Bevor Sie sich registrieren:

Hinweise für Mitarbeiter eines ORTHEGROH-Mitgliedsbetriebs

  1. Die Registrierung obliegt den Inhabern des jeweiligen Betriebs (bzw. des jeweiligen Institutionskennzeichens).
  2. Wenden Sie sich bitte an diese, wenn Sie einen Zugang zum ORTHEGROH-Vertragsportal benötigen.

Hinweise für Inhaber/-innen von ORTHEGROH-Mitgliedsbetrieben

  1. Nur für Mitgliedbetriebe der ORTHEGROH eG, die gleichzeitig auch Partnerbetriebe der Vertragsgemeinschaft EGROH-Service GmbH sind.
  2. Voraussetzung für die Freischaltung ist der aktuelle Partnerschaftsvertrag und die Auftragsdatenvereinbarung. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Vertragsmanagement-Team (vertrag@orthegroh.de)
  3. Zugänge für Ihre Mitarbeiter können Sie innerhalb des Portals über den Menüpunkt "Mitbenutzer" anlegen und verwalten.
Ich bin berechtigt die Registrierung durchzuführen