Veröffentlicht am 15.10.2026
„Hilfsmittelversorgung ist keine Billigware!“ – Verband will Protest gegen Ausschreibungen in die Fläche tragen
Berlin, 15. Oktober 2026 – Wir versorgen Deutschland (WvD) kritisiert die heute vom Bundestag beschlossene erneute Einführung von Ausschreibungen in der Hilfsmittelversorgung scharf. Dass dieses 2019 auf Grund von Gefahren für die Versorgungsqualität abgeschaffte Instrument nun über Änderungsanträge zur Notfallreform zurückkehrt, stößt beim Verband auf Unverständnis. WvD warnt vor einem zunehmenden Preisdruck zulasten der Versorgungsqualität und wohnortnahen Versorgung.
„Diese Entscheidung ist ein Rückschritt für die Hilfsmittelversorgung. Die Politik nimmt erneut Risiken für die Versorgungsqualität in Kauf, obwohl die negativen Erfahrungen mit Ausschreibungen hinlänglich bekannt sind. Besonders enttäuschend ist, dass eine so weitreichende Entscheidung ohne eine angemessene fachpolitische Debatte getroffen wird. Hilfsmittelversorgung darf nicht auf den niedrigsten Preis reduziert werden“, erklären Kirsten Abel und Dr. Henning Schweer, Generalsekretäre von WvD.
Bundesweite Plakataktion gegen Ausschreibungen
WvD kündigt zugleich an, den Protest gegen Ausschreibungen bundesweit sichtbar zu machen. Unter dem Motto „Hilfsmittelversorgung ist keine Billigware!“ verteilt der Verband Protestplakate an Leistungserbringer in ganz Deutschland. Mit der klaren Botschaft „NEIN zu Ausschreibungen!“ sollen die Betriebe vor Ort auf die Bedeutung persönlicher Beratung, individueller Versorgung und wohnortnaher Qualität aufmerksam machen.
„Für uns ist die Debatte mit dieser Entscheidung keineswegs beendet. Wir werden nicht nachlassen, uns gegen Ausschreibungen einzusetzen. Mit unserer Plakataktion tragen wir den Protest dorthin, wo Versorgung täglich stattfindet. Die Politik muss sehen, dass die Sorge um die Zukunft einer hochwertigen Hilfsmittelversorgung weit über Berlin hinausreicht“, betonen Abel und Schweer.
Plakatmotive zum Download finden Sie im Anhang.
Weitere Informationen zur Plakataktion finden Sie unter dem anhängenden Link.
Veröffentlicht am 12.10.2026
Zum 01.10.2026 haben sich die IKK Brandenburg und Berlin und die IKK gesund plus zur IKK gesund plus zusammengeschlossen.
Für den elektronischen Kostenvoranschlag und die Abrechnung von Leistungsfällen bis mindestens zum Jahresende 2026 bittet die IKK gesund plus weiterhin die bisherigen Institutionskennzeichen und Bankverbindungen zu nutzen. Auch für die reibungslose Administration Ihrer Leistungsfälle nutzen Sie bitte die jeweils mit der bisher zuständigen IKK vereinbarten vertraglichen Regelungen.
Veröffentlicht am 12.10.2026
Die Mobil Krankenkasse ist im Bereich der Festbeträge der Einlagen (PG08) seit dem 01.10.2025 dem Vertrag dem GWQ/Valuny OST-Vertrag (LEGS 16 00 U05) beigetreten und hat deswegen ihren eigenen Vertrag (LEGS 15 99 015) zum Ende des Jahres gekündigt.
Wenn Sie hier ab 01.01.2027 weiterhin versorgen möchten, achten Sie darauf dem o.g. Vertrag beigetreten zu sein.
Veröffentlicht am 05.10.2026
Zum 01.11.2026 wurde der OT-Vertrag mit der Barmer und der Techniker Krankenkasse angepasst.
Neben einer Preiserhöhung sehen die neuen Vertragsanlagen die folgenden Veränderungen vor:
PG 05 Bandagen:
Folgeversorgungen müssen künftig mit dem LKZ 10 angegeben werden.
PG 17 Hilfsmittel zur Kompressionstherapie:
- Positionen mit unterschiedlichen HKZs wurden teilweise zusammengefasst
- MAK-Systeme neu aufgenommen
- Narbenversorgungen erweitert
- Zusätze aktualisiert
PG 23 Orthesen:
- Zukünftig muss das HKZ 10 für Folgeversorgungen angegeben werden
- Aufnahme neuer Zusätze
- Aktualisierung der HKZs bei den Mietorthesen, der Restkauf muss zukünftig mit HKZ 10 eingereicht werden
PG 24 Beinprothesen:
- Überarbeitung der Leistungsumfänge, insb. bei Interimsversorgungen
- Anpassung der Leistungsumfänge für Kosmetiken
- Neue Position für sonstige Stumpfstrümpfe
PG 37 Brustprothesen:
Folgeversorgungen müssen künftig mit dem LKZ 10 angegeben werden. Darüber hinaus erhöht die TK für die PG 37 die Genehmigungsfreigrenze auf 350,00€. Die Barmer verzichtet hier komplett auf die Genehmigung, mit Ausnahme der Positionen 37.35.04.0008 - Leicht- Silikonbrustprothese Aqua Wave und 37.35.09.0 – Brustprothesen Sonderanfertigung.
Die LEGS und die Vertragsbeitritte bleiben bestehen.
Veröffentlicht am 01.10.2026
Nach dem 3-Prozent-Abschlag droht der Hilfsmittelversorgung innerhalb kürzester Zeit die nächste massive Belastung: Die Wiedereinführung von Ausschreibungen steht zur Diskussion. Bereits Anfang Oktober soll hierüber im Gesundheitsausschuss entschieden werden.
Wir versorgen Deutschland (WvD) hat deshalb kurzfristig eine gemeinsame Aktion gestartet und ruft die Inhaberinnen und Inhaber von Betrieben in der Hilfsmittelversorgung sowie deren Beschäftigte dazu auf, sich mit Protestschreiben direkt an die Mitglieder der Regierungsfraktionen im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages zu wenden.
Wir unterstützen als Mitglied von WvD diesen Aufruf und bitten Sie als unsere Mitglieder: Werden Sie jetzt aktiv!
Die Erfahrungen der Vergangenheit haben gezeigt, welche Risiken Ausschreibungen mit sich bringen können: verschärfter Preiswettbewerb, zunehmende Konzentration und Zentralisierung sowie zusätzlicher wirtschaftlicher Druck insbesondere auf mittelständische und regionale Leistungserbringer mit fatalen Auswirkungen auf die Patientenversorgung.
Nach dem bereits beschlossenen 3-Prozent-Abschlag würde eine erneute Einführung von Ausschreibungen den wirtschaftlichen Druck auf Betriebe und wohnortnahe Versorgungsstrukturen weiter erhöhen.
So können Sie die Aktion unterstützen
WvD stellt auf einer Aktionsseite alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung:
- Aktionsschreiben für Inhaber:innen von Betrieben
- Aktionsschreiben für Beschäftigte
- Kontaktliste der Mitglieder der Regierungsfraktionen im Gesundheitsausschuss
Nutzen Sie die Vorlagen, ergänzen Sie nach Möglichkeit Ihre persönliche beziehungsweise betriebliche Perspektive und senden Sie Ihr Schreiben an die Abgeordneten.
Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können sich beteiligen. Bitte leiten Sie daher den Aufruf innerhalb Ihres Unternehmens weiter und unterstützen Sie Beschäftigte, die sich beteiligen wollen.
Die nächsten Tage sind entscheidend. Je mehr Betriebe und Beschäftigte ihre Erfahrungen aus der Versorgung in die politische Debatte einbringen, desto sichtbarer werden die möglichen Auswirkungen einer erneuten Einführung von Ausschreibungen.
Machen Sie mit und unterstützen Sie die Aktion von Wir versorgen Deutschland!
Veröffentlicht am 01.10.2026
Wie wir von einigen unserer Mitgliedsbetriebe erfahren haben, hat rehaVital den mit dem GKV-Spitzenverband geschlossenen Pflegehilfsmittelvertrag 19 00 P51 zum 31.12.2026 gekündigt.
Durch die Kündigung wird der Vertrag auch für alle Leistungserbringer, die diesem Vertrag beigetreten sind, unwirksam.
Sollten Sie vom GKV-SV eine Information erhalten haben, dass Ihr Vertrag zum 31.12.2026 ausläuft, sind Sie bisher dem betroffenen Vertrag 19 00 PG51 beigetreten. Für eine Prüfung, ob Sie ggf. einen der anderen existierenden Vertrag über die Versorgung Versicherter mit Pflegehilfsmitteln beitreten möchten, haben wir Ihnen einen aktuellen Preisvergleich beigefügt.
Hinweis: Beim Vertrag mit dem LEGS 11 00 P53 handelt es sich um einen Verbandsvertrag, der im Rahmen eines Schiedsverfahrens entstanden ist. Dieser Vertrag schließt den Versand der Pflegehilfsmittel ausdrücklich aus.
Veröffentlicht am 01.10.2026
Zum 01.10.2026 hebt die AOK Nordwest die Preise im Bereich PG 23 Orthesen linear um 3,42% an.
Es ist kein Neubeitritt notwendig.
Maßgeblich für die Verwendung der neuen Preise ist das Verordnungsdatum.
LEGS: 15 21 623, 15 21 624 (für Notfallversorgungen)
Veröffentlicht am 25.09.2026
Aufgrund eines anstehenden Updates kann es vorübergehend zu Störungen oder Einschränkungen an diesem Wochenende im System kommen.
Wir bitten um Verständnis und entschuldigen uns für mögliche Unannehmlichkeiten.
Veröffentlicht am 24.09.2026
Die AOK Niedersachsen ist erneut an uns herangetreten, da weiterhin Leistungserbringer versuchen, Pflegebetten abzurechnen, ohne zuvor dem entsprechenden Reha-Vertrag beigetreten zu sein.
Bitte prüfen Sie daher im ORTHEGROH-Portal unter Ihren Vertragsteilnahmen, ob ein Beitritt zum Reha-Vertrag für die PG 50 vorliegt. Sollte dieser noch nicht erfolgt sein, holen Sie dies bitte zeitnah nach, um mögliche Absetzungen zu vermeiden.
LEGS 15 07 224
Veröffentlicht am 24.09.2026
Wir informieren darüber, dass zum 01.10.2026 folgende Kostenträger den nachstehenden Hilfsmittelverträgen der GWQ beitreten:
BKK Deutsche Bank AG und BKK EWE:
- 1991G92 (Kleine Medizintechnik)
IKK Brandenburg und Berlin:
- 1991G10 (Tracheostoma)
1991G93 (Bandagen)
1991G95 (Prothesen untere Extremität)
1991W06 (Kompressionstherapie)IKK gesund plus:
- 1991G05 (CPM Bewegungsschienen)
1991G94 (Orthesen)
Veröffentlicht am 24.09.2026
Die AOK Bayern hat für den Reha-Vertrag (LEGS: 15 02 540) und RT3-Vertrag (LEGS: 15 02 548) eine Protokollnotiz für Wartungen, Inspektionen und sicherheitstechnischen Kontrollen veröffentlicht.
Ab dem 01.08.2026 können die in der Protokollnotiz aufgeführten Wartungspositionen abgerechnet werden, wobei nach aktiven und passiven Hilfsmitteln unterschieden wird.
Veröffentlicht am 24.09.2026
Wie bereits mitgeteilt, hat die hkk zum 01.09.2026 einen neuen Vertrag im Bereich PG 04 Badehilfen und PG 33 Toilettenhilfen veröffentlicht.
Die hkk hat diesen Vertrag mit einem Einzelleistungserbringer abgeschlossen und stellt somit keine Vertragsgrundlage für einen Verbandsvertrag dar. Wir befinden uns mit der hkk weiterhin in Verhandlungen.
Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Veröffentlicht am 21.09.2026
Liebe Mitglieder,
bedauerlicherweise sind uns aufgrund eines technischen Problems einige E-Mails verloren gegangen. Die betreffenden Nachrichten konnten inzwischen wieder aufgefunden werden. Allerdings wird es noch etwas Zeit in Anspruch nehmen, diese vollständig zuzuordnen und aufzuarbeiten.
Wir bitten daher um etwas Geduld und entschuldigen uns für die entstandenen Verzögerungen und Unannehmlichkeiten.
Veröffentlicht am 17.09.2026
Liebe Mitglieder,
digitale Angebote gewinnen auch für Ihre Kunden zunehmend an Bedeutung. Mit der gesund.de Sanitätshauslösung machen Sie Ihr Sanitätshaus fit für die digitale Zukunft und werden Teil eines sektorenübergreifenden Gesundheitsnetzwerks aus Vor-Ort-Apotheken, Arztpraxen und Sanitätshäusern.
Im Webinar am 14.10.26 von 11-12 Uhr zeigt gesund.de kompakt und praxisnah, welche Möglichkeiten Ihnen die gesund.de Sanitätshauslösung bietet und wie Sie davon im Arbeitsalltag profitieren können.
Freuen Sie sich auf:
Live-Demo: gesund.de App und Cockpit – von der digitalen Einreichung von Verordnungen bis zur Bearbeitung im Sanitätshaus.Praktische Funktionen: U.a. digitale Kundenbindung via Stammsanitäthausfunktion, integrierter Chat statt Anrufe, sowie automatische Erinnerungen an Folgeversorgungen & Kontrollen.
TI-Update: Aktuelles zu KIM und den nächsten Schritten für Hilfsmittelerbringer.
Über den untenstehenden Link können Sie sich anmelden.
Veröffentlicht am 17.09.2026
Zum 01.10.2026 tritt eine neue Preisvereinbarung für PG 31 Schuhtechnik mit der BARMER, HEK und TK in Kraft.
Den neuen Vertrag finden Sie im Anhang.
Es ist kein Neubeitritt erforderlich.
LEGS:
TK/HEK:
16 96 676 (PG23), 16 96 674 - Orthopädische Maßschuhe, 16 96 675 - Diabetesversorgung, 16 96 676 - Innenschuhe, 16 96 677 - Orthopädische Schuhzurichtungen, 16 96 678 - Therapieschuhe (PG31)
BARMER:
15 96 049 (PG23), 15 96 040 (PG31)
Veröffentlicht am 10.09.2026
VALUNY (ehemals spectrumK) hat zum TENS-Vertrag eine 1. Änderungsvereinbarung geschlossen, gültig ab 01.10.2026.
Die Änderungsvereinbarung sieht neben der Preiserhöhung ab dem 01.10.2026 eine jährliche Anpassung der Vertragspreise für die Jahre 2027 und 2028 in Höhe des Anstiegs der durchschnittlichen Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen vor, erstmals zum 01.11.2027.
Maßgeblich für die Anwendung der neuen Preise ist das Verordnungsdatum.
LEGS: 19 00 006
Veröffentlicht am 10.09.2026
Am 31.07.2026 ist das BStabG in Kraft getreten, welches u.a. einen Abschlag auf Hilfsmittelversorgungen i.H.v. 3% für Versorgungen vom 01.01.2027-31.12.2028 vorsieht.
Wir werden Ihnen in Kürze weitere Informationen zur Umsetzung zur Verfügung stellen. Derzeit befinden wir uns noch in Gesprächen mit den beteiligten Akteuren, um eine möglichst verwaltungsarme Umsetzung des Abschlags verwirklichen zu können.
Veröffentlicht am 10.09.2026
Die AOK Baden-Württemberg kündigt derzeit gegenüber Leistungserbringern mit Sitz außerhalb Baden-Württembergs die Reha-Verträge, die von der EGROH-Service GmbH bzw. dem FOS geschlossen wurden.
Als Begründung führt die AOK Baden-Württemberg an, dass diese Verträge nicht für Leistungserbringer außerhalb Baden-Württembergs gelten würden.
Nach unserer Einschätzung steht diese Begründung jedoch im Widerspruch zum Wortlaut des zugrunde liegenden Rahmenvertrags.
Damit erstreckt sich der Geltungsbereich des Vertrages ausdrücklich auf Versorgungen im gesamten Bundesgebiet und ist nicht auf Leistungserbringer mit Sitz in Baden-Württemberg beschränkt.
Es ist daher davon auszugehen, dass bereits betroffene Leistungserbringer auf Grundlage dieses Vertrages und zu den darin vereinbarten Konditionen Versicherte der AOK Baden-Württemberg versorgt haben.
Wir lassen den Sachverhalt derzeit prüfen und werden Sie über die weitere Entwicklung sowie über mögliche nächste Schritte informieren.
Bitte bewahren Sie im Zusammenhang mit der Kündigung sämtliche Schreiben und Unterlagen der AOK Baden-Württemberg auf.
Veröffentlicht am 10.09.2026
Die AOK Niedersachsen informiert, dass seit dem 01.09.2026 der Unternehmensbereich Hilfsmittel die fallabschließende Bearbeitung von Kostenvoranschlägen und Erstattungsanträgen der Produktgruppen 19 sowie 50 bis 54 (Pflegehilfsmittel) übernimmt. Maßgeblich ist das Eingangsdatum:
- bis 31.08.2026: abschließende Bearbeitung in den Geschäftsbereichen Pflege
- ab 01.09.2026: Zuständigkeit des Unternehmensbereichs Hilfsmittel
Bei Fragen sind künftig die Mitarbeitenden des Geschäftsbereichs Kundenkontakt Hilfsmittel für Sie da: 0511 285-13694
Veröffentlicht am 10.09.2026
Nach einem Schiedsverfahren zwischen dem FOS und der AOK Baden-Württemberg konnte zum 01.09.2026 ein neuer Vertrag geschlossen werden. Die EGROH-Service GmbH ist diesem Vertrag beigetreten.
Es ist ein Neubeitritt notwendig.
LEGS: 15 01 324
Veröffentlicht am 03.09.2026
Die IKK gesund plus ist zum 01.09.2026 dem Vertrag zur Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 37 – Brustprothesen der IKK Brandenburg und Berlin beigetreten.
Ab diesem Zeitpunkt erfolgt die Versorgung der Versicherten der IKK gesund plus ausschließlich auf Grundlage dieses Vertrags.
Falls Sie diesem Vertrag noch nicht beigetreten sind, finden Sie anbei das Beitrittsformular.
LEGS: 15 90 324
Veröffentlicht am 03.09.2026
Aus aktuellem Anlass informiert die AOK Niedersachsen darüber, dass es im Bereich Pflegebetten zu vermehrten Einreichungen von Kostenvoranschlägen kommt, obwohl kein bestehender Vertragsbeitritt vorliegt.
In diesem Zusammenhang verweisen wir auf unsere News vom 12.03.2026 und die damit verbundene redaktionelle Anpassung zum Pflegebettenvertrag, der seit dem 01.03.2026 im Reha-Vertrag der AOK Niedersachsen implementiert ist.
Sollten Sie dem Vertrag bisher nicht beigetreten sein, können Sie das über unser Portal nachholen.
LEGS 15 07 224
Veröffentlicht am 03.09.2026
Die hkk hat einen neuen Vertrag zum 01.09.2026 abgeschlossen.
Da uns der Vertrag erst seit dem 01.09.2026 vorliegt, befinden wir uns derzeit noch in Prüfung. In Kürze werden wir weitere Informationen veröffentlichen.
Veröffentlicht am 03.09.2026
Mit Wirkung zum 01.10.2026 tritt die BKK EWE dem Vertrag "Kleine Medizintechnik" bei
LEGS 19 91 G92