendig.

Der LEGS bleibt 16 06 A31


Veröffentlicht am 03.04.2025

AOK Niedersachsen

24. Ergänzungsvereinbarung - Anpassung OT

Preisvereinbarung Nachtragsvereinbarung

Zum 01.04.2025 tritt die 24. Ergänzungsvereinbarung mit der AOK-Niedersachsen in Kraft und beinhaltet folgende Änderungen:

PG 05:
Preiserhöhung linear um 3 % zum 01.04.2025

PG 23:
Preiserhöhung linear um 4,41 % zum 01.04.2025.
Zusätzlich Erhöhung der Genehmigungsfreigrenze für Produkte mit festem Preis von aktuell 245,00 EUR auf 350,00 EUR.

PG 24:
Preiserhöhung linear um 6 % zum 01.04.2025 (excl. Stundenverrechnungssatz)
Zusätzlich Vereinbarung einer Pilotierung zur Möglichkeit Testungen von Passteilen mit uns abzurechnen.

PG 26:
Preiserhöhung linear um 3 % zum 01.01.2026

PG 37:
Anpassung aus der bisherigen PG 24 in die PG 37. Anpassungen analog des Preismodells der AOK NW bzw. gem. Hilfsmittelverzeichnis

Im Anhang finden Sie neuen Preisdateien. Es ist kein Neubeitritt notwendig.

Februar 2025


Veröffentlicht am 20.02.2025

AOK Sachsen-Anhalt

PG 05 Bandagen und PG 23 Orthesen Preisanpassung

Nachtragsvereinbarung

Zum 15.02.2025 hat die AOK Sachsen-Anhalt mit der Landesinnung OT neue Preise für die o.g. Produktgruppen vereinbart. Stichtag für die Anwendung der neuen Preise ist der Tag der ärztlichen Verordnung.

Die bestehende Preisvereinbarung wird mit Wirkung zum 15.02.2025 pauschal in allen Positionen um 2,5 Prozent (Bandagen 3,0 Prozent) erhöht.

Es ist kein Neubeitritt notwendig.

LEGS: 15 14 313 (Bandagen) u. 15 14 355 (Orthesen), 15 14 356 (Zusätze)

Januar 2025


Veröffentlicht am 02.01.2025

AOK Sachsen-Anhalt

PG 17 lymphatische Kompressionstherapie

Nachtragsvereinbarung

Zum 01.01.2025 wird eine neue Preisvereinbarung zum bestehenden Vertrag der PG 17 lymphatische Kompressionsversorgung geschlossen. Die neuen Preise entnehmen Sie bitte dem Anhang.

LEGS 15 14 297

September 2024


Veröffentlicht am 12.09.2024

IKK classic

2. Nachtragsvereinbarung ableitende Inko PG 15

Nachtragsvereinbarung

Mit diesem 2. Nachtrag zum Vertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Hilfsmitteln der PG 15 zur ableitende Inkontinenzversorgung, wird der Austausch der Anlage 3 (Preisanlage) zum 01.08.2024 gültig.

LEGS 19 99 194

Juli 2024


Veröffentlicht am 11.07.2024

AOK Sachsen-Anhalt

Preiserhöhungen Betten und Versorgungspauschalen

Nachtragsvereinbarung

Die Preise der beiden genannten Verträge werden ab 01.06.2024 bis 31.12.2024 um 2,11% gesteigert. 

Ab 01.01.2025 werden die Preise um weitere 2,11% gesteigert. Diese sind in der Anlage der Nachtragsvereinbarung aufgeführt. Ausgenommen von der Dynamisierung ist der Pflegerollstuhl, Patientengewicht bis 135 kg (50.45.07.0/2).

Die separate Beantragung bzw. Abrechnung von Frachtkosten entfällt ab 01.06.2024. Diese wurden in die Preise überführt.

LEGS 15 14 320 (Betten) u. 15 14 319 (Versorgungspauschalen)

Den ebenfalls neu verhandelten Vertrag zum Kauf / Wiedereinsatz hat EGROH nicht abgeschlossen (15 14 304)


Veröffentlicht am 11.07.2024

KKH kaufm. Krankenkasse

PG 32 CPM-Schienen

Nachtragsvereinbarung

Die KKH verzichtet ab dem 15.07.2024 auf die Genehmigungspflicht für die vierwöchigen Erstversorgungen (Kennzeichen 08). Postoperative Erstversorgungen (Kennzeichen 08) können somit ohne vorherige schriftliche Genehmigung (Kostenübernahmeerklärung) der KKH durchgeführt werden. Es wird klargestellt, dass die postoperativen genehmigungsfreien Versorgungen entweder drei Tage nach erfolgter Entlassung oder maximal fünf Tage nach erfolgter Operation erfolgen müssen, der fünfte Tag nach der Operation zählt ausdrücklich noch dazu. Die Genehmigungsfreiheit gilt ausschließlich für postoperative Erstversorgungen.

Ab dem 15.07.2024 gelten die in der Anlage 02: „Preisblatt“ aufgeführten Preise (Vergütungspauschalen Kennzeichen 08 und 09).

Die Genehmigungsfreiheit der postoperativen Erstversorgungen und die neuen Konditionen gelten für Versorgungen, die der Grundlage von ärztlichen Verordnungen (Muster 16) erfolgen, die nach dem 15.07.2024 ausgestellt werden.

Der Einsatz von CPM-Bewegungsschiene zur konservativen Therapie (ohne Operation) und Folgeversorgungen (Kennzeichen 09) sind unverändert genehmigungspflichtig.

LEGS 19 99 M52

Mai 2024


Veröffentlicht am 02.05.2024

AOK Plus

Reha-Vertrag 3. Nachtragsvereinbarung

Nachtragsvereinbarung

Die Vereinbarung beinhaltet eine Preisanpassung zum 1. Mai 2024. Alle in den produktspezifischen Anlagen (Anlagen PG 04, PG 18/50, PG 18 A, PG 22, PG 26, PG 28, PG 32 und PG 33) geregelten Vertragspreise erhöhen sich um 3,45 v. H. Ausgenommen davon sind die in diesen Anlagen enthaltenen Wiedereinsatzpauschalen sowie die Verpackungspauschale. Damit Sie die geänderten Preise besser nachvollziehen können, sind diese unterstrichen.

LEGS 19 13 Rxx

März 2024


Veröffentlicht am 28.03.2024

BKK LV Bayern BKK LV Süd

Reha & Homecare - 6. Nachtragsvereinbarung

Nachtragsvereinbarung

Die 6. Nachtragsvereinbarung zum Reha & Homecare Vertrag (LEGS 15 90 377) tritt zum 01.04.2024 in Kraft und ist bis zum 31.12.2024 befristet. 

Es wurden zeitlich befristete prozentuale Zuschläge für Mehrkosten pro Hilfsmittel vereinbart, die zusätzliche zum Vertragspreis (netto) abgerechnet werden können. 

Die prozentualen Aufschläge wurden von uns bereits auf die netto Preise drauf gerechnet und somit finden Sie die aktuellen Vertragspreise ab dem 01.04.2024 im Portal. 

Die genauen Aufschläge können Sie der im Anhang beigefügten Vereinbarung entnehmen.


Veröffentlicht am 14.03.2024

IKK classic

PG 14 Sauerstofftherapie

Nachtragsvereinbarung

Zum 1. April 2024 gibt es zu diesem Vertrag einen Nachtrag zur Anlage 3 Preisanlage. Beigefügte Anlage 3 hat für Sie als beigetretener Leistungserbringer Gültigkeit ab dem 1. April 2024. Teilnehmende Betriebe müssen nichts weiter tun.

LEGS 19 99 158


Veröffentlicht am 14.03.2024

IKK classic

Nachtragsvereinbarung zum OT-Vertrag

Änderung Nachtragsvereinbarung

Mit der IKK classic wurde zum 01.04.2024 eine Nachtragsvereinbarung zum OT-Vertrag geschlossen. 

Der Nachtrag enthält die folgenden Punkte:

  • Erhöhung der Genehmigungsfreigrenzen in der PG 17
  • Regelung der MAK-Systeme sowie der Einbeinstrumpfhosen der PG 17
  • Korrektur eines Fehlers in der PG 05 in Bezug auf Versorgungsbereiche
  • Aufnahme der PG 38 (Armprothesen) in den Vertrag

Sollten Sie den Bereich der PG 38 Armprothesen beitreten wollen, so senden Sie uns bitte die beigefügte Beitrittserklärung zurück.

LEGS: 19 99 298

Februar 2024


Veröffentlicht am 15.02.2024

BKK LV Bayern

PG 31 Schuhtechnik-Vertrag

Nachtragsvereinbarung

Der BKK Landesverband Bayern hat mit der Landesinnung Bayern neue Preise für den bestehenden Schuhtechnik-Vertrag erreichen können. Die Preise gelten ab 01.03.2024, ein Neubeitritt ist nicht notwendig. Auch die neue Version gilt nur für Leistungserbringer in Bayern.

LEGS 16 02 731


Veröffentlicht am 01.02.2024

BKK LV Bayern BKK LV Süd

4. Nachtragsvereinbarung Medizintechnik

Nachtragsvereinbarung

Der BKK LV Süd und der BKK LV Bayern verlängern die prozentualen Aufschläge zum Medizintechnik-Vertrag bis zum 30.09.2024.

LEGS: 19 90 330


Veröffentlicht am 01.02.2024

AOK Nordwest

5. Nachtrag PG 18 Krankenfahrzeuge

Nachtragsvereinbarung

Für die Produktgruppe 18 hat die AOK NordWest zum 01.03.2024 eine Anpassungen des Versorgungsvertrages vereinbart. 

Konkret handelt es sich um folgende Änderungen:

  • Anlage 4 – Leistungsbeschreibung für Standard-Schieberollstühle/ Leichtgewichtrollstühle
    • Anpassung der Vertragskonditionen um 9% jeweils Erst- und Folgeversorgungspauschalen
  • Anlage 5 – Leistungsbeschreibung für Multifunktionsrollstühle
    • Anpassung der Vertragskonditionen um 4,22% jeweils Erst- und Folgeversorgungspauschalen
  • Anlage 6 – Leistungsbeschreibung für Elektrorollstühle Innenraum und Außenbereich
    • Anpassung der Vertragskonditionen um 4,22% jeweils Erst- und Folgeversorgungspauschalen
    • Erweiterung um
      • 18.46.06.0 - Elektrorollstühle zerlegbar, faltbar für den Innenraum
      • 18.50.07.0 - Elektrorollstühle zerlegbar, faltbar für den Innenraum und Außenbereich/Straßenverkehr
  • Versichertenerklärung (Anlage 14)
    • Wegfall der schriftlichen Einholung der Versichertenerklärung und Umstellung auf dokumentierte Abfrage zur Nutzung
    • Wegfall als rechnungsbegründende Unterlage

Es ist kein Neubeitritt notwendig.

LEGS

  • 15 11 715 Schleswig-Holstein
  • 15 21 715 Westfalen-Lippe

Januar 2024


Veröffentlicht am 04.01.2024

DAK Gesundheit

PG 31 Schuhtechnik

Nachtragsvereinbarung

Zum 01.01.2024 tritt die Nachtragsvereinbarung für die PG 31 (Schuhtechnik) mit der DAK in Kraft. Zum 01.07.2024 ist eine weitere Preiserhöhung vereinbart.

Für die Anwendung der Vertragspreise ist das Verordnungsdatum maßgeblich.
Die Preise gelten bis zum 31.12.2024. 

Es ist kein Neubeitritt notwendig. 

LEGS: 16 98 109 

Oktober 2023


Veröffentlicht am 26.10.2023

BKK LV Bayern

Vertrag über die Versorgung mit rehatechnischen Hilfsmitteln

NachtragsvereinbarungProtokollnotiz

Der BKK Landesverband Bayern verlängert die 4. Nachtragsvereinbarung bzgl. der zeitlich befristeten Zuschläge für krisenbedingte Mehrkosten.

Die nun geltende 5. Nachtragsvereinbarung gilt für Verordnungen ab 01.10.2023 bis 31.03.2024. Maßgeblich ist das Verordnungsdatum.

Ergänzend zu der Kostenvoranschlags(KV)-Regelung für nicht vertraglich vereinbarte Produkte, werden ab dem 01.10.2023 Orthopädische Roller (22.50.02.0) explizit in den Vertrag aufgenommen.

LEGS 15 90 377

Juli 2023


Veröffentlicht am 20.07.2023

AOK Plus

PG 29 Stomaversorgung 1. Nachtrag

Nachtragsvereinbarung

Im Juni 2023 veröffentlichte die AOK PLUS die Bekanntmachung, neue Verträge für die Versorgung mit Stomaartikeln zu schließen. Zum 01.08.2023 vereinbarten der Fachverband OT und die AOK PLUS einen 1. Nachtrag zu dem Vertrag.

Die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst:

  • Er gilt für alle Neu- und Bestandsversorgungen ab dem Versorgungsmonat August 2023.
  • In den "Allgemeine Bestimmungen" wurden aufgrund gesetzlicher Neuerungen und aktueller Erfordernisse einige Änderungen und Anpassungen vorgenommen.
  • In den "Besonderen Bestimmungen" erfolgten diese relevanten Änderungen:
    • Der Leistungserbringer soll möglichst darauf hinwirken, dass der Arzt auf der Verordnung, ergänzend zum Verordnungszeitraum, auch die Art der Stomaanlage angibt (Ziff. 5.2.)
    • Die bisherige Verpflichtung zur Lieferung in neutraler Verpackung wurde gestrichen. Diese besteht nur noch auf Wunsch des Versicherten (Ziff. 6.2.1.).
    • Die Abrechnungsgrundsätze (Ziff. 15.3.) wurden um folgende Punkte ergänzt:
      • In der Sammelrechnung sind nur Rechnungen über Versorgungen nach diesem Vertrag zusammenzufassen.
      • Die Sammelrechnungen sind getrennt nach allgemeinen und erhöhten Versorgungspauschalen zu erstellen.
  • Erhöhung der Vergütung:
    • Anlage 3     Erhöhung der allgemeinen Versorgungspauschale
    • Anlage 4     Erhöhung der Vergütung für Sonstige Leibbinden

Es ist kein Neubeitritt erforderlich.

LEGS 19 13 H03

Juni 2023


Veröffentlicht am 29.06.2023

BKK LV Bayern BKK LV Süd

3. Nachtragsvereinbarung Medizintechnik

Nachtragsvereinbarung

Im Anhang finden Sie die 3. Nachtragsvereinbarung zum Vertrag zur Versorgung der Versicherten mit medizintechnischen Hilfsmitteln der Produktgruppen 01, 12, 14 und 21 die zwischen dem BKK Landesverband Bayern, dem BKK Landesverband Süd und der ResMed GmbH & Co. KG sowie der ResMed Medizintechnik GmbH mit Wirkung zum 15. Juli 2023 geschlossen wurde.

Es wurden prozentuale Aufschläge vereinbart, die zusätzlich zum Vertragspreis (netto) abrechnet werden können.
Die Aufschläge sind bis zum 14.01.2024 befristet.

LEGS 19 90 330

März 2023


Veröffentlicht am 02.03.2023

DAK Gesundheit

PG 14 Sauerstoff und Beatmung

Nachtragsvereinbarung

Aufgrund von Kostensteigerungen bei Fracht und Rohstoffen vereinbaren die 
Vertragsparteien für einzelne Hilfsmittel aus der Produktgruppe 14 Atemtherapie- und Inhalationsgeräte übergangsweise neue Preispositionen. 

Es wurden dabei die Produktbereiche berücksichtigt, für die nach intensiver 
Marktrecherche ein höherer Preis notwendig ist.

Die Preise gelten vorerst rückwirkend vom 01.03.2023 bis 31.03.2024. Die Preise können für alle Versorgungen angewendet werden, die zum Zeitpunkt der Einigung noch nicht bei der DAK-Gesundheit zur Genehmigung eingereicht wurden. Sie gelten auch für rückwirkende Kostenvoranschläge ab dem 1. des vorherigen Kalendermonats.

LEGS 15 95 198

Februar 2023


Veröffentlicht am 16.02.2023

AOK Niedersachsen

16. Ergänzungsvereinbarung Reha- u. OT-Vertrag

Nachtragsvereinbarung

Die EGROH hat mit der AOK Niedersachsen eine weitere Ergänzung zum Reha- und OT-Vertrag im Bereich Einlagen vereinbart. In der PG 08 wurde der Stundenverrechnungssatz zum 15.02.2023 deutlich angehoben, mit weiteren Steigerungen zum 01.07.2023 und 01.07.2024. Zusätzlich wurden die Reparaturpositionen im Preis angehoben.

LEGS 15 07 206

Oktober 2022


Veröffentlicht am 13.10.2022

IKK classic

PG 14 Sauerstofftherapie

Nachtragsvereinbarung

Seit dem 01.10.2022 gelten für den Vertrag zur Sauerstofftherapie der IKK classic neue Preisvereinbarungen.

Die erhöhten Preise sind mit der entsprechenden Produktbesonderheitennummer abzurechnen und gültig bis zum 31.03.2023. Sollte nichts anders vereinbart werden, gelten ab 01.04.2023 wieder die vorherigen Preise des Vertrages mit der LEGS 19 99 158.

September 2022


Veröffentlicht am 22.09.2022

BKK LV Bayern BKK LV Mitte

OT-Vertrag

Nachtragsvereinbarung

Die BKK Landesverbände Mitte und Bayern haben eine 4. Nachtragsvereinbarung veröffentlicht. Der Nachtrag beinhaltet eine vollumfängliche Anpassung aller Produktgruppen.

Die Nachtragsvereinbarung tritt zum 01.10.2022 in Kraft und beinhaltet eine weitere Preisstaffel, die zum 01.01.2024 gültig wird. 

Es ist kein Neubeitritt notwendig. Der LEGS bleibt 15 90 301.


Veröffentlicht am 15.09.2022

AOK Baden-Württemberg

Neue Weitergeltungsvereinbarungen

Nachtragsvereinbarung

Der FOS und die AOK Baden-Württemberg haben für 9 Verträge (7 x REHA sowie PG 17 (Fremdvertrag) und PG 24) neue Weitergeltungsvereinbarungen mit Preisanpassungen geschlossen, die zum 01.10.2022 in Kraft treten. 
Die neuen Preislisten sind in Anlage beigefügt und werden schnellstmöglich durch uns digitalisiert. Sie müssen nicht neu beitreten.

Ausschlaggebend ist bei allen Weitergeltungsvereinbarungen für die Anwendbarkeit der neuen Preise das Datum der Abgabe des Hilfsmittels.

März 2022


Veröffentlicht am 31.03.2022

Bosch BKK

Nachtragsvereinbarung Rehatechnikvertrag

Nachtragsvereinbarung

Aufgrund der gestiegenen Fracht- und Rohstoffkosten im Hilfsmittelbereich hat die Bosch BKK mit der rehaVital Gesundheitsservice GmbH eine entsprechende Nachtragsvereinbarung geschlossen. Diese ist ab dem 01.04.2022 gültig (maßgeblich ist das Verordnungsdatum) und gilt bis auf Weiteres. Diese Nachtragsvereinbarung gilt auch für die dem Rehatechnikvertrag beigetretenen Leistungserbringer.

Die neuen Konditionen entnehmen Sie ab 01.04.2022 der beigefügten Datei. Die Nachtragsvereinbarung erhalten Sie zudem anbei. Ein erneuter Vertragsbeitritt ist hierfür nicht notwendig.

LEGS 19 99 999


Veröffentlicht am 17.03.2022

BKK LV Bayern

PG 31 Schuhtechnik-Vertrag

Nachtragsvereinbarung

Der BKK Landesverband Bayern hat mit der Landesinnung Bayern neue Preise für den bestehenden Schuhtechnik-Vertrag erreichen können. Die Preise gelten ab 01.04.2022, ein Neubeitritt ist nicht notwendig. Auch die neue Version gilt nur für Leistungserbringer in Bayern.

LEGS ist 16 02 731

August 2021


Veröffentlicht am 19.08.2021

KKH kaufm. Krankenkasse

PG 12 Tracheostoma Nachtragsvereinbarung LEGS 1999B47, 1999B48, 1999B49

Nachtragsvereinbarung

Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) hat eingefordert, dass die Kostenträger im Zuge des Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG vom 4. April 2017) in der Pflicht sind, gesetzliche und vertragliche Parameter durch Auffälligkeits- und Stichprobenprüfung zu überwachen. Dieses dient zum einen der Steigerung der Versorgungsqualität hinsichtlich der Beratungen der Versicherten und schafft zusätzlich 
Transparenz, um Ursachen von Versorgungsdefiziten und unverhältnismäßig hohen oder vielen Aufzahlungen vollumfänglich aufzudecken. 

In der Nachtragsvereinbarung wird die Umsetzung der Beratungs- und Mehrkostendokumentation anhand von Fallbeispielen beschrieben sowie der Verzicht der jeweiligen Dokumentation definiert.

Im Anhang finden Sie die von der EGROH gezeichnete Nachtragsvereinbarung sowie die zukünftig einzusetzenden Dokumentationsvorlagen. Der Anhang 1 muss in jedem Fall bei erstmaliger Versorgung an die KKH übermittelt werden, ansonsten archiviert und der Kasse auf Verlangen vorgezeigt werden. Die Dokumente sind im Portal als ergänzende Unterlagen gespeichert.

Juni 2021


Veröffentlicht am 17.06.2021

KKH kaufm. Krankenkasse

1. Nachtragsvereinbarung vom 19.05.2021 - Enterale Ernährung

Nachtragsvereinbarung

Hiermit informieren wir Sie über die 1. Nachtragsvereinbarung vom 19.05.2021 anlässlich der Mehrkosten- und Beratungsdokumentation für den Rahmenvertrag gemäß §127 Abs. 1 SGB V über die Hilfsmittelversorgung der Versicherten der KKH mit enteralen Ernährung (Technikpauschale Schwerkraft/Pumpe) mit dem LEGS 19 99 B56. 

Die Vertragsdatei im ORTHEGROH-Partner Portal wurde um die Nachtragsvereinbarung ergänzt. 

Januar 2021


Veröffentlicht am 28.01.2021

spectrumK

PG 31 Schuhtechnik OST-Vertrag

Änderung Nachtragsvereinbarung

Im Rahmen der 1. Änderungsvereinbarung des OST-Vertrages konnten neue Vertragspreise mit spectrumK vereinbart werden. Ab dem 01.02.2021 gelten hier für die Produktgruppe 31 neue Vertragspreise; in 2022 und 2023 treten neue Staffelpreise in Kraft.

Mit der Änderungsvereinbarung werden sowohl die formale Änderungen, die sich unter anderem durch das TSVG und die MPBetreibV ergeben, umgesetzt als auch die Fortschreibung in der Produktgruppe 31. Näheres entnehmen Sie bitte der beigefügten Änderungsvereinbarung.

In dem Preisblatt ist bei den Staffelpreisen ab 2022 und 2023 ein Fehler eingeschlichen: die Staffelpreise beginnen jeweils zum 01. Januar und nicht zum 01. Februar. Wir haben bei der Kasse um eine Austauschversion gebeten und werden die Dokumente austauschen, sobald uns diese vorliegen.

Es ist kein Neubeitritt erforderlich. Der LEGS lautet 1600125.


Veröffentlicht am 14.01.2021

spectrumK

OT-Vertrag - 4. Änderungsvereinbarung

Änderung Nachtragsvereinbarung

Im Rahmen einer 4. Änderungsvereinbarung zum OT-Vertrag wurden Korrekturen im Preisblatt zur Anlage 3c Beinprothetik vorgenommen.

Die Details zu den Änderungen entnehmen Sie bitte der beigefügten 4. Änderungsvereinbarung zum OT-Vertrag in der Lesefassung.

Aufgrund der Fusion zwischen der BIG direkt gesund und der actimonda Krankenkasse, wobei die BIG die aufnehmende Krankenkasse ist, wurde die Liste der teilnehmenden Kasse aktualisiert. Diese können Sie ebenfalls dem Anhang entnehmen.

Der Vertrag wurde von Seiten des BIV-OT als Vertragsunterzeichner zum 31.03.2021 gekündigt. Die Nachverhandlungen für einen neuen OT-Vertrag laufen bereits.

Es ist kein neuer Beitritt notwendig. Sofern in der genannten Frist kein Widerruf bei uns eingeht, gilt der OT-Vertrag mit sofortiger Wirkung in der durch die 4. Änderungsvereinbarung geänderten gültigen Fassung.

Über das Ergebnis der Nachverhandlungen informieren wir Sie rechtzeitig.

Dezember 2020


Veröffentlicht am 17.12.2020

AOK Plus

OT-Rahmenvertrag Preisanpassungen PG 24 Beinprothetik

AnpassungNachtragsvereinbarung

Zwischen dem Fachverband für Orthopädie- und Rehabilitations-Technik, Sanitäts- und medizinischer Fachhandel Sachsen, Thüringen e. V. und der AOK PLUS besteht seit dem 1. Juli 2019 der 2. Nachtrag zum Rahmenvertrag OT.

Mit Wirkung zum 1. Januar 2021 legten beide Parteien eine vertragliche Anpassung fest. Diese Anpassungen betreffen ausschließlich die Anlage PG 24 – Prothesenversorgung der unteren Extremitäten.

Die Änderungen sind in gewohnter Weise durch Unterstreichungen im Vertrag gekennzeichnet.

Da der vorliegende Vertrag (siehe Anhang) in der Fassung des 2. Nachtrages vom 1. Januar 2021 kein Neuvertrag ist, muss Ihr Betrieb diesem Vertrag nicht erneut beitreten. Sofern der Vertrag Ihre Zustimmung findet, benötigen wir von Ihnen auch keine separate Information. Der Vertrag erlangt dann für Ihren Betrieb Gültigkeit für alle vertraglich geregelten Versorgungen mit einem Verordnungsdatum ab dem 1. Januar 2021.

Sollten Sie den Änderungen nicht zustimmen, teilen Sie uns dies innerhalb eines Monats nach Erhalt dieser Nachricht mit. Bitte beachten Sie, dass mit Eingang Ihrer Einwände Ihre Beitrittserklärung erlischt und Sie ab diesem Zeitpunkt nicht mehr berechtigt sind, Hilfsmittel nach den vertraglichen Regelungen des Rahmenvertrages OT abzugeben.

LEGS 15 13 T00

Oktober 2020


Veröffentlicht am 15.10.2020

BARMER TK Techniker Krankenkasse

Übergangsvereinbarung Barmer/TK PG 24 bis zum 30. April 2021

Nachtragsvereinbarung

Nachdem der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) die Übergangsvereinbarung mit der Barmer/TK in der PG 24 (Prothesen) zum 31. Oktober 2020 aufgrund nicht zielführender Gespräche gekündigt hat, konnte der BIV nun nach sehr langen und intensiven Diskussionen mit der Barmer/TK eine Übergangsvereinbarung bis zum 30. April 2021 erzielen.

Die ab dem 1.November 2020 geltende Übergangsvereinbarung umfasst neben einer Preissteigerung auch die Aufnahme neuer Positionen.

In der zurzeit vereinbarten Anlage PG 24 hatte der BIV im letzten Jahr  eine Preiserhöhung in Höhe von 13 % für die Schaftpositionen geregelt. Hier konnte eine weitere Erhöhung um 12 % erzielt werden, sodass es eine Gesamtsteigerung von 25% auf die Vertragspreise des alten OT-2-Vertrags ergibt.

Alle weiteren Positionen, mit Ausnahme der mit einem festen Aufschlag geregelten, wurden um 20% erhöht. Der Stundenverrechnungssatz liegt bei 64,50 €.

Die Aufnahme neuer Positionen umfasst neben einer Kenevo-Regelung folgende Punkte: 

  • Unterschenkelschaft inkl. kondylenübergreifend als wasserfeste Prothese in Modularbauweise (Pos.-Nr. 24.00.71.0400)
  • Interims-Oberschenkelschaft, physiologisch mit mechatronischem Kniegelenk (Kenevo) (Pos.-Nr. 24.00.72.0100)
  • Interims-Oberschenkelschaft, physiologisch mit mechatronischem Kniegelenk (Position für Folgeschäfte, Pos.-Nr. 24.00.72.0100)

Des Weiteren wird der BIV-OT weiterhin mit den Kostenträgern in der PG 24 verhandeln, damit die Versorgung nach dem 30. April 2021 für die Mitgliedsbetriebe wirtschaftlich gewährleistet wird.

Bitte nutzen Sie die neuen LEGS 15 98 279 (Barmer) und 15 99 399 (Techniker) ab dem 01.11.2020

September 2020


Veröffentlicht am 03.09.2020

spectrumK

Beatmungsvertrag LEGS 1900016 - 2. Änderungsvereinbarung

Nachtragsvereinbarung

Die Kasse hat mit der ResMed GmbH & Co. KG eine Anpassung im Rahmen der 2. Änderungsvereinbarung zum Beatmungsvertrag vereinbart. Mit der 2. Änderungsvereinbarung wurden formale Anpassungen aufgrund des Terminservice und -versorgungsgesetz (TSVG) vorgenommen. Darüber hinaus berücksichtigt der Beatmungsvertrag nunmehr die Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses. Dies hat insbesondere Auswirkungen auf die Preistabellen zu den Anlagen 3a bis 3e.

Die Änderungen treten zum 01.10.2020 in Kraft und gelten für alle Erstversorgungen und Folgeversorgungen, die ab dem 01.10.2020 beantragt bzw. durchgeführt werden. Die neuen Hilfsmittelpositionsnummern, Abrechnungspositionsnummern und ggf. Positionsnummern für Produktbesonderheiten sind ab diesem Zeitpunkt verpflichtend zu verwenden.

Anbei erhalten Sie die Änderungsvereinbarung und den geänderten Vertrag

Juni 2020


Veröffentlicht am 29.06.2020

AOK Niedersachsen

PG 05 Bandagen Preisanpassung

Nachtragsvereinbarung

Zum 01.07.2020 hat die EGROH-Service GmbH eine 11. Ergänzungsvereinbarung mit der AOK Niedersachsen abgeschlossen. Die Produktgruppe 05 wurde preislich angepasst. Es ist kein Neubeitritt notwendig. Der Stundenverrechnungssatz beträgt für Maßanfertigungen von Bandagen jetzt 56,92€.

LEGS 15 07 206

November 2019


Veröffentlicht am 28.11.2019

AOK Niedersachsen

9. Ergänzungsvereinbarung zum Rahmenvertrag

Nachtragsvereinbarung

Mit der AOK Niedersachsen wurde eine Änderung in der Produktgruppe 05 Brustbandagen vereinbart. Die Vergütung für die Produktuntergruppe 05.11.04 - Brustbandagen wird durch folgende Vergütung ersetzt, vgl. Preisdatei Orthopädie mit der Vertragsnummer 15 07 206, Anlage 1 dieser Ergänzungsvereinbarung:

05.11.04.0 Brustgürtel                                                         19 %   60,00 EUR 
05.11.04.1 Kompressionsbrustbandage                            19 % 135,00 EUR 
05.11.04.2 Kompressionsbrustbandage mit Brustgürtel 19 % 195,00 EUR

Der Erhebungs-/ Anamnesebogen für individuell angefertigte Orthesen, Anhang 3.1 wird durch die Anlage 2 dieser Ergänzungsvereinbarung ersetzt. 
Die Versorgungsdokumentation PG 23 (nach Maßanfertigungen), vgl. Anhang 3.2 zur Anlage 2 – Preisdatei PG 23, Orthesen entfällt ersatzlos.

Der Patientenerhebungsbogen/ Anamnese für die Versorgung mit Beinprothesen (Versorgungsbereiche 24 A und 24 B), vgl. Anhang 5 zur Anlage 2 – Preisdatei Orthopädie wird durch die Anlage 3 dieser Ergänzungsvereinbarung ersetzt. 
Die Versorgungsdokumentation für die Versorgung PG 24 a/b – Fuß- und Beinprothesen, vgl. Anhang 6 zur Anlage 2 – Preisdatei Orthopädie entfällt ersatzlos.

Im Übrigen bleibt der Vertrag unverändert bestehen.

Diese Vereinbarung tritt mit Wirkung zum 01.12.2019 in Kraft. Es gilt das Datum der ärztlichen Verordnung

September 2019


Veröffentlicht am 05.09.2019

IKK classic

4. Nachtragsvereinbarung mit der IKK classic im Bereich OT

VerhandlungWeitergeltung Nachtragsvereinbarung

Wir möchten Sie heute darüber informieren, dass wir in Kürze ,aufgrund der andauernden Verhandlung, eine vierte Nachtragsvereinbarung unterzeichnen werden, welche die Weitergeltung bis zum 31.10.2019 regelt. Wir befinden uns weiterhin zusammen mit dem BIV (Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik) in Verhandlungen. 

Über weitere Neuigkeiten werden wir Sie selbstverständlich auf dem Laufenden halten.

Juli 2019


Veröffentlicht am 18.07.2019

AOK Plus

OT-Rahmenvertrag

Nachtragsvereinbarung

In den letzten Monaten führte die AOK mit dem Fachverband für Orthopädie- und Rehabilitations-Technik, Sanitäts- und medizinischer Fachhandel Sachsen und Thüringen e. V. (Fachverband OT) Verhandlungen zu einem 2. Nachtrag des OT-Vertrags durch. Die Nachtragsvereinbarung wurde zum 01.07.2019 für alle teilnehmenden Betriebe gültig, wenn nicht innerhalb eines Monats widersprochen wird. Sie erhalten den mit dem Fachverband OT geschlossenen Vertrag zur Kenntnis. Alle Änderungen sind durch Unterstreichungen gekennzeichnet.

Zu den Vertragsinhalten des Rahmenvertrages OT weisen wir Sie auf folgende Punkte gesondert hin:

  • Aufnahme der Regelung zu Einlagen bei schweren Fußfehlformen,
  • Anpassung der Anlagen PG 08 und PG 31 an das überarbeitete Hilfsmittelverzeichnis sowie an den Rahmenvertrag über die Versorgung mit Leistungen des Orthopädie-Schuhtechniker-Handwerkes,
  • Aufnahme der neuen Produktuntergruppe „Fußsprunggelenkübergreifende Knieorthese (23.04.04.3)“,
  • Implementierung der kassenspezifischen Hilfsmittelpositionsnummern:
  • 23.00.06.3000 – Testorthese in Verbindung mit elektronisch gesteuerten Orthesengelenksystemen,
  • 23.00.99.1001 – Passteile für elektronisch gesteuerte Orthesengelenksysteme,
  • Implementierung der Vereinbarung zur Versorgung mit elektronischen Kniegelenken im Rahmen der Interimsphase,
  • Wiederaufnahme der Position „Garantieverlängerung“.

Ergänzender Hinweis zur PG 24 – elektronischer Kostenvoranschlag für Beinprothesenversorgungen:

Im Genehmigungsverfahren kann das ursprünglich beantragte elektronische Passteil durch Erprobungen/Testungen durch ein alternatives elektronisches Passteil ersetzt werden. Nach Abschluss der Testungen werden Sie als Vertragspartner darüber informiert und gebeten, einen neuen Kostenvoranschlag für das zum Einsatz kommende Passteil zu erstellen. Hierfür wird Ihnen  die entsprechende kassenspezifische Hilfsmittelpositionsnummer mitgeteilt. Die konkret zur Anwendung kommenden Nummern können Sie aus der beigefügten Übersicht entnehmen.

Versorgungshinweis elektronisch gesteuerter Orthesengelenksysteme (C-Brace):

Vor der Versorgung mit einem elektronisch gesteuerten Orthesengelenksystem ist eine Testung erforderlich. Dieser ist unter Verwendung der kassenspezifischen Hilfsmittelpositionsnummer 23.00.06.3000 zu beantragen. Nach erfolgreicher Testung ist seitens der Vertragspartner ein erneuter Kostenvoranschlag zu erstellen. Hierfür sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Videodokumentation der Testung,
  • Patientendokumentation,
  • ärztliche Verordnung,
  • Kostenvoranschlag.


Veröffentlicht am 11.07.2019

MOBIL Krankenkasse

OT-Vertrag Nachtragsvereinbarung

AnpassungNachtragsvereinbarung

Die Nachtragsvereinbarung der BKK Mobil Oil steht Ihnen nun digitalisiert zur Verfügung!

Die Teilnahmen für bereits anerkannte Produktgruppen wurden übernommen.

Beachten Sie bitte, dass lediglich bei den neu verhandelten Produktbereichen  PG 17 Narbenkompression und PG 38 Armprothetik ein Neubeitritt erfolgen muss. 


Veröffentlicht am 04.07.2019

MOBIL Krankenkasse

OT-Vertrag Nachtragsvereinbarung

AnpassungNachtragsvereinbarung

In einer 2. Nachtragsvereinbarung hat sich die Kasse mit dem BIV-OT auf eine Erweiterung des Vertrages zur Groß- und Kleinorthopädie verständigt. Der bisher aus den Produktgruppen 05, 08 und 23 bestehende Vertrag ist nun ergänzt um die Produktgruppen 17 Rund- und Flachstrick, PG 24 Beinprothetik, PG 37 Brustprothetik und PG 38 Armprothetik. Die Preise für die neu hinzugekommenen Produkte gelten bereits seit dem 01.06.2019 und erfahren Änderungen jeweils zum 01.01.2020 bzw. 01.01.2021. EGROH hat die Nachtragsvereinbarung anerkannt und stellt Ihnen den neuen Vertrag in Kürze digital zur Verfügung. Mit der Mobil Oil wurde weiterhin vereinbart, dass für EGROH-Partner kein Neubeitritt für bereits anerkannte Produktgruppen vonnöten ist.

Die Leistungserbringergruppenschlüssel im Einzelnen:

PG 05 Bandagen                     15 96 013

PG 08 Einlagen                        15 99 015

PG 17 Rundstrick                     19 99 012

PG 17 Flachstrick                     19 99 022  

PG 17 Narbenkompression      19 99 032

PG 23 Orthetik                          15 96 014

PG 24 Beinprothetik                  15 99 009

PG 37 Brustprothetik                 15 99 010

PG 38 Armprothetik                   15 99 011

April 2019


Veröffentlicht am 18.04.2019

IKK classic

Nachtragsvereinbarung zum IKK-classic-Reha-Vertrag

Nachtragsvereinbarung

Rückwirkend zum 01. April 2019 hat der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik eine Vertragsanpassung des bestehenden Reha-Vertrages mit der IKK classic erzielt. 
Im Rahmen dieser Anpassung wurde der Vertrag um die PG 14 (Inhalations- und Atemtherapiegeräte) mit der IKK classic ergänzt. 
Die Nachtragsvereinbarung umfasst redaktionelle, aber auch strukturelle Änderungen, wie z.B. das Ergänzen von Produktbesonderheiten-Nummern. Zusätzlich wurden anlagenspezifisch genauere Aussagen zu Inhalten der Pauschalen gemacht oder spezifischere produktbezogene Angaben getroffen. In der PG 18 und 19 wurden neue Produkte im Vertrag aufgenommen und für die Standard-Betten/Betteinlegerahmen eine Umzugspauschale ergänzt. Auch sind die Regelungen zum Datenschutz mit dem Kostenträger überarbeitet worden. 
Im Vertrag sind jegliche Änderungen blau hervorgehoben.

Bitte beachten Sie, dass zur Versorgung der PG 14 ein neuer Vertragsbeitritt oder die Abänderung ihres bestehenden Vertragsbeitritts zwingend erforderlich ist.