ORTHEGROH News

Nachrichten aus 11.2025


November 2025


Veröffentlicht am 27.11.2025

DGUV

elektronischer Kostenvoranschlag

Allgemeine Information

Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung können neben dem gewohnten Postweg ab dem 01.12.2025 Kostenvoranschläge zur Hilfsmittelversorgung auch elektronisch als strukturierten Datensatz empfangen und bearbeiten. 

Das zentrale technisch Empfangsportal hält hierzu für Sie die medicomp GmbH in Ludwigshafen bereit. Von dort aus erfolgt die automatische Weiterleitung an einen Kommunikationsknoten der DGUV („DGUV-Schnittstelle HIMI“) sowie das Routing an den adressierten UV-Träger.

Eine Übersicht der Institutionskennzeichen der Unfallversicherungsträger finden Sie anbei. 


Veröffentlicht am 27.11.2025

AOK Rheinland/Hamburg

PG 31 - Schuhtechnik

Kündigung

Die AOK Rheinland-Hamburg hat unseren gemeinsamen Vertrag in der PG 31 zum 31.12.2025 gekündigt. 
Der neue Vertrag befindet sich bei uns aktuell in Prüfung. 


Veröffentlicht am 27.11.2025

spectrumK

BKK PricewaterhouseCoopers

PG 29 Stoma-Vertrag

teilnehmende Kassen

Die BKK PwC tritt zum 01.01.2026 dem Stoma-Vertrag PG 29 von spectrumK bei (LEGS 19 98 008).

Die aktuelle Kassenliste finden Sie im Anhang.


Veröffentlicht am 27.11.2025

eVerordnung

Pilotprojekt eVO

Hinweis

Neben vielen weiteren Akteuren ist auch die ORTHEGROH eG Teil des BIV-OT Pilotprojekts eVerordnung Hilfsmittel. 
In der aktuellen Phase können unsere ORTHEGROH-Mitglieder nun ebenfalls Tests durchführen.

Derzeit können wir von unserer Seite noch 50 Unternehmen zur Teilnahme melden.

Sollten Sie Interesse an den Testungen im Rahmen des Pilotprojekts haben, können Sie sich über unser Vertragsmanagement anmelden.

Wir benötigen dazu folgende Informationen von Ihnen:

  • Name + Anschrift des Unternehmens
  • Ansprechpartner (Name / Position / E-Mail / Durchwahl oder Mobil)
  • Verwendete Branchensoftware

Bitte bedenken Sie: Auch wenn wir exklusiv die Freigabe erhalten haben, sind die Testungen bereits in vollem Gange und noch nicht alle Softwareunternehmen sind bereit und in der Lage, die Testungen durchzuführen.

Hinweis: Trotz Anmeldung kann der Wartezeitraum bis zur Freischaltung bis zu 6 Monate betragen.

Der Vorteil für Sie ist, sich bereits noch vor 2027 mit künftigen Prozessen auseinander zu setzen und Ihre Software und Ihre internen Prozesse auf Veränderungen zu prüfen. 
Nutzen Sie diese Chance! Bereiten Sie sich und Ihr Unternehmen bestmöglich auf die kommende Umstellung vor.

Senden Sie uns einfach eine Email an vertrag@orthegroh.de

Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung!


Veröffentlicht am 27.11.2025

KKH kaufm. Krankenkasse

Preiserhöhung CPM-Schienen

Anpassung

Ab dem 01.01.2026 gelten für die KKH neue Preise im CPM-Vertrag. Diese kommen für alle Verordnungen zur Anwendung, die ab diesem Datum ausgestellt werden. Für bereits vorher erbrachte, aber noch nicht abgerechnete Leistungen bleiben die bisherigen Konditionen bestehen. Die entsprechenden Preise finden Sie im Anhang.

Ein Neubeitritt ist nicht erforderlich!

LEGS: 19 99 M52


Veröffentlicht am 20.11.2025

AOK Hessen

PG 08 Propriozeptive Einlagen

Allgemeine Information

Auch die AOK Hessen informiert über die Streichung der Position "Propriozeptive Einlagen" (08.00.03.0701) . 
Hintergrund ist hier ebenfalls das Urteil des Bundessozialgerichts vom 12.06.2025 (B 3 KR 12/23 R), dass eine Kostenübernahme für die oben genannten Produkte ausschließt, solange keine positive Bewertung durch den gemeinsamen Bundesausschuss vorliegt. 

Eine Abrechnung dieser Gebührenpositionsnummer ist nur noch möglich, sofern die Abgabe der Einlagen bis zum 31.12.2025 erfolgt. 


Veröffentlicht am 20.11.2025

AOK Baden-Württemberg

Schuhtechnik-Vertrag - Fremdvertrag

Hinweis

Wie bereits berichtet, hat die EGROH-Service GmbH den PG 31 Schuhtechnik-Vertrag mit der AOK Baden-Württemberg (AC/TK 1x 01 H31) zum 30.11.2025 gekündigt. 

Sie finden den inhaltsgleichen Schuhtechnik-Vertrag der LIOST AC/TK 1x 01 F31 nun als Fremdvertrag in Ihrem ORTHEGROH-Portal. 

Über den folgenden Weg können Sie nun Ihre Teilnahmen zu dem o.g. Vertrag verwalten. 
Vertragswesen -> Fremdverträge -> Teilnahmen 

Über den Link im Anhang kommen Sie ebenfalls direkt zu den Fremdvertragsteilnahmen.


Veröffentlicht am 20.11.2025

TK Techniker Krankenkasse

PG 32 CPM-Schienen Preiserhöhung

Anpassung

Zum 01.01.2026 hat die TK mit dem Hauptvertragspartner eine Preiserhöhung für CPM-Schienen vereinbart. Die neuen Konditionen gelten für Verordnungen, die ab dem 01.01.2026 ausgestellt werden. Für Versorgungen, die vorher erfolgten und noch nicht abgerechnet wurden, gelten die bisherigen Konditionen. 
Die Preise entnehmen Sie bitte dem Anhang.

Es ist kein Neubeitritt notwendig!

LEGS 15 99 711


Veröffentlicht am 20.11.2025

IKK classic

OT-Vertrag

Hinweis Weitergeltung

Der BIV-OT hat den oben genannten Vertrag zum 30.09.2025 gekündigt und befindet sich aktuell noch in Verhandlungen. 
Der Vertrag gilt auch für die EGROH-Service GmbH vorerst auf unbestimmte Zeit weiter und kann mit einem Sonderkündigungsrecht von 4 Wochen zum Monatsende bei neuem Vertragsabschluss gekündigt werden. 

Wir halten Sie auf dem Laufenden! 


Veröffentlicht am 20.11.2025

DGUV PBHH

Hilfsmittel-Pool

Allgemeine Information

Seit der Einrichtung des gemeinsamen Hilfsmittelpools zwischen der gesetzlichen Unfallversicherung und den Trägern des sozialen Entschädigungsrechtes in 2005, werden alle darin, von den Leistungserbringern zu inventarisierende Hilfsmittel, mit einer jeweils 15-stelligen MIP-Registernummer einheitlich etikettiert.

Vorgehensweise und Beschriftung sind in dazu vertraglich in Anhang 3 der VbgHM beschrieben. Für alle Leistungserbringer erfolgte die Bereitstellung und Versand der dazu benötigten Etikettenträger (Aufkleber) bislang zentral durch die medicomp GmbH. Zwischenzeitlich hat die medicomp GmbH die DGUV und SVLFG darüber informiert, dass dieser Service künftig nicht mehr bereitgestellt werden kann. Grundsätzlich ändert die Einstellung dieses Service jedoch nichts an der vertraglich bedingten Kennzeichnungspflicht, für die im Hilfsmittelpool zu inventarisierenden Hilfsmitteln.

Ersatzweise darf daher nunmehr der hauseigenen Aufkleber des Leistungserbringers oder der einheitliche Aufkleber Ihrer Leistungserbringerorganisation für die Aufnahme der 15-stelligen MIP-Registernummer verwendet werden.

Vorhandene Restbestände der seitens der medicomp bereitgestellten MIP-Aufkleber können aufgebraucht werden. 


Veröffentlicht am 13.11.2025

AOK Plus

Wichtige Information zur Kostenübernahme für sensomotorische Einlagen/Fußbettsysteme

Allgemeine Information

Die AOK PLUS kann ab Posteingang 17. November 2025 die Kosten für sensomotorische Einlagen bzw. sensomotorische Fußbettsysteme (23.00.99.2024) nicht mehr übernehmen. Bereits genehmigte Versorgungen können abgerechnet werden.

Zum Hintergrund:

Das Bundessozialgericht hat am 12. Juni 2025 entschieden (B 3 KR 12/23 R), dass Krankenkassen die Kosten für sensomotorische Einlagen nicht übernehmen dürfen. Die Entscheidungsbegründung wurde im September 2025 veröffentlicht. Für diese Einlagen ist der therapeutische Nutzen nicht abschließend nachgewiesen. Sensomotorische Einlagen stellen eine neue Behandlungsmethode dar.

Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in der vertragsärztlichen Versorgung dürfen zulasten der Krankenkassen nur erbracht werden, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss auf Antrag z. B. Empfehlungen über die Anerkennung des diagnostischen und therapeutischen Nutzens der neuen Methode sowie deren medizinische Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse abgegeben hat. Diese hat der Gemeinsame Bundesausschuss bisher für sensomotorische Einlagen nicht umgesetzt.

Bitte informieren und beraten Sie Ihre Kunden, die sich mit einer Verordnung für sensomotorische Einlagen/Fußbettsysteme an Sie wenden, entsprechend.


Veröffentlicht am 13.11.2025

spectrumK

6. Änderungsvereinbarung Beatmungsvertrag

Änderungsvereinbarung

Im Rahmen der Umsetzung des Rahmenvertrags über die Versorgung beatmeter und/ oder tracheotomierter Versicherter mit Hilfsmitteln der Produktgruppen 01, 12, 14 und 21 (Beatmungsvertrag) bitten wir um Beachtung und Umsetzung der nachfolgenden Informationen.

SpectriumK hat mit dem Vertragspartner ResMed Healthcare mittels der 6. Änderungsvereinbarung zum Beatmungsvertrag den Vertrag an die aktuelle Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses bzgl. der Shuntventilversorgung angepasst. Darüber hinaus wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen.

Alle Informationen finden Sie in den beigefügten Dokumenten:

  • die aktualisierte Lesefassung des Beatmungsvertrags
  • die aktualisierten Preistabellen zu den Anlagen 3a bis 3e
  • die 6. Änderungsvereinbarung zum Beatmungsvertrag in der Lesefassung

Die Änderungsvereinbarung wird zum 01.12.2025 wirksam. Sofern Sie dies nicht wünschen, haben Sie als Leistungserbringer das Recht, den Beitritt innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderungsvereinbarung zu widerrufen.

LEGS 19 00 016


Veröffentlicht am 13.11.2025

AOK Baden-Württemberg

UPDATE: Beitritte außerhalb BaWÜ

Hinweis

Reha-Vertrag - Problematik

Gern können Sie uns Ihre Beitrittsablehnung durch die Krankenkasse zukommen lassen, falls dies noch nicht erfolgt ist.
Insbesondere für Leistungserbringer in Grenzgebieten führt diese Praxis zu erheblichen Umsatzverlusten. 

Wir prüfen den Sachverhalt derzeit juristisch und halten Sie selbstverständlich auf dem Laufenden.

Die AOK Baden-Württemberg lehnt nach wie vor Beitritte von Leistungserbringern mit Standorten außerhalb Baden-Württembergs ab.


Veröffentlicht am 06.11.2025

AOK Bundesverband

AOK Baden-Württemberg AOK Bremen/Bremerhaven AOK Nordwest AOK Rheinland/Hamburg AOK Hessen

PG 32 CPM-Schienen

neuer Vertrag

Zum 01.11.2025 hat der AOK-Bundesverband (stellvertretend für die o.g. AOK'en) einen Vertrag für den Teilbereich Knie- und Schulterbewegungsschienen der PG 32 mit dem CPM-Schienen-Verband geschlossen.

Die EGROH-Service GmbH ist diesem Vertrag ebenfalls beigetreten und bietet Ihnen diesen nun zum Beitritt an. Durch den Beitritt an diesem Vertrag sind die Alt-Verträge aufgehoben. 

Wichtige Eckpunkte des Vertrages für alle 5 AOKen sind: 

  • genehmigungsfreie Erstpauschale für bis zu 6 Wochen für postoperative Versorgungen
  • als postoperativ gelten alle Versorgungen, bei denen der operative Eingriff am Tag der Abgabe nicht länger als 8 Wochen (56 Tage) zurückliegt.
  • konservative Versorgungen und alle Verlängerungen sind genehmigungspflichtig

Ein Neubeitritt ist zwingend erforderlich. 

Bitte senden Sie uns die im Anhang beigefügte Beitrittserklärung ausgefüllt und unterschrieben an vertrag@orthegroh.de.

LEGS: 19 21 C32


Veröffentlicht am 06.11.2025

eVerordnung

eVO-Talk verpasst? Jetzt Aufzeichnung ansehen!

Über 200 Teilnehmer waren live dabei, als es beim ersten eVO-Talk am 4. September 2025 rund um das Thema Kartenbeantragung und Telematikinfrastruktur (TI) ging. Es gab viele spannende Fragen, Einblicke und Antworten. 

Jetzt gibt es den Talk auch als Aufzeichnung zum Nachschauen. 


Veröffentlicht am 06.11.2025

AOK Bayern

RT3-Vertrag Kinder-Reha

Hinweis

Im Anhang übersenden wir Ihnen die neue ab 1. November 2025 gültige Vertragsversion des RT3-Vertrages rehatechnische Hilfsmittel für Kinder mit der AOK Bayern, die lediglich Anpassungen und Korrekturen enthält. Bitte verwenden Sie ab sofort ausschließlich nur noch diese Version. Ein erneuter Beitritt ist hier, sofern Sie diesem Vertrag bereits beigetreten sind, NICHT erforderlich.

LEGS 15 02 548


Veröffentlicht am 06.11.2025

GWQ ServicePlus AG

Vertrag kleine Medizintechnik

Anpassung

Zum 01.11.2025 werden die Vertragspreise aus dem Vertrag 19 91 G92 um 2,5% angehoben. Es besteht kein weiterer Handlungsbedarf.

LEGS 19 91 G92


Veröffentlicht am 06.11.2025

AOK Baden-Württemberg

PG 31 Schuhtechnik

Kündigung

Die EGROH-Service GmbH hat den PG 31 Schuhtechnik-Vertrag mit der AOK Baden-Württemberg (AC/TK 1x 01 H31) zum 30.11.2025 gekündigt. 

Aufgrund der gescheiterten Verhandlungen zwischen der Landesinnung OST und der AOK wird aktuell ein Schiedsverfahren eigeleitet - somit gilt der Vertrag der Landesinnung bis zum Abschluss des Schiedsverfahrens weiter. 

Darum empfehlen wir Ihnen, den inhaltsgleichen Schuhtechnik-Vertrag der LIOST AC/TK 1x 01 F31 zum 01.12.2025 zu zeichnen, um weiterhin Versorgungen mit Hilfsmitteln der PG 31 durchführen zu können.

Den Vertrag und die dazugehörigen Beitrittserklärungen finden Sie auf der Homepage der AOK (Link im Anhang). 

Senden Sie Ihre Beitrittserklärung bitte direkt an die AOK. 

Wir halten Sie auf dem Laufenden!