Veröffentlicht am 28.08.2025
Wir möchten Sie darüber informieren, dass die novitas BKK die PG 10 Gehhilfen im GWQ Reha-Vertrag zum 30.09.2025 gekündigt hat.
LEGS: 19 91 G21
Veröffentlicht am 27.08.2025
Aufgrund von Wartungsarbeiten kann das ORTHEGROH-Vertragsportal ab heute
Mittwoch, dem 27.08.2025 18:00 Uhr bis morgen
Donnerstag, dem 28.08.2025 06:00 Uhr
vorübergehend nicht erreichbar sein.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Veröffentlicht am 25.08.2025
Liebe Mitglieder,
im nächsten Webinar am 10.09.25 von 11-12 Uhr stellt gesund.de Ihnen die Vorteile für Ihr Sanitätshaus im Detail vor. Sie erleben unter anderem eine Live-Demonstration des digitalen Empfangs von Hilfsmittel-Verordnungen über das gesund.de Cockpit sowie weitere praktische Funktionen, die Ihren Arbeitsalltag erleichtern. Zusätzlich erhalten Sie ein Update zur gesund.de Plattform sowie aktuelles Feedback von Partner-Sanitätshäusern.
Gut zu wissen: Sichern Sie sich das REHACARE-Special zur Messe im September: alle Webinarteilnehmer, die bis 30. September 2025 gesund.de Partnerhaus werden, erhalten einen zusätzlichen Freimonat!
Sollten Sie vorab Fragen haben, dürfen Sie diese gerne per Mail an sanitaetshaus@gesund.de senden
Über untenstehenden Link können Sie sich anmelden:
Veröffentlicht am 21.08.2025
Die BKK Freudenberg ist zum 01.07.2025 mit einem räumlichen Teilbeitritt dem o.g. Vertrag beigetreten.
Die aktuelle Liste der teilnehmenden Kassen finden Sie anbei.
Veröffentlicht am 21.08.2025
Die Übergangsvereinbarung zwischen der EGROH-Service GmbH und der Barmer & TK behält bis zum Abschluss eines neuen Vertrags weiterhin ihre Gültigkeit.
Weil die Verhandlungen zwischen dem Bundesinnungsverband für Orthopädietechnik und der Barmer/TK keinen Konsens ergaben, wurde nun seitens der Kassen ein Schiedsverfahren gemäß § 127 Abs. 1a SGB V beantragt.
Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Veröffentlicht am 21.08.2025
Sollten Sie den Beitritt zum o.g. Vertrag erklärt haben, vergessen Sie nicht, uns die Beitrittsbestätigung der AOK Plus weiterzuleiten. Erst bei Vorlage dieser Bestätigung können wir Ihre Teilnahme ins Portal einpflegen.
Veröffentlicht am 21.08.2025
Da es vermehrt Rückfragen gab, warum einzelne Rechnungen überwiesen werden müssen:
Die Rechnungen für das Vertragsmanagement und Seminare werden über die EGROH-Service GmbH abgerechnet. Ihr Lastschriftmandat für die ORTHEGROH eG gilt hier nicht.
Falls Sie uns noch kein Lastschriftmandat für die EGROH-Service GmbH erteilt haben, dies aber wünschen, senden Sie eine Email an unsere Mitgliedsbetreuung: mitglieder@orthegroh.de
Veröffentlicht am 21.08.2025
TI-Ready? Karten, Fragen, Antworten im eVO-Talk
Mit dem Ziel, den Austausch zur Digitalisierung im Hilfsmittelbereich nachhaltig zu stärken, etabliert das Pilotprojekt eVerordnung für orthopädische Hilfsmittel unter Leitung des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik (BIV-OT) ab sofort eine feste Gesprächsreihe: Der eVO-Talk wird künftig zweimal im Jahr angeboten. Er bietet den Mitgliedern der Partnerverbände regelmäßig einen Überblick über den Status quo der TI-Anbindung in der Hilfsmittelversorgung – und zeigt, welche Schritte als Nächstes anstehen.
Zum eVO-Talk laden die Innungen, Verbände, Leistungserbringergemeinschaften und Fachgesellschaften des Pilotprojekts ihre Mitglieder am Donnerstag, 4. September, von 16:00 bis 17:30 Uhr ein. Der Titel des Auftakt-Talks lautet: „Update TI-Ready: Zwischen Test und Transfer – Wo steht die eVerordnung für Hilfsmittel?“. Im Mittelpunkt steht der aktuelle Stand rund um die Kartenausgabe für Hilfsmittelleistungserbringer: Welche Karten werden benötigt? Wofür sind sie vorgesehen? Wie läuft die Beantragung – und wann ist diese möglich?
Kirsten Abel, Sprecherin des Präsidiums beim BIV-OT, spricht dazu mit Thomas Münch, Vorstandsmitglied beim BIV-OT, und Patrick Hönninger, Senior Account Manager bei der D-Trust GmbH.
Senden Sie Ihre Fragen gerne vorab an kommunikation@biv-ot.org.
Unter dem folgenden Link können Sie sich anmelden:
Veröffentlicht am 21.08.2025
Die BKK Werra-Meissner ist aktuell doppelt vertraglich gebunden. Die Kasse nimmt, sowohl an dem Vertrag der spectrumK als auch an dem Vertrag der Mobil Krankenkasse, teil.
Aus diesem Grund kündigt die BKK das Vertragsverhältnis mit der Mobil KK zum 31.12.2025, somit besteht ab dem 01.01.2026 nur noch das Vertragsverhältnis zu spectrumK.
Veröffentlicht am 14.08.2025
Bitte beachten Sie, dass ab dem 01.09.2025 die 3. Vertragsänderung zum Reha-Hilfsmittelvertrag LEGS 19 00 055 der BIG direkt gesund in Kraft tritt.
Von Ihrer Seite ist nichts weiter zu unternehmen, da alle Leistungserbringer in der letzten Augustwoche in die neue Regelung übernommen werden.
Den geänderten Vertrag finden Sie im Anhang.
Veröffentlicht am 14.08.2025
Zum 01.09.2025 hat der CPM-Verband einen neuen Vertrag mit den o.g. IKK'en geschlossen. Der Vertrag hat eine Laufzeit von vier Jahren mit einer jährlichen Anpassung.
Alle bisherigen Vertragspartner werden automatisch auf den neuen Vertrag übernommen, somit ist kein Neubeitritt notwendig.Es gelten folgende Regelungen für den Genehmigungsvorbehalt:
genereller Genehmigungsvorbehalt für:
- BIG direkt gesund
- IKK classic
- IKK classic
- IKK gesund plus
- IKK Innovation
genehmigungsfrei postoperative Erstversorgung Knie und Schulter
- IKK Südwest
Bitte beachten Sie den neuen LEGS: 19 91 263.
Veröffentlicht am 07.08.2025
Die Debeka BKK hat den PG 32 CPM-Schienen Vertrag mit der Mobil Krankenkasse zum 30.06.2025 gekündigt.
Wie bereits berichtet, nimmt die Debeka BKK seit dem 01.07.2025 an dem CPM-Schienen Vertrag der spektrumK teil.
Die Liste der teilnehmenden Kassen finden Sie anbei.
Veröffentlicht am 07.08.2025
Wir versorgen Deutschland äußert sich zum aktuellen Mehrkostenbericht des GKV-Spitzenverbands.
Die vollständige Pressemitteilung von WvD finden Sie unter dem folgenden Link:
Veröffentlicht am 07.08.2025
Die IKK Brandenburg kündigt den PG 32 CPM-Schienen Vertrag (LEGS 19 90 304) zum 31.12.2025 und wird zum 01.01.2026 dem GWQ -Vertrag im Bereich CPM-Schienen (LEGS: 19 91 G05) beitreten.
Veröffentlicht am 07.08.2025
Mit Wirkung zum 01.07.2025 traten die BKK Akzo Nobel, die BKK Pfalz sowie die Novitas BKK dem Vertrag für Adaptionshilfen 19 91 G36 bei.
Ebenso zum 01.07.2025 sind die BKK Akzo Nobel sowie die Novitas BKK dem Vertrag 19 91 G21 Gehhilfen beigetreten.
Die Novitas BKK übernimmt das Modell „Pauschale“, die BKK Akzo Nobel hat sich noch nicht abschließend geäußert.
Veröffentlicht am 07.08.2025
Die AOK Bayern hat den Vertrag über die Versorgung mit Hilfsmitteln durch den Sanitätsfachhandel (AC/TK 15 02 752) fortgeschrieben. Das Vertragswerk wurde im Hinblick auf die aktuelle Gesetzeslage überarbeitet sowie Korrekturen zur Vereinfachung des Verwaltungsaufwandes durchgeführt.
Die Fortschreibung wird zum 1. August 2025 wirksam.
Den geänderten Vertrag und eine Auflistung der Änderungen haben wir Ihnen als Anhang beigefügt.
Sollten Sie mit der Änderung nicht einverstanden sein, können Sie von Ihrem Widerspruchsrecht gemäß § 15 Abs. 4 des Vertrages Gebrauch machen.
Veröffentlicht am 07.08.2025
Zum 01.09.2025 tritt die Bahn BKK dem o.g. der spectrumK bei.
LEGS: 16 00 125Bitte beachten Sie weiterhin, dass einige Betriebskrankenkassen einen räumlichen Teil-Beitritt erklärt haben. D.h., dass die Krankenkassen die Bundesländer abwählen, in denen die Versorgung über noch existierende Bestandsverträge läuft.
Der beigefügten Krankenkassenliste können Sie im Detail entnehmen, welche Kassen hier betroffen sind.
Im vergangenen Jahr informierten wir Sie darüber, dass das BKK-System einen bundesweiten einheitlichen OST-Vertrag zur PG 08 und 31 verhandelt. Diese Verhandlungen dauern noch an. Wir informieren Sie umgehend, wenn es zum Vertragsabschluss kommt.
Veröffentlicht am 07.08.2025
Zum 01.09.2025 hat die AOK PLUS mit dem Fachverband für Orthopädie- und Rehabilitations-Technik, Sanitäts- und medizinischer Fachhandel Sachsen, Thüringen e. V. einen neuen Vertrag zur Orthopädietechnik ausgehandelt.
- Er gilt für alle genehmigungspflichtigen Neuversorgungen ab diesem Verordnungsdatum.
- Der Vertrag vereint alle bisherigen Versorgungsbereiche (Produktgruppen) des Rahmenvertrages OT.
- Die 3. Übergangsvereinbarung der Anlage PG 24 – Beinprothesen vom 1. März 2025 wird in den Rahmenvertrag OT ab 1. September 2025 überführt.
- Für den Vertrag gilt das einheitliche Tarifkennzeichen 13T01 (ausgenommen: PG 24 – Beinprothetik – hier gilt weiterhin das AC/TK 1513B24).
- Die Anlagen PG 23 - Orthesen und PG 37 – Brustprothesen enthalten höhere Preise, die zum 1. Januar 2027 erneut steigen.
- Mit dem Beitritt zum Vertrag stimmen Sie der Aufhebung aller Altverträge und Vereinbarungen zu.
Möchten Sie dem Vertrag über die Versorgung mit Hilfsmitteln beitreten, senden Sie uns bitte bis 20. August 2025 die Beitrittserklärung je Betriebsstätte inklusive des aktuellen Präqualifizierungszertifikates sowie die Checkliste ausgefüllt und unterzeichnet
gern per E-Mail an: vertrag@orthegroh.de
Bitte prüfen Sie die Beitrittsbestätigung der AOK Plus unbedingt auf Korrektheit und leiten diese direkt an uns weiter - erst nach Erhalt der Beitrittsbestätigung können wir die Teilnahmen in Ihrem ORTHEGROH-Portal einpflegen.