Bevor Sie sich registrieren:
Hinweise für Mitarbeiter eines EGROH oder ORTHEG Mitgliedsbetriebs:
- Die Registrierung obliegt den Inhabern des jeweiligen Betriebs (bzw. des jeweiligen Institutionskennzeichens).
- Wenden Sie sich bitte an diese, wenn Sie einen Zugang zu ORTHEGROH benötigen.
Hinweise für Inhaber/-innen von EGROH oder ORTHEG Mitgliedsbetrieben:
- Nur diejenigen Mitgliedsbetriebe der EGROH eG oder der ORTHEG eG, die gleichzeitig auch Partnerbetriebe der Vertragsgemeinschaft der EGROH-Service GmbH/VM sind, können das das ORTHEGROH-Portal nutzen.
- Voraussetzung für die Freischaltung ist der aktuelle Partnerschaftsvertrag und, entsprechend der DSGVO, der Auftrag zu Datenverarbeitung.
Bitte schicken Sie uns diese Dokumente unterschrieben zu (E-Mail / Fax / Brief).
- Zugänge für Ihre Mitarbeiter können Sie innerhalb des Portals über den Menüpunkt "Mitbenutzer" anlegen und verwalten.