Veröffentlicht am 24.04.2025
Die 6. Nachtragsvereinbarung zum Reha & Homecare Vertrag (LEGS 15 90 377), die seit dem 01.04.2024 gültig ist, wurde auf unbestimmte Zeit verlängert.
Diese Fortführung gilt bis diese von einer neuen, vertraglichen Neuregelung abgelöst wird.
Die Protokollnotiz finden Sie im Anhang.
Veröffentlicht am 17.04.2025
Wie bereits berichtet, hat die AOK Rheinland/Hamburg eine Übergangsvereinbarung in der PG 24 Beinprothetik geschlossen.
Die EGROH-Service GmbH wird die Übergangsvereinbarung bis zum 31.12.2025 zeichnen.Die alten Teilnehmer werden mit Startdatum 17.04.2025 auf die Übergangsvereinbarung übernommen:
Start: 17.04.2025LEGS: 15 20 P24
Die neuen Preise befinden Sie aktuell in der Eingabe.
Veröffentlicht am 17.04.2025
Zum 1. Januar 2025 wurde der 1. Nachtrag zum o.g. Vertrag vereinbart.
In der Anlage 3 wurden einige Positionen, die ebenfalls in den Verträgen des GKV Spitzenverbandes (AC/TK 1900P50, 1900P51, 1900P52) geregelt wurden, entfernt.
Im Anhang erhalten Sie die Nachtragsvereinbarung samt der aktualisierten Anlage 3.
LEGS 19 99 170
Veröffentlicht am 17.04.2025
Die IKK Brandenburg und Berlin hat in Abstimmung mit dem Fachverband Nordost eine kurzfristige Anpassung ihres Vertrages im Bereich der Produktgruppe 24 (LEGS 1590320 – Beinprothesen) vorgenommen.
Am 01.04.2025 stiegen die Vertragspreise um 4,41 Prozent. Gleichzeitig wurde die Mindestvertragslaufzeit bis zum 31.03.2026 verlängert. Alle weiteren Vertragsinhalte bleiben unverändert bestehen. Für die Anwendung der neuen Preise ist das Verordnungsdatum ausschlaggebend.
Ein erneuter Beitritt zum Vertrag ist nicht erforderlich.
Veröffentlicht am 17.04.2025
Die bereits bekannte Prüfung der formellen Kriterien hinsichtlich der Gültigkeit der Verordnung für genehmigungspflichtige Hilfsmittel wird künftig auch für vertraglich genehmigungsfreie Versorgungen in der Hilfsmittelabrechnung angewendet. Eine Abrechnung gilt daher künftig als gültig, wenn zwischen dem Verordnungstag und dem Liefertag maximal 28 Tage liegen oder bei einem späteren Liefertag nachgewiesen werden kann, dass die Versorgung innerhalb von 28 Tagen begonnen wurde. Hiervon ausgenommen sind Hilfsmittel zum Verbrauch, für die regelmäßig eine Verordnung für einen Zeitraum von mehr als einem Monat ausgestellt wird.
Wir bitten Sie, diese Information der AOK Nordwest zur Kenntnis zu nehmen.
Veröffentlicht am 17.04.2025
Mit Wirkung zum 01.05.2025 tritt die Bahn BKK dem Vertrag für Prothesen der unteren Extremität 19 91 G95 bei.
Bitte beachten Sie, auch in der Preissuche, immer die Liste der teilnehmenden Kassen!
Veröffentlicht am 17.04.2025
Der Bundesinnungsverband für Orthopädietechnik hat mit Barmer und Techniker Krankenkasse eine Übergangsvereinbarung mit deutlich erhöhten Vertragspreisen für den OT-Vertrag bis zum 30.09.2025 geschlossen.
Zum 01.10.2025 soll ein neuer Vertrag in Kraft treten.Die EGROH-Service GmbH erhält die neuen Konditionen dieser Übergangsvereinbarung zum 01.06.2025.
Vereinzelte Betriebe aus Bayern, die den OT-Vertrag zum 31.03.2025 gekündigt haben, müssen erneut beitreten um die neuen Konditionen der Übergangsvereinbarung nutzen zu können.
Folgende Regelungen wurden zudem vereinbart:(1) Für die Leistungserbringung gelten die Regelungen des Rahmenvertrages in der aktuell geltenden Fassung.
(2) Die im Rahmenvertrag vereinbarten Vergütungspositionen in den Preisanhängen zu
(a) PG 05 - Bandagen,
PG 23 - Orthesen,
PG 37 - Brustprothesen,werden um 15 Prozent angehoben. Als Grundlage für die Kalkulation einzelner Leistungen ergeben sich somit folgende Stundenverrechnungssätze:
- Stundenverrechnungssatz konfektioniert: 62,68 €
- Stundenverrechnungssatz teilkonfektioniert/individuell: 70,73 €(b) PG 17 - Kompressionstherapie,
PG 24 - Beinprothesen,werden um 10 Prozent angehoben. Als Grundlage für die Kalkulation einzelner Leistungen ergeben sich somit folgende Stundenverrechnungssätze:
- Stundenverrechnungssatz konfektioniert: 59,95 €
- Stundenverrechnungssatz individuell: 71,72 €(c) Im Übrigen bleiben die aktuell geltenden Regelungen zur Vergütung von Leistungen bestehen.
Die Betriebe, die bereits bzw. weiterhin an dem OT-Vertrag teilnehmen, müssen nichts weiter tun.
Für die bayrischen Betriebe, haben wir die Beitrittserklärung der Barmer und unsere Teilnahmeerklärung für die TK (Seite 6) im Anhang beigefügt. Bitte senden Sie uns beide Dokumente ausgefüllt und unterschrieben an:
vertrag@orthegroh.deDie neuen Konditionen finden Sie ebenfalls im Anhang.
Veröffentlicht am 17.04.2025
Zum 01.04.2025 hat die AOK mit der Landesinnung Hessen für Orthopädie-Schuhtechnik eine Nachtragsvereinbarung mit neuen Vertragspreisen abgeschlossen.
Die neuen Preisvereinbarungen gelten für alle Lieferungen (Tag der Leistungserbringung) ab dem 01.04.2025.
Es ist kein Neubeitritt notwendig.
Der LEGS bleibt 16 06 A31
Veröffentlicht am 17.04.2025
Die EGROH-Service GmbH hat zum 01.04.2025 einen neuen Vertrag mit der IKK classic in der PG 33 (Toilettenhilfen) geschlossen. Somit gelten die Preise aus dem bestehenden Reha-Vertrag ab dem 31.03.25 nicht mehr.
Ihre Teilnahmen werden automatisch übernommen.
Neuer LEGS: 19 99 375
Sollten Sie mit der neuen Vereinbarung nicht einverstanden sein, können Sie bis zum 02.05.2025 widersprechen.
Den neuen Vertrag finden Sie im Anhang.
Es ist kein Neubeitritt notwendig.
Veröffentlicht am 10.04.2025
Liebe Mitglieder,
das nächste gesund.de Webinar findet statt am Mittwoch, den 07.05.2025 um 16 Uhr.
Über folgenden Link können Sie sich anmelden:
Im Anhang weitere Informationen.
Veröffentlicht am 10.04.2025
Wir informierten Sie am 27.03.2025 über weitere Kassenbeitritte zum 01.04.2025. Leider hat sich bei spectrumK in der mitgesendeten Liste (PDF) ein kleiner Fehler in der Zuordnung der PG 08 eingeschlichen.
Daher finden Sie im Anhang eine korrigierte Krankenkassenliste, die nach Bundesländern aufgeschlüsselt ist, mit der Versionsnummer 3 (_v3).
Wir möchten an dieser Stelle ausdrücklich betonen, dass es sich hier um eine Übergangslösung handelt. Ziel ist ein bundesweit einheitlicher OST-Vertrag für das BKK System.
Veröffentlicht am 08.04.2025
Der OT-Vertrag mit der EGROH-Service GmbH bleibt weiterhin bestehen.
Der News-Eintrag vom 03.04. zum o.g. Thema betrifft nur die Betriebe, die eigenständig den OT-Vertrag mit der Barmer & TK gekündigt haben.
Sollten Sie sich unsicher sein, schauen Sie im Portal unter "meine Verträge" -> "Verträge mit Teilnahme".
Veröffentlicht am 03.04.2025
Vereinzelte Betriebe haben den OT-Vertrag der Barmer und Techniker Krankenkasse zum 31.03.2025 gekündigt.
Im Anhang finden Sie ein Infoschreiben der Barmer und TK zum Thema Kostenvoranschläge und weiteres Vorgehen.
Kleiner Hinweis:
Falls Sie mit dem Gedanken spielen, Papierkostenvoranschläge einzureichen, beachten Sie bitte die folgende Klausel, die sich in weiteren Verträgen der Barmer/TK befindet:
„Mit Abschluss des Rahmenvertrages verpflichtet sich der Mitgliedsbetrieb für alle Versorgungen von BARMER Versicherten ausschließlich Versorgungsanzeigen und Kostenvoranschläge in elektronischer Form einzureichen. Dies gilt auch für alle Produktbereiche, die nicht von diesem Rahmenvertrag und seinen Anlagen, sondern durch anderweitige Verträge zwischen der BARMER und dem Mitgliedsbetrieb geregelt sind.“
Somit könnte die Einreichung von Papierkostenvoranschlägen von der BARMER/TK kritisch gesehen und mit Vertragsmaßnahmen sanktioniert werden.
Ob diese Regelung rechtlichen Bestand hat, müssten die Gerichte entscheiden.
Ein etwaiger Vertragsverstoß ist unserer Einschätzung nach jedoch, wegen der branchenweiten Vorgaben zum elektronischen Kostenvoranschlag in den Rahmenempfehlungen nach § 127 Abs. 9 SGB V, dann aber relativ wahrscheinlich.
Der OT-Vertrag mit der EGROH-Service GmbH bleibt weiterhin bestehen.
Veröffentlicht am 03.04.2025
Die Übergangsvereinbarung mit der AOK Rhleinland/Hamburg in der PG 23 (individuelle Orthesen) wird bis zum 31.05.2025 verlängert.
Ziel dieser Verlängerung ist es, bis zum Abschluss der Verhandlungen die Versorgungspraxis sicherzustellen.
LEGS: 15 20 E23
Veröffentlicht am 03.04.2025
Zum 01.04.2025 tritt die 24. Ergänzungsvereinbarung mit der AOK-Niedersachsen in Kraft und beinhaltet folgende Änderungen:
PG 05:
Preiserhöhung linear um 3 % zum 01.04.2025PG 23:
Preiserhöhung linear um 4,41 % zum 01.04.2025.
Zusätzlich Erhöhung der Genehmigungsfreigrenze für Produkte mit festem Preis von aktuell 245,00 EUR auf 350,00 EUR.PG 24:
Preiserhöhung linear um 6 % zum 01.04.2025 (excl. Stundenverrechnungssatz)
Zusätzlich Vereinbarung einer Pilotierung zur Möglichkeit Testungen von Passteilen mit uns abzurechnen.PG 26:
Preiserhöhung linear um 3 % zum 01.01.2026PG 37:
Anpassung aus der bisherigen PG 24 in die PG 37. Anpassungen analog des Preismodells der AOK NW bzw. gem. Hilfsmittelverzeichnis
Im Anhang finden Sie neuen Preisdateien. Es ist kein Neubeitritt notwendig.
Veröffentlicht am 03.04.2025
Bitte beachten Sie, dass die Übergangsvereinbarung in der PG 24 Beinprothetik mit der AOK Rheinland/Hamburg nur bis zum 28.02.2025 befristet war.
Die "neue" Übergangsvereinbarung ist bei uns aktuell in Prüfung.
Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Veröffentlicht am 03.04.2025
Die AOK Bremen/Bremerhaven hat erneut die temporären Zuschläge wie folgt verlängert:
1. Verlängerung der temporären Zuschläge vom 01. April - 31. Dezember 2025
2. Reduzierung der temporären Zuschläge in ausgewählten Teilbereichen vom 01. Januar – 31. Dezember 2026
Die Unterlagen finden Sie im Anhang.
Veröffentlicht am 02.04.2025
Die politischen Weichen für die kommende Legislaturperiode sind gestellt: CDU/CSU und SPD befinden sich nach den Sondierungsgesprächen in Koalitionsverhandlungen.
Doch welche Auswirkungen erwarten wir für die Branche? Welche Chancen und Herausforderungen zeichnen sich für die Sanitätshäuser ab?
Der BIV-Talk „Versorgen statt verwalten! Gesundheitspolitik live – Fragen, Antworten, Perspektiven!“ am Donnerstag, den 3. April 2025, von 16:00 bis 17:30 Uhr widmet sich diesen Fragen.
Die beiden Generalsekretäre des Bündnisses „Wir versorgen Deutschland“ (WvD), Kirsten Abel und Patrick Grunau, zeigen auf, welche politischen Entwicklungen zu erwarten sind und welche Perspektiven sich für unser Fach ergeben. Senden Sie Ihre Fragen gerne vorab an: kommunikation@biv-ot.org.
Über den untenstehenden Link können Sie sich anmelden.
Veröffentlicht am 27.03.2025
Wir möchten Sie daran erinnern, dass der Vertrag 19 91 G91 kassenseitig gekündigt wurde und zum 31.03.2025 endet.
Bezugnehmend auf die Bekanntmachung der Gemeinschaftsunternehmen GWQ und spectrumK vom 02.07.2024 dauern die Verhandlungen zu einem bundesweiten, gemeinschaftlichen BKK-Vertrag in den Produktbereichen 08 (Einlagen) und 31 (Orthopädische Schuhe) an.
Bis zum Abschluss des neuen Vertrags haben die Krankenkassen die Möglichkeit, bestehenden Verträgen beizutreten oder das Kostenvoranschlagsverfahren nach § 127 Abs. 3 SGB V anzuwenden.
Die meisten BKK'en sind bereits dem spectrumK Schuhtechnik-Vertrag beigetreten.
Veröffentlicht am 27.03.2025
Wir haben Sie bereits im Dezember des vergangenen Jahres darüber informiert, dass aus verschiedenen Gründen die Verhandlungen nicht wie geplant zum 01.01.2025 abgeschlossen werden konnten. Um einen vertragslosen Zustand zu vermeiden, treten zum 01.04.2025 nun weitere Krankenkassen dem OST-Vertrag bei. Aufgrund kollidierender Verträge, die in einigen Bundesländern im Jahr 2025 Bestand haben und derzeit nicht gekündigt werden können, erklären einige Betriebskrankenkassen einen räumlichen Teil-Beitritt. D.h., dass die Krankenkassen die Bundesländer abwählen, in denen die Versorgung über die Bestandsverträge läuft.
Dies betrifft folgende Bundesländer:
· Hessen (Vertrag des BKK LV Süd bis zum 31.12.2025)
· Baden-Württemberg (Vertrag des BKK LV Süd bis zum 31.12.2025)
· Brandenburg (Weitergeltung des BKK LV Mitte bis zum Abschluss eines neuen Vertrages)
· Nordrhein-Westfalen (Kassenverträge bis 31.12.2025)
In den gelisteten Bundesländern gelten die bestehenden Verträge fort.
Der beigefügten Krankenkassenliste können Sie im Detail entnehmen, welche Kassen hier betroffen sind.
LEGS 16 00 125
Veröffentlicht am 27.03.2025
Die Barmer, HEK und Techniker Krankenkasse haben mit der AG Vertrag eine neue Preisvereinbarung in der PG 31 Schuhtechnik getroffen.
Die EGROH-Service GmbH ist dem Vertrag zum 01.05.2025 beigetreten.Barmer LEGS unverändert:
- 15 96 049 - PG 23
- 15 96 040 - PG 31
TK/HEK LEGS unverändert:
- 16 96 676 - (PG 23)
- 16 96 674 - Orthopädische Maßschuhe
- 16 96 675 - Diabetesversorgung
- 16 96 676 - Innenschuhe
- 16 96 677 - Orthopädische Schuhzurichtungen
- 16 96 678 - Therapieschuhe
Die neuen Preise finden Sie im Anhang.
Es ist kein Neubeitritt notwendig.
Veröffentlicht am 25.03.2025
Liebe Mitglieder,
das nächste gesund.de Webinar findet statt am Donnerstag, den 27.03.2025 um 16 Uhr.
Über folgenden Link können Sie sich anmelden:
Veröffentlicht am 20.03.2025
Zum 01.04.2025 tritt die Weitergeltungsvereinbarung für den PG 24 Beinprothetik-Vertrag in Kraft. Die Vereinbarung ist bis zum 31.10.2025 befristet.
Sollten die Verhandlungen über den 31.10.2025 hinaus gehen, wird die Weitergeltungsvereinbarung um den noch benötigten Zeitraum bis zum Inkrafttreten eines neuen Vertrages zwischen den Parteien verlängert, längstens bis zum 31.12.2025.
Das Datum der Abgabe des Hilfsmittels ist maßgeblich für die Anwendung dieser WGV. Das heißt, für alle Prothesen (etc.), die ab dem 01.04.2025 an Versicherte abgegeben werden, sind die neuen Preise abzurechnen.
Für die WGV ist kein Neubeitritt notwendig.
LEGS 15 01 x24
Veröffentlicht am 17.03.2025
Diese Woche ist es soweit!
Die EXPOLIFE in Kassel beginnt am Donnerstag, den 20.03.2023.Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Das Vertragsmanagement ist während der Messe eingeschränkt erreichbar.
Am Montag, den 24.03.2025 sind wir wieder wie gewohnt zu erreichen.
Veröffentlicht am 17.03.2025
Liebe Mitglieder,
wie wir über „Wir versorgen Deutschland“ (WvD) erfahren haben, soll eine mögliche Rückkehr zu Ausschreibungen in der Hilfsmittelversorgung offenbar Thema in den Koalitionsverhandlungen werden, massiv lobbyiert von den Krankenkassen. Angesichts der Kürze der Koalitionsverhandlungen ist diese Situation von besonderer Brisanz. Wir haben daher mit „Wir versorgen Deutschland“ (WvD) kurzfristig Gegenmaßnahmen abgestimmt. Zum einen werden wir uns über WvD mit einem Schreiben an die Mitglieder der Verhandlungsgruppe Gesundheit und Pflege wenden und sowohl gegen das Thema Ausschreibungen als auch für unsere Reformvorhaben argumentieren.
Zugleich haben wir über WvD beschlossen, kurzfristig eine Mitgliederaktion gegen Ausschreibungen zu starten. Hierzu wurde ein Aktionsschreiben entworfen, dass alle Mitgliedsbetriebe der WvD-Verbände verwenden können, um sich per Mail direkt an die Mitglieder der Verhandlungsgruppe zu wenden. Das Schreiben finden Sie im Anhang.
Wir möchten Sie bitten, uns bei dieser Aktion zu unterstützen! Verwenden Sie die Vorlage, um im Namen Ihres Betriebes und Ihrer Belegschaft an die Verhandlungsgruppe zu schreiben. Gerne können Sie das Schreiben in Ihrem Sinne auch mit Beispielen aus Ihrem Betrieb ergänzen. Die Kontaktmailadressen der Mitglieder der Verhandlungsgruppe finden Sie ebenfalls im Anhang.
Ergänzend können Sie auch zusätzlich Bundestagsabgeordnete von CDU/CSU und SPD anschreiben. Über die Suchmaschine des Bundestages unter Deutscher Bundestag - Abgeordnete können Sie direkt nach Abgeordneten Ihres Bundeslandes beider Parteien filtern. Alle Adressen folgen dem Muster vorname.nachname@bundestag.de. Der Zeitrahmen ist knapp, die Verhandlungen finden schwerpunktmäßig in der kommenden Woche statt.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung!
Veröffentlicht am 13.03.2025
Als ORTHEGROH setzen wir uns gemeinsam mit „Wir versorgen Deutschland“ (WvD) politisch für dringend notwendige Reformen ein, um eine bürokratiearme, wirtschaftliche und hochwertige Versorgung in Deutschland zu gewährleisten.
Um Ihre Interessen als zentrale Leistungserbringer in der politischen Diskussion gegenüber der Bundesregierung und anderen Versorgungsbereichen klar vertreten zu können, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen.
Bereits in den vergangenen Jahren konnten wir mit den Ergebnissen der WvD-Branchenumfragen politische Entscheidungsträger für unsere Anliegen gewinnen und öffentliche Aufmerksamkeit für die Belange unserer Branche erzeugen. Gerade jetzt zu Beginn der neuen Legislaturperiode ist es entscheidend, dass wir als Hilfsmittelleistungserbringer in Berlin auf unsere Themen aufmerksam machen und unseren Anliegen mit aktuellen Zahlen aus unserer Branche Nachdruck verleihen. Wir bitten Sie daher, uns auch in diesem Jahr durch Ihre Teilnahme an der Umfrage als Inhaber:in bzw. Geschäftsführer:in eines unserer Mitgliedsbetriebe zu unterstützen, damit wir Ihre Interessen und die unserer Branche politisch vertreten können.
Die Umfrage endet am Sonntag, den 30. März 2025 um 22:00 Uhr.
Bitte füllen Sie die Umfrage nur einmal aus, auch wenn Sie mehrfach zur Teilnahme aufgefordert werden. Die Ergebnisse werden zeitnah nach Abschluss der Umfrage von „Wir versorgen Deutschland“ ausgewertet. Selbstverständlich halten wir Sie darüber auf dem Laufenden.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung!
Über den folgenden Link können Sie ab sofort an der WvD-Branchenumfrage teilnehmen:
Veröffentlicht am 13.03.2025
Die KKH hat mit dem Hauptvertragspartner eine Preiserhöhung für die folgenden Verträge vereinbart:
- Bade- und Duschhilfen (PG 04), Gehhilfen (PG 10) und Toilettenhilfen (PG 33) LEGS 19 99 L86 + 19 99 L87 + 19 99 L88
- Gehwagen und Rollatoren (PG 10) LEGS 19 99 K63
Die neuen Konditionen gelten ab dem 01.04.2025 für Versorgungen, die nach diesem Tag erfolgen. Für Versorgungen, die vor dem 01.04.2025 erfolgten und noch nicht abgerechnet wurden, gelten die bisherigen Konditionen. Die Preise gelten mindestens bis zum 31.12.2026.
Die Regelungen zur Genehmigungsfreiheit bzw. Genehmigungspflicht bleiben mit dieser Preisanpassung grundsätzlich unverändert bestehen.
Ausnahme: Die Folgevergütungspauschale (Kn09) für vierrädrige Gehhilfen (Rollatoren) mit Unterarmauflagen (Arthritis-Rollatoren; Produktart 10.46.04.0) sind ab dem 01.04.2025 genehmigungsfrei.
Die neuen Preise finden Sie im Anhang.
Veröffentlicht am 06.03.2025
Durch die Fusion ist das Vertragsportal von orthegroh.de auf die neue Domain vertrag.orthegroh.de umgezogen.
Ihr Browser schlägt Ihnen womöglich Ihre gespeicherten ORTHEGROH-Webshop Login Daten vor, da er nicht zwischen vertrag.orthegroh.de (Vertragsportal) und orthegroh.de (eG und Webshop) unterscheidet.
Bitte verwenden Sie Ihre bisherigen Zugangsdaten für das Vertragsportal.
Veröffentlicht am 06.03.2025
Die DAK hat mit der AG Vertrag eine neue Preisvereinbarung in der PG 31 Schuhtechnik getroffen, die zum 01.03.2025 und 01.08.2025 in Kraft tritt.
Für die zeitliche Abgrenzung der Preise gilt das Datum der
Verordnung.Die LEGS bleiben unterverändert.
LEGS: 16 98 109
LEGS Festbeträge: 15 00 008 (SH) bzw. 16 00 008 (OST)Die neuen Preise finden Sie im Anhang.
Es ist kein Neubeitritt notwendig.