Bevor Sie sich registrieren:
Hinweise für Mitarbeiter eines ORTHEGROH-Mitgliedsbetriebs
- Die Registrierung obliegt den Inhabern des jeweiligen Betriebs (bzw. des jeweiligen Institutionskennzeichens).
- Wenden Sie sich bitte an diese, wenn Sie einen Zugang zum ORTHEGROH-Vertragsportal benötigen.
Hinweise für Inhaber/-innen von ORTHEGROH-Mitgliedsbetrieben
- Nur für Mitgliedbetriebe der ORTHEGROH eG, die gleichzeitig auch Partnerbetriebe der Vertragsgemeinschaft EGROH-Service GmbH sind.
- Voraussetzung für die Freischaltung ist der aktuelle Partnerschaftsvertrag und die Auftragsdatenvereinbarung.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Vertragsmanagement-Team (vertrag@orthegroh.de)
- Zugänge für Ihre Mitarbeiter können Sie innerhalb des Portals über den Menüpunkt "Mitbenutzer" anlegen und verwalten.