Veröffentlicht am 09.10.2025
Ab sofort gibt es eine überarbeitete Fassung der Ergänzungsvereinbarung zum Hilfsmittelrahmenvertrag. Dieses Dokument enthält wichtige lnformationen und Anpassungen, die aufgrund aktueller gesetzlichen Änderungen erforderlich
geworden sind.Wenn Sie über die EGROH diesem Vertrag beigetreten sind, ist Ihrerseits kein Handlungsbedarf von Nöten.
LEGS 15 04 A00
Veröffentlicht am 09.10.2025
Zum 01.10.2025 hat die Novitas BKK mit dem Erstverhandler die Hustenassistenten mit der Hilfsmittelnummer 14.24.08.3 zusätzlich vereinbart. Diese können ab sofort abgerechnet werden.
LEGS 19 00 414
Veröffentlicht am 09.10.2025
Inzwischen kam es zwischen dem BIV-OT und der Barmer & Techniker Krankenkassen zu einer Einigung im OT-Bereich. Somit wurde das eingeleitete Schiedsverfahren eingestellt.
Die neue Vereinbarung wird zum 15.10.2025 in Kraft treten.
Sobald wir den Vertrag vorliegen haben, werden wir Sie darüber informieren.
Veröffentlicht am 09.10.2025
Mit Wirkung zum 01.10.2025 tritt die Koenig Bauer BKK diversen Hilfsmittelverträgen der GWQ ServicePlus AG bei.
Die Beitritte zu den jeweiligen Verträgen können Sie der beiliegenden Excel-Datei entnehmen. Es betrifft alle angebotenen Verträge der EGROH außer TENS/EMS.
Veröffentlicht am 09.10.2025
Mit Wirkung zum 01.06.2025 hat die AOK Sachsen-Anhalt mit der Landesinnung eine Nachtragsvereinbarung zur lymphatischen Versorgung abgeschlossen, die auch für die EGROH-Service GmbH gilt.
Der Stundenverrechnungssatz sowie der Vertragspreis für den ärztlich verordneten Hausbesuch werden ab 01.06.2025 um 2,2 % erhöht.
Stichtag für die Anwendung der neuen Preisliste ab 01.06.2025 ist der Tag der ärztlichen Verordnung.
Bestehende Beitritte werden übernommen.
LEGS 15 14 297
Veröffentlicht am 09.10.2025
Im OBM (Onlinebeitrittsmanager) der GWQ & spectrumK ist bei der Aktualisierung der Kassenliste leider ein Fehler aufgetreten, der Name IKK classic fehlt. Die korrekte Liste inkl. der IKK classic finden Sie im Anhang.
Veröffentlicht am 09.10.2025
Im Rahmen der Umsetzung des OT-Vertrages und den damit verbundenen Verhandlungen mit dem BIV-OT, möchten wir Sie heute darüber informieren, dass in den Verhandlungen keine gemeinsame Einigung erzielt werden konnte und die Verhandlungen für gescheitert erklärt wurden. Daher wurde am 29.09.2025 das Schiedsverfahren nach § 127 Abs. 1a SGB V eingeleitet.
Während des laufenden Schiedsverfahrens gelten die Preisstaffeln der Anlagen 3a bis 3e für alle teilnehmenden Betriebe der EGROH-Service GmbH unverändert fort.
Sobald sich hieraus Neuentwicklungen ergeben, werden wir Sie darüber informieren.
LEGS 15 00 002
Veröffentlicht am 06.10.2025
Neubeitritt notwendig!
Aufgrund der Komplexität des neuen Sitzschalenkonzepts der Barmer müssen wir unseren Newsbeitrag vom 02.10.2025 korrigieren.
Die alten Teilnehmer können wir nicht übernehmen.Voraussetzung für die Teilnahme an dem Sitzschalenkonzept ist eine Teilnahme an der PG 18A im laufenden Reha-Vertrag.
Falls Sie dem neuen Sitzschalenkonzept für Erwachsene beitreten möchten, bitten wir Sie die anhängende Beitrittserklärung ausgefüllt und unterschrieben an vertrag@orthegroh.de zu senden.
Bei Bedarf bitte nur das Sitzschalenkonzept (Paket 4 - letzte Seite) auf der Beitrittserklärung ankreuzen.
Die neuen Preise treten zum 15.10.2025 in Kraft.
Veröffentlicht am 06.10.2025
Neubeitritt notwendig!
Aufgrund der Komplexität des neuen Kinder-Reha Vertrags der Barmer müssen wir unseren Newsbeitrag vom 02.10.2025 korrigieren.
Die alten Teilnehmer können wir, aufgrund neuer Produkte und Anforderungen, nicht übernehmen.Die Teilnahme an dem o.g. Vertrag ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Fachpersonal über eine Berufs- bzw. Praxiserfahrung im Bereich der Kinder-/Jugendlichen-Reha in den letzten mindestens 3 Jahren.
- Nachweis der Teilnahme an spezifischen Schulungsmaßnahmen zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit den Schwerpunkten Technik, Medizin und Therapie im Umfang von mindestens 16 Stunden (z. B. Zertifizierung als rehaKIND Fachberater).
Darüber hinaus ist die jährliche Fortbildung gem. § 5 Ziffer 3 des Rahmenvertrags sicherzustellen.Falls Sie dem neuen Kinder-Reha Vertrag beitreten möchten, bitten wir Sie die anhängende Beitrittserklärung + Nachweis der Fortbildung an spezifischen Schulungsmaßnahmen ausgefüllt und unterschrieben an vertrag@orthegroh.de zu senden.
Der neue Vertrag tritt zum 15.10.2025 in Kraft.
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei ausschließlich um Kinderversorgungen bis zum 14. Lebensjahr handelt.
Veröffentlicht am 02.10.2025
Reminder:
Wie bereits am 25.09.2025 veröffentlicht, ist die EGROH-Service GmbH dem neuen Kinder-Reha-Vertrag der Barmer zum 15.10.2025 beigetreten.
Des Weiteren wird das Sitzschalenkonzept für Erwachsene in den aktuellen Reha-Vertrag in das Paket 4 aus 2023 aufgenommen.
Alle bisherigen Teilnehmer werden automatisch auf den neuen Vertrag bzw. das Sitzschalenkonzept übernommen.
Bitte beachten Sie die neuen Preise und die neuen LEGS ab dem 15.10.2025.
Veröffentlicht am 02.10.2025
Am Donnerstag, 9. Oktober, 16:00–17:30 Uhr, haben Sie die Gelegenheit, im WvD-Talk direkt mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ins Gespräch zu kommen.
Unser Gast Andreas Brandhorst, der das Referat Hilfsmittelversorgung im BMG verantwortet, gibt einen exklusiven Einblick in aktuelle gesundheitspolitische Entwicklungen und ihre Bedeutung für die Orthopädie-Technik. Durch das Gespräch führt Kirsten Abel, WvD-Generalsekretärin. Sie bringt die Themen auf den Punkt, die für unsere Branche entscheidend sind.
Ihre Beteiligung ist gefragt: Das BMG sucht ausdrücklich den Austausch mit der Branche und freut sich auf Ihre Fragen. Bringen Sie Ihre Perspektive ein, formulieren Sie Anliegen.
Schicken Sie Ihre Fragen gern vorab an info@wirversorgendeutschland.deDen Zoomlink finden Sie im Anhang:
9. Oktober 2025 | 16:00–17:30 Uhr | Online via Zoom
Veröffentlicht am 02.10.2025
Die AOK NordWest hat einen Vertragsnachtrag zum Vertrag über die Versorgung mit Hilfsmitteln der PG 24 – Beinprothesen (AC/TK 15 21 824) geschlossen. Damit profitieren Sie bereits für alle Versorgungen mit einem Verordnungsdatum ab dem 01.10.2025 von höheren Preisen. Die Preisvereinbarung des Vertrages wurde um folgende Positionen angepasst:
• Anhebung aller Vertragspreise um 9,58 %
• Anhebung der Linerpauschalen um 14,00 %
• Erhöhung des Stundenverrechnungssatz auf 67,39 EURAlle Teilnahmen werden übernommen, es ist kein Neubeitritt nötig.
Die aktuelle Preisvereinbarung finden Sie im Anhang.