Veröffentlicht am 06.11.2025
Zum 01.11.2025 hat der AOK-Bundesverband (stellvertretend für die o.g. AOK'en) einen Vertrag für den Teilbereich Knie- und Schulterbewegungsschienen der PG 32 mit dem CPM-Schienen-Verband geschlossen.
Die EGROH-Service GmbH ist diesem Vertrag ebenfalls beigetreten und bietet Ihnen diesen nun zum Beitritt an. Durch den Beitritt an diesem Vertrag sind die Alt-Verträge aufgehoben.
Wichtige Eckpunkte des Vertrages für alle 5 AOKen sind:
- genehmigungsfreie Erstpauschale für bis zu 6 Wochen für postoperative Versorgungen
- als postoperativ gelten alle Versorgungen, bei denen der operative Eingriff am Tag der Abgabe nicht länger als 8 Wochen (56 Tage) zurückliegt.
- konservative Versorgungen und alle Verlängerungen sind genehmigungspflichtig
Ein Neubeitritt ist zwingend erforderlich.
Bitte senden Sie uns die im Anhang beigefügte Beitrittserklärung ausgefüllt und unterschrieben an vertrag@orthegroh.de.
LEGS: 19 21 C32
Veröffentlicht am 06.11.2025
Über 200 Teilnehmer waren live dabei, als es beim ersten eVO-Talk am 4. September 2025 rund um das Thema Kartenbeantragung und Telematikinfrastruktur (TI) ging. Es gab viele spannende Fragen, Einblicke und Antworten.
Jetzt gibt es den Talk auch als Aufzeichnung zum Nachschauen.
Veröffentlicht am 06.11.2025
Im Anhang übersenden wir Ihnen die neue ab 1. November 2025 gültige Vertragsversion des RT3-Vertrages rehatechnische Hilfsmittel für Kinder mit der AOK Bayern, die lediglich Anpassungen und Korrekturen enthält. Bitte verwenden Sie ab sofort ausschließlich nur noch diese Version. Ein erneuter Beitritt ist hier, sofern Sie diesem Vertrag bereits beigetreten sind, NICHT erforderlich.
LEGS 15 02 548
Veröffentlicht am 06.11.2025
Zum 01.11.2025 werden die Vertragspreise aus dem Vertrag 19 91 G92 um 2,5% angehoben. Es besteht kein weiterer Handlungsbedarf.
LEGS 19 91 G92
Veröffentlicht am 06.11.2025
Die EGROH-Service GmbH hat den PG 31 Schuhtechnik-Vertrag mit der AOK Baden-Württemberg (AC/TK 1x 01 H31) zum 30.11.2025 gekündigt.
Aufgrund der gescheiterten Verhandlungen zwischen der Landesinnung OST und der AOK wird aktuell ein Schiedsverfahren eigeleitet - somit gilt der Vertrag bis zum Abschluss des Schiedsverfahrens weiter.
Wir empfehlen Ihnen, dem inhaltsgleichen Schuhtechnik-Vertrag der LIOST AC/TK 1x 01 F31 zum 01.12.2025 beizutreten, um weiterhin Versorgungen mit Hilfsmitteln der PG 31 durchzuführen.
Den Vertrag und die dazugehörigen Beitrittserklärungen finden Sie auf der Homepage der AOK (Link im Anhang).
Senden Sie Ihre Beitrittserklärung bitte direkt an die AOK.
Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Veröffentlicht am 31.10.2025
Zum 01.11.2025 hat der AOK-Bundesverband (stellvertretend für die AOK Baden-Württemberg, AOK Bremen/Bremerhaven, AOK Hessen, AOK Nordwest und AOK Rheinland-Hamburg) einen Vertrag für den Teilbereich Knie- und Schulterbewegungsschienen der PG 32 geschlossen.
Der Vertrag befindet sich derzeit bei uns in Prüfung. Über einen Beitritt werden wir Sie schnellstmöglich informieren.
LEGS 19 21 C32
Veröffentlicht am 23.10.2025
Mit Wirkung zum 01.11.2025 treten neue Preisanpassungen für den Reha- und OT-Vertrag mit der IKK - Die Innovationskasse (ehem. Nord) in Kraft.
Es ist kein Neubeitritt notwendig
LEGS 15 90 200 (Reha) und 15 90 101 ; 19 90 222 (OT)
Die neuen Preislisten finden Sie im Anhang.
Veröffentlicht am 17.10.2025
Aus gegebenem Anlass bitten wir Sie Hilfsmittelverordnungen (Ausstellungsdatum 15.10.2025 bis 31.10.2025) mit Leistungen aus dem neuen OT-Vertrag (PG 05, PG17, PG 23, PG 24, PG 37, PG 38) nicht vor dem 03.11.2025 zur Abrechnung an die BARMER zu geben.
Aufgrund der kurzfristigen systemseitigen Umsetzung ist nicht gewährleistet, dass alle Abrechnungsdienstleister (DDG der BARMER, externe Dienstleister der Leistungserbringer) die abrechnungsrelevanten vertraglichen Inhalte berücksichtigen und umsetzen. Um Absetzungen und Nachberechnungen zu vermeiden, bitten wir um Ihre Kooperation.
Veröffentlicht am 16.10.2025
Koenig & Bauer BKK ist aktuell noch doppelt vertraglich gebunden. Die Kasse nimmt, sowohl an dem Vertrag der GWQ als auch an dem Vertrag der Mobil Krankenkasse, teil.
Aus diesem Grund kündigt die BKK das Vertragsverhältnis mit der Mobil KK zum 31.12.2025, somit besteht ab dem 01.01.2026 nur noch das Vertragsverhältnis zur GWQ.
Veröffentlicht am 16.10.2025
Bitte senden Sie uns stets Ihre aktuelle Präqualifizierungsurkunde zu.
Nach einer Begehung oder Überwachung können sich Versorgungsbereiche ändern. Da die in der Urkunde angegebenen Versorgungsbereiche mit Ihren Vertragsteilnahmen verknüpft sind, ist die aktuelle Präqualifizierungsurkunde unerlässlich, um Ihre Vertragsteilnahmen korrekt anzupassen und Absetzungen zu vermeiden.
Ob wir Ihre aktuelle Urkunde vorliegen haben, können Sie direkt im Portal unter "Meine Urkunden" einsehen.
Veröffentlicht am 15.10.2025
Dieser neue OT-Vertrag löst Teilbereiche des 2019 geschlossenen OT-Vertrags ab und umfasst zukünftig die Produktgruppen 05 Bandagen, 17 Hilfsmittel zur Kompressionstherapie, 23 Orthesen, 24 Beinprothesen, 37 Brustprothesen und 38 Armprothesen. Der alte OT-Vertrag (2019) läuft weiter und beinhaltet zukünftig lediglich nur noch die Produktgruppen 02 Adaptionshilfen und 08 Einlagen, die mittelfristig in den Reha- bzw. Schuh-Vertrag überführt werden sollen.
Die neuen Preise gelten ab dem Verordnungsdatum 15.10.2025. Bestehende Vertragsbeitritte werden von uns in den neuen Vertrag übernommen, sodass ein erneuter Vertragsbeitritt nicht erforderlich ist.
Die neuen LEGS der Barmer entnehmen Sie bitte der anhängenden Excel-Liste. Bei der Techniker ändern sich die LEGS nicht.
Veröffentlicht am 09.10.2025
Ab sofort gibt es eine überarbeitete Fassung der Ergänzungsvereinbarung zum Hilfsmittelrahmenvertrag. Dieses Dokument enthält wichtige lnformationen und Anpassungen, die aufgrund aktueller gesetzlicher Änderungen erforderlich geworden sind.
Wenn Sie über EGROH diesem Vertrag beigetreten sind, ist Ihrerseits kein Handlungsbedarf vonnöten.
LEGS 15 04 A00
Veröffentlicht am 09.10.2025
Zum 01.10.2025 hat die Novitas BKK mit dem Erstverhandler die Hustenassistenten mit der Hilfsmittelnummer 14.24.08.3 zusätzlich vereinbart. Diese können ab sofort abgerechnet werden.
LEGS 19 00 414
Veröffentlicht am 09.10.2025
Inzwischen kam es zwischen dem BIV-OT und der Barmer & Techniker Krankenkassen zu einer Einigung im OT-Bereich. Somit wurde das eingeleitete Schiedsverfahren eingestellt.
Die neue Vereinbarung wird zum 15.10.2025 in Kraft treten.
Sobald wir den Vertrag vorliegen haben, werden wir Sie darüber informieren.
Veröffentlicht am 09.10.2025
Mit Wirkung zum 01.10.2025 tritt die Koenig Bauer BKK diversen Hilfsmittelverträgen der GWQ ServicePlus AG bei.
Die Beitritte zu den jeweiligen Verträgen können Sie der beiliegenden Excel-Datei entnehmen. Es betrifft alle angebotenen Verträge der EGROH außer TENS/EMS.
Veröffentlicht am 09.10.2025
Mit Wirkung zum 01.06.2025 hat die AOK Sachsen-Anhalt mit der Landesinnung eine Nachtragsvereinbarung zur lymphatischen Versorgung abgeschlossen, die auch für die EGROH-Service GmbH gilt.
Der Stundenverrechnungssatz sowie der Vertragspreis für den ärztlich verordneten Hausbesuch werden ab 01.06.2025 um 2,2 % erhöht.
Stichtag für die Anwendung der neuen Preisliste ab 01.06.2025 ist der Tag der ärztlichen Verordnung.
Bestehende Beitritte werden übernommen.
LEGS 15 14 297
Veröffentlicht am 09.10.2025
Im OBM (Onlinebeitrittsmanager) der GWQ & spectrumK ist bei der Aktualisierung der Kassenliste leider ein Fehler aufgetreten, der Name IKK classic fehlt. Die korrekte Liste inkl. der IKK classic finden Sie im Anhang.
Veröffentlicht am 09.10.2025
Im Rahmen der Umsetzung des OT-Vertrages und den damit verbundenen Verhandlungen mit dem BIV-OT, möchten wir Sie heute darüber informieren, dass in den Verhandlungen keine gemeinsame Einigung erzielt werden konnte und die Verhandlungen für gescheitert erklärt wurden. Daher wurde am 29.09.2025 das Schiedsverfahren nach § 127 Abs. 1a SGB V eingeleitet.
Während des laufenden Schiedsverfahrens gelten die Preisstaffeln der Anlagen 3a bis 3e für alle teilnehmenden Betriebe der EGROH-Service GmbH unverändert fort.
Sobald sich hieraus Neuentwicklungen ergeben, werden wir Sie darüber informieren.
LEGS 15 00 002
Veröffentlicht am 06.10.2025
Neubeitritt notwendig!
Aufgrund der Komplexität des neuen Sitzschalenkonzepts der Barmer müssen wir unseren Newsbeitrag vom 02.10.2025 korrigieren.
Die alten Teilnehmer können wir nicht übernehmen.Voraussetzung für die Teilnahme an dem Sitzschalenkonzept ist eine Teilnahme an der PG 18A im laufenden Reha-Vertrag.
Falls Sie dem neuen Sitzschalenkonzept für Erwachsene beitreten möchten, bitten wir Sie die anhängende Beitrittserklärung ausgefüllt und unterschrieben an vertrag@orthegroh.de zu senden.
Bei Bedarf bitte nur das Sitzschalenkonzept (Paket 4 - letzte Seite) auf der Beitrittserklärung ankreuzen.
Die neuen Preise treten zum 15.10.2025 in Kraft.
Veröffentlicht am 06.10.2025
Neubeitritt notwendig!
Aufgrund der Komplexität des neuen Kinder-Reha Vertrags der Barmer müssen wir unseren Newsbeitrag vom 02.10.2025 korrigieren.
Die alten Teilnehmer können wir, aufgrund neuer Produkte und Anforderungen, nicht übernehmen.Die Teilnahme an dem o.g. Vertrag ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Fachpersonal über eine Berufs- bzw. Praxiserfahrung im Bereich der Kinder-/Jugendlichen-Reha in den letzten mindestens 3 Jahren.
- Nachweis der Teilnahme an spezifischen Schulungsmaßnahmen zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit den Schwerpunkten Technik, Medizin und Therapie im Umfang von mindestens 16 Stunden (z. B. Zertifizierung als rehaKIND Fachberater).
Darüber hinaus ist die jährliche Fortbildung gem. § 5 Ziffer 3 des Rahmenvertrags sicherzustellen.Falls Sie dem neuen Kinder-Reha Vertrag beitreten möchten, bitten wir Sie die anhängende Beitrittserklärung + Nachweis der Fortbildung an spezifischen Schulungsmaßnahmen ausgefüllt und unterschrieben an vertrag@orthegroh.de zu senden.
Der neue Vertrag tritt zum 15.10.2025 in Kraft.
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei ausschließlich um Kinderversorgungen bis zum 14. Lebensjahr handelt.
Veröffentlicht am 02.10.2025
Reminder:
Wie bereits am 25.09.2025 veröffentlicht, ist die EGROH-Service GmbH dem neuen Kinder-Reha-Vertrag der Barmer zum 15.10.2025 beigetreten.
Des Weiteren wird das Sitzschalenkonzept für Erwachsene in den aktuellen Reha-Vertrag in das Paket 4 aus 2023 aufgenommen.
Alle bisherigen Teilnehmer werden automatisch auf den neuen Vertrag bzw. das Sitzschalenkonzept übernommen.
Bitte beachten Sie die neuen Preise und die neuen LEGS ab dem 15.10.2025.
Veröffentlicht am 02.10.2025
Am Donnerstag, 9. Oktober, 16:00–17:30 Uhr, haben Sie die Gelegenheit, im WvD-Talk direkt mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ins Gespräch zu kommen.
Unser Gast Andreas Brandhorst, der das Referat Hilfsmittelversorgung im BMG verantwortet, gibt einen exklusiven Einblick in aktuelle gesundheitspolitische Entwicklungen und ihre Bedeutung für die Orthopädie-Technik. Durch das Gespräch führt Kirsten Abel, WvD-Generalsekretärin. Sie bringt die Themen auf den Punkt, die für unsere Branche entscheidend sind.
Ihre Beteiligung ist gefragt: Das BMG sucht ausdrücklich den Austausch mit der Branche und freut sich auf Ihre Fragen. Bringen Sie Ihre Perspektive ein, formulieren Sie Anliegen.
Schicken Sie Ihre Fragen gern vorab an info@wirversorgendeutschland.deDen Zoomlink finden Sie im Anhang:
9. Oktober 2025 | 16:00–17:30 Uhr | Online via Zoom
Veröffentlicht am 02.10.2025
Die AOK NordWest hat einen Vertragsnachtrag zum Vertrag über die Versorgung mit Hilfsmitteln der PG 24 – Beinprothesen (AC/TK 15 21 824) geschlossen. Damit profitieren Sie bereits für alle Versorgungen mit einem Verordnungsdatum ab dem 01.10.2025 von höheren Preisen. Die Preisvereinbarung des Vertrages wurde um folgende Positionen angepasst:
• Anhebung aller Vertragspreise um 9,58 %
• Anhebung der Linerpauschalen um 14,00 %
• Erhöhung des Stundenverrechnungssatz auf 67,39 EURAlle Teilnahmen werden übernommen, es ist kein Neubeitritt nötig.
Die aktuelle Preisvereinbarung finden Sie im Anhang.