Veröffentlicht am 25.09.2025
Der BKK LV Bayern und der BKK LV Süd haben Ihren gemeinsamen Reha-Vertrag (LEGS: 15 90 377) zum 31.12.2025 gekündigt.
Die beiden Landesverbände bieten künftig keinen Hilfsmittelvertrag in den betroffenen Produktgruppen mehr an.
Veröffentlicht am 25.09.2025
Zum 15.09.2025 startet die neue Preisanpassung in der PG 24 Beinprothesen mit der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland.
Bitte beachten Sie, dass sich der Vertrag aktuell noch in der Eingabe befindet und wir Ihnen die neuen Preise schnellstmöglich im Portal zur Verfügung stellen werden.
Den neuen Vertrag finden Sie im Anhang.
Es ist kein Neubeitritt notwendig.
Veröffentlicht am 25.09.2025
Die Übergangsvereinbarung für den Reha-Vertrag mit der GWQ wurde erneut bis zum Abschluss eines neuen Vertrags, längstens jedoch bis zum 31.03.2026 verlängert.
Die ersten Verhandlungen laufen bereits.
LEGS 19 91 G20-26 und 19 91 G42-46
Veröffentlicht am 25.09.2025
Die Barmer hat einen neuen Kinder-Reha-Vertrag veröffentlicht, dem die EGROH-Service GmbH zum 15.10.2025 beigetreten ist.
Neue LEGS:
- 04B - 15 98 425
- 10A - 15 98 426
- 10B - 15 98 427
- 18A - 15 98 428
- 19A/50 - 15 98 429
- 20A - 15 98 430
- 20B - 15 98 431
- 22B - 15 98 432
- 26A - 15 98 433 Sitzschalenkonzept
- 26B - 15 98 434
- 28A - 15 98 435
- 32A - 15 98 436
- 33A - 15 98 437
Des Weiteren wird das Sitzschalenkonzept auch für Erwachsene in den aktuellen Reha-Vertrag aus 2023 aufgenommen.
Für das Sitzschalenkonzept Erwachsene (Paket 4) gilt folgender LEGS: 15 98 411
Alle bisherigen Teilnehmer der Altverträge werden wir automatisch zum 15.10.2025 übernehmen.
Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, so können Sie bis zum 09.10.2025 widersprechen.
Den Kinder-Reha-Vertrag und die Protokollnotiz für die Sitzschalen im Reha-Vertrag finden Sie im Anhang.
Veröffentlicht am 18.09.2025
Über 200 Teilnehmer loggten sich beim ersten eVO-Talk am Donnerstag, 4. September 2025, ein. Geladen hatten alle Partnerorganisationen, die an dem Pilotprojekt eVO teilnehmen. Im Fokus: der Prozess der Kartenbeantragung und damit der Schlüssel zur Telematikinfrastruktur (TI).
Wer muss welche Karten beantragen? Wann kann es losgehen? Wie viel Bürokratie steckt dahinter? Kaum startete Kirsten Abel, Moderatorin des Talks, gemeinsam mit Thomas Münch, der seitens des BIV-OT für das Pilotprojekt verantwortlich ist, den Talk, lief die Chatfunktion „heiß“ mit Fragen rund um die Kartenausgabe für den Anschluss an die TI. Sehr anschaulich und gut nachvollziehbar zeigte Patrick Hönninger, Senior Account Manager des Vertrauensdiensteanbieters D-Trust GmbH, den Prozess der Kartenbeantragung. Dabei legte er überzeugend dar: Die bürokratischen Hürden mit Anträgen, Freischaltung, Identifikationsnachweisen usw. für die Karten sind zwar hoch, sichern aber, dass nur qualifizierte Versorger Zugang zur TI bekommen. Dieser Fingerzeig traf den Nerv der Teilnehmer: 87 Prozent stimmten bei der Talk-Blitz-Umfrage für die Notwendigkeit einer fachlichen Qualitätsprüfung bei der Kartenvergabe, auch wenn diese mit viel Aufwand verbunden ist. Und wie weit ist das Pilotprojekt? Das erläuterte Thomas Münch zum Abschluss der Veranstaltung. Dabei zeigte er sich zuversichtlich und betonte: „Dank des Pilotprojekts sind wir in der Lage, direkt zu starten, sobald die TI freigeschaltet ist“. Nun muss nur noch die Politik verlässliche Weichen stellen: Welche Karten werden am Ende verbindlich eingeführt? Wie werden die Investitionskosten refinanziert und bleibt es beim 1. Juli 2027 mit dem verpflichtenden Start der eVO?Eingeladen zum eVO-Talk hatten neben dem Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT), der Spitzenverband für Orthopädie-Schuhtechnik e. V., die Innung für Orthopädie-Schuhtechnik Nordrhein-Westfalen, die Nowecor AG, ORTHEGROH eG, rehaVital Gesundheitsservice GmbH, Sanitätshaus Aktuell AG, der Verband Versorgungsqualität Homecare e. V. sowie Deutsche Gesellschaft für interprofessionelle Hilfsmittelversorgung e. V. (DGIHV) und die Vereinigung Technische Orthopädie (VTO).
Für weiterführende Fragen rund um die Kartenbeantragung bietet D-Trust offene Sprechstunden an – jeweils dienstags um 9:00 Uhr und donnerstags um 15:00 Uhr.
In wenigen Wochen steht eine Aufzeichnung für alle zur Verfügung, die den Talk verpasst haben.Nächster eVO-Talk: 4. März 2026 | 16:00–17:30 Uhr | Online via Zoom
Veröffentlicht am 18.09.2025
Zum 01.10.2025 tritt die EGROH-Service GmbH dem neuen Schuhtechnik-Vertrag (PG 08 und 31) der GWQ und spectrumK bei.
Neuer LEGS: 16 00 U05Wir werden alle bisherigen Teilnehmer des alten spectrumK-Vertrags (LEGS 16 00 125) auf den neuen Vertrag übernehmen. Somit ist kein Neubeitritt notwendig.
Den neuen Vertrag und die Liste der teilnehmenden BKK'en finden Sie im Anhang.
Veröffentlicht am 11.09.2025
Zum 01.10.2025 hat die AOK NordWest die 4. Änderungsvereinbarung zum Vertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Orthesen (AC/TKs 15 21 623 und 15 21 624), abgeschlossen.
Die Preise sind stufenweise angepasst worden.
Die erste Erhöhung ist gültig ab dem 01.10.2025. Sie gilt für alle Verordnungen, die nach dem 01.10.2025 ausgestellt werden. Die zweite Anpassung erfolgt zum 01.01.2026. Des Weiteren wurde die Genehmigungsfreigrenze auf 350,00 EUR inklusive Mehrwertsteuer erhöht.
Sind Sie dem Vertrag bereits beigetreten, brauchen Sie nichts weiter zu veranlassen.
Die neuen Preise finden Sie im Anhang.
Veröffentlicht am 11.09.2025
Der BKK Landesverband Süd wird zum 01.10.2025 dem gemeinsamen neuen Schuhtechnik-Vertrag der GWQ und spectrumK beitreten.
Der Schuhtechnik-Vertrag der BKK LV Süd (LEGS 16 90 33 - nur gültig in Hessen und Baden-Württemberg) wird daher zum 30.09.2025 von diesem abgelöst.
Diesen neuen Schuhtechnik-Vertrag der spectrumK und GWQ sollen wir in Kürze zur Prüfung erhalten.
Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Veröffentlicht am 11.09.2025
Mit der AOK Sachsen-Anhalt wurden drei neue Nachtragsvereinbarungen zum 01.10.2025 getroffen.
Im Detail für Ihre Vertragssituation bedeutet dies:
PG 11 (AC/TK bisher: 15 14 288) – Preissteigerung um 2,2 % ab 01.10.2025 – neues AC/TK 15 14 379)
DLV (AC/TK bisher: 15 14 319) – Preissteigerung um 4,41 % ab 01.10.2025 – neues AC/TK 15 14 378)
Bettenvertrag (AC/TK bisher: 15 14 320) – Preissteigerung um 4,41 % ab 01.10.2025 – neues AC/TK 15 14 380)
Alle bisherigen Teilnahmen werden übernommen, es ist kein Neubeitritt nötig!
Veröffentlicht am 04.09.2025
Im Zusammenhang mit der besonderen Vertragssituation in Bayern im OT-Bereich stellen wir fest, dass auch Versorgungen aus dem RT-Vertrag, z. B. Gehstützen, nicht vertragskonform per Direktabrechnung vorgenommen werden. Stattdessen werden beispielsweise privatrechtliche Kostenvoranschläge zur Einreichung bei der BARMER erstellt. Betroffen sind auch Betriebe der ORTHEGROH.
In Bayern gibt es im Reha-Bereich keinen vertragslosen Zustand mit der BARMER und die vertraglichen Verpflichtungen sind vollumfänglich einzuhalten.
Veröffentlicht am 04.09.2025
In letzter Zeit häufen sich Zusendungen von Vertragsbeitritten, die uns per Mail als Bild-Dateien (tif, jpg, jpeg etc.) erreichen. Diese müssen durch uns äußerst aufwendig umformatiert werden, da wir ausschließlich PDF-Dateien verarbeiten können.
Daher die Bitte: Lassen Sie uns die Beitrittsunterlagen unbedingt als PDF zukommen. Das reduziert den Aufwand und beschleunigt die Bearbeitung!
Danke für Ihr Verständnis.
Veröffentlicht am 04.09.2025
Wir teilen Ihnen mit, dass mit der pronova BKK nach der bereits zum 01.07.2025 erfolgten Preisanpassung zum 01.10.2025 eine weitere Preisanpassung vereinbart werden konnte. LEGS 19 91 320
Den geänderten Vertrag finden Sie angehängt.