ORTHEGROH News

Nachrichten aus 05.2026


Mai 2026


Veröffentlicht am 07.05.2026

Wir versorgen Deutschland

Wir brauchen Ihre Unterstützung! GKV-BStabG – Gemeinsam gegen den pauschalen 3 %-Abschlag

Pressemitteilung

Die im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehenen Sparmaßnahmen betreffen auch unsere Branche. Besonders kritisch ist die geplante pauschale Kürzung von 3 Prozent auf bestehende Vergütungsvereinbarungen in der Hilfsmittelversorgung für die Jahre 2027 und 2028. Der Gesetzentwurf wurde kürzlich im Kabinett beschlossen und befindet sich nun im parlamentarischen Verfahren.
Gemeinsam mit „Wir versorgen Deutschland“ (WvD) setzen wir uns als ORTHEGROH mit Nachdruck dafür ein, diese Kürzung zu verhindern. Ein zentraler Baustein ist eine bundesweite Mitgliederaktion: Mit einem vorbereiteten Anschreiben können sich Betriebe direkt an die zuständigen Bundestagsabgeordneten von CDU/CSU und SPD wenden.
Wir möchten Sie bitten, uns bei dieser Aktion zu unterstützen!

Verwenden Sie die im Anhang beigefügte Vorlage, um im Namen Ihres Betriebes und Ihrer Belegschaft an die zuständigen Abgeordneten der Regierungsfraktionen zu schreiben. Gerne können Sie das Schreiben auch anpassen und ergänzen, etwa mit Beispielen aus Ihrem Betrieb.
Achten Sie dabei bitte auf einen in der Sache zwar bestimmten, aber sachlichen Ton. 
Eine Übersicht der Mailadressen der gesundheits- und hilfsmittelpolitischen Sprecher der Regierungsfraktionen finden Sie ebenfalls im Anhang zum Download.

Ergänzend können Sie auch zusätzlich Bundestagsabgeordnete von CDU/CSU und SPD anschreiben, der Fokus sollte aber auf den fachlich zuständigen Abgeordneten liegen. Über die Suchmaschine des Bundestages unter Deutscher Bundestag - Abgeordnete können Sie direkt nach Abgeordneten Ihres Bundeslandes beider Parteien filtern. Alle Adressen folgen dem Muster vorname.nachname@bundestag.de.
Der Zeitplan für das parlamentarische Verfahren ist eng bemessen, dies soll bis zur parlamentarischen Sommerpause im Juli abgeschlossen sein.
Seien Sie versichert, dass wir parallel zur Aktion alle uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, um im Sinne unserer Branche Einfluss auf das parlamentarische Verfahren zu nehmen!

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Gemeinsam setzen wir ein Zeichen für eine starke, verlässliche und patientenorientierte Hilfsmittelversorgung.

Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Unterstützung!

Weitere Informationen finden Sie auf der WvD Homepage, die wir Ihnen ebenfalls im Anhang verlinkt haben. 


Veröffentlicht am 07.05.2026

AOK Niedersachsen

Reha

AnpassungÄnderungsvereinbarung

Die AOK Niedersachsen hat gemeinsam mit der Innung die Preise im bestehenden Reha-Vertrag zum 01.05.2026 angehoben. 

Die EGROH-Service GmbH wird die neue Vereinbarung ebenfalls zeichnen. 

Den neuen Vertrag und die Vereinbarung finden Sie im Anhang. 

Es ist kein Neubeitritt notwendig! LEGS: 15 07 224


Veröffentlicht am 07.05.2026

AOK Nordwest

Nutzung Produktbesonderheiten AOK NordWest

Hinweis Allgemeine Information

AOK Nordwest hat uns informiert, dass aufgrund einer technischen Umstellung bei der Datenübermittlung das Feld "Produktbesonderheiten" nur dann ausgefüllt werden darf im Kostenvoranschlag oder in der Abrechnung, wenn Produktbesonderheiten auch vertraglich vereinbart sind.

Das betrifft aktuell ausschließlich die PG 32 (therapeutische Bewegungsschienen).

Bei Nichteinhaltung, wird der Datensatz ab sofort nicht mehr verarbeitet und zurückgewiesen.

Anbei das komplette Anschreiben.


Veröffentlicht am 07.05.2026

Wir versorgen Deutschland

WvD kritisiert Kabinettsbeschluss zum GKV-BStabG

Pressemitteilung

Im Anhang finden Sie die Stellungnahme von Wir versorgen Deutschland zum Kabinettsentwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (GKV-BStabG). 


Veröffentlicht am 07.05.2026

AOK Baden-Württemberg

neuer Reha-Vertrag

Hinweis Kein Beitritt von EGROH

Die AOK Baden-Württemberg hat zwei neue Reha-Verträge veröffentlicht, welche mit der Cura-San GmbH verhandelt wurden. Diese Verträge sehen wir als kritisch, da das Preisniveau teilweise unter den bereits im Jahr 2023 vereinbarten Vertragspreisen liegt. Aus unserer Sicht sind die vereinbarten Konditionen wirtschaftlich nicht tragfähig.

Es wird zwischen zwei Vertragskonstellationen unterschieden:

Vertrag 1: Leistungserbringer und Versicherte mit Hauptsitz in Baden-Württemberg.

Besonders auffällig sind hier die Preisreduzierungen bei Neuversorgungen.

Beispiel: 19.40.03.0

  • Cura-San-Vertrag: Neuversorgung 1.050,00 € / WE 260,00 €
  • EGROH- und FOS-Vertrag: Neuversorgung 1.215,30€ / WE 265,00€

Vertrag 2: Leistungserbringer und Versicherte mit Hauptsitz außerhalb Baden-Württemberg.

Hier werden aus Vertrag 1 festgelegte Wiedereinsätze in Versorgungspauschalen umgewandelt.

Beispiel: 19.40.03.0

  • Erstversorgung (24 Monate): 540 €
  • Folgeversorgung (24 Monate): 530 €

Darüber hinaus erhält der Vertrag AC/TK 15 01 18B folgende Regelung:

"Rückholung von wiedereinsetzbaren Hilfsmitteln (Neukauf) bei Versicherten mit Wohnsitz außerhalb von Baden-Württemberg an einen von der AOK Baden-Württemberg zu bestimmenden Standort." 

Unsere aktiven EGROH- und FOS-Verträge bleiben weiterhin bestehen.