Bevor Sie sich registrieren:

Hinweise für Mitarbeiter eines EGROH oder ORTHEG Mitgliedsbetriebs:

  1. Die Registrierung obliegt den Inhabern des jeweiligen Betriebs (bzw. des jeweiligen Institutionskennzeichens).
  2. Wenden Sie sich bitte an diese, wenn Sie einen Zugang zu ORTHEGROH benötigen.

Hinweise für Inhaber/-innen von EGROH oder ORTHEG Mitgliedsbetrieben:

  1. Nur diejenigen Mitgliedsbetriebe der EGROH eG oder der ORTHEG eG, die gleichzeitig auch Partnerbetriebe der Vertragsgemeinschaft der EGROH-Service GmbH/VM sind, können das das ORTHEGROH-Portal nutzen.
  2. Voraussetzung für die Freischaltung ist der aktuelle Partnerschaftsvertrag und, entsprechend der DSGVO, der Auftrag zu Datenverarbeitung.
    Bitte schicken Sie uns diese Dokumente unterschrieben zu (E-Mail / Fax / Brief).
  3. Zugänge für Ihre Mitarbeiter können Sie innerhalb des Portals über den Menüpunkt "Mitbenutzer" anlegen und verwalten.
Ich bin berechtigt die Registrierung durchzuführen