Veröffentlicht am 16.09.2021
Liebe Vertragspartner,
wir bedanken uns für die Beteiligung an unserer Umfrage und freuen uns über Ihre netten Kommentare und Ihr Vertrauen.
88,55% aller Teilnehmer stimmen für die (Teil-)Kündigung der Reha-Verträge.
Sollten die Gespräche ohne Erfolg verlaufen und der Fall eintreten, dass wir einzelne Verträge kündigen müssen, werden wir Sie zeitnah informieren.
Wir hoffen, dass wir als ARGE (bestehend aus BIV-OT, Cura-San, EGROH, rehaVital, RSR und SaniAktuell) gemeinsam Fortschritte erzielen können.
Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Veröffentlicht am 09.09.2021
Zusammen mit den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft (bestehend aus BIV-OT, Cura-San, EGROH, rehaVital, RSR und SaniAktuell) haben wir die Kostenträger schriftlich aufgefordert, die Verträge anzupassen.
Die EGROH hat hier in Zusammenarbeit der ARGE Frachtkosten sämtliche gesetzliche Krankenkassen aufgefordert, eine sofortige, lineare Preiserhöhung durchzuführen.
Das Schreiben finden Sie zu Ihrer Information im Anhang. Bitte verwenden Sie dieses nur für interne Zwecke!
Wie Sie dem beigefügten Muster-Schreiben entnehmen können, ist unsere Forderung einer sofortigen linearen Preiserhöhung mit der Ankündigung verbunden, dass wir, sollte es zu keinen weiteren Gesprächen kommen, eine (Teil-)Kündigung der Verträge vornehmen werden. Gegenstand von eventuellen Kündigungen wären primär die einzelnen Reha-Verträge, besonders in den Produktgruppen 04 (Badehilfen), 10 (Gehhilfen), 18 (Kranken-/Behindertenfahrzeuge) sowie 33 (Toilettenhilfen).
Wir haben bereits im Vorfeld Gespräche mit den Krankenkassen geführt und auf die Problematik der steigenden Preise - sowohl bei den Frachtkosten als auch bei den Rohstoffen - hingewiesen. Leider verliefen die Gespräche bisher ohne Erfolg. Die einzelnen wenigen Regelungen zur Abrechnung eines temporären Frachtkostenzuschlags sind angesichts der derzeitigen Entwicklung der Lage bei Weitem nicht mehr ausreichend.
Da eine eventuelle (Teil-)Kündigung mehrerer Reha-Verträge für Sie weitreichende Konsequenzen haben wird, möchten wir gerne vorher eine Mitgliederbefragung durchführen. Ab dem 09.09.-16.09. haben Sie daher die Möglichkeit, an der Befragung teilzunehmen. Diese wird Ihnen auf der Startseite von ORTHEGROH angezeigt. Bitte beachten Sie, dass nur Hauptbenutzer an der Befragung teilnehmen können!
Über eine rege Beteiligung sind wir dankbar. Die Umfrageergebnisse werden wir zeitnah nach Beendigung der Umfrage veröffentlichen. Sollte es Rückmeldungen von Kostenträgern geben, so werden wir Sie hierüber ebenfalls unverzüglich informieren.
Veröffentlicht am 12.08.2021
Zu Ihrer Information übersenden wir Ihnen die Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung in den von Hochwasser betroffenen Gebieten.
Veröffentlicht am 17.06.2021
Der GKV-Spitzenverband hat seine Empfehlungen zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung während der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV2 geringfügig überarbeitet und bis zum 30.09.2021 verlängert.
Die neue Version (1.9) finden Sie im Anhang.
Veröffentlicht am 15.04.2021
Nach derzeitigem Stand der Dinge ist der Kabinettsbeschluss zum 4. Bevölkerungsschutzgesetz nicht ausreichend, um das Gesetz auch in Kraft treten zu lassen. Das Gesetz muss auch vom Bundestag beschlossen werden.
Nach bisheriger Planung soll das Gesetz am Mittwoch, den 21. April, in 2. und 3. Lesung im Bundestag behandelt werden und anschließend in den Bundesrat.
Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Veröffentlicht am 11.03.2021
Der GKV-Spitzenverband hat seine Empfehlungen zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung während der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV2 geringfügig überarbeitet und fortgeschrieben.
Gültig ab dem 15. März 2021 bis zum 30. Juni 2021
Veröffentlicht am 01.10.2020
Der BIV-OT sowie die EGROH hatten den Kassen gegenüber die Kündigung der Anlage PG 24 Beinprothetik zum 31.10.2020 ausgesprochen. Zwischenzeitlich haben Barmer und TK eine Bekanntmachung zu neuen Vertragsverhandlungen veröffentlicht. Zurzeit tritt die Barmer/TK nun offensichtlich an einzelne Leistungserbringer heran, mit der Absicht, einen Vertrag nach deren Konzept abschließen zu können.
Hiervon ist aus rechtlicher und wirtschaftlicher Sicht abzuraten.
Der BIV ist in Gesprächen mit der Barmer/TK, um hier ein bundeseinheitliches
Konzept und Verträge zu vereinbaren. Daher nochmals die dringende Bitte keine Einzelverträge mit der Barmer/TK zu vereinbaren.
Über den Verlauf und das Ergebnis der Gespräche werden wir bzw. der BIV
Sie auf dem Laufenden halten.