Veröffentlicht am 16.04.2026
Für den vertragslosen Zustand mit der GWQ seit dem 01.04.2026 im Reha-Bereich, haben wir Ihnen die alten (PG 04-33) und neuen Reha-Verträge (PG 04, 10, 20, 33 seit dem 01.03.2026) der GWQ im Bereich "Fremdverträge" zur Verfügung gestellt.
Somit können Sie die alten Preise als Grundlage (+ x%) für Ihre freikalkulierten Kostenvoranschläge nutzen.
Die Fremdverträge und die Fremdvertragspreissuche finden Sie über "Vertragswesen" oben rechts neben dem Home-Button --> "Fremdverträge" --> "Teilnahmen".
Eine Anleitung zur Verwaltung ist dem Anhang zu entnehmen.
Veröffentlicht am 09.04.2026
Die AOK Niedersachsen hat die zum 15.12.2022 in Kraft getretene temporäre Anpassung bis zum 31.12.2026, längstens jedoch bis zum Inkrafttreten eines neuen Vertrags, verlängert.
Veröffentlicht am 09.04.2026
Die IKK classic hat den PG 14 CPAP-Vertrag zum 30.06.2026 gekündigt.
Die Kündigung gilt ausschließlich für die IKK classic.Für die drei weiteren Kassen - IKK Die Innovationskasse (Nord), IKK Südwest und IKK gesund plus gilt der Vertrag vorerst unverändert weiter.
Ein neuer Vertrag wird voraussichtlich ab Juni veröffentlicht.
LEGS: 19 90 108
Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Veröffentlicht am 09.04.2026
Zum 01.04.2026 wurden die Vertragspreise im Schuhtechnik-Vertrag der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung angepasst.
Die Anpassung endet mit der Schließung eines neuen vertraglichen Regelwerks der DGUV für die PG 08 und PG 31.
Der Vertrag hat keinen LEGS und es ist kein Neubeitritt nötig.
Die neue Version finden Sie im Anhang.
Veröffentlicht am 09.04.2026
Zum 15.02.2026 erhöht die IKK gesund plus die Preise für die PG 23 Orthesen.
Die Beitritte bleiben erhalten.
LEGS: 15 90 745
Veröffentlicht am 02.04.2026
Liebe Vertragspartner,
bitte senden Sie Ihre Beitrittswünsche und Anfragen ausschließlich an die folgende E-Mail-Adresse:
vertrag@orthegroh.de
Die alten E-Mail-Adressen (@egroh & @ortheg) sind abgeschaltet. Die E-Mails können nicht mehr weitergeleitet werden.
Beide Standorte erreichen Sie telefonisch unter:06633 / 183 250
Veröffentlicht am 02.04.2026
Zum 01.04.2026 werden alle Vergütungspositionen in der PG 05 (Bandagen) und PG 23 (Orthesen) linear um 5,17% erhöht.
Die Vergütungsposition „05.11.04.1xxx“ wird um den Hinweis „ohne KVA, auch zusammen mit einer notwendigen Wechselversorgung“ in der Bezeichnung erweitert.
Im Anhang 3 zur Anlage 2 (Preisdatei PG 23, Orthesen) wird unter 1.2 das Genehmigungsverfahren dahingehend geändert, dass für Orthesen mit festem Vertragspreis in der Neuversorgung die AOK bis zu einer Höhe von 370 EUR netto pro ärztlicher Verordnung auf eine vorherige Genehmigung verzichtet.
Die Konditionen für die PG 05 und 23 können mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende, frühestens zum 31.05.2027, schriftlich gekündigt werden.
LEGS:
15 07 206 (PG 05)
15 07 352 (PG 23)
Den neuen Preisdateien finden Sie im Anhang.
Es ist kein Neubeitritt notwendig.
Veröffentlicht am 02.04.2026
Liebe Mitglieder,
viele von Ihnen haben sich Anfang des Jahres an der WvD-Branchenumfrage 2026 beteiligt und damit einen wichtigen Beitrag geleistet, um die aktuelle Situation unserer Branche realistisch abzubilden und unsere gemeinsamen Interessen gegenüber Politik und Öffentlichkeit zu stärken.
Gerade vor dem Hintergrund großer gesundheitspolitischer Herausforderungen – von der angespannten Finanzlage der Kranken- und Pflegeversicherung über zunehmende Bürokratie bis hin zu wirtschaftlichen Unsicherheiten – ist eine fundierte, faktenbasierte Interessenvertretung wichtiger denn je.
Ihre Rückmeldungen bilden hierfür eine zentrale Grundlage.
Umso mehr freuen wir uns, Ihnen nun eine besondere Möglichkeit anbieten zu können:
Die Generalsekretäre von „Wir versorgen Deutschland“ (WvD), Frau Kirsten Abel und Herr Dr. Henning Schweer, stellen am 21. April 2026 die Ergebnisse der
Branchenumfrage 2026 exklusiv den Mitgliedsbetrieben der angeschlossenen WvD-Mitgliedsverbände und damit auch den Mitglieder der ORTHEGROH vor – noch vor der offiziellen Veröffentlichung.
Nutzen Sie die Gelegenheit, die Ergebnisse und ihre Einordnung als eine der ersten kennenzulernen.
Die Veranstaltung findet am Dienstag, den 21. April 2026 von 10:00 bis 11:30 Uhr online via Zoom statt und ist für Sie als Mitglied der ORTHEGROH kostenfrei.
Über den unten stehenden Link können Sie sich anmelden!
Die Zugangsdaten erhalten Sie im Anschluss automatisch.
Bitte melden Sie sich für eine bessere Planung bis zum 17. April 2026 an.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Bei Problemen mit der Anmeldung wenden Sie sich gerne direkt an info@wirversorgendeutschland.de
Veröffentlicht am 02.04.2026
Die EGROH-Service GmbH hat den Vertrag PG 17 Kompressions-Vertrag (LEGS 19 00 049) mit der Mobil Krankenkasse fristgerecht zum 30.06.2026 gekündigt.
Die vereinbarten Preise sind nicht mehr auskömmlich.
Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Veröffentlicht am 01.04.2026
Liebe Mitglieder,
wie bereits berichtet, befinden wir uns ab heute in einem vertragslosen Zustand mit der GWQ im Reha-Bereich.
Ab dem 01.04.2026 ist eine Versorgung auf Basis genehmigter Einzel-Kostenvoranschläge möglich.
Die Übermittlung der Kostenvoranschläge kann per eKV an die jeweiligen Kostenträger erfolgen. Da die bisherigen LEGS ihre Gültigkeit verlieren, können Sie ab dem 01.01.2026 die folgenden LEGS verwenden:
- 15 99 099
- 19 99 099
Wir empfehlen Ihnen, die aktuellen Kostensteigerungen in Ihren Kalkulationen zu berücksichtigen.
Die Verhandlungen mit der GWQ dauern weiter an, und wir bitten Sie um Geduld. Medienberichten zufolge befinden sich zudem weitere Unternehmen in einem vertragslosen Zustand, wodurch sich der Kreis der Betriebe ohne Reha-Vertrag vergrößert.
Unser Ziel bleibt es, eine wirtschaftlich tragfähige, qualitativ hochwertige und langfristig stabile Versorgung unter verlässlichen Rahmenbedingungen sicherzustellen.
Sollten Sie sich für einen Beitritt zu dem neuen Reha-Vertrag (PG 04, 10, 20 und 33) entscheiden, beachten Sie bitte, dass im Falle eines neuen Vertragsabschlusses durch die EGROH-Service GmbH die vertraglichen Kündigungsfristen des bestehenden Vertrags gelten. Diese sind mindestens bis zum 31.03.2028 verpflichtend.
Über weitere Entwicklungen informieren wir Sie fortlaufend.